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Steuerposition (Fiscal Position)

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Odoo 20.0 und 19.0, Community, selbst gehostet (on-premise); Modul account, deutsche Lokalisierung l10n_de (SKR03/SKR04)

Kurz gesagt

Eine Steuerposition (Fiscal Position) kann in Odoo auf einem Beleg Steuer und Konto entsprechend ihrer Konfiguration ersetzen. Automatisch greift sie nur mit aktiviertem „Automatisch erkennen“ und passenden Bedingungen am Kontakt. In der deutschen Community-Vorlage SKR03 bleibt die Produktsteuer im Inland bei 19 Prozent; bei einem EU-Unternehmer mit USt-IdNr. setzt „Geschäftspartner EU (mit USt-ID)“ 0% EU D ein, keine Steuerfreiheit (§ 6a UStG).

Das Wichtigste

  • Sie kann auf einem Beleg Steuer und Konto ersetzen, soweit sie dafür konfiguriert ist (Dokumentation 20.0).
  • Automatisch greift sie nur mit „Automatisch erkennen“ und passenden Bedingungen: Land, Ländergruppe, USt-IdNr.
  • „USt-IdNr. erforderlich“ verlangt nur eine hinterlegte Nummer; innergemeinschaftlich gültig erst mit aktivierter Nummernprüfung.
  • Deutschland (SKR03): „Geschäftspartner EU (mit USt-ID)“ tauscht 19% und 7% gegen 0% EU D.
  • 0 Prozent auf dem Beleg heißt nicht steuerfrei: für Warenlieferungen aus Deutschland gilt § 6a UStG.
  • Deutschland: 19 Prozent Regelsteuersatz, 7 Prozent ermäßigt (§ 12 Abs. 1 und 2 UStG).

Steuerposition (englisch Fiscal Position) heißt in Odoo der Datensatz, der abweichende Steuern und Konten je Kontakt festlegt und nach seiner Konfiguration anwendet (Dokumentation 20.0).

Wozu eine Steuerposition dient

Zunächst gilt die Produktsteuer. Passt sie nicht, ersetzt eine Steuerposition Steuer und Konto nach ihrer Konfiguration; die Positionen liegen unter Buchhaltung ‣ Konfiguration ‣ Steuerpositionen.

Die Automatik setzt „Automatisch erkennen“ voraus. Als Bedingungen dienen Land, Ländergruppe und „USt-IdNr. erforderlich“ (Dokumentation „MwSt. erforderlich“). Diese Bedingung verlangt nur eine hinterlegte Nummer; innergemeinschaftlich gültig erst mit „Verify VAT Numbers“. Sonst wählen Sie sie am Beleg im Reiter „Weitere Informationen“ oder hinterlegen sie am Kontakt im Reiter „Verkauf & Einkauf“; mehrere Treffer entscheidet die Sequenz.

Beispiel: Verkauf im Inland und in der EU

Beispielrechnung (erfundene Beträge), Verkäufer in Deutschland: eine Maschine für 1.000,00 Euro netto.

Verkauf an Steuerposition der SKR03-Vorlage Steuer auf dem Beleg
Kunden in Deutschland Geschäftspartner Inland, automatisch Produktsteuer 19%: 190,00 Euro, gesamt 1.190,00 Euro
Unternehmer in einem anderen EU-Staat mit USt-IdNr. Geschäftspartner EU (mit USt-ID), automatisch 0% EU D ersetzt 19% und 7%: keine deutsche Umsatzsteuer

In SKR03 verlangt die EU-Position eine hinterlegte USt-IdNr., in SKR04 nicht; Österreich und die Schweiz haben eigene Vorlagen. Die Position befreit nicht; für Warenlieferungen gilt § 6a UStG.

Rechtsgrundlage (Deutschland)

In Deutschland gilt der Regelsteuersatz 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG, seit 1. Januar 2007) und der ermäßigte Satz 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 UStG). Steuerfrei ist die innergemeinschaftliche Lieferung nur nach § 6a Abs. 1 UStG, darunter die gültige USt-IdNr. des Abnehmers; nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG entfällt die Steuerfreiheit, wenn die Zusammenfassende Meldung fehlt oder sie im Hinblick auf die jeweilige Lieferung unrichtig oder unvollständig war.

