Odoo in der Hausverwaltung: Mietverträge, Sollstellung, Mahnwesen
Kurz gesagt
Odoo 20.0 trägt die Kette vom Mietvertrag zur Mahnung nur in der Edition Enterprise: Abonnements, Vermietung und Buchhaltung mit Kostenrechnung führt der Editionsvergleich allein in dieser Spalte, die Rechnung je Abrechnungszeitraum erzeugt die Sollstellung, Mahnstufen den Versand. Objektstamm, Zählerablesung und Jahresabrechnung beschreiben die beiden Branchenpakete für 20.0 (Property Management, Property Owner Association), die ebenfalls Enterprise verlangen und Studio sowie eigenen Code enthalten. Fristen setzen Sie selbst: Wohnraummiete in Deutschland bis zum dritten Werktag des Zeitabschnitts, nach dem sie bemessen ist (§ 556b Abs. 1 BGB), die Abrechnung über Betriebskostenvorauszahlungen bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB); in Österreich die im Kalenderjahr fällig gewordenen Betriebskosten bei Jahrespauschalverrechnung bis zum 30. Juni des Folgejahres, aber nur im Vollanwendungsbereich des MRG (§ 21 Abs. 3, § 1 Abs. 2 und 4 MRG).
Das Wichtigste
- Der Editionsvergleich 20.0 führt Abonnements, Vermietung, Buchhaltung mit Kostenrechnung, Dokumente und Studio nur in der Spalte Enterprise; Rechnungsstellung steht in beiden Spalten.
- Property Management (industry_real_estate) und Property Owner Association (condominium) sind Branchenpakete im Apps-Store für 20.0; beide verlangen Odoo Enterprise, enthalten Studio und eigenen Code und werden nach dem Custom-Plan zuzüglich einer monatlichen Wartungsgebühr bepreist.
- Property Management beschreibt ein Register für Objekte mit Eigentümer- und Mieterhistorie, ein Zählerregister mit Zählerständen, die Umlage verbrauchsabhängiger Kosten aus der Verbrauchsdifferenz je Mieter und automatisch erzeugte wiederkehrende Mietrechnungen; Property Owner Association beschreibt Miteigentumsanteile mit Verteilungsschlüsseln, Beitragsvorschreibungen aus dem beschlossenen Budget mit Einzelrechnung je Eigentümer, die Aufteilung von Eingangsrechnungen und eine Jahresregularisierung von Vorschreibung und Ist-Kosten.
- Deutschland: Bei Wohnraummiete ist die Miete bis zum dritten Werktag des Zeitabschnitts zu entrichten (§ 556b Abs. 1 BGB); über vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen ist jährlich abzurechnen, die Mitteilung bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).
- Deutschland: § 4 Nr. 13 UStG befreit Leistungen der Eigentümergemeinschaft an die Eigentümer nur, soweit sie in der Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gebrauch, dessen Instandhaltung, Instandsetzung und sonstiger Verwaltung sowie in der Lieferung von Wärme und ähnlichen Gegenständen bestehen.
- Österreich: Wohnraummiete ist nicht steuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994), außer bei besonders repräsentativen Grundstücken; sie unterliegt 10 Prozent (§ 10 Abs. 2 Z 3 lit. a), Wärme als Nebenleistung 20 Prozent; die im Kalenderjahr fällig gewordenen Betriebskosten sind bei Jahrespauschalverrechnung bis zum 30. Juni des Folgejahres abzurechnen, im Vollanwendungsbereich des MRG (§ 21 Abs. 3, § 1 Abs. 2 und 4 MRG).
Ein Verwalter braucht drei Dinge zusammen: das Objekt, den Vertrag mit Laufzeit und Miethöhe und die Forderung, die daraus jeden Monat entsteht. Für die Hausverwaltung beschreibt die Dokumentation 20.0 keine eigene App; sie beschreibt Bausteine, die sich verbinden lassen. Daneben führt der Apps-Store zwei Branchenpakete für diesen Zuschnitt. Odoo hat Version 20 nach der eigenen Release-Notes-Seite im September 2026 veröffentlicht.
