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Steuerfindung in Odoo: Grenzen und Erweiterung

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Odoo 20.0; Community-Vorlagen l10n_de der Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (wie 19.0); Steuerbericht laut Editionsseite Enterprise; Online, Odoo.sh, On-Premise

Kurz gesagt

Odoo findet keine Steuer aus dem Sachverhalt: Das Programm zieht die Steuer vom Produkt und tauscht sie über eine Steuerposition aus, die sich nach ihren Bedingungen zu Land, Ländergruppe und USt-IdNr. richtet (Odoo 20.0). In den Vorlagen der deutschen Community-Lokalisierung (Modul l10n_de) greifen automatisch nur die Position für Inlandskontakte und die für EU-Kontakte mit USt-IdNr.; in der SKR03-Vorlage verlangt die zweite eine USt-IdNr. im Kontakt, in der SKR04-Vorlage nicht. § 13b UStG, § 19 UStG, Dreiecksgeschäfte und § 25a UStG wählen Sie selbst.

Das Wichtigste

  • Die Steuerzuordnung ersetzt eine Steuer durch eine andere; sie prüft nicht, welcher Steuersatz rechtlich gilt (Odoo 20.0).
  • In den Vorlagen der deutschen Community-Lokalisierung (Modul l10n_de, Odoo 20.0) greifen automatisch nur die Position für Inlandskontakte und die für EU-Kontakte mit USt-IdNr.; die SKR03-Vorlage verlangt dafür eine USt-IdNr. im Kontakt, die SKR04-Vorlage nicht.
  • In der SKR03-Vorlage greift die EU-Steuerposition trotz passender Ländergruppe nicht automatisch, wenn am Kontakt keine USt-IdNr. steht; in der SKR04-Vorlage greift sie auch dann und ersetzt „19%“ und „7%“ durch „0% EU D“.
  • In den Vorlagen der deutschen Community-Lokalisierung liegen die Steuern für § 13b UStG, Dreiecksgeschäfte und die Pflichtbefreiung inaktiv in der Steuerliste und müssen zuerst aktiviert werden; eine Ausnahme ist „19% EU O S“ für Leistungen aus der EU, die die Vorlage aktiv führt (Odoo 20.0).
  • Der Steuerbericht rechnet über Steuerraster; fehlt einer Steuer das Raster, fehlt ihr Betrag im Bericht. Er gehört zur Buchhaltungs-App, die die Editionsseite in Enterprise führt.

Eine Steuerzuordnung in Odoo ist eine Ersetzungsregel. Sie arbeitet mit dem, was am Kontakt und am Produkt hinterlegt ist, und nicht mit dem, was Sie auf der Rechnung verkaufen. Deshalb deckt sie die Fälle ab, die sich aus Land, Ländergruppe und USt-IdNr. ergeben, und lässt alles andere offen.

Wie Odoo eine Steuer findet

Odoo geht von der Steuer am Produkt aus. Beim Verkauf zieht es die Verkaufssteuern des Produkts, beim Einkauf die Einkaufssteuern; an der Rechnungsposition können Sie die Steuer ändern. Danach tauscht die Steuerposition Steuern und Konten aus.

Eine Steuerposition wird automatisch angewendet, wenn „Automatisch erkennen“ gesetzt ist und alle in ihr gesetzten Bedingungen erfüllt sind: Land, Ländergruppe und, wenn das Feld „USt-IdNr. erforderlich“ gesetzt ist, eine im Kontakt hinterlegte USt-IdNr. Die Feldhilfe zu „USt-IdNr. erforderlich“ lautet „Nur anwenden, wenn der Partner eine USt-IdNr. hat.“, die zu „Ländergruppe“ „Nur anwenden, wenn das Lieferland mit der Gruppe übereinstimmt.“ Erfüllen die Bedingungen mehrerer Steuerpositionen, entscheidet die Reihenfolge (Sequenz). Zusätzlich können Sie die Steuerposition am Kontakt hinterlegen oder am Beleg im Reiter „Weitere Informationen“ selbst wählen.