Nicht zu verwechseln mit

  • Steuer: der Satz am Produkt oder an der Belegzeile.
  • Kontenzuordnung: der Teil der Steuerposition, der das Konto des Produkts ersetzt (Dokumentation 20.0).
  • Preisliste: ändert den Preis einer Zeile, nicht die Steuer (Preisliste).

Inland, EU und Drittland zeigt Umsatzsteuer in Odoo; Grenzen nennt Steuerfindung in Odoo.

Häufige Fragen

Macht eine Steuerposition die Lieferung steuerfrei?

Nein, sie setzt eine andere Steuer ein. Ob 0% EU D richtig ist, regelt in Deutschland § 6a Abs. 1 UStG: Warenbewegung in einen anderen Mitgliedstaat, ein dort erfasster Abnehmer und dessen gültige USt-IdNr. Nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG entfällt die Steuerfreiheit, wenn die Zusammenfassende Meldung fehlt oder sie für die jeweilige Lieferung unrichtig oder unvollständig war.

Wo ändere ich die Steuerposition in einem Auftrag?

Im Reiter Weitere Informationen des Verkaufsauftrags, der Rechnung oder der Lieferantenrechnung; nach der Dokumentation 20.0 wählen Sie die Position, bevor Sie Produktzeilen erfassen. Danach richtet sich der Beleg nach der gewählten Position. Ohne Ihr Zutun greift sie nur, wenn sie am Kontakt hinterlegt ist oder die Automatik mit allen Bedingungen passt.

Gilt die Steuerposition auch im Kassensystem?

Ja. Im Kassensystem gelten die Steuern, die dem Produkt zugewiesen sind; laut Dokumentation 20.0 lassen sie sich dort nur über eine Steuerposition ändern und nicht je Position im Kassenauftrag. Hinterlegen Sie die Zuordnung deshalb am Kontakt oder prüfen Sie sie im Kassenauftrag, bevor Sie kassieren.

