Waage an der Odoo-Kasse anschließen
Kurz gesagt
Odoo 20.0 verbindet eine Kassenwaage per USB-Kabel am Datenbankrechner oder über ein IoT-System (IoT-Box oder Windows Virtual IoT). Ein Produkt mit der Mengeneinheit Kilogramm und aktivierter Wiegoption rechnet die Kasse beim Wägen selbst: Gewicht mal Preis je Kilogramm. Für Waagen im geschäftlichen Verkehr gilt das Messrecht des jeweiligen Landes: In Deutschland gilt eine konformitätsbewertet in Verkehr gebrachte Waage für die Dauer der mit dem Inverkehrbringen beginnenden Eichfrist als geeicht und braucht in dieser Zeit keine Eichung (§ 37 Abs. 1 Satz 2 MessEG); nach Ablauf oder vorzeitigem Ende dieser Frist darf sie nicht ungeeicht verwendet werden (§ 37 Abs. 1 Satz 1 MessEG). In Österreich ist sie eichpflichtig (§ 8 Abs. 1 Z 2 MEG, Nacheichfrist grundsätzlich zwei Jahre nach § 15 Z 2 MEG), in der Schweiz muss der Verwender die Messbeständigkeit regelmässig prüfen lassen (Art. 9 Abs. 1 MessG).
Das Wichtigste
- Anschluss: USB-Kabel am Gerät mit der Odoo-Datenbank oder über ein IoT-System.
- App Kassensystem: Community (nur On-Premise) und Enterprise; App IoT laut Editionsvergleich nur Enterprise, mit Abonnement für den Produktiveinsatz.
- Produkt: Mengeneinheit kg und Wiegoption aktiv; die Datenbank braucht mindestens drei Nachkommastellen und passende Rundung der Mengeneinheiten, sonst zeigt Odoo ein rotes Warnsymbol.
- Preis: Waagengewicht mal Verkaufspreis je Kilogramm; Odoo rechnet ihn beim Wägen und zeigt ihn im Pop-up.
- Deutschland: Eine konformitätsbewertet in Verkehr gebrachte Waage gilt während ihrer Eichfrist als geeicht und braucht keine Eichung (§ 37 Abs. 1 Satz 2 MessEG); die Eichfrist beträgt vier Jahre für nichtselbsteinspielende Handelswaagen unter 350 kg Höchstlast (Anlage 7 Nr. 2.2.3 MessEV, sonst zwei Jahre nach § 34 Abs. 1 MessEV).
- Österreich: Eichpflicht nach § 8 Abs. 1 Z 2 MEG, Nacheichfrist grundsätzlich zwei Jahre (§ 15 Z 2 MEG).
Eine Ladenwaage an der Kasse hat zwei Anschlüsse: einen an die Kasse und einen an das Eichrecht. Odoo 20.0 beschreibt für den ersten zwei Wege. Der zweite entscheidet, ob Sie eine bestimmte Waage zur Preisermittlung überhaupt einsetzen dürfen.
Was Sie vorab brauchen
- Ein Kassensystem mit der App Kassensystem (Point of Sale); für den IoT-Weg zusätzlich die App IoT.
- Für den USB-Weg: ein USB-Kabel und Zugriff auf den Datenbankrechner.
- Für den IoT-Weg: eine IoT-Box oder einen Windows-Rechner mit Windows Virtual IoT, dazu ein Rechner, der mit dem IoT-System im selben Netz ist; bei seriellem Anschluss zusätzlich einen Seriell-USB-Adapter, im Produktivbetrieb ein IoT-Abonnement.
- Administratorrechte: die Maßeinheiten schalten Sie in der Rechnungsstellung frei.
- Mindestens ein Produkt mit einem Verkaufspreis je Kilogramm.
- Für Waagen der Serie Ariva S (Mettler-Toledo): das Originalkabel USB auf RJ45, Teilenummer 72256236.
