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Umsatzsteuer in Odoo: Steuern und Steuerpositionen (DE)

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Odoo 20.0 und 19.0 Community; Modul account und l10n_de (SKR03/SKR04); Enterprise-, Odoo Online- und Odoo.sh-Auslieferung nicht belegt

Kurz gesagt

In Odoo hängt die Steuer am Produkt; eine Steuerposition tauscht sie aus, wenn am Kontakt alle gesetzten Bedingungen passen (Land, Ländergruppe, USt-IdNr.). Die deutsche Vorlage deckt Inland, EU (mit USt-ID) und Drittland; automatisch greift nur die Inlands- und die EU-Position, in SKR03 die EU-Position nur mit USt-IdNr., in SKR04 auch ohne. Die 0 %-Steuern setzen Voraussetzungen und Nachweise nach §§ 4, 6, 6a UStG voraus; die Sätze regelt § 12 UStG.

Das Wichtigste

  • Die Steuer wird am Produkt hinterlegt und beim Verkaufs- oder Einkaufsvorgang automatisch übernommen.
  • Eine Steuerposition tauscht Steuern und Konten aus, wenn alle am Kontakt gesetzten Bedingungen passen: Land, Ländergruppe, USt-IdNr.
  • In der Vorlage tragen nur „Geschäftspartner Inland“ und „Geschäftspartner EU (mit USt-ID)“ die automatische Erkennung; in SKR03 greift die EU-Position nur mit USt-IdNr., in SKR04 auch bei Kontakten ohne.
  • Der Drittlandsfall ist in der Vorlage nicht automatisch erkannt; ohne eigene Bedingung oder feste Kontaktzuordnung wählen Sie ihn am Beleg.
  • 0 % in der Vorlage heißt nicht steuerfrei: Warenlieferungen brauchen die Voraussetzungen und Nachweise nach § 6a bzw. § 6 UStG; die Steuerfreiheit der EU-Lieferung entfällt ohne ordnungsgemäße Zusammenfassende Meldung (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 18a UStG).
  • Die mit „NV“ gekennzeichneten § 13b-Steuern der Vorlage („19% NV D“, „19% NV S“, „19% NV C“) liegen inaktiv in der Liste und ersetzen nichts; die Leistungssteuer „19% EU O S“ ist aktiv und ersetzt die Standardvorsteuer 19 %.

Was Sie vorab brauchen

  • Odoo 20.0 oder 19.0 mit deutscher Lokalisierung (Paket Germany - Accounting, Modul l10n_de); Steuern und Steuerpositionen liegen im Modul account.
  • Kontakte mit Land und, für Unternehmer in der EU, mit USt-IdNr.
  • Produkte mit einer Verkaufs- und einer Einkaufssteuer.
  • Benutzerrechte für die Buchhaltungskonfiguration.

Wie Odoo eine Steuer findet

Odoo geht von der Steuer am Produkt aus: beim Verkauf die Verkaufssteuer, beim Einkauf die Einkaufssteuer; das Steuerfeld steht an jeder Belegposition. Danach kann eine Steuerposition (Fiscal Position) Steuern und Konten austauschen.

Automatisch greift sie, wenn am Kontakt alle auf ihr gesetzten Bedingungen erfüllt sind: Land, Ländergruppe und, falls gesetzt, eine USt-IdNr. („USt-IdNr. erforderlich“, Tax ID required). Sonst hinterlegen Sie sie fest am Kontakt oder wählen sie am Beleg im Reiter „Weitere Informationen“ (Other Info); bei mehreren Treffern entscheidet die Sequenz.

Die Zuordnung hängt an der Steuer: „Steuerposition“ nennt die Positionen, in denen eine Steuer gilt, „Ersetzt“ (Replaces) die Steuern, die sie ersetzt; bleibt das Feld leer, gilt die Steuer überall; zugeordnet werden laut Dokumentation nur aktive Steuern.

