Zoll- und Transitlager in Odoo abbilden
Kurz gesagt
Unterwegs-Ware zwischen zwei Lagerhäusern führt Odoo 20.0 am Standard-Lagerort Lagerübergreifender Transit (Typ Transit); dieser Lagerort ändert die Lagerbewertung nicht, die Ware bleibt beim Unternehmen bewertet. Ein Zolllager bauen Sie als eigene interne Lagerorte mit eigener Vorgangsart auf; von den sieben dokumentierten Lagerorttypen ist keiner für Zolllager bestimmt. Zollrechtlich sind Zolllagerung und Versand besondere Verfahren des Zollkodex der Union; der UZK gilt im Zollgebiet der EU (Deutschland und Österreich gehören dazu, die Schweiz nicht).
Das Wichtigste
- Der Standard-Lagerort Lagerübergreifender Transit liegt unter Physische Standorte außerhalb der Lagerhäuser; die Dokumentation hält fest, dass der Aufenthalt dort die Inventurbewertung nicht verändert.
- Zolllager in der EU (nicht Schweiz): Nicht-Unionswaren lagern ohne Einfuhrabgaben; der Betrieb von Zolllagerstätten braucht eine Bewilligung (Art. 237, 240, 211 UZK).
- Die Lagerdauer im EU-Zolllager ist unbegrenzt (Art. 238 Abs. 1 UZK); unter außergewöhnlichen Umständen können die Zollbehörden eine Frist setzen (Art. 238 Abs. 2 UZK). Zolllager sind öffentlich oder privat (Art. 240 Abs. 2 UZK).
- Externer Versand in der EU: Nicht-Unionswaren zwischen zwei Orten im Zollgebiet ohne Einfuhrabgaben, sonstige Abgaben und handelspolitische Maßnahmen befördern; von den handelspolitischen Maßnahmen ausgenommen sind die Waren nur, soweit diese Maßnahmen den Ein- oder Ausgang nicht untersagen (Art. 226 Abs. 1 UZK).
- Ein Lagerorttyp für Zolllager ist in der Odoo-Dokumentation 20.0 nicht aufgeführt; die Trennung läuft über interne Lagerorte.
- Beschlossen, noch nicht durchgehend angewandt: der neue Zollkodex (VO 2026/2108) gilt grundsätzlich ab 21. September 2027; einzelne Bestimmungen gelten bereits ab Inkrafttreten, andere erst ab 1. Juli 2028 (Art. 287 VO 2026/2108).
Ware, die zwischen zwei eigenen Lagerhäusern unterwegs ist oder unter zollamtlicher Überwachung in einem Zolllager liegt, darf im System nicht mit dem freien Bestand verschmelzen. Odoo trennt solche Bestände über Lagerorttypen; für das Zolllager bauen Sie die Struktur selbst. Dieser Artikel zeigt die Lagerort-Entwürfe für beide Fälle in Odoo 20.0 (App Lager).
Was Transit und Zolllager zollrechtlich bedeuten
Der Zollkodex der Union (UZK, Verordnung EU Nr. 952/2013) gilt einheitlich im Zollgebiet der Union (Art. 1 Abs. 1 UZK); Deutschland und Österreich gehören zum Zollgebiet, die Schweiz nicht (Art. 4 UZK). Der UZK zählt den Versand und die Lagerung zu den besonderen Verfahren (Art. 210 UZK). Im externen Versandverfahren werden Nicht-Unionswaren zwischen zwei Orten im Zollgebiet der Union befördert, ohne Einfuhrabgaben und sonstigen Abgaben zu unterliegen; handelspolitische Maßnahmen finden keine Anwendung, soweit sie den Ein- oder Ausgang von Waren in das oder aus dem Zollgebiet nicht untersagen — Ein- und Ausgangsverbote bleiben damit bestehen (Art. 226 Abs. 1 UZK). Das interne Versandverfahren dient Unionswaren, die über ein anderes Land außerhalb des Zollgebiets befördert werden, ohne ihren zollrechtlichen Status zu ändern (Art. 227 Abs. 1 UZK).