Wann die Waage geeicht sein muss
Die Odoo-Dokumentation verlangt die Zertifizierung ausdrücklich für EU-Mitgliedstaaten, also für Deutschland und Österreich, nicht für die Schweiz.
| Land | Rechtsgrundlage | Was für die Ladenwaage gilt |
|---|---|---|
| Deutschland | §§ 6, 31, 33, 37 MessEG; § 34, Anlage 7 MessEV | Waagen, die im geschäftlichen Verkehr zur Preisermittlung dienen, sind Messgeräte: Sie brauchen eine Konformitätsbewertung und eine Konformitätserklärung (§ 6 Abs. 3 MessEG) und dürfen nur vorschriftsgemäß verwendet werden (§ 31 Abs. 1 MessEG), auch beim Zusammenschalten mit anderen Geräten (§ 31 Abs. 2 Nr. 1). Eine nach den Vorschriften des Abschnitts 2 in Verkehr gebrachte Waage gilt für die Dauer der mit dem Inverkehrbringen beginnenden Eichfrist als geeicht und bedarf in dieser Zeit keiner Eichung (§ 37 Abs. 1 Satz 2 MessEG); nach Ablauf oder vorzeitigem Ende der Eichfrist darf sie nicht ungeeicht verwendet werden (§ 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 MessEG). Die Eichfrist beträgt zwei Jahre (§ 34 Abs. 1 MessEV), für nichtselbsteinspielende Handelswaagen unter 350 Kilogramm Höchstlast vier Jahre (Anlage 7 Nr. 2.2.3 MessEV); sie endet erst mit dem Ende des Jahres, in dem sie rechnerisch endet (§ 34 Abs. 2 MessEV). |
| Österreich | §§ 7, 8, 15, 43 MEG | Messgeräte zur Bestimmung der Masse sind eichpflichtig, wenn sie im amtlichen oder im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden (§ 8 Abs. 1 Z 2 MEG); wer sie verwendet oder bereithält, ist dafür verantwortlich, dass sie geeicht sind (§ 7 Abs. 2 MEG). Die Nacheichfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre (§ 15 Z 2 MEG); lose Produkte werden nach Nettogewicht abgerechnet (§ 43 Abs. 1 MEG; Abs. 2 nennt Ausnahmen, etwa vom Käufer selbst vorgenommene Messungen). |
| Schweiz | Art. 7, 8, 9, 10 MessG | Messmittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie bei bestimmungsgemässem Gebrauch ein genügend hohes Niveau an Messsicherheit aufweisen (Art. 7 Abs. 1 MessG); den Nachweis erbringt ein Zulassungs-, ein Konformitätsbewertungs- oder ein anderes gleichwertiges Verfahren (Art. 8 Abs. 1 MessG). Wer ein Messmittel verwendet, muss dessen messtechnische Eigenschaften regelmässig prüfen lassen (Art. 9 Abs. 1 MessG) und sich nach Art. 10 MessG vergewissern, dass es gekennzeichnet ist, die Messbeständigkeit fristgemäss überprüft wird und es für die vorgesehene Verwendung geeignet und richtig verwendet wird. |
Welche Frist für Ihre Waage läuft, klären Sie mit dem Lieferanten oder der zuständigen Eichbehörde. Welche Messmittel dem Schweizer Gesetz unterstellt sind, bestimmt der Bundesrat (Art. 5 MessG). Ein gewogener Verkauf bleibt ein normaler Kassenumsatz und läuft durch dieselbe Kasse wie jede andere Position; was das für den Beleg bedeutet, steht für Deutschland im Artikel TSE-Pflicht an der Odoo-Kasse und für Österreich im Artikel Registrierkassa in Österreich.
So schließen Sie die Waage an
Der direkte Weg verlangt, dass das USB-Kabel am Gerät mit der Odoo-Datenbank hängt; beim IoT-Weg wählt die Kasse die Waage am IoT-System aus. Eine Übersicht der Geräteklassen gibt der Artikel Hardware für die Odoo-Kasse.
| Waage und Anschluss | Weg | Feld in den Kassen-Einstellungen |
|---|---|---|
| Waage mit USB-Anschluss, Odoo-Datenbank auf demselben Rechner | USB-Kabel am Datenbankrechner | USB-Waage (USB Scale), Schaltfläche Waage verbinden |
| Waage mit USB-Anschluss | USB-Kabel am IoT-System | Elektronische Waage (Electronic Scale) |
| Waage mit seriellem Anschluss | Seriell-USB-Adapter am IoT-System | Elektronische Waage |
| Ariva S (Mettler-Toledo), Protokoll 8217 | Originalkabel am IoT-System, zwei Geräteeinstellungen | Elektronische Waage |
Schritt 1: Waage am Datenbankrechner per USB verbinden
- Schließen Sie die Waage mit dem USB-Kabel an das Gerät an, auf dem die Odoo-Datenbank läuft.