Worauf es ankommt
Vier Aufgaben tragen den Kreislauf. Für die Kombination aus Abonnements, Buchhaltung und Kostenrechnung nennt die Dokumentation 20.0 zu jeder eine Funktion; was daneben fehlt, steht in der Tabelle weiter unten in der letzten Spalte.
Das Objekt ist in dieser Kombination kein eigener Stammdatensatz. Als Bezugspunkt bietet sich die Kostenstelle der Kostenrechnung an (Buchhaltung ‣ Konfiguration ‣ Kostenstellen): Sie trägt einen Namen, optional einen Kunden, eine Referenz, einen Kostenstellenplan, ein Unternehmen und eine Währung, und Rechnungen und Buchungen lassen sich ihr zuordnen. Fläche, Zählerstände und Eigentümeranteil führen Sie daneben, als Notiz, Anhang oder eigenes Feld. Ein Objektregister mit Zählern beschreibt das Branchenpaket Property Management.
Der Vertrag ist ein Abonnement. Der wiederkehrende Plan bestimmt den Abrechnungszeitraum in Wochen, Monaten oder Jahren (Abonnements ‣ Konfiguration ‣ Wiederkehrende Pläne); die Einheit Tage ist dort nicht zulässig, die tägliche Wiederholung ist für Vermietungen vorgesehen. Ein bestätigtes Angebot wird zum Verkaufsauftrag mit dem Status In Bearbeitung, lässt sich verlängern und über Schließen mit Datum und Grund beenden.
Die Sollstellung entsteht als Rechnung je Abrechnungszeitraum. Die Zahlungsbedingung setzt die Fälligkeit (Buchhaltung ‣ Konfiguration ‣ Zahlungsbedingungen), und ob gezahlt wurde, steht an der Rechnung in der Buchhaltung, nicht am Abonnement. Die Mahnung folgt aus überfälligen Rechnungen über Mahnstufen, die Sie einmal einrichten und dann je Kunde auslösen.
Für den Betrieb gilt eine Grenze: Der Editionsvergleich führt Abonnements, Vermietung, Buchhaltung mit Kostenrechnung, Dokumente, E-Signatur, Knowledge und Studio nur in der Spalte Enterprise; Rechnungsstellung steht in beiden Spalten. Welche Apps eine Edition enthält, steht im Artikel Community oder Enterprise.
Die Kette vom Objekt zur Mahnung
Die Tabelle ordnet jeder Aufgabe die dokumentierte Funktion und die Lücke zu, die daneben bleibt. Sie beschreibt die Kombination aus Abonnements, Buchhaltung und Kostenrechnung; die beiden Branchenpakete kommen im nächsten Abschnitt.
| Aufgabe | dokumentierte Funktion in der Kombination der Standard-Apps | was in dieser Kombination offen bleibt |
|---|---|---|
| Objekt und Zuordnung | Kostenstelle je Wohnung oder Objekt in der Kostenrechnung | ein Objektstamm für Fläche, Zählerstand und Eigentümeranteil gehört nicht dazu; das Branchenpaket Property Management beschreibt ein Objekt- und Zählerregister |
| Mietverhältnis | Abonnement mit wiederkehrendem Plan; Abrechnungszeitraum in Wochen, Monaten oder Jahren | keine Prüfung von Laufzeit, Kündigungsfrist oder Indexierung |
| Sollstellung | Rechnung je Abrechnungszeitraum, Fälligkeit über die Zahlungsbedingung | kein Werktagskalender, kein Objektjournal |
| Zahlungseingang | Rechnungen mit Filter Überfällig, Bankabgleich | Abgleich vor dem Mahnlauf von Hand |
| Mahnung | Mahnstufe mit Tageszahl, Aktion, Inhaltsvorlage und Aktivität | keine Verzugszinsen, keine landesspezifische Frist |
| Betriebskosten | Kostenverteilung je Rechnung und Verteilungsschlüssel für Kostenstellen | eine Jahresabrechnung mit Vorauszahlungen je Mieter und Saldo führt die Kostenrechnung nicht; Beitragsvorschreibung und Jahresregularisierung beschreibt das Branchenpaket Property Owner Association |
| Kurzfristige Objektvermietung | Vermietungsauftrag, Abholung, Rückgabe und Kaution in der App Vermietung | auf Rückgabe angelegt, nicht auf Dauermietverhältnisse |