Das Zolllagerverfahren erlaubt es, Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung in zugelassenen Räumlichkeiten zu lagern (Art. 240 Abs. 1 UZK), ohne Einfuhrabgaben zu entrichten (Art. 237 Abs. 1 UZK). Zolllager sind öffentlich oder privat (Art. 240 Abs. 2 UZK); der Betrieb von Lagerstätten erfordert eine Bewilligung der Zollbehörden, es sei denn, die Zollbehörde betreibt die Lagerstätten selbst (Art. 211 Abs. 1 UZK). Die Lagerdauer ist nicht begrenzt (Art. 238 Abs. 1 UZK); unter außergewöhnlichen Umständen können die Zollbehörden jedoch eine Frist für die Erledigung der Lagerung setzen, etwa wenn die Waren bei langfristiger Lagerung eine Bedrohung für Gesundheit oder Umwelt darstellen (Art. 238 Abs. 2 UZK). Der Bewilligungsinhaber, der Inhaber des Verfahrens und die an der Lagerung beteiligten Personen müssen geeignete Aufzeichnungen führen (Art. 214 Abs. 1 UZK). Ein Zolllagerverfahren gilt als erledigt, wenn die Waren in ein anschließendes Zollverfahren überführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder zerstört werden — bei der Zerstörung darf kein Abfall übrig bleiben — oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden (Art. 215 Abs. 1, Art. 199 UZK). Beim Versand enden die Pflichten des Inhabers des Verfahrens und damit der Versand, wenn die Waren und die erforderlichen Angaben bei der Bestimmungszollstelle zur Verfügung stehen (Art. 233 Abs. 2 UZK); erledigt wird der Versand durch den Vergleich der Daten von Abgangs- und Bestimmungszollstelle (Art. 215 Abs. 2 UZK).
Wie Odoo Unterwegs-Ware zwischen Lagerhäusern behandelt
Für einen Transfer zwischen zwei Lagerhäusern erzeugt Odoo zwei Vorgänge: eine Auslieferung am sendenden und einen Eingang am empfangenden Lagerhaus. Während die Ware unterwegs ist, führt die Dokumentation zu Odoo 20.0 sie am Lagerort Physische Standorte/Lagerübergreifender Transit (Inter-warehouse transit). Dieser Lagerort hat den Typ Transit, liegt außerhalb beider Lagerhäuser und verändert die Lagerbewertung nicht.
Automatisch wird dieser Fluss, wenn Sie am Lagerhaus des Empfängers im Feld Nachlieferung aus (Resupply From) das liefernde Lagerhaus eintragen. Odoo erzeugt dann eine Route des Musters „X: Produkt nachliefern aus Y“; zusammen mit der Route Nachschub auf Bestellung (MTO) oder einer Nachbestellregel löst sie den Transfer aus. Wie Routen im Einzelnen greifen, behandelt der Artikel Lagerrouten und Regeln in Odoo.
Lagerort-Entwurf für Unterwegs- und Zollbestand
Die Tabelle ordnet die Fälle aus dem Zollalltag Lagerorten in Odoo zu. Zeilen mit „Standard“ beruhen auf der Dokumentation 20.0; Zeilen mit „Entwurf“ sind eine Modellierungsempfehlung dieses Artikels, keine Vorgabe von Odoo.
| Fall | Lagerort in Odoo (Beispiel) | Lagerorttyp | Bewertung |
|---|---|---|---|
| Ware zwischen zwei eigenen Lagerhäusern unterwegs (Standard) | Physische Standorte/Lagerübergreifender Transit | Transit | außerhalb der Lagerhäuser, keine Bewertungsänderung |
| Ware im Versandverfahren auf der Straße (Entwurf) | WH/Zoll/Versand unterwegs | Transit | wie Transitort: keine Bewertungsänderung |
| Wareneingang mit Zollschritt in zwei Stufen (Standard, umbenannt) | WH/Eingang statt WH/Input | Intern | interner Lagerort, zählt bei eigener Ware zum Bewertungsbestand |
| Zolllagerbestand an Nicht-Unionswaren, eigene Ware (Entwurf) | WH/Zoll/Halle 1 | Intern | interner Lagerort, zählt bei eigener Ware zum Bewertungsbestand |
| Ausgang aus dem Zolllager zur Ausfuhr, eigene Ware (Entwurf) | WH/Zoll/Ausgang | Intern | interner Lagerort, zählt bei eigener Ware zum Bewertungsbestand |
Zwei Punkte im Entwurf begründen sich aus der Dokumentation, und beide gelten für eigene Ware, die dem Unternehmen gehört. Erstens zählt der Aufenthalt an internen Lagerorten zur Inventurbewertung, und die Bewertung ändert sich laut Dokumentation erst, wenn Waren von einem internen an einen externen Lagerort gehen; eigenes Zolllagergut, für das noch Einfuhrabgaben offenstehen, bleibt darum bewerteter Bestand und erhält einen internen Lagerort. Die Lagerort-Struktur trägt aber nur den eigenen Bestand: Konsignationsbestand, der einem Lieferanten gehört, nimmt Odoo von der Bestandsbewertung aus, obwohl er an internen Lagerorten liegt — die Dokumentation dazu lässt solche Ware beim Wareneingang im Feld Eigentümer (Assign Owner) beim Lieferanten und schließt sie aus dem Bestandsbewertungsbericht aus; solche Bestände trennen Sie über den Eigentümer, nicht über den Lagerorttyp. Zweitens listet die Dokumentation sieben Lagerorttypen auf (Lieferant, Virtuell, Intern, Kunde, Bestandsschwund, Produktion, Transit); einen Typ für Zolllager nennt sie nicht. Die Trennung von freiem und unter Zollaufsicht stehendem Bestand läuft in Odoo damit allein über den Lagerortbaum. Der zweistufige Wareneingang zeigt das Muster: Odoo legt bei Incoming Shipments in zwei Stufen den Lagerort WH/Input an, und die Dokumentation weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie diesen Lagerort umbenennen dürfen — daraus wird im Entwurf WH/Eingang als Zoll-Eingangszone. Den grundsätzlichen Aufbau des Lagerortbaums zeigt der Artikel Lagerorte und Lagerplätze einrichten.
