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IoT-Box (Odoo): Definition und Geräte

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Odoo 20.0 Enterprise; Odoo Online, Odoo.sh und On-Premise; IoT-App; Kameras und Messinstrumente nur mit der IoT-Box

Kurz gesagt

Die IoT-Box ist ein Mikrocomputer mit vorinstalliertem Odoo-IoT-Programm. Sie verbindet Geräte im lokalen Netzwerk mit der Odoo-Datenbank: Belegdrucker, Waagen, Bildschirme, Messinstrumente, Kameras und Fußschalter. Zweites IoT-System ist die Virtuelle IoT von Windows; Kameras und Messinstrumente arbeiten nur mit der Box. Der Editionsvergleich führt IoT nur in der Enterprise-Spalte, und die Dokumentation verlangt für die produktive Nutzung ein IoT-Box-Abonnement.

Das Wichtigste

  • IoT-Systeme in Odoo 20.0 sind die IoT-Box und die Virtuelle IoT von Windows.
  • In Odoo 20.0 arbeiten Kameras und Messinstrumente nur mit der IoT-Box, nicht mit der Virtuellen IoT von Windows.
  • Anschluss laut Dokumentation: Drucker USB oder Netzwerk, Bildschirm Micro-HDMI, Messinstrument USB oder Bluetooth, Waage USB.
  • Das IoT-System gehört ins Netzwerk der Geräte und darf aus dem Internet nicht erreichbar sein (Dokumentation 20.0).
  • Produktivbetrieb und HTTPS-Zertifikat verlangen ein IoT-Box-Abonnement; laut Odoo-FAQ (14. Oktober 2026) 25,00 Euro je Monat und Box, Einzelkauf 155,00 Euro, regionsabhängig; bei einer Box an einer Produktionsdatenbank wird das Abonnement automatisch dem Enterprise-Vertrag hinzugefügt.
  • Der Editionsvergleich führt IoT nur in der Enterprise-Spalte (gelesen am 14. Oktober 2026).

IoT-Box ist in Odoo 20.0 (Release September 2026) ein Mikrocomputer von Odoo S.A., auf dem das Odoo-IoT-Programm vorinstalliert ist; er vermittelt zwischen Geräten im lokalen Netz und der Datenbank. Zweite Bauform ist die Virtuelle IoT von Windows.

Wozu die Box dient

Angeschlossene Geräte erscheinen in der Datenbank und arbeiten dort mit; die Dokumentation nennt Barcodescanner, Belegdrucker, Zahlungsterminals und Messgeräte. Barcode-Scanner arbeiten daneben auch ohne IoT-System direkt am Computer (USB), am Smartphone oder Tablet (Bluetooth) oder als mobiler Computer mit eingebautem Leser. Die Box hängt per Ethernet oder WLAN im Netzwerk, möglichst im selben wie die Geräte. Aus dem Internet erreichbar darf sie nie sein, weil sie der Datenbank Zugriff auf das lokale Netz verschafft.

Welche Geräte sich anschließen lassen

Die Tabelle nennt je Geräteklasse ein Beispiel und den Anschluss; die Anschlussspalte folgt der Dokumentation 20.0.

Geräteklasse Beispiel Anschluss an die IoT-Box (Odoo 20.0)
Belegdrucker Bondrucker für Quittungen und Berichte USB oder Netzwerk
Etikettendrucker Etiketten aus der Fertigung USB oder Netzwerk
Waage Ladenwaage an der Kasse oder im Lager USB, bei seriellen Modellen mit seriell-USB-Adapter; nur mit einer kompatiblen Waage
Bildschirm Statusanzeige oder Kundenanzeige Micro-HDMI
Messinstrument Messschieber, Fühlerlehre USB oder Bluetooth
Kamera Webcam für Qualitätsfotos in der Regel USB
Fußschalter Bestätigen in der Fertigung mit beiden Händen frei in der Regel USB

Drei Einschränkungen: Netzwerkdrucker brauchen dasselbe Netzwerk wie das IoT-System. Ein Drucker hängt nur über ein IoT-System direkt an der Datenbank; im Kassensystem drucken netzwerkbasierte ePOS-Drucker auch ohne, USB-ePOS- und ESC/POS-Drucker nur mit IoT-System, Bluetooth-Drucker gar nicht. Kameras und Messinstrumente arbeiten nur mit der Box.