- Objekt als Kostenstelle anlegenKostenrechnung, Buchhaltung
- Mietverhältnis als Abonnement bestätigenwiederkehrender Plan setzt den Abrechnungszeitraum
- Rechnung je Abrechnungszeitraum erzeugenSollstellung, Fälligkeit aus der Zahlungsbedingung
- Zahlungseingang abgleichenBuchhaltung, Bankabstimmung
- Mahnstufe auslösenTage nach der Fälligkeit, negativer Wert davor; Aktion und Vorlage
- Betriebskosten verteilenVerteilungsschlüssel für Kostenstellen
- Jahresabrechnung führennicht Teil dieser Apps, Frist je Land
Schematischer Ablauf der Kombination aus Abonnements, Buchhaltung und Kostenrechnung; Fristen und Zinsen sind nicht Bestandteil der Apps, eine Jahresabrechnung mit Saldo steht in den Paketbeschreibungen.
Quelle: Eigene Darstellung nach der Odoo-Dokumentation 20.0
Zwei Feinheiten entscheiden, ob die Kette zum Vertrag passt. Erstens der Periodenbeginn: Er beginnt mit dem Eintritt in den Plan oder, wenn die Option An Periodenbeginn ausrichten gesetzt ist, am ersten Tag des nächsten Abrechnungszeitraums; die Rechnung weist dann für den angebrochenen Zeitraum einen angepassten Betrag aus. Einen eigenen Periodenbeginn, etwa den fünften eines Monats, nennt die Dokumentation nur mit dem Hinweis, er erfordere eine individuelle Entwicklung. Zweitens die Dauer: Für ein Objekt, das nur wenige Wochen vermietet wird, ist die App Vermietung gedacht; dort sind Abholung, Rückgabe und Kaution eigene Schritte.
Die zwei Branchenpakete für Objekt, Zähler, Eigentümergemeinschaft und Anzeige
Der Apps-Store führt für diesen Zuschnitt zwei Branchenpakete in der Version 20.0. Es sind keine Apps zum Dazuschalten, sondern vorbereitete Datenbanken mit Konfiguration, optionalen Demo-Daten und Anleitungen in der App Knowledge.
| Paket (Apps-Store-Eintrag für 20.0) | Weg bis zur Miet- oder Beitragsrechnung | Bedingungen und Abhängigkeiten |
|---|---|---|
Property Management (industry_real_estate) |
Objekt- und Anlagenregister mit Eigentümer- und Mieterhistorie; Zählerregister für Wasser, Gas und Strom mit Zählerständen; Zählerablesung mit Verbrauchsdifferenz je Mieter und Umlage der verbrauchsabhängigen Kosten; automatisch erzeugte wiederkehrende Mietrechnungen; Anzeigen im eCommerce, Anfragen daraus ins CRM | Odoo Enterprise; Studio und eigener Code (184 Zeilen); Abhängigkeiten unter anderem Abonnements, Rechnungsstellung, Studio, eCommerce, Website, CRM und Knowledge; als Community-Abhängigkeiten Property Assets & Distribution und Property Listing |
Property Owner Association (condominium) |
Gebäudehierarchie bis zur Einheit und zum Stellplatz, Miteigentumsanteile und Verteilungsschlüssel; das beschlossene Budget als vierteljährliche oder monatliche Beitragsvorschreibung mit Einzelrechnung je Eigentümer; Aufteilung von Eingangsrechnungen nach Schlüsseln mit analytischen Buchungen je Einheit; Jahresregularisierung von Vorschreibung und Ist-Kosten; Versammlung mit Quorum und Protokoll | Odoo Enterprise; Studio und eigener Code (191 Zeilen); Abhängigkeiten unter anderem Buchhaltung, Rechnungsstellung, Abonnements, Dokumente, Sign und Knowledge |
Drei Punkte gelten für beide. Der Preis: Die Seiten nennen den Custom-Plan zuzüglich einer monatlichen Wartungsgebühr für den eigenen Code und verweisen für die Beträge auf odoo.com/pricing; Beträge gehören in das Angebot. Die Buchhaltung: Sie ist nicht vorinstalliert und lässt sich ergänzen. Der Geltungsbereich: Die Pakete sind weltweit gedacht, die Länderlokalisierung decken sie nicht ab.
