Förderung für Digitalisierung in der Schweiz
Kurz gesagt
In den geprüften Programmen haben wir keinen Zuschuss für den Kauf von Standardsoftware wie Odoo gefunden. Innosuisse fördert wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte mit einem Schweizer Forschungspartner und unterstützt Start-up-Innovationsprojekte direkt ohne Forschungspartner. Kantonale Wirtschaftsförderung berät und vermittelt Kontakte. Stand 14. Oktober 2026.
Das Wichtigste
- In den geprüften Bundesprogrammen gibt es keinen Zuschuss für den Kauf von Standardsoftware wie Odoo.
- Innovationsscheck: bis CHF 15'000, 100 Prozent der Kosten des Forschungspartners für eine Vorstudie.
- Innovationsprojekt: Umsetzungspartner tragen 40 bis 60 Prozent der direkten Gesamtprojektkosten; in Einzelfällen weniger oder mehr (Art. 19 Abs. 2bis und 2ter FIFG).
- Start-up-Innovationsprojekte fördert Innosuisse direkt, ohne Forschungspartner, zur Vorbereitung des erstmaligen Markteintritts (Art. 19 Abs. 3bis FIFG).
- Kantonale Wirtschaftsförderung berät; einzelne Kantone fördern Innovationsprojekte mit Forschungspartner.
- Steuererleichterungen der Regionalpolitik nur für industrielle Vorhaben, die in Anwendungsgebieten neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende neu ausrichten.
Die unten geprüften Schweizer Förderprogramme sind auf Innovation ausgerichtet, nicht auf Softwarekäufe. Für diese Programme gilt: Wer Odoo einführt, bezahlt die Einführung selbst, solange das Vorhaben keine der genannten Bedingungen erfüllt. Die Übersicht ist eine geprüfte Auswahl und nicht abschliessend; die Wirtschaftsförderung Ihres Sitzkantons kann weitere Instrumente führen, die hier nicht stehen. Was eine Einführung an Kosten ausmacht, steht in Kosten einer Odoo-Einführung.
Worauf es bei der Förderung ankommt
Schweizer Förderung kennt drei Formen, die auseinanderzuhalten sind. Der Zuschuss senkt die Ausgaben endgültig. Das Coaching liefert Beratung ohne Geld. Die Steuererleichterung wirkt erst über die Steuerrechnung, und ein Darlehen verschiebt nur die Zahlung.
In den geprüften Programmen fehlt auf Bundesebene ein Zuschuss für den Softwarekauf. Das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) lässt die Innosuisse wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte mitfinanzieren. Art. 19 Abs. 1 FIFG beschreibt Projekte, die Forschungspartner zusammen mit Umsetzungspartnern durchführen; Abs. 3 und 3bis FIFG sehen zusätzlich Projekte von Forschungspartnern ohne Umsetzungspartner und Start-up-Innovationsprojekte vor. Bei den Projekten mit Forschungspartner deckt der Beitrag die direkten Projektkosten des Forschungspartners (Art. 19 Abs. 1bis FIFG); das Geld geht also an den Forschungspartner, also an eine Hochschule oder eine nichtkommerzielle Forschungsstätte, nicht an Ihren Softwarelieferanten. Bei Start-up-Innovationsprojekten fördert Innosuisse das Jungunternehmen direkt.
Auf die kantonale Ebene verweist auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Sein KMU-Portal beschreibt die kantonale Wirtschaftsförderung als Anlaufstelle, die Auskunft erteilt und Kontakte vermittelt, und nennt Finanzbeihilfen für technologische Innovationen bei einigen kantonalen Diensten. Die Übersicht des Portals ist ausdrücklich eine Auswahl und keine vollständige Liste aller Programme. Der erste Weg führt deshalb zu Ihrem Sitzkanton: Dort kennt man das Vorhaben und die eigenen Instrumente.