Beispiel: Eine Bäckerei hängt Belegdrucker und Ladenwaage an eine Box im Kassen-WLAN.

Waagen, die im geschäftlichen Verkehr Masse bestimmen, fallen in Deutschland unter das Mess- und Eichrecht, soweit keine Ausnahme des § 5 MessEV greift; die einschlägigen Anforderungen und die Ausnahmen nennt der Abschnitt Grundlage und Kosten.

Grundlage und Kosten

Der Editionsvergleich führt die Zeile IoT nur in der Enterprise-Spalte (gelesen am 14. Oktober 2026); Enterprise läuft als Odoo Online, auf Odoo.sh oder selbst gehostet. Produktivbetrieb und HTTPS-Zertifikat setzen laut Dokumentation ein IoT-Box-Abonnement voraus; die IoT-FAQ nennt 25,00 Euro je Monat und Box und 155,00 Euro für den Einzelkauf, regionsabhängig (gelesen am 14. Oktober 2026; Preise ändern sich).

Ob das Mess- und Eichrecht greift, hängt in Deutschland an Zweck und Messgröße: Nach § 1 MessEG gilt das Gesetz für Messgeräte, soweit eine Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1 oder 2 sie erfasst; § 1 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 MessEV erfasst Messgeräte zur Bestimmung der Masse, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendet werden sollen. In diesem Anwendungsbereich dürfen nach § 31 Absatz 1 MessEG nur Messgeräte verwendet werden, die dem Gesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen entsprechen; nach § 31 Absatz 2 Nummer 1 MessEG müssen die wesentlichen Anforderungen nach § 6 Absatz 2 MessEG auch bei der Zusammenschaltung mit anderen Geräten erfüllt sein. § 5 Absatz 1 MessEV nimmt bestimmte Verwendungen im geschäftlichen Verkehr ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus, nach Nummer 11 die Ermittlung von Leistungen bis zu einem Betrag je Geschäftsvorgang, wenn der Verwender glaubhaft machen kann, dass der Jahresumsatz mit Leistungen, die durch solche Messgeräte ermittelt werden, eine Grenze nicht überschreitet (Ausschankmaße sind von Nummer 11 ausgenommen; nach § 5 Absatz 5 MessEV trägt der Verwender die Beweislast für eine Ausnahme). Die Verordnung bestimmt, dass sich die Werte für Geschäftsvorgang und Jahresumsatz alle drei Jahre entsprechend der Preisentwicklung verändern, und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt veröffentlicht die ermittelten Beträge jeweils im März des darauf folgenden Jahres im Bundesanzeiger; die Bekanntmachung vom 1. März 2024 (BAnz AT 19.03.2024 B8) nennt 6,21 Euro je Geschäftsvorgang und 2 485,16 Euro für den Jahresumsatz (Faktdatei de-messev-5-1-nr-11-ausnahme-betraege). Soweit eine solche Ausnahme greift, sind Mess- und Eichgesetz und MessEV nicht anzuwenden.

Nicht zu verwechseln mit

  • Virtuelle IoT von Windows: das Odoo-IoT-Programm für Windows auf einem Windows-Rechner, ohne Kameras und Messinstrumente.
  • PoSBox: das frühere Kassenmodul von Odoo, das laut IoT-FAQ nach dem Neubeschreiben der SD-Karte als IoT-Box arbeitet.
  • Internet der Dinge (IoT): der Sammelbegriff für alle Geräteanbindungen; die Box ist eine seiner Bauformen (Odoo IoT-Box einrichten, IoT in der Fertigung).

Häufige Fragen

Braucht jeder Betrieb eine IoT-Box?