Die Steuerpositionen für Inland, EU und Drittland

Die deutsche Lokalisierung bringt mehrere Steuerpositionen mit (Modul l10n_de, Zweig 20.0; unverändert gegenüber 19.0); die Tabelle folgt der SKR03-Vorlage für Verkäufe eines Unternehmens in Deutschland, die Sätze 19 % und 7 % regelt § 12 UStG. „Automatik“ nennt die Positionen, die Odoo selbst setzt.

Verkaufsfall Steuerposition (l10n_de) Automatik Steuer der Vorlage
Verkauf im Inland Geschäftspartner Inland Ja, Kontaktland Deutschland 19 % oder 7 %
Warenlieferung an einen Unternehmer in der EU mit USt-IdNr. (innergemeinschaftliche Lieferung) Geschäftspartner EU (mit USt-ID) Ja, Ländergruppe „USt. für Europäische Union“, in SKR03 nur mit USt-IdNr. 0% EU D ersetzt 19% und 7%
Warenlieferung an eine Privatperson in der EU (Fernverkauf; § 3c Abs. 4 UStG: Ansässigkeit in nur einem Mitgliedstaat, 10.000 Euro nicht überschritten, kein Verzicht) Geschäftspartner EU (ohne USt-ID) Nein, am Beleg oder am Kontakt 19% EU D ersetzt 19%
Warenlieferung in ein Drittland (Ausfuhrlieferung) Geschäftspartner Ausland (Nicht-EU) Nein, am Beleg oder am Kontakt 0% EX ersetzt 19% und 7%

Die 0-%-Zeilen sagen nur, welche Steuer Odoo einsetzt, nicht dass die Lieferung steuerfrei ist. Steuerfrei sind sie nach § 4 Nr. 1 Buchst. a und b UStG nur bei erfüllten Voraussetzungen: § 6a Abs. 1 UStG verlangt die Warenbewegung in einen anderen Mitgliedstaat, einen dort erfassten Abnehmer, die Erwerbsbesteuerung und eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats, die der Abnehmer gegenüber dem Lieferanten verwendet (§ 6a Abs. 1 und 3 UStG); die Steuerfreiheit entfällt zusätzlich, wenn die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG fehlt, unrichtig oder unvollständig ist (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG); für die Ausfuhr müssen die Voraussetzungen des § 6 UStG erfüllt und nach Abs. 4 nachgewiesen sein: Beförderung oder Versendung ins Drittlandsgebiet durch den Unternehmer oder einen ausländischen Abnehmer. Sonstige Leistungen fallen nicht unter § 6a UStG: Wird eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt, liegt ihr Ort nach § 3a Abs. 2 UStG, vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b und 3e, dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt; bei einer Leistung an eine Betriebsstätte ist deren Ort maßgebend; dafür hält die Vorlage nur die inaktive Steuer „0% EU“ bereit.

Automatisch greift nur „Geschäftspartner Inland“ (Kontaktland Deutschland) und „Geschäftspartner EU (mit USt-ID)“ (Ländergruppe „USt. für Europäische Union“). In SKR03 greift die EU-Position nur mit USt-IdNr. („USt-IdNr. erforderlich“), in SKR04 auch ohne.

Die Fernverkaufszeile ist der Schwellenfall des § 3c Abs. 4 UStG: Die Ortsverlagerung nach § 3c Abs. 1 UStG greift nicht, wenn der Unternehmer nur in einem Mitgliedstaat ansässig ist und die Entgelte aus innergemeinschaftlichen Fernverkäufen und den in § 3a Abs. 5 Satz 2 UStG bezeichneten sonstigen Leistungen 10.000 Euro im vorangegangenen und im laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten; darauf kann er gegenüber dem Finanzamt verzichten, was ihn mindestens zwei Kalenderjahre bindet (Satz 2 und 3).