Das Handbuch der Version führt zu diesen Paketen keinen Abschnitt: Das Inhaltsverzeichnis der User Docs 20.0 listet die Anwendungen von Buchhaltung bis IoT und keine Branchenpakete. Prüfen Sie jeden Schritt in einer Testdatenbank, bevor Sie ihn zusagen. Was die Pakete von den Standard-Apps unterscheidet, steht unter Odoo-Branchenpakete.
Die Pflichten in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Fälligkeit, Abrechnung und Steuersatz folgen aus dem Landesrecht; die Apps prüfen davon nichts.
| Land | Pflicht | Norm | in Odoo |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Wohnraummiete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag des Zeitabschnitts entrichten, nach dem sie bemessen ist (§ 578 BGB führt § 556b BGB für Nichtwohnräume nicht auf) | § 556b Abs. 1 BGB | Zahlungsbedingung; Periodenbeginn des Abonnements |
| Deutschland | Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, jährlich darüber abrechnen; Mitteilung bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums | § 556 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BGB | nichts; Ablauf gesondert führen |
| Deutschland | Vermietung von Grundstücken steuerfrei; nicht befreit sind die kurzfristige Beherbergung von Fremden in Wohn- und Schlafräumen, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung von Betriebsvorrichtungen. Verzicht nur gegenüber einem anderen Unternehmer für dessen Unternehmen und bei Grundstücken nur, soweit der Leistungsempfänger sie ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen | § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a und Satz 2, § 9 Abs. 1 und 2 UStG | Steuersatz je Vertrag; Voraussetzungen sind nachzuweisen |
| Deutschland | Leistungen der Eigentümergemeinschaft an die Eigentümer steuerfrei, soweit sie in der Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gebrauch, dessen Instandhaltung, Instandsetzung und sonstiger Verwaltung sowie in der Lieferung von Wärme und ähnlichen Gegenständen bestehen | § 4 Nr. 13 UStG | Rechnung der Gemeinschaft steuerfrei, Honorar des Verwalters getrennt |
| Deutschland | Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung; die Wohnungseigentümer beschließen, wann Forderungen fällig werden | § 28 Abs. 1 bis 3 WEG | wiederkehrende Rechnung, Betrag je Wirtschaftsjahr |
| Deutschland | Verzugszinsen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ohne Verbraucher beteiligt neun | § 288 Abs. 1 und 2 BGB | nichts; Zinslauf außerhalb berechnen |
| Österreich | Wohnraummiete ist nicht befreit, sofern kein besonders repräsentatives Grundstück für Wohnzwecke vorliegt; 10 Prozent, eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme ausgenommen | § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994; § 10 Abs. 2 Z 3 lit. a UStG 1994 | zwei Positionen mit eigenem Steuersatz |
| Österreich | Leistungen der Eigentümergemeinschaft, die Wohnzwecken dienen: 10 Prozent, eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme ausgenommen; § 6 Abs. 1 Z 17 UStG 1994 befreit diese Leistungen, soweit sie nicht für Wohnzwecke verwendet werden – besonders repräsentative Grundstücke für Wohnzwecke im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 16 erster Gedankenstrich bleiben befreit – und nicht für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art | § 10 Abs. 2 Z 3 lit. b, § 6 Abs. 1 Z 17 UStG 1994 | zwei Positionen mit eigenem Steuersatz |
| Österreich | Ein nach § 6 Abs. 1 Z 16 oder Z 17 steuerfreier Umsatz lässt sich als steuerpflichtig behandeln und unterliegt dann dem Steuersatz nach § 10 Abs. 1 bzw. 4; für den Verzicht auf die Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 16 und Z 17 gilt: nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil davon nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, und bei besonders repräsentativen Grundstücken für Wohnzwecke ausgeschlossen | § 6 Abs. 2, § 10 Abs. 1 und 4 UStG 1994 | Steuersatz je Vertrag; der Nachweis der Voraussetzung liegt beim Unternehmer |