Quellen

  1. Steuerpositionen (Steuer- und Kontenzuordnung), Odoo 20.0 Dokumentation, deutsch: Steuerpositionen als Regeln, die Steuern und Ertrags-/Aufwandskonten einer Transaktion anpassen; Anwendung automatisch, manuell oder einem Partner zugeordnet; Standardsteuerpositionen als Teil des steuerlichen Lokalisierungspakets; Menüweg Buchhaltung ‣ Konfiguration ‣ Steuerpositionen; Feld Rechtliche Hinweise; Steuerzuordnung wird in den Steuern selbst konfiguriert; Kontenzuordnung ersetzt das Konto des Produkts; Bedingungen Automatisch erkennen, MwSt. erforderlich, Ländergruppe und Land; Hinweis, dass bei eingeschalteter Funktion MwSt.-Nummern überprüfen eine innergemeinschaftlich gültige MwSt.-Nummer verlangt wird; Sequenz entscheidet bei mehreren Treffern; manuelle Auswahl im Reiter Weitere Informationen vor den Produktzeilen; feste Zuordnung am Partner im Reiter Verkauf & EinkaufOdoo S.A. · abgerufen am
  2. Fiscal positions (tax and account mapping), Odoo 20.0 Dokumentation, englisch: gleiche Aussagen wie die deutsche Fassung; Bezeichnungen Detect Automatically, VAT Required, Country Group, Country, Account on Product und Account to Use Instead; VAT Required verlangt eine vorhandene MwSt.-Nummer im Kontaktformular, eine innergemeinschaftlich gültige Nummer erst bei eingeschalteter Funktion Verify VAT NumbersOdoo S.A. · abgerufen am
  3. Steuern, Odoo 20.0 Dokumentation, deutsch: Steuern werden einzelnen Belegzeilen hinzugefügt; beim Hinzufügen eines Produkts gelten automatisch dessen Steuern; im Kassensystem gelten die Steuern des Produkts und lassen sich nur über Steuerpositionen ändernOdoo S.A. · abgerufen am
  4. Steuerliche Lokalisierungen, Odoo 20.0 Dokumentation, deutsch: Odoo installiert die Hauptmodule der steuerlichen Lokalisierung automatisch nach dem Land des Unternehmens; Paket prüfen unter Buchhaltung ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen, Feld PaketOdoo S.A. · abgerufen am
  5. Odoo-Dokumentation, Wurzeladresse ohne Versionsangabe: leitet auf die derzeit geführte Version 20.0 weiterOdoo S.A. · abgerufen am
  6. Odoo Release Notes: Version 20, veröffentlicht September 2026; Version 19, veröffentlicht September 2025Odoo S.A. · abgerufen am
  7. Steuerpositionen der deutschen SKR03-Vorlage (account.fiscal.position-de_skr03.csv), Modul l10n_de, Zweig 20.0: Geschäftspartner Inland (automatisch, Kontaktland Deutschland, ohne Zuordnung), Geschäftspartner EU (mit USt-ID) (automatisch, Ländergruppe USt. für Europäische Union, Bedingung USt-IdNr. erforderlich), Geschäftspartner EU (ohne USt-ID) und Geschäftspartner Ausland (Nicht-EU) ohne automatische ErkennungOdoo S.A., öffentlicher Quellcode (Community) · abgerufen am
  8. Steuerpositionen der deutschen SKR04-Vorlage (account.fiscal.position-de_skr04.csv), Modul l10n_de, Zweig 20.0: wie SKR03, jedoch trägt Geschäftspartner EU (mit USt-ID) die Bedingung USt-IdNr. erforderlich nichtOdoo S.A., öffentlicher Quellcode (Community) · abgerufen am
  9. Steuervorlagen der deutschen SKR03-Vorlage (account.tax-de_skr03.csv), Modul l10n_de, Zweig 20.0: Steuer 19% (aktiv, Verkauf, gehört zur Position Geschäftspartner Inland), Steuer 7%; Steuer 0% EU D (aktiv, Verkauf, gehört zur Position Geschäftspartner EU mit USt-ID und ersetzt 19% und 7%)Odoo S.A., öffentlicher Quellcode (Community) · abgerufen am
  10. Steuerpositionen der österreichischen Vorlage (account.fiscal.position-at.csv), Modul l10n_at, Zweig 20.0: unter anderem National, National + EU (ohne UID) und Europäische Union, alle mit automatischer ErkennungOdoo S.A., öffentlicher Quellcode (Community) · abgerufen am
  11. Steuerpositionen der Schweizer Vorlage (account.fiscal.position-ch.csv), Modul l10n_ch, Zweig 20.0: Suisse national (+Liechtenstein) und Import/Export, beide mit automatischer ErkennungOdoo S.A., öffentlicher Quellcode (Community) · abgerufen am
  12. Deutsche Übersetzung des Moduls account (i18n/de.po), Zweig 20.0: Quelle der Oberflächennamen Steuerposition, Steuerpositionen, Automatisch erkennen, Ländergruppe, Ersetzt, Kontenzuordnung, Rechtliche Hinweise, Weitere Informationen und USt-IdNr. erforderlich (Feld account.fiscal_position.vat_required, Hilfe Nur anwenden, wenn der Partner eine USt-IdNr. hat.)Odoo S.A., öffentlicher Quellcode (Community) · abgerufen am
  13. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 Steuersätze: Absatz 1 nennt 19 Prozent der Bemessungsgrundlage für jeden steuerpflichtigen Umsatz, Absatz 2 ermäßigt auf sieben Prozent für die dort aufgezählten Umsätze; Fußnote nur zu § 28 UStGBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  14. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen: Nummer 1 Buchstabe b befreit die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); die Befreiung gilt nicht, wenn der Unternehmer die Zusammenfassende Meldung (§ 18a) nicht abgegeben hat oder soweit er sie im Hinblick auf die jeweilige Lieferung unrichtig oder unvollständig abgegeben hatBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  15. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 6a Innergemeinschaftliche Lieferung: Absatz 1 verlangt Warenbewegung in das übrige Gemeinschaftsgebiet, einen im anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfassten Abnehmer, die Erwerbsbesteuerung dort und eine vom Abnehmer verwendete gültige Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  16. Änderungen seit dem 01.01.2006 vom 20. Dezember 2006, Brandenburgisches Vorschriftensystem (amtliche Kopie): Nach Artikel 4 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes (BGBl. 2006 I S. 1091) wird ab dem 01. Januar 2007 (Artikel 14 Nr. 3 des Gesetzes) der Regelsteuersatz von 16 % auf 19 % angehoben; der ermäßigte Steuersatz von 7 % bleibt unverändertLand Brandenburg, Brandenburgisches Vorschriftensystem (bravors.brandenburg.de) · abgerufen am