Nicht automatisch ist der Fall des § 13b UStG: Die mit „NV“ gekennzeichneten Steuern (etwa „19% NV S“, „19% NV C“) liegen inaktiv und ersetzen nichts; Sie wählen sie am Beleg (§ 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 UStG). Eine Ausnahme ist die aktive Leistungssteuer „19% EU O S“ (Leistungen EU 19% USt/19% VSt): sie ersetzt die Standardvorsteuer 19% und gehört zur Position „Dienstleister EU (mit USt-ID)“. Für eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ist der Rechnungssteller zum Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ verpflichtet (§ 14a Abs. 5 UStG greift bei Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 2, für die der Empfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 schuldet). Die Grenzen der Steuerzuordnung beschreibt Steuerfindung in Odoo.

Schritt für Schritt: Steuern und Steuerpositionen einrichten

Schritt 1: Steuerliste prüfen

Öffnen Sie Buchhaltung ‣ Konfiguration ‣ Steuern (Taxes). Die Spalte „Aktiv“ schaltet jede Steuer ein oder aus; inaktive Steuern erscheinen nicht in der Auswahl und werden nicht zugeordnet. Aktiv sind in der Vorlage 19 %, 7 % und die Leistungssteuer „19% EU O S“; die § 13b-Steuern mit „NV“, die Dreiecksgeschäfte und die Pflichtbefreiung liegen inaktiv.

Schritt 2: Voreinstellungen setzen

Öffnen Sie Buchhaltung ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen (Settings), Bereich „Steuern“: Dort legen Sie die Standardsteuern fest („Standardsteuern“, Default Taxes), die Odoo bei neuen Produkten einträgt; prüfen Sie „Inklusive Steuern“ (Tax Included) für Bruttopreise.

Schritt 3: Kontakte pflegen

Tragen Sie am Kontakt das Land ein und bei EU-Kunden die USt-IdNr. im Feld „USt-IdNr.“ (Tax ID). Mit „Verify VAT Numbers“ (Einstellungen, Bereich „Steuern“) prüft Odoo die Nummer über VIES und setzt „Intra-Community Valid“; ohne die Funktion prüft es nur das Format. Die Bedingung „USt-IdNr. erforderlich“ verlangt bei eingeschalteter Prüfung dieses Kennzeichen, das sich am Kontakt übersteuern lässt. Feste Kunden ordnen Sie im Reiter „Verkauf & Einkauf“ einer Steuerposition zu.

Schritt 4: Steuern am Produkt hinterlegen

Öffnen Sie Buchhaltung ‣ Kunden ‣ Produkte, wählen Sie das Produkt und füllen Sie „Umsatzsteuer“ (Sales Taxes) und „Vorsteuer“ (Purchase Taxes). Diese Steuern setzt Odoo in Rechnungen und Aufträgen automatisch ein.

Schritt 5: Steuerpositionen durchsehen

Öffnen Sie Buchhaltung ‣ Konfiguration ‣ Steuerpositionen (Fiscal Positions) und prüfen Sie je Position die Bedingungen („Automatisch erkennen“, Land, Ländergruppe, „USt-IdNr. erforderlich“), die Reihenfolge (Sequenz) und die „Rechtlichen Hinweise“ (Legal Notes) für Angebote, Aufträge, Rechnungen und Lieferantenrechnungen.

Schritt 6: Steuerzuordnung einstellen

Öffnen Sie eine Steuer und sehen Sie im Feld „Steuerposition“ nach, in welchen Positionen sie gilt, und im Feld „Ersetzt“, welche Steuern sie ersetzt. Tragen Sie im Bereich „Verteilung für Rechnungen“ (Distribution for Invoices) die Steuerraster (Tax Grids) ein: Die Basiszeile erhält das Raster des Umsatzes, die Prozentzeilen die Raster und Konten der Steuer.