| Österreich | Die im Kalenderjahr fällig gewordenen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben bei Jahrespauschalverrechnung bis zum 30. Juni des Folgejahres abrechnen, Überschuss oder Fehlbetrag zum übernächsten Zinstermin; gilt im Vollanwendungsbereich des MRG | § 21 Abs. 3, § 1 Abs. 2 und 4 MRG | nichts |
| Schweiz | Mietzins am Ende jedes Monats, spätestens am Ende der Mietzeit, wenn kein anderer Zeitpunkt vereinbart oder ortsüblich ist | Art. 257c OR | Abrechnungszeitraum des Abonnements; Fälligkeit am Periodenende |
| Schweiz | Nebenkosten nur bei besonderer Vereinbarung; Einsicht in die Belege auf Verlangen | Art. 257a Abs. 2, Art. 257b Abs. 2 OR | eine Position je Nebenkostenart |
| Schweiz | Bei Zahlungsrückstand schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und die Kündigung androhen, mindestens zehn Tage, bei Wohn- und Geschäftsräumen mindestens 30 Tage | Art. 257d Abs. 1 OR | Mahnstufe für den Versand; die Frist steht im Schreiben |
Deutschland und Österreich behandeln die Miete steuerlich verschieden. In Deutschland ist die Vermietung von Grundstücken steuerfrei (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG); ein Verzicht nach § 9 UStG setzt zusätzlich voraus, dass der Mieter das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder verwenden will, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 Abs. 2 UStG), und die Voraussetzungen sind nachzuweisen. In Österreich ist die Wohnraummiete nicht befreit: § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 nimmt sie von der Befreiung aus. Ausgenommen bleiben besonders repräsentative Grundstücke für Wohnzwecke; die Grenze liegt bei Anschaffungs- und Herstellungskosten samt aktivierungspflichtigen Aufwendungen und Großreparaturen von mehr als 2 Mio Euro innerhalb von fünf Jahren ab Anschaffung oder Beginn der Herstellung; bei Grundstücken, die typischerweise zur Vermietung mehrerer Mietgegenstände für Wohnzwecke bestimmt sind, etwa einem Zinshaus, ist für die Kostengrenze auf den einzelnen Mietgegenstand abzustellen. Für die übrige Wohnraummiete setzt § 10 Abs. 2 Z 3 lit. a UStG 1994 den Satz auf 10 Prozent und nimmt eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme aus; diese bleibt beim Normalsteuersatz von 20 Prozent (§ 10 Abs. 1 UStG 1994). Tragen Sie je Steuersatz eine eigene Rechnungsposition ein; eine automatische Aufteilung der Nebenleistung beschreibt die Dokumentation nicht.
Wer in Österreich auf die Befreiung verzichtet, muss mehr beachten als den Steuersatz: Nach § 6 Abs. 2 UStG 1994 kann der Unternehmer einen nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a, Z 16 oder Z 17 steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig behandeln; die Wohnraummiete gehört nicht dazu, weil § 6 Abs. 1 Z 16 sie bereits von der Befreiung ausnimmt, und bei besonders repräsentativen Grundstücken für Wohnzwecke ist der Verzicht ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Verzicht auf die Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 16 und Z 17 gilt zusätzlich: Er ist nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil davon nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen; der Unternehmer hat diese Voraussetzung nachzuweisen. Für Leistungen der Eigentümergemeinschaft zieht § 6 Abs. 1 Z 17 UStG 1994 die Grenze bei der Verwendung: Befreit sind sie, soweit sie nicht Wohnzwecken dienen — besonders repräsentative Grundstücke für Wohnzwecke bleiben befreit — und nicht dem Abstellen von Fahrzeugen aller Art; dienen sie Wohnzwecken, greift der Satz von 10 Prozent nach § 10 Abs. 2 Z 3 lit. b UStG 1994.