Die eigentliche Zuordnung liegt nicht an der Steuerposition, sondern an der Steuer. Dort tragen Sie ein, in welchen Steuerpositionen die Steuer gilt und welche Steuern sie ersetzt (Feld „Ersetzt“). Eine Steuer ohne Eintrag ersetzt nichts: Sie erscheint nur als zusätzliche Auswahl, wenn ihre Steuerposition gilt. Zwei weitere Punkte nennt die Dokumentation 20.0: Die Steuerzuordnung arbeitet nur mit aktiven Steuern, und die Steuerposition wählen Sie je Beleg im Reiter „Weitere Informationen“, nicht je Position.

Was der Standard abdeckt – und wo Handarbeit bleibt

Die Tabelle folgt der SKR03-Vorlage und stellt Fälle aus dem deutschen Recht den Vorlagen der Community-Lokalisierung gegenüber (Modul l10n_de, Zweig 20.0; Steuern und Steuerpositionen sind dort gegenüber 19.0 unverändert). Die Lokalisierung bringt zwei Kontenrahmen mit, SKR03 und SKR04; in einer neuen Odoo-Online-Datenbank ist nach der Dokumentation 20.0 SKR03 voreingestellt, und welches Paket läuft, sehen Sie unter Buchhaltung > Konfiguration > Einstellungen im Feld „Paket“. Die Spalte „Automatisch“ beschreibt diese Community-Vorlagen und nennt die Abweichung der SKR04-Vorlage; über Enterprise und Odoo Online sagt sie nichts aus.

Fall Rechtsgrundlage Was die Vorlage mitbringt Automatisch
Verkauf im Inland, 19 % oder 7 % § 12 Abs. 1, Abs. 2 UStG Steuern „19%“ und „7%“, Steuerposition „Geschäftspartner Inland“ Ja, in beiden Vorlagen, wenn die Steuer am Produkt stimmt
Lieferung an einen Unternehmer in der EU mit USt-IdNr. § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG Steuer „0% EU D“ ersetzt „19%“ und „7%“, Steuerposition „Geschäftspartner EU (mit USt-ID)“ Ja, in der SKR03-Vorlage, wenn die USt-IdNr. im Kontakt steht; in der SKR04-Vorlage greift dieselbe Position auch ohne USt-IdNr.
Lieferung an eine Privatperson in der EU § 3c UStG Steuer „19% EU D“, Steuerposition „Geschäftspartner EU (ohne USt-ID)“ Nein in der SKR03-Vorlage; in der SKR04-Vorlage greift „Geschäftspartner EU (mit USt-ID)“, weil sie keine USt-IdNr. verlangt, und ersetzt die Produktsteuer durch „0% EU D“ (sind die OSS-Steuerpositionen eingerichtet, greifen sie nach ihrer Reihenfolge zuerst)
Fernverkauf über die EU-Schwelle bei Ansässigkeit in nur einem Mitgliedstaat und ohne Verzicht (Gesamtbetrag der Entgelte aus Fernverkäufen und den in § 3a Abs. 5 Satz 2 UStG bezeichneten sonstigen Leistungen über 10.000 Euro im vorangegangenen oder im laufenden Kalenderjahr), OSS § 3c Abs. 1 und Abs. 4 UStG je Zielland eine Steuerposition, angelegt von der Einstellung „Innergemeinschaftlicher Fernabsatz der EU“ Teilweise: die Steuerpositionen ja; Schwelle und Zuordnung prüfen Sie selbst
Ausfuhr in ein Drittland § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG Steuer „0% EX“ ersetzt „19%“ und „7%“, Steuerposition „Geschäftspartner Ausland (Nicht-EU)“ Nein
Einfuhr aus einem Drittland § 21 UStG Steuern „19% EX“ und „7% EX“ Nein
Sonstige Leistung eines EU-Unternehmers, im Inland steuerpflichtig § 13b Abs. 1 UStG Steuern „19% NV S“ und „7% NV S“ Nein, sie ersetzen keine andere Steuer
Bauleistung eines anderen Unternehmers, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Bauleistungen erbringt § 13b Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5 UStG Steuern „19% CS“ und „7% CS“ Nein
Lieferung von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand an einen Unternehmer, Summe der Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 Euro § 13b Abs. 2 Nr. 10, Abs. 5 UStG Steuern „0% MOB“ und „19% R MOB“ Nein
Dreiecksgeschäft § 25b UStG Steuern „0% TT F“ und „19% TT F“ Nein
Kleinunternehmer § 19 UStG Steuer „0% C EXEMPT“ Nein; die Umsatzgrenzen prüfen Sie selbst
Handel mit Gebrauchtware § 25a UStG keine Steuer für die Differenzbesteuerung in den Vorlagen; eine eigene Steuer ist nötig Nein
Sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort ist dort, wo das Grundstück liegt; die Vorlage bringt dazu keine Angabe mit, die Steuerposition richtet sich nach Land und Ländergruppe Nein
Restauration vor Ort und, nur für einen Empfänger, der weder Unternehmer für sein Unternehmen noch nichtunternehmerisch tätige juristische Person mit USt-IdNr. ist, Arbeiten an beweglichen Sachen § 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. a und b UStG der Ort ist der Ausführungsort; die Vorlage bringt dazu keine Angabe mit, die Steuerposition richtet sich nach Land und Ländergruppe Nein
Mehrere rechtlich selbstständige Firmen als ein Steuerschuldner § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Steuereinheit (Tax Unit) in Datenbanken mit mehreren Firmen; den aggregierten Steuerbericht führt die Editionsseite in Enterprise Teilweise: die Steuereinheit bildet den Verbund ab, die Eingliederung prüfen Sie

