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Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxis

Odoo 20.0 trägt in einer deutschen Arzt- oder Therapiepraxis Kontakte, Selbstzahler-Rechnungen und Zugriffsrechte; Termine und Wissen führt der Editionsvergleich nur in der Enterprise-Edition. Vertragsärztlich rechnen Sie nach § 372 Abs. 3 SGB V nur mit einem System ab, das die Konformitätsbewertung bestanden hat; Heilmittelleistungen übermitteln Sie nach § 302 Abs. 1 SGB V an die Krankenkassen, wobei Abs. 2 Rechenzentren zulässt. Für Patientenakten nach § 630f BGB sichern Sie Aufbewahrung und Änderungsnachweis selbst.

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