Was die Standardkombination nicht abnimmt
- Periodenbeginn. Ein eigener Periodenbeginn, etwa der fünfte eines Monats, erfordert nach der Dokumentation 20.0 eine individuelle Entwicklung; mit Odoo Online fällt sie aus, weil die Datenbank nicht mit benutzerdefinierten Modulen kompatibel ist.
- Fälligkeit nach Werktagen. Zahlungsbedingungen rechnen in Tagen, auf einen Monatstag oder auf das Monatsende. Eine Bedingung, die auf den dritten Werktag fällig stellt, beschreibt die geöffnete Seite nicht; Sie tragen das Fälligkeitsdatum an der Rechnung nach.
- Zinsen und Fristen. Eine Berechnung von Verzugszinsen beschreibt die Dokumentation 20.0 nicht; für die zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums des § 556 Abs. 3 BGB und den 30. Juni des § 21 Abs. 3 MRG nennt sie keine Funktion. Tragen Sie den letzten zulässigen Tag als Aktivität am Kunden ein.
- Die Verteilung, nicht die Abrechnung. Die Kostenrechnung verteilt Rechnungs- und Buchungspositionen prozentual auf Kostenstellen und wendet dafür Verteilungsschlüssel für Kostenstellen an. Eine Betriebskostenabrechnung, die Vorauszahlungen je Mieter, Verteilerschlüssel je Kostenart und einen Abrechnungssaldo führt, gehört nicht zu dieser Kombination; Vorauszahlungen und Saldo führen Sie daneben. Eine Jahresregularisierung von Vorschreibung und Ist-Kosten beschreibt die Seite des Pakets Property Owner Association, die Umlage verbrauchsabhängiger Zählerkosten die Seite des Pakets Property Management; beides steht in den Paketbeschreibungen und nicht im Handbuch der Version. Was die Kostenrechnung dokumentiert, steht unter Betriebskostenabrechnung in Odoo.
Mahnwesen: Stufen statt Fristen
Mahnungen laufen über Buchhaltung ‣ Konfiguration ‣ Mahnstufen. Je Stufe stellen Sie die Anzahl der Tage ein, nach der die Erinnerung nach der Fälligkeit versendet wird; ein negativer Wert versendet vor dem Fälligkeitsdatum. Als Aktion wählen Sie E-Mail, WhatsApp-Nachricht, SMS oder Brief, hinterlegen eine Inhaltsvorlage und können überfällige Rechnungen anhängen lassen; mit der Option Automatisch versendet Odoo ohne Ihr Zutun, und im Reiter Aktivität planen Sie eine Erinnerung für einen Bearbeiter. Für einen Durchlauf markieren Sie in der Kundenliste die Einträge mit Mahnbedarf und wählen unter Aktionen Mahnungen verarbeiten. Brief, WhatsApp und SMS verbrauchen Guthaben für In-App-Käufe. Vor dem Mahnlauf gleichen Sie die Banktransaktionen ab, sonst mahnen Sie bezahlte Rechnungen an.
Die Stufe kennt keine Rechtsfolge. Verzugszinsen nach § 288 BGB und der Text einer Kündigungsandrohung sind Formulierungen und Termine, die Sie in die Inhaltsvorlage schreiben und am Kunden planen. In Deutschland kommt der Mieter bei einer nach dem Kalender bestimmten Leistungszeit ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB); die Mahnung ist dort die erste Stufe Ihres Verfahrens, nicht ihre Voraussetzung. In der Schweiz trennt Art. 257d Abs. 1 OR zwei Dinge: Die Frist von mindestens zehn Tagen, bei Wohn- und Geschäftsräumen mindestens 30 Tagen, steht im Schreiben, die Mahnstufe bestimmt den Versandzeitpunkt. Einzelheiten zur Technik stehen unter Mahnwesen in Odoo.