Zwei Muster fallen auf. Erstens greift die Automatik nur dort, wo das Kontaktland die Antwort gibt; in beiden Community-Vorlagen werden allein die Position für Inlandskontakte und die für EU-Kontakte mit USt-IdNr. automatisch angewendet, und nur die SKR03-Vorlage prüft bei der zweiten, ob am Kontakt eine USt-IdNr. steht. Zweitens hängt an jeder Steuerzuordnung eine Liste von Herkunftssteuern, aber keine Bedingung zum Sachverhalt. Ob eine Leistung eine Bauleistung, ein Dreiecksgeschäft oder eine Ausfuhr ist, entscheiden Sie.

Dazu kommen zwei Eigenschaften der Community-Vorlagen. Die Steuern für § 13b UStG, für Dreiecksgeschäfte und für die Pflichtbefreiung liegen inaktiv in der Steuerliste und erscheinen erst nach dem Setzen der Spalte „Aktiv“; eine Ausnahme ist „19% EU O S“ für Leistungen aus der EU, die die Vorlage aktiv führt. Und die Steuern tragen Steuerraster mit den Kennzahlen der Voranmeldung: „19%“ die Zeile 81, „0% EU D“ die Zeile 41, „0% EX“ die Zeile 43. Das gilt nicht für jede § 13b-Steuer: Die Zeilen 46, 47 und 67 tragen allein die Steuern für sonstige Leistungen aus der EU („19% NV S“, „7% NV S“, „19% EU O S“ und „7% EU O S“); die übrigen § 13b-Steuern der Vorlage (etwa „19% NV D“, „19% NV C“, „19% CS“, „0% MOB“ und „19% EX D“) tragen andere Raster. Der Steuerbericht rechnet über diese Raster, wie die Dokumentation 20.0 festhält; er gehört zur Buchhaltungs-App, die die Editionsseite in Enterprise führt.