Nein. Nötig ist ein IoT-System, wenn Geräte wie Beleg- und Etikettendrucker, Waagen, Messinstrumente, Kameras oder Fußschalter mit der Odoo-Datenbank arbeiten sollen. Barcode-Scanner brauchen es nicht zwingend: Die Dokumentation beschreibt USB-Scanner am Computer, Bluetooth-Scanner am Smartphone oder Tablet mit installierter Odoo-App und mobile Computerscanner mit eingebautem Leser; ein IoT-System kommt in Frage, wenn der Scanner über dieses IoT-System an die Datenbank angebunden wird. Odoo unterstützt zwei Systeme: die IoT-Box und die Virtuelle IoT von Windows; Kameras und Messinstrumente sind mit der Windows-Variante nicht kompatibel und brauchen die Box. Im Kassensystem drucken netzwerkbasierte ePOS-Drucker auch ohne IoT-System; Bluetooth-Drucker sind nicht kompatibel.

Ersetzt die Virtuelle IoT von Windows die Box vollständig?

Nein, nicht für alle Geräte. Die Virtuelle IoT von Windows ist das zweite Odoo-IoT-System und läuft auf Windows 10 oder Windows 11, doch MRP-Geräte einschließlich Kameras und Messinstrumente sind laut Dokumentation damit nicht kompatibel; diese beiden Klassen brauchen die Box. Die meisten anderen Geräte verbinden sich am Windows-Rechner über Windows Plug and Play; erkennt Windows ein Gerät nicht automatisch, muss der Administrator den Treiber möglicherweise manuell installieren.

Was kostet der Betrieb der IoT-Box?

Nach der Odoo IoT FAQ (gelesen am 14. Oktober 2026) 25,00 Euro je Monat und Box, automatisch dem Enterprise-Vertrag hinzugefügt, wenn die Box an eine Produktionsdatenbank angebunden ist; der Einzelkauf einer Box kostet 155,00 Euro, der Preis hängt von der Region ab. Preise ändern sich. Dazu kommt das Enterprise-Abonnement, in dem die App IoT liegt.

Darf ich die IoT-Box von außen erreichbar machen?

Nein. Die Dokumentation nennt das ein Sicherheitsrisiko und verbietet es ausdrücklich, weil die Box der Datenbank Zugriff auf Geräte im lokalen Netzwerk gewährt. Sie hängen sie über Ethernet oder WLAN an Ihr internes Netz, am besten in das Netzwerk der Geräte. Nur für die Fehlerbehebung lässt sich auf der Startseite der Box in den Debugging-Tools ein Tailscale-Token des Odoo-Supports eintragen; das gilt nur für die Box, nicht für die Virtuelle IoT von Windows.