Typische Fehler
- Der dritte Werktag steht in der Zahlungsbedingung, die es nicht kann. Zahlungsbedingungen rechnen in Tagen, auf einen Monatstag oder auf das Monatsende; der Werktag und damit der Verzugstag nach § 556b Abs. 1 BGB bleiben Handarbeit am Fälligkeitsdatum.
- Die Wärme hängt an der Mietposition. In Österreich entsteht dann ein Steuersatz von 10 Prozent auf die Heizlieferung; § 10 Abs. 2 Z 3 lit. a UStG 1994 nimmt sie aus. Legen Sie eine eigene Position an.
- Eine Kostenart, ein Sammelkonto. Ordnen Sie je Wohnung oder Objekt eine eigene Kostenstelle zu, sonst lässt sich die Umlage nicht aus der Buchhaltung ableiten; die Kostenrechnung führt Kostenstellen, Kostenstellenpläne und die prozentuale Verteilung von Rechnungs- und Buchungspositionen. Die Umlage ohne andere Vereinbarung richtet sich nach dem Anteil der Wohnfläche, verbrauchsabhängige Kosten nach einem verbrauchsbezogenen Maßstab (§ 556a Abs. 1 BGB); ist Wohnungseigentum vermietet, gilt ohne andere Vereinbarung vorrangig der für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern geltende Maßstab, und Absatz 1 nur, wenn dieser Maßstab billigem Ermessen widerspricht (§ 556a Abs. 3 BGB).
- Die Paketbeschreibung als Handbuchfunktion. Objektregister, Zählerumlage und Jahresregularisierung stehen in den Apps-Store-Einträgen der beiden Branchenpakete für 20.0, nicht im Handbuch der Version; beide verlangen Enterprise, enthalten Studio und eigenen Code und werden nach dem Custom-Plan bepreist. Prüfen Sie jeden Schritt in einer Testdatenbank, bevor Sie ihn zusagen.
- Die Mahnstufe gilt als Zahlungsfrist. Sie legt den Versand fest; die Frist mit Kündigungsandrohung nach Art. 257d Abs. 1 OR setzen Sie im Schreiben und tragen sie als Aktivität nach.
- Mahnstufen ohne Abgleich. Der Mahnlauf erfasst alle überfälligen Rechnungen; Zahlungen ohne Abgleich fehlen und die Mahnung geht an zahlende Mieter.
So gehen Sie vor
- Klären Sie zuerst den Weg: die Kombination aus Abonnements, Buchhaltung und Kostenrechnung oder eines der beiden Branchenpakete, die Enterprise, Studio und eigenen Code voraussetzen.
- Klären Sie dann den Mietfall: Dauermiete über ein Abonnement, kurzfristige Objektvermietung über die App Vermietung oder beides nebeneinander.
- Legen Sie je Objekt eine Kostenstelle an und ordnen Sie ihr die Rechnungen und Buchungen zu, damit die Betriebskosten später zurechenbar sind.
- Legen Sie je Mietverhältnis ein Abonnement mit passendem wiederkehrenden Plan an; prüfen Sie Abrechnungszeitraum, Periodenbeginn und Verlängerung.
- Bestimmen Sie je Land den Steuersatz und legen Sie ihn als eigene Position an: 0 Prozent bei steuerfreier Grundstücksvermietung in Deutschland; in Österreich 10 Prozent bei steuerpflichtiger Wohnraummiete — liegt ein besonders repräsentatives Grundstück für Wohnzwecke vor, bleibt es bei der Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 — und 20 Prozent für eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme.
- Prüfen Sie an einer Testrechnung, ob das Fälligkeitsdatum auf den Tag fällt, den Ihr Vertrag und das Gesetz nennen, und tragen Sie Abweichungen nach.
- Legen Sie die Mahnstufen mit Tageszahl und Inhaltsvorlage an und tragen Sie die landesspezifische Frist als Text ein; den letzten Tag der Betriebskostenabrechnung führen Sie als Aktivität.