Eine Auffälligkeit: Die Steuern „19% OUT“ und „7% OUT“ nennen in ihrer Beschreibung § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG. Diese Nummer lautet in der geltenden Fassung des UStG „(weggefallen)“. Ob die Steuer für Ihren Fall passt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Wie Sie die Zuordnung erweitern

Erweitern lässt sich die Steuerfindung an drei Stellen. An der Steuerposition: eigene Bedingungen, Kontozuordnung und rechtliche Hinweise, die auf Angebot, Auftrag und Rechnung erscheinen. An der Steuer: Steuersatz, Steuerberechnung (Prozentsatz auf den Nettopreis oder im Preis enthalten, fester Betrag, Gruppe von Steuern oder eigene Formel) und die Liste der Steuern, die sie ersetzt. Und am Produkt: Eine dort hinterlegte Sondersteuer müssen Sie nicht an jeder Rechnung neu auswählen.

Ein Rechenbeispiel

Das Beispiel ist erfunden und nutzt die Vorlagen der deutschen Community-Lokalisierung; die Beträge sind Nettobeträge, die Produktsteuer ist 19 Prozent, weitere Steuern kommen nicht hinzu. Ein Betrieb in Deutschland stellt einer französischen GmbH 2.400 Euro in Rechnung, im Kontakt stehen Land und USt-IdNr. Odoo setzt in beiden Vorlagen die Steuerposition „Geschäftspartner EU (mit USt-ID)“ und ersetzt die Produktsteuer durch „0% EU D“; die SKR03-Vorlage verlangt dafür die USt-IdNr., die im Kontakt steht, und die Rechnung weist 2.400 Euro ohne Umsatzsteuer aus.

Dieselbe Rechnung an einen Kunden in der Schweiz bleibt zunächst bei 19 Prozent, solange am Kontakt keine Steuerposition hinterlegt ist und keine eigene Bedingung sie auslöst; die Vorlage der deutschen Community-Lokalisierung wendet die Position „Geschäftspartner Ausland (Nicht-EU)“ nicht von selbst an. Ohne Ihr Zutun stehen 456 Euro Umsatzsteuer auf der Rechnung (2.400 × 19 %), der Gesamtbetrag wäre 2.856 Euro. Erst wenn Sie im Reiter „Weitere Informationen“ die Steuerposition „Geschäftspartner Ausland (Nicht-EU)“ wählen, tauscht „0% EX“ die Produktsteuer aus, und die Rechnung weist 2.400 Euro aus. Hinterlegen Sie die Steuerposition am Kontakt, gilt sie für dessen Belege von selbst.

Für den Einkauf gilt derselbe Grundsatz: Die Steuern, die die Tabelle oben für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und für das Dreiecksgeschäft nennt, liegen inaktiv in der Liste und tragen kein Feld „Ersetzt“; Odoo setzt sie nicht von selbst. Die Steuern „19% EU O S“ (aktiv), „7% EU O S“ und „19% EX D“ (beide inaktiv) ersetzen dagegen die gewöhnliche Vorsteuer und hängen an den Steuerpositionen „Dienstleister EU (mit USt-ID)“ und „Dienstleister Ausland (Nicht-EU)“, die die Vorlage nicht automatisch anwendet. Auch am Einkauf greift „Geschäftspartner EU (mit USt-ID)“ unter denselben Bedingungen wie am Verkauf — mit USt-IdNr. im Kontakt in beiden Vorlagen, in der SKR04-Vorlage auch ohne — und tauscht die gewöhnliche Vorsteuer gegen „19% EU“ (innergemeinschaftlicher Erwerb). Bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ergeben 1.000 Euro Entgelt bei 19 Prozent 190 Euro Steuer und 190 Euro Vorsteuer (Zeilen 47 und 67), gezahlt werden 1.000 Euro; angenommen ist dabei der volle Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Eine sonstige Leistung aus einem Drittland trägt in der Vorlage andere Steuern mit anderen Rastern der Voranmeldung.