Zolllager in Odoo einrichten
Die folgenden Schritte laufen über Konfigurationsmenüs und setzen Administratorrechte in der App Lager voraus.
- Funktionen einschalten: Öffnen Sie Lager ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen und setzen Sie das Kontrollkästchen Lagerorte (Storage Locations). Wer Mehrstufige Routen (Multi-Step Routes) aktiviert, schaltet Lagerorte laut Dokumentation mit ein.
- Lagerhäuser anlegen: Öffnen Sie Lager ‣ Konfiguration ‣ Lagerhäuser und tragen Sie für jedes Zolllager ein eigenes Lagerhaus mit Name, Kurzname (höchstens fünf Zeichen), Adresse und Unternehmen ein. Für Unternehmen in der EU nennt die Dokumentation am Lagerhaus ein Feld zur Intrastat-Region.
- Zoll-Lagerorte anlegen: Öffnen Sie Lager ‣ Konfiguration ‣ Lagerorte und erzeugen Sie mit Neu zuerst einen übergeordneten Lagerort, zum Beispiel WH/Zoll. Darunter legen Sie die Zonen an, zum Beispiel WH/Zoll/Halle 1 und WH/Zoll/Ausgang; der Lagerorttyp ist Intern.
- Eigene Vorgangsart festlegen: Öffnen Sie Lager ‣ Konfiguration ‣ Vorgangsarten und erstellen Sie eine Vorgangsart für Zoll-Eingänge. In deren Abschnitt Lagerorte belegen Sie Quell- und Ziellagerort vor, damit Zoll-Eingänge nicht von Hand im freien Bestand landen.
- Warenfluss testen: Erfassen Sie einen Probe-Wareneingang ins Zolllager und prüfen Sie zwei Dinge: Die Schaltfläche Produkte am Zoll-Lagerort zeigt die Produkte an diesem Ort an, und die Ware taucht nicht im freien Lagerort auf.
Typische Fehler
| Symptom | Ursache | Lösung |
|---|---|---|
| Zollbestand fehlt in der Bestandsbewertung | Zoll-Lagerort als Virtuell statt Intern angelegt; bei fremder Ware fehlt die Bewertungskonsequenz auch dann, wenn der Lagerort intern ist, weil Odoo Konsignationsbestand vom Bewertungsbericht ausnimmt | Virtuelle Lagerorte sollen laut Dokumentation keine Produkte enthalten; Lagerorttyp auf Intern setzen und den Bestand umlagern. Gehört die Ware einem Lieferanten (Konsignation), prüfen Sie das Feld Eigentümer am Wareneingang |
| Ware weder am Start- noch am Zielort sichtbar | der zweite Transfer des Flusses ist noch nicht bestätigt | Eingang am empfangenden Lagerhaus bestätigen; unterwegs steht die Ware am Transitort |
| Zoll-Eingang landet im freien Bestand | Vorgangsart ohne vorbelegten Ziellagerort | Vorgangsart für Zoll-Eingänge mit Ziellagerort WH/Zoll anlegen |
| Nachweis der Trennung bei der Zollprüfung aufwendig | freier Bestand und Zollbestand im selben Lagerort | eigene Lagerorte je Status anlegen; das Verfahren verlangt geeignete Aufzeichnungen (Art. 214 Abs. 1 UZK) |
Was ab September 2027 neu ist
Beschlossen, aber noch nicht durchgehend angewandt: Die Verordnung (EU) 2026/2108 vom 16. September 2026 legt einen neuen Zollkodex der Union fest und richtet eine Zollbehörde der Europäischen Union ein. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (Art. 287 Abs. 1 VO 2026/2108) und gilt grundsätzlich ab dem 21. September 2027 (Art. 287 Abs. 2); abweichend davon gelten einzelne Bestimmungen bereits ab dem Inkrafttreten und einzelne erst ab dem 1. Juli 2028 (Art. 287 Absätze 3 bis 5). Die Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 sieht Art. 284 Abs. 1 VO 2026/2108 vor; mit dem Anwendungsbeginn am 21. September 2027 endet damit die Anwendung des bisherigen Kodex. Bis dahin bleiben die in diesem Artikel genannten Vorschriften die Grundlage. Prüfen Sie vor der Umstellung mit Ihrer Zollberatung, ob Ihre Lagerort-Struktur und Vorgangsarten die dann geforderten Nachweise abdecken; welchen Umfang die neuen Verfahren im Einzelnen haben, ergibt sich aus der neuen Verordnung und ihren noch zu erlassenden Durchführungsrechtsakten.