Quellen

  1. Internet der Dinge (IoT), Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch: IoT verbindet physische Geräte wie Barcodescanner, Belegdrucker, Zahlungsterminals und Messgeräte über ein IoT-System mit einer Odoo-Datenbank; die beiden IoT-Systeme sind die IoT-Box (Mikrocomputer mit vorinstalliertem Odoo-IoT-Programm) und die Virtuelle IoT von Windows; MRP-Geräte einschließlich Kameras und Messinstrumente sind mit der Virtuellen IoT von Windows nicht kompatibel; mehrere IoT-Systeme lassen sich gleichzeitig verwenden; für produktive Nutzung und HTTPS-Zertifikat ist ein IoT-Box-Abonnement erforderlichOdoo S.A. · abgerufen am
  2. IoT-Box, Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch: Anschluss der Box über Ethernet oder WLAN; Empfehlung, sie im selben Netzwerk wie die Geräte zu betreiben; ausdrücklicher Hinweis, die Box niemals über das öffentliche Internet erreichbar zu machen, weil sie der Datenbank Zugriff auf Geräte im lokalen Netzwerk gewährtOdoo S.A. · abgerufen am
  3. IoT: kompatible Geräte (Odoo S.A., englisch): Kameras und Webcams über USB; jeder USB-Fußschalter kompatibel; Drucker über USB oder Netzwerk; Messinstrumente mit verschiedenen Anschlussstandards (Bluetooth, WLAN, HDMI, USB), Beispiele Fühlerlehre, Tiefenmessgerät und Messschieber; Waagen lassen sich in den Apps Kassensystem und Lager verwenden; die Seite nennt keine VersionsbindungOdoo S.A. · abgerufen am
  4. Einen Drucker verbinden, Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch: Anschluss über USB oder Netzwerk; Netzwerkdrucker müssen im selben Netzwerk wie das IoT-System stehen; ein IoT-System ist der einzige Weg, einen Drucker direkt mit einer Odoo-Datenbank zu verbindenOdoo S.A. · abgerufen am
  5. Belegdrucker, Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch (Kassensystem): netzwerkbasierte ePOS-Drucker arbeiten ohne IoT-System; ePOS-Drucker mit USB-Anschluss und ESC/POS-Drucker brauchen ein IoT-System; Bluetooth-Drucker sind nicht kompatibelOdoo S.A. · abgerufen am
  6. Eine Waage verbinden, Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch: Anschluss per USB, bei seriellen Modellen mit seriell-USB-Adapter; eine kompatible Waage wird automatisch erkannt, eine nicht kompatible muss ersetzt werden; Konfiguration in den Kassensystem-Einstellungen; ein Hinweiskasten nennt für EU-Mitgliedstaaten eine Zertifizierungspflicht für die Verwendung als integriertes Gerät, ohne eine Rechtsgrundlage zu nennenOdoo S.A. · abgerufen am
  7. Einen Bildschirm verbinden, Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch: Anschluss über ein Micro-HDMI-Kabel; Verwendung als Statusanzeige der Einrichtung oder als Kundenanzeige des KassensystemsOdoo S.A. · abgerufen am
  8. Ein Messinstrument verbinden, Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch: Anschluss über USB oder Bluetooth; Verwendung an einem Qualitätskontrollpunkt der Qualitätsapp oder an einem Arbeitsplatz der FertigungsappOdoo S.A. · abgerufen am
  9. Eine Kamera verbinden, Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch: Anschluss in der Regel über ein USB-Kabel; Verwendung an einem Qualitätskontrollpunkt oder an einem ArbeitsplatzOdoo S.A. · abgerufen am
  10. Einen Fußschalter verbinden, Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch: Anschluss in der Regel über ein USB-Kabel; Verwendung am Arbeitsplatz, damit der Bediener beide Hände frei behältOdoo S.A. · abgerufen am
  11. Verbindung mit IoT-System, Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch (Kassensystem): Tabelle der Geräte am IoT-System mit Drucker, Kassenschublade über RJ25-Kabel am Drucker, Barcode-Scanner mit abschließendem ENTER-Zeichen (Tastencode 28), Waage, Kundendisplay und ZahlungsterminalOdoo S.A. · abgerufen am
  12. Einrichtung des Barcode-Scanners, Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch: drei mit Odoo kompatible Scannertypen, USB-Scanner am Computer, Bluetooth-Scanner gekoppelt mit Smartphone oder Tablet mit installierter Odoo-App, mobile Computerscanner mit eingebautem Barcode-Scanner; die Seite nennt kein IoT-SystemOdoo S.A. · abgerufen am
  13. Editionsvergleich Odoo Community und Odoo Enterprise: Zeile IoT in der Community-Spalte nicht enthalten und in der Enterprise-Spalte enthalten; Zeilen Verkauf und Lager in beiden Spalten; die Seite nennt kein Fassungsdatum, der 14. Oktober 2026 ist das AbrufdatumOdoo S.A. · abgerufen am
  14. Preise und Tarife, Odoo S.A., deutsch: Odoo Online oder Odoo Enterprise (On-Premise oder Odoo.sh) ist dieselbe Software, unterschiedlich sind Hosting und InfrastrukturOdoo S.A. · abgerufen am
  15. Odoo IoT FAQ, Odoo S.A.: IoT-Box-Abonnement 25,00 Euro je Monat und Box, Einzelkauf einer Box 155,00 Euro mit regionalem Preis, Abonnement wird bei einer Produktionsdatenbank automatisch dem Enterprise-Vertrag hinzugefügt; eine frühere PoSBox arbeitet nach dem Neubeschreiben der SD-Karte als IoT-BoxOdoo S.A. · abgerufen am