Typische Fehler

  • Die Steuerposition für das Drittland fehlt. Sie greift in der Community-Vorlage nicht automatisch, und ohne sie bleibt die deutsche Steuer stehen. Der Umsatz erscheint dann in der Voranmeldung als Inlandsumsatz, während die Zeile für die Ausfuhr leer bleibt.
  • Die USt-IdNr. fehlt oder ist ungültig. In der SKR03-Vorlage setzt Odoo die EU-Steuerposition dann nicht automatisch, und die Lieferung wird mit 19 Prozent abgerechnet, obwohl sie nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG steuerfrei sein kann. Ist die Funktion „Verify VAT Numbers“ eingeschaltet, verlangt eine Steuerposition mit dem Kennzeichen „USt-IdNr. erforderlich“ — in der SKR03-Vorlage bei der EU-Position gesetzt — zusätzlich eine über VIES bestätigte Nummer mit dem Kennzeichen „Intra-Community Valid“; das Kennzeichen können Sie am Kontakt von Hand übersteuern. Ohne die Funktion prüft Odoo nur das Format der Nummer.
  • Die SKR04-Vorlage ersetzt die Steuer auch ohne USt-IdNr. Dort ist bei der Position „Geschäftspartner EU (mit USt-ID)“ kein Erfordernis „USt-IdNr. erforderlich“ gesetzt; sie greift automatisch für jeden Kontakt der Ländergruppe und tauscht „19%“ und „7%“ gegen „0% EU D“. Prüfen Sie deshalb bei Verbrauchern in der EU die Steuer an der Rechnung; sind die OSS-Steuerpositionen eingerichtet (Einstellung „Innergemeinschaftlicher Fernabsatz der EU“), greifen sie nach ihrer Reihenfolge zuerst.
  • Bei § 13b UStG wird die gewöhnliche Steuer verwendet. Die Community-Vorlage bringt dafür keine Automatik mit: Die § 13b- und Dreiecksgeschäfts-Steuern, die die Tabelle oben nennt, liegen inaktiv und tragen kein Feld „Ersetzt“; die Steuern „19% EU O S“ (aktiv), „7% EU O S“ und „19% EX D“ (beide inaktiv), die die gewöhnliche Vorsteuer ersetzen, hängen an den Steuerpositionen „Dienstleister EU (mit USt-ID)“ und „Dienstleister Ausland (Nicht-EU)“, bei denen die Vorlage „Automatisch erkennen“ nicht setzt. Wählen Sie die § 13b-Steuer nicht selbst, fehlen die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und die zugehörigen Zeilen im Steuerbericht (Buchhaltungs-App, laut Editionsseite Enterprise).
  • Eine Rechnung enthält zwei Sachverhalte. Die Steuerposition gilt für den ganzen Beleg und ersetzt Steuern, keine Positionen. Die automatische Ersetzung kann zwei Positionen mit derselben Ausgangssteuer deshalb nicht unterschiedlich behandeln. An jeder Rechnungsposition können Sie die Steuer von Hand ändern; wollen Sie die Automatik nutzen, brauchen die Positionen unterschiedliche Steuern am Produkt.
  • Eine inaktive oder rasterlose Steuer wird eingeplant. Die Steuerzuordnung arbeitet nur mit aktiven Steuern, und ohne Steuerraster fehlt der Betrag im Steuerbericht (Buchhaltungs-App, laut Editionsseite Enterprise). Prüfen Sie beides, bevor Sie sich auf die Zuordnung verlassen.