- Öffnen Sie Kassensystem ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen.
- Klicken Sie im Abschnitt Verbundene Geräte (Connected Devices) unter USB-Waage auf die Schaltfläche zum Verbinden.
- Wählen Sie Ihre Waage im Fenster aus, bestätigen Sie die Verbindung und klicken Sie auf Speichern.
Danach steht die Waage im Feld USB-Waage. Unter Linux meldet die Kasse die Fehlermeldung “Your Scale is not compatible with Odoo”; nach der Dokumentation geben Sie dann im Terminal den Zugriff auf den Geräteanschluss frei — den genauen Befehl nennt die Dokumentationsseite.
Schritt 2: Waage an das IoT-System anschließen
- Schalten Sie die Waage vor dem IoT-System ein, damit sie beim Start erkannt wird.
- Verbinden Sie die Waage per USB-Kabel mit dem IoT-System, bei seriellem Anschluss über einen Seriell-USB-Adapter.
- Erkennt das IoT-System die Waage nicht, starten Sie es neu; hilft das nicht, ist das Modell nach der Dokumentation möglicherweise nicht kompatibel.
Für Ariva-S-Waagen kommen zwei Geräteeinstellungen und das Originalkabel dazu: unter GRP 3 bei Schritt 3.1 den Wert 1 (USB Virtual COM) und bei Schritt 3.6 den Wert 3 (Protokoll 8217) einstellen, speichern, IoT-System neu starten. Die Waage erscheint dann als Modell mit Protokoll 8217.
Schritt 3: IoT-System mit Odoo verbinden
- Installieren Sie die App IoT und verbinden Sie das IoT-System mit dem Netzwerk.
- Öffnen Sie die App IoT und klicken Sie auf Verbinden; der Browser sucht das IoT-System im Netz.
- Wird keines gefunden, verbinden Sie es mit dem Pairing-Code (gültig bis zwei Stunden nach dem Einschalten) oder über die Offline-Kopplung mit einem Verbindungstoken; den Token-Weg zeigt Odoo nur im Entwicklermodus an.
- Setzen Sie im Fenster zum Verbinden das Feld Zugeordnetes Kassensystem (Associated PoS) und klicken Sie auf Weiter.
Das IoT-System fordert automatisch ein HTTPS-Zertifikat an; Odoo stellt es nur für eine Produktivdatenbank mit laufendem Abonnement aus. Die Dokumentation empfiehlt ein physisches IoT-System statt eines virtuellen.
Schritt 4: Waage in der Kasse auswählen
- Öffnen Sie Kassensystem ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen.
- Wählen Sie im Abschnitt Verbundene Geräte im Feld Elektronische Waage Ihre Waage und klicken Sie auf Speichern.
Alternativ setzen Sie den Schalter für die IoT-Box über das Menüsymbol auf der Kassenkarte.
Schritt 5: Produkt zum Wiegen einrichten
- Öffnen Sie Rechnungsstellung (Invoicing) ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen, aktivieren Sie im Abschnitt Maßeinheiten und Verpackungen (Units & Packagings) die Mengeneinheiten (Units of Measure & Packagings) und speichern Sie.
- Öffnen Sie Kassensystem ‣ Produkte ‣ Produkte und wählen oder erstellen Sie das Produkt.
- Tragen Sie auf der Registerkarte Allgemeine Informationen den Verkaufspreis je Kilogramm ein und setzen Sie die Mengeneinheit auf Kilogramm mit mindestens drei Nachkommastellen.
- Aktivieren Sie auf der Registerkarte Kassensystem die Wiegoption (To Weigh) und geben Sie das Produkt für die Kasse frei.
Die Dokumentation verlangt Kilogramm und mindestens drei Nachkommastellen wegen der europäischen Vorgaben. Ist die Datenbank nicht konform, zeigt Odoo ein rotes Warnsymbol; ein Klick darauf nennt die Gründe und bietet an, die Änderungen anzuwenden.
Schritt 6: Gewogene Position verkaufen
- Wählen Sie das Produkt in der Kassenansicht aus; es öffnet sich ein Fenster mit dem Produktnamen.