  16. Odoo Release Notes: Version 20, veröffentlicht September 2026; Version 19, veröffentlicht September 2025Odoo S.A. · abgerufen am
  17. Virtuelle IoT von Windows, Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch: Einrichtung auf einem Windows-10- oder Windows-11-Rechner; MRP-Geräte einschließlich Kameras und Messinstrumente sind nicht kompatibel; die meisten Geräte verbinden sich über Windows Plug and Play; auch dieses IoT-System darf niemals über das öffentliche Internet erreichbar seinOdoo S.A. · abgerufen am
  18. Mess- und Eichgesetz (MessEG), § 31 Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten: Absatz 1 verlangt, dass nur Messgeräte verwendet werden, die dem Gesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen entsprechen; Absatz 2 Nummer 1 verlangt die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen auch bei der Zusammenschaltung mit anderen GerätenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  19. Mess- und Eichgesetz (MessEG), § 1 Anwendungsbereich des Gesetzes: Das Gesetz ist auf Messgeräte und sonstige Messgeräte anzuwenden, soweit sie in einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1 oder 2 erfasst sindBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  20. Mess- und Eichverordnung (MessEV), § 1 Anwendungsbereich für Messgeräte und Teilgeräte: Absatz 1 Nummer 2 erfasst Messgeräte zur Bestimmung der Masse, Absatz 2 Nummer 1 deren Bestimmung zur Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr; beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  21. Mess- und Eichverordnung (MessEV), § 5 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Verwendungen: Absatz 1 nimmt Messgeräte und Messwerte, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, in den dort genannten Fällen von Mess- und Eichgesetz und Verordnung aus; Nummer 11 betrifft die Ermittlung von Leistungen, die einen Betrag je Geschäftsvorgang nicht überschreiten, soweit ein Jahresumsatz bis zu einer Grenze mit den durch solche Messgeräte ermittelten Leistungen glaubhaft gemacht wird, Ausschankmaße sind von Nummer 11 ausgenommen, die Werte für Geschäftsvorgang und Jahresumsatz verändern sich alle drei Jahre entsprechend der Preisentwicklung, und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt veröffentlicht die ermittelten Beträge jeweils im März des darauf folgenden Jahres im Bundesanzeiger; die Verordnung nennt als Grundbeträge 5 Euro und 2 000 Euro; Absatz 5 legt die Beweislast für eine Ausnahme dem Verwender auf; Stand der Fassung: zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411), Textnachweis ab 1. Januar 2015Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  22. Bekanntmachung der Beträge für den Geschäftsvorgang und für den Jahresumsatz nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 der Mess- und Eichverordnung, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, vom 1. März 2024, veröffentlicht am 19. März 2024 (BAnz AT 19.03.2024 B8): Die jahresdurchschnittlichen Änderungen des Verbraucherpreisindexes betragen für 2021 3,1 Prozent, für 2022 6,9 Prozent und für 2023 5,9 Prozent, daraus ergibt sich eine Änderung für die letzten drei Kalenderjahre von 16,72 Prozent; die ermittelten Beträge entsprechen 6,21 Euro für den Geschäftsvorgang und 2 485,16 Euro für den JahresumsatzPhysikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Braunschweig und Berlin · abgerufen am
  23. Publikationen: Gesetzliches Messwesen, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Arbeitsgruppe 9.21: Der Abschnitt Fundstellen Bundesanzeiger führt die Bekanntmachung der Beträge für den Geschäftsvorgang und für den Jahresumsatz nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 der Mess- und Eichverordnung vom 1. März 2024 (Bundesanzeiger vom 19. März 2024, BAnz AT 19.03.2024 B8) und keine spätere Bekanntmachung (gelesen am 15. Oktober 2026)Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) · abgerufen am
  24. Mess- und Eichgesetz (MessEG), § 6 Inverkehrbringen von Messgeräten: Absatz 2 verlangt, dass Messgeräte die wesentlichen Anforderungen einschließlich der Fehlergrenzen erfüllen, nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 30 Nummer 1 oder des Standes der Technik; § 6 Absatz 2 ist die Bezugsnorm des § 31 Absatz 2 Nummer 1 MessEGBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  25. Fehlerbehebung, Odoo-Dokumentation 20.0, deutsch (IoT): Abschnitt Odoo-Supportteam Zugriff auf eine IoT-Box gewähren – für Fernzugriff lässt sich auf der Startseite der IoT-Box über Debugging-Tools ein Tailscale-Token des Odoo-Supports eintragen; Remote-Debugging gibt es nur für IoT-Boxen, nicht für das virtuelle Windows-IoTOdoo S.A. · abgerufen am