Was geprüft wurde
Die Tabelle zeigt den Stand vom 14. Oktober 2026 und nur Programme, deren Bedingungen an der Quelle nachlesbar waren. Wo eine Finanzierung nur unter Bedingungen möglich ist, steht die Bedingung in derselben Zeile. Die Aussagen zum Bund stützen sich auf die nationalen Förderangebote von Innosuisse und auf das KMU-Portal des SECO; dessen Übersicht ist ausdrücklich eine Auswahl.
| Ebene | Stelle oder Programm | Was es gibt | Für ein Odoo-Projekt | Bedingung |
|---|---|---|---|---|
| Bund | Innosuisse, Innovationsscheck | Gutschrift bis CHF 15’000 für eine Vorstudie; Innosuisse finanziert 100 Prozent der Kosten des Forschungspartners | Nur wenn ein Schweizer Forschungspartner die Vorstudie durchführt | KMU oder Organisation mit weniger als 250 Vollzeitstellen und Sitz in der Schweiz; UID-Nummer; in den letzten zwei Jahren kein Scheck (massgebend ist das Verfügungsdatum) |
| Bund | Innosuisse, Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner | Beitrag an ein wissenschaftsbasiertes Projekt | Nur wenn Ihre Einführung Teil eines solchen Projekts ist | Schweizer Forschungspartner; der Beitrag deckt dessen direkte Projektkosten; Sie tragen in der Regel 40 bis 60 Prozent der direkten Gesamtprojektkosten (Art. 19 Abs. 2 Bst. d FIFG); in Einzelfällen verlangt Innosuisse weniger oder mehr (Abs. 2bis und 2ter) |
| Bund | Innosuisse, Start-up-Innovationsprojekt | Beitrag an das Jungunternehmen selbst, ohne Forschungspartner; deckt direkte Projektkosten und Kosten für Drittleistungen (Art. 19 Abs. 3bis FIFG) | Nur wenn Ihr Unternehmen ein Start-up vor dem Markteintritt ist und ein wissenschaftsbasiertes Innovationsprojekt mit bedeutendem Innovationspotenzial vorbereitet | Sitz in der Schweiz mit UID; weniger als 50 Vollzeitstellen; in der Regel höchstens 5 Jahre seit Gründung, in begründeten Ausnahmefällen bis 10 Jahre; mindestens 30 Prozent Eigenleistung (Voraussetzungen der Innosuisse) |
| Bund | SECO, KMU-Portal: Steuererleichterungen der Regionalpolitik | Steuererleichterung bei der direkten Bundessteuer | Nein | Industrielle Vorhaben, die in den Anwendungsgebieten neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende neu ausrichten; Antrag über den Kanton |
| Bund | SECO, KMU-Portal: kantonale Wirtschaftsförderung | Auskunft und Kontakte; Hinweis auf Finanzbeihilfen einiger kantonaler Dienste | Kein eigenes Programm | Anlaufstelle des Sitzkantons |
| Kanton Aargau | Hightech Zentrum Aargau, Machbarkeitsstudie | Personalaufwand des Forschungspartners | Nur mit Forschungspartner | Aargauer Unternehmen mit Handelsregistereintrag; eigene Personal- oder Sachkosten und ein Barbeitrag |
| Kanton Aargau | Hightech Zentrum Aargau, KMU-DigitalScan | kostenloses Erstgespräch, kostenpflichtiger Vertiefungs-Workshop | Beratung, kein Zuschuss | KMU aller Branchen |
| Kanton Aargau | Forschungsfonds Aargau | Entwicklungsprojekt einer Hochschule mit einem Aargauer Unternehmen | Nein, ausser Ihr Vorhaben ist ein solches Entwicklungsprojekt | Domizil im Kanton Aargau |
| Kanton Bern | be-advanced, KMU-Coaching | Coaching (Beratung); kein Zuschuss genannt | Nein | Unternehmen im Kanton Bern |
| Kanton Waadt | Fondation FIT, FIT Digital | Bourse von CHF 20’000 und Prêts von CHF 50’000 bis 200’000 | Nein für ein etabliertes KMU | Start-ups mit Sitz im Kanton Waadt und einem digitalen, schwer nachahmbaren Geschäftsmodell |
Für Kantone, die in der Tabelle fehlen, ist damit keine Aussage verbunden; die Liste ist nicht abschliessend geprüft. Fragen Sie die Wirtschaftsförderung Ihres Sitzkantons; sie kennt die lokalen Instrumente.
Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen
Angenommen wird ein Handelsbetrieb mit 12 Benutzern und Sitz im Kanton Aargau. Die Projektkosten betragen netto CHF 40’000, davon CHF 30’000 Partnerleistungen und CHF 10’000 Lizenzen. Alle Zahlen sind gewählt, nicht gemessen.
| Posten | Betrag | über Förderung gedeckt |
|---|---|---|
| Partnerleistungen und Lizenzen (Annahme) | CHF 40’000 netto | |
| Innosuisse-Beitrag für Standardsoftware | CHF 0 | nein |
| Eigenanteil des Betriebs am Projekt | CHF 40’000 netto | |
| Innovationsscheck für eine Vorstudie beim Forschungspartner | bis CHF 15’000 | fliesst an den Forschungspartner |
| Eigene Personen- und Sachkosten für diese Vorstudie | trägt der Betrieb | nein |
Der Vergleich zeigt den Unterschied zwischen dem Instrument und Ihrem Budget. Der Innovationsscheck ist kein Rabatt auf Odoo: Er bezahlt die Vorstudie eines Forschungspartners. Wollen Sie ihn nutzen, planen Sie die Vorstudie als eigenes, vorgelagertes Vorhaben und rechnen Sie Ihre eigenen Stunden separat.
Typische Fehler
- Nach einem Softwarezuschuss beim Bund suchen. Innovationsprojekt und Innovationsscheck setzen einen Schweizer Forschungspartner voraus. Ohne ihn entsteht dort kein Beitragsanspruch; allein die Start-up-Innovationsprojekte fördern das Jungunternehmen direkt.
- Den Innovationsscheck fest einplanen. Die CHF 15’000 gehen an den Forschungspartner. Wer damit sein Softwareangebot kürzt, hat das Geld am falschen Ort gespart.
- Den Eigenanteil übersehen. Bei einem Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner tragen Sie in der Regel 40 bis 60 Prozent der direkten Gesamtprojektkosten (Art. 19 Abs. 2 Bst. d FIFG); in Einzelfällen verlangt Innosuisse weniger oder mehr (Abs. 2bis und 2ter).
- Erst bestellen, dann fragen. Prüfen Sie vor jeder Bestellung, ob das gewählte Programm einen Antrag vor Projektbeginn verlangt; die Bedingungen stehen im Factsheet oder in der FAQ des Trägers.
- Zuschuss und Steuererleichterung verwechseln. Die Steuererleichterung der Regionalpolitik senkt die Steuerlast in einem definierten Gebiet, nicht die Projektkosten.
So gehen Sie vor
- Listen Sie alle Kosten netto auf: Partnerleistungen, Lizenzen, Hardware, Schulung und Ihre eigenen Stunden.
- Fragen Sie zuerst Ihre kantonale Wirtschaftsförderung; sie kennt die Instrumente Ihres Kantons.
- Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben einen Innovationsanteil hat, den ein Schweizer Forschungspartner bearbeiten könnte. Nur dann kommen Innovationsprojekt oder Innovationsscheck in Frage; allein die Start-up-Innovationsprojekte fördern Jungunternehmen direkt.
- Klären Sie die Bedingungen des Programms schriftlich und in der aktuellen Fassung, bevor Sie bestellen oder anzahlen.
- Rechnen Sie ohne Förderung und behandeln Sie einen allfälligen Beitrag als Chance, nicht als Zusage.