- Legen Sie die Ware auf die Waage; sobald das Gewicht feststeht, zeigt das Fenster den berechneten Preis.
- Klicken Sie auf Auftrag, um die Position in den Warenkorb zu übernehmen.
- Nehmen Sie die Ware von der Waage und fahren Sie mit dem Verkauf fort.
- Drücken Sie für das Behältergewicht auf Tara; die Kasse zieht das Behältergewicht ab. Vor der nächsten Wiegung muss die Waage wieder auf null stehen, sonst bleibt der Auftrag gesperrt.
Ein gewogener Verkauf als Rechenbeispiel
Ein Betrieb verkauft Käse zu 12,90 Euro je Kilogramm; das Produkt ist wie in Schritt 5 eingerichtet. Die Kundin legt ein Stück auf die Waage; angezeigt werden 0,364 Kilogramm. Alle Zahlen sind eine Beispielrechnung mit angenommenen Werten; wie gerundet wird, hängt von den Einstellungen Ihrer Datenbank ab.
| Schritt | Wert | Herkunft |
|---|---|---|
| Anzeige der Waage | 0,364 kg | Waage |
| Verkaufspreis des Produkts | 12,90 Euro je kg | Produktstamm |
| Rechenweg | 0,364 × 12,90 | Gewicht mal Preis je Kilogramm |
| Rohergebnis | 4,6956 Euro | Rechnung |
| Angezeigt im Fenster | 4,70 Euro | Beispielannahme: auf zwei Nachkommastellen gerundet |
Die Dokumentation verlangt für den Betrieb mindestens drei Nachkommastellen und eine passende Rundung der Mengeneinheiten; wie die Kasse rundet und was sie auf den Beleg schreibt, hängt von den Einstellungen Ihrer Datenbank ab. In Deutschland verlangt § 33 Abs. 3 Nr. 1 MessEG, dass ein Kunde einen auf Messwerten beruhenden Rechnungsbetrag in einfacher Weise nachvollziehen kann — prüfen Sie deshalb, wie Ihre Datenbank Gewicht und Betrag rundet und was der Beleg zeigt.
So prüfen Sie das Ergebnis
- Die Waage steht nach dem Speichern in den Kassen-Einstellungen.
- Das Waagensymbol in den Einstellungen ist grün, nicht rot.
- Eine Testwiegung mit bekanntem Gewicht zeigt in der Kasse dieselbe Masse wie die Waage.
- Der Beleg oder die Rechnung lässt Gewicht und Preis je Kilogramm erkennen.
- Gewicht und Betrag auf Beleg und Rechnung passen zu den Rundungseinstellungen Ihrer Datenbank.
- Nach dem Abnehmen der Ware steht die Anzeige wieder auf null.
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Ursache | Abhilfe |
|---|---|---|
| Beim Auswählen des Produkts öffnet sich kein Fenster | Wiegoption am Produkt aus oder Produkt für die Kasse nicht freigegeben | Beide Einstellungen am Produkt setzen und speichern |
| Rotes Waagensymbol in den Einstellungen | Datenbank verletzt die Vorgaben zu Mengeneinheit oder Nachkommastellen | Symbol anklicken, Gründe lesen, Änderungen anwenden |
| Der Auftrag lässt sich nicht anklicken | Die Waage steht nicht auf null | Ware abnehmen oder Tara drücken |
| Das IoT-System erkennt die Waage nicht | Waage war beim Start aus, Kabel sitzt nicht, Modell möglicherweise nicht kompatibel | Waage vor dem IoT-System einschalten, Kabel prüfen, IoT-System neu starten, sonst anderes Modell wählen |
Wann Sie Hilfe holen sollten
Ob Ihre Waage eichpflichtig ist und welche Frist läuft, klären Sie mit der zuständigen Eichbehörde oder dem Lieferanten; in der Schweiz sind für die Messbeständigkeit die Kantone zuständig (Art. 16 Abs. 1 MessG). Für die Einrichtung des IoT-Systems brauchen Sie Netzwerkzugang und Administratorrechte; hängen Kasse und IoT-System in getrennten Netzen oder wird das Zertifikat nicht ausgestellt, unterstützt Sie ein Odoo-Partner bei der Einrichtung. Passen Gewicht, Grundpreis und Beleg nicht zusammen, klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.