Schritt 7: Eigene Steuer anlegen

Legen Sie mit „Neu“ eine Steuer an: Name, Steuerberechnung, Betrag, Steuerart (Verkauf oder Einkauf) und Steuerraster; danach ordnen Sie sie über das Feld „Steuerposition“ zu. Klären Sie den Fall mit Ihrer Steuerberatung.

Schritt 8: Testbelege anlegen

Erfassen Sie je einen Beleg für einen Kunden im Inland, in der EU mit USt-IdNr. und im Drittland und prüfen Sie Steuer und Steuerposition; wo die Vorlage keine Automatik mitbringt, wählen Sie die Position am Beleg.

So prüfen Sie das Ergebnis

Im Testbeleg prüfen Sie vier Dinge: die Steuerposition im Reiter „Weitere Informationen“, den Steuersatz, die Buchungszeilen mit Betrag und Steuerraster und die Steuersumme in der Fußzeile. Beim EU-B2B- und beim Drittlandsfall setzt Odoo 0 Prozent und den Rechnungstext der Vorlage ein („steuerfreie innergem. Lieferung“ bzw. „steuerfreie Ausfuhr“); das ist der Steuersatz, kein Nachweis der Steuerfreiheit, den führen Sie getrennt (§ 6a bzw. § 6 UStG). Fehlt die Steuerposition am Beleg, hat die Automatik nicht gegriffen.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Abhilfe
Rechnung an einen EU-Kunden weist 19 % aus Land liegt nicht in der Ländergruppe, in SKR03 fehlt die USt-IdNr., oder die Position greift nicht Kontaktdaten prüfen, Position am Beleg wählen (Schritt 3)
Warenlieferung ins Drittland rechnet 19 % „Geschäftspartner Ausland (Nicht-EU)“ hat keine automatische Erkennung Position am Beleg wählen oder am Kontakt hinterlegen (Schritt 8)
Dienstleistung an einen EU-Kunden soll 0 % tragen § 6a UStG gilt nur für Warenlieferungen Ort und Steuer nach § 3a UStG klären (Steuerberatung)
Eine Steuer erscheint nicht in der Auswahl Die Steuer ist inaktiv oder hat die falsche Steuerart „Aktiv“ setzen und Steuerart prüfen; ein leeres Feld „Steuerposition“ lässt die Steuer überall zu (Schritt 1 und 6)
§ 13b-Leistung zeigt die gewöhnliche Vorsteuer Die mit „NV“ gekennzeichneten § 13b-Steuern ersetzen nichts § 13b-Steuer am Beleg wählen („19% EU O S“ ersetzt die Standardvorsteuer selbst); Bauleistungsfall: Hinweis nach § 14a Abs. 5 UStG prüfen

Wann Sie Hilfe holen sollten

Ob ein Umsatz unter § 13b UStG fällt, wo eine sonstige Leistung ihren Ort hat, ob eine Steuerfreiheit erfüllt und belegt ist und welcher Satz gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung; für Modul- und Anbindungsfragen wenden Sie sich an den Odoo-Support oder Ihren Implementierungspartner.

Häufige Fragen

Reicht die USt-IdNr. im Kontakt, damit Odoo die Steuer auf 0 Prozent stellt?

Nein, sie allein nicht. „Geschäftspartner EU (mit USt-ID)“ greift automatisch nur, wenn das Kontaktland in der Ländergruppe „USt. für Europäische Union“ liegt; in der SKR03-Vorlage ist zusätzlich die Bedingung „USt-IdNr. erforderlich“ gesetzt, in der SKR04-Vorlage nicht. Ist „Verify VAT Numbers“ eingeschaltet, verlangt diese Bedingung laut Dokumentation eine USt-IdNr. mit gesetztem Kennzeichen „Intra-Community Valid“; das Kennzeichen setzt Odoo über VIES, Sie können es am Kontakt aber von Hand übersteuern. Die Steuerposition macht die Lieferung nicht steuerfrei: Bei Warenlieferungen müssen die Voraussetzungen und Nachweise des § 6a UStG erfüllt sein, und die Steuerfreiheit entfällt ohne ordnungsgemäße Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG).