So gehen Sie vor

  1. Pflegen Sie am Kontakt das Land und die USt-IdNr., am Produkt die Steuer. Ohne Land und Steuer findet Odoo nichts zu ersetzen, und ohne die USt-IdNr. greift die EU-Position der SKR03-Vorlage nicht (Steuern und Steuerpositionen in Deutschland).
  2. Gehen Sie die Steuerpositionen unter Buchhaltung > Konfiguration > Steuerpositionen durch: Bedingungen, Reihenfolge, Steuerzuordnung, Kontozuordnung und das Feld „Rechtliche Hinweise“ für den Hinweis nach § 14a Abs. 5 UStG.
  3. Aktivieren Sie die Sondersteuern, die Ihr Betrieb braucht (Buchhaltung > Konfiguration > Steuern, Spalte „Aktiv“), und hinterlegen Sie sie an den betroffenen Produkten.
  4. Prüfen Sie vor jeder Übermittlung den Steuerbericht der Buchhaltungs-App (laut Editionsseite Enterprise) (Umsatzsteuer-Voranmeldung aus Odoo): Stehen die Umsätze in den Zeilen, die Sie erwarten? Für Fernverkäufe gilt OSS und EU-Verkäufe in Odoo abbilden, für Gebrauchtware Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.
  5. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, was die Software nicht entscheiden kann: den Ort der Leistung nach § 3a Abs. 3 UStG, den Status des Leistungsempfängers bei § 13b UStG und die Zuordnung, welche Leistung unter welche Sonderregel fällt. Die einzige in der Dokumentation 20.0 beschriebene externe Steuerberechnung hilft dabei nicht: Die AvaTax-Anbindung ist Datenbanken mit Steuerland USA, Kanada oder Brasilien vorbehalten.

Für die Pflichtbefreiung nach § 19 UStG hält die Community-Vorlage keine Umschaltung bereit: Ob die Umsätze die Grenzen des § 19 UStG einhalten, prüfen Sie außerhalb der Steuerzuordnung, und die Steuer „0% C EXEMPT“ legen Sie am Produkt oder an der Rechnungsposition fest.

Häufige Fragen

Warum rechnet Odoo gegenüber einem Kunden in der Schweiz 19 Prozent Umsatzsteuer?

Weil die Steuerposition „Geschäftspartner Ausland (Nicht-EU)“ nicht automatisch greift. Die Vorlagen der deutschen Community-Lokalisierung (l10n_de) wenden sie nicht von selbst an, solange am Kontakt keine Steuerposition hinterlegt ist und keine eigene Bedingung sie auslöst. Sie wählen sie am Beleg im Reiter „Weitere Informationen“ oder hinterlegen sie dauerhaft am Kontakt. Steht die Steuer 19 % am Produkt, bleibt sie stehen. Prüfen Sie vor dem Buchen das Land des Kontakts und die Steuerposition.

Reicht die USt-IdNr. im Kontakt für 0 Prozent Umsatzsteuer im EU-Verkauf?

Ja. „Geschäftspartner EU (mit USt-ID)“ greift in beiden Vorlagen der deutschen Community-Lokalisierung (l10n_de) automatisch, sobald das Kontaktland in der Ländergruppe „USt. für Europäische Union“ (European Union VAT) liegt; die SKR03-Vorlage verlangt zusätzlich eine USt-IdNr. im Kontakt, die SKR04-Vorlage nicht. Steht an der Steuerposition das Kennzeichen „USt-IdNr. erforderlich“ (in der SKR03-Vorlage bei dieser Position), verlangt sie mit eingeschalteter Funktion „Verify VAT Numbers“ zusätzlich eine über VIES bestätigte Nummer, das Kennzeichen „Intra-Community Valid“, das Sie am Kontakt von Hand übersteuern können; ohne die Funktion prüft Odoo nur das Format der Nummer.

Darf ich die Steuer auf einer Rechnung von Hand umstellen?

In Rechnungen und Lieferantenrechnungen ja, das Steuerfeld steht an jeder Position. Im Kassensystem (Point of Sale) geht es nicht: Dort gilt die Steuer des Produkts, und nur eine Steuerposition kann sie ersetzen. Eine Änderung von Hand wirkt für diesen Beleg, nicht für die nächste Rechnung.