Gilt die 0-%-Steuer der EU-Position auch für Dienstleistungen an EU-Kunden?

Nein. § 6a UStG befreit nur die innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen. Für eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat für dessen Unternehmen ausgeführt wird, gilt § 3a Abs. 2 UStG: Der Ort liegt vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b und 3e UStG dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, bei einer Leistung an eine Betriebsstätte an deren Ort; die Vorlage bringt dafür nur die inaktive Steuer „0% EU“ mit, die keine andere Steuer ersetzt.

Warum bleibt bei einer Lieferung in die Schweiz die deutsche Umsatzsteuer stehen?

Weil die Steuerposition „Geschäftspartner Ausland (Nicht-EU)“ in der Vorlage keine automatische Erkennung hat. Ohne eigene Bedingung oder feste Zuordnung am Kontakt wählen Sie sie am Beleg im Reiter „Weitere Informationen“. Steht am Produkt die Steuer 19 %, bleibt sie bis dahin stehen, und der Umsatz erscheint als Inlandsumsatz.

Gilt die Steuerposition am Beleg auch für die nächste Rechnung?

Nein. Eine am Beleg gewählte Steuerposition wirkt für diesen Beleg. Damit sie ohne Ihr Zutun greift, muss „Automatisch erkennen“ gesetzt sein und der Kontakt alle dort gesetzten Bedingungen erfüllen (Land, Ländergruppe und, falls gesetzt, „USt-IdNr. erforderlich“), oder Sie hinterlegen die Steuerposition fest am Kontakt unter „Verkauf & Einkauf“.

Kann ich die Steuer an der Rechnungsposition von Hand ändern?

In Rechnungen und Lieferantenrechnungen ja, das Steuerfeld steht an jeder Position. Im Kassensystem (Point of Sale) geht das laut Dokumentation nicht: Dort gelten die Steuern des Produkts, und nur eine Steuerposition kann sie ersetzen.

Quellen

  1. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 SteuersätzeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen LeistungenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 3a Ort der sonstigen LeistungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 3b Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen LeistungenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 3c Ort der Lieferung beim FernverkaufBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 3e Ort der Lieferungen und Restaurationsleistungen während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer EisenbahnBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  7. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 6 AusfuhrlieferungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  8. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 6a Innergemeinschaftliche LieferungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  9. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 13b Leistungsempfänger als SteuerschuldnerBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  10. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14a Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen FällenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  11. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 18a Zusammenfassende MeldungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  12. Taxes, Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  13. Taxes, Odoo 19.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  14. Fiscal positions (tax and account mapping), Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  15. Fiscal positions (tax and account mapping), Odoo 19.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  16. VAT numbers verification (VIES), Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  17. VAT numbers verification (VIES), Odoo 19.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  18. Germany, Fiscal localization, Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  19. Steuervorlagen der deutschen Lokalisierung (account.tax-de_skr03.csv), Modul l10n_de, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  20. Steuervorlagen der deutschen Lokalisierung (account.tax-de_skr03.csv), Modul l10n_de, Zweig 19.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  21. Steuerpositionen der deutschen Lokalisierung (account.fiscal.position-de_skr03.csv), Modul l10n_de, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  22. Steuerpositionen der deutschen Lokalisierung (account.fiscal.position-de_skr03.csv), Modul l10n_de, Zweig 19.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  23. Steuerpositionen der deutschen Lokalisierung (account.fiscal.position-de_skr04.csv), Modul l10n_de, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  24. Steuerpositionen der deutschen Lokalisierung (account.fiscal.position-de_skr04.csv), Modul l10n_de, Zweig 19.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  25. Ländergruppe European Union VAT (res_country_group.xml), Modul account, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am
  26. Deutsche Übersetzung des Moduls account (i18n/de.po), Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odooOdoo S.A., GitHub · abgerufen am