Bildet Odoo eine umsatzsteuerliche Organschaft ab?

Für mehrere rechtlich selbstständige Firmen beschreibt die Dokumentation 20.0 die Steuereinheit (Tax Unit) in Datenbanken mit mehreren Firmen: alle Firmen im selben Land, eine davon als Hauptfirma; den aggregierten Steuerbericht führt die Editionsseite in Enterprise. Für Leistungen zwischen ihnen legen Sie eine Steuerposition an, die 0 % setzt. Die Eingliederung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bleibt Ihre Prüfung.

Was mache ich mit einem Fall, für den die Vorlage keine Steuer hat?

Sie legen eine eigene Steuer an (Buchhaltung > Konfiguration > Steuern) und ordnen sie über die Steuerzuordnung einer Steuerposition zu. Den Hinweis in der Rechnung tragen Sie im Feld „Rechtliche Hinweise“ der Steuerposition ein. Die Steuer braucht ein Steuerraster, sonst fehlt ihr Betrag im Steuerbericht der Buchhaltungs-App (laut Editionsseite Enterprise). Klären Sie den Fall mit Ihrer Steuerberatung.

Quellen

  1. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 2 Unternehmer, UnternehmenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 3a Ort der sonstigen LeistungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 3c Ort der Lieferung beim FernverkaufBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen LeistungenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 6 AusfuhrlieferungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 6a Innergemeinschaftliche LieferungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  7. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 SteuersätzeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  8. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 13a SteuerschuldnerBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  9. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 13b Leistungsempfänger als SteuerschuldnerBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  10. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14a Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen FällenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  11. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 19 Besteuerung der KleinunternehmerBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  12. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 21 Besondere Vorschriften für die EinfuhrumsatzsteuerBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  13. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 25a DifferenzbesteuerungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  14. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 25b Innergemeinschaftliche DreiecksgeschäfteBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  15. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 27 Allgemeine Übergangsvorschriften, Absatz 34Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  16. Fiscal positions (tax and account mapping), Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  17. Fiscal positions (tax and account mapping), Odoo 19.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  18. Taxes, Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  19. Tax computation, Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  20. Tax return (VAT report), Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  21. VAT numbers verification (VIES), Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  22. EU intra-community distance selling, Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  23. Tax units, Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  24. Avalara integration, Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  25. Germany, Fiscal localization, Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  26. Steuervorlagen der deutschen Lokalisierung (account.tax-de_skr03.csv), Modul l10n_de, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  27. Steuerpositionen der deutschen Lokalisierung (account.fiscal.position-de_skr03.csv), Modul l10n_de, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  28. Steuervorlagen der deutschen Lokalisierung (account.tax-de_skr03.csv), Modul l10n_de, Zweig 19.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  29. Steuerpositionen der deutschen Lokalisierung (account.fiscal.position-de_skr03.csv), Modul l10n_de, Zweig 19.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  30. Steuerpositionen der deutschen Lokalisierung, Kontenrahmen SKR04 (account.fiscal.position-de_skr04.csv), Modul l10n_de, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  31. Steuervorlagen der deutschen Lokalisierung, Kontenrahmen SKR04 (account.tax-de_skr04.csv), Modul l10n_de, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  32. Zuordnung einer Steuerposition zu einem Kontakt (account/models/partner.py), Modul account, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  33. Steuerbericht der deutschen Lokalisierung (account_account_tags_data.xml), Modul l10n_de, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  34. Ländergruppe European Union VAT (res_country_group.xml), Modul account, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  35. OSS-Steuerzuordnung je Zielland (res_company.py), Modul l10n_eu_oss, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  36. Deutsche Übersetzung des Moduls account (i18n/de.po), Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  37. Compare Editions (Odoo Community und Odoo Enterprise)Odoo S.A. · abgerufen am