EU-Recht (DE/AT)Glossar

Peppol

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: versionsunabhängig: Netz und Spezifikationen der OpenPeppol AISBL, unabhängig von Odoo-Version, Edition und Hosting; Rechtsstand 15. Oktober 2026

Kurz gesagt

Peppol ist ein Netzwerk für strukturierte Geschäftsdokumente wie E-Rechnungen; Trägerin ist die OpenPeppol AISBL, ein gemeinnütziger Verein nach belgischem Recht, und jede Organisation ist über einen Peppol-zertifizierten Access Point angebunden, der die Nachricht an den Access Point der Gegenseite übergibt (Vier-Ecken-Modell). Nach Artikel 7 der EU-Richtlinie 2014/55/EU müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) und einer der nach Artikel 3 Absatz 2 veröffentlichten Syntaxen entsprechen; nach Artikel 1 gilt das für Rechnungen aus Aufträgen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien 2009/81/EG, 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU, nicht aber für Rechnungen aus Aufträgen unter der Richtlinie 2009/81/EG, deren Vergabe und Ausführung für geheim erklärt werden oder besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern und für die der Mitgliedstaat festgestellt hat, dass weniger einschneidende Maßnahmen die wesentlichen Interessen nicht wahren können; die Mitgliedstaaten dürfen den Anwendungsbereich national erweitern. Ob Ihre Übermittlung über Peppol laufen muss, ergibt sich aus der Vereinbarung mit der Gegenseite und aus nationalen Vorgaben.

Das Wichtigste

  • Peppol ist der Name des Netzwerks, OpenPeppol der Name der Organisation dahinter.
  • Vier Ecken: Sender, Access Point des Senders, Access Point des Empfängers, Empfänger.
  • Ein Access Point ist ein zertifizierter Diensteanbieter; ein Anschluss genügt für alle Teilnehmer.
  • SML und SMP liefern dem Access Point die Adresse und die Fähigkeiten der Gegenseite.
  • Peppol BIS Billing 3.0 ist eine CIUS der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931).
  • Nach Artikel 7 der Richtlinie 2014/55/EU müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der Norm EN 16931 und einer der nach Artikel 3 Absatz 2 veröffentlichten Syntaxen entsprechen; nach Artikel 1 gilt das nur für Rechnungen aus Aufträgen im Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien 2009/81/EG, 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU, nicht für Aufträge unter 2009/81/EG, die für geheim erklärt werden oder besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern und bei denen der Mitgliedstaat festgestellt hat, dass weniger einschneidende Maßnahmen die wesentlichen Interessen nicht wahren können; die Mitgliedstaaten dürfen den Anwendungsbereich national erweitern.

Peppol ist ein Netzwerk für den Austausch strukturierter Geschäftsdokumente wie Rechnungen und Bestellungen zwischen Organisationen; es verbindet Sender und Empfänger nicht direkt, sondern führt die Nachricht über die Access Points zweier zertifizierter Diensteanbieter. Trägerin ist die OpenPeppol AISBL, ein gemeinnütziger Verein nach belgischem Recht mit Sitz in Brüssel.

Das Vier-Ecken-Modell

Das Vier-Ecken-Modell beschreibt den Weg, den eine Nachricht nimmt.

Ecke Wer
Ecke 1 Sender (Organisation)
Ecke 2 Access Point des Senders (zertifizierter Diensteanbieter)
Ecke 3 Access Point des Empfängers (zertifizierter Diensteanbieter)
Ecke 4 Empfänger (Organisation)

Nachrichten gehen zwischen Ecke 2 und Ecke 3 über, nicht zwischen den Organisationen selbst. Der Sender braucht deshalb nur einen Anschluss, um jeden Teilnehmer zu erreichen, und muss den Weg zur Gegenseite nicht kennen. In einem Drei-Ecken-Modell müssen Sender und Empfänger dagegen beim selben Diensteanbieter sein.

Wie die Gegenseite gefunden wird

Für die Adressen sorgt ein zentraler Service Metadata Locator (SML): Er nennt den Service Metadata Publisher (SMP), bei dem ein Teilnehmer seine Empfangsfähigkeiten und Dokumenttypen veröffentlicht hat. Der Access Point des Senders liest dort, welche Dokumente die Gegenseite annimmt, und prüft die Nachricht vor dem Versand gegen die Peppol-Spezifikationen.

Wo Peppol eingesetzt wird

Peppol überträgt Rechnungen und weitere Dokumente aus Beschaffungsprozessen. Rechnungen folgen der Spezifikation Peppol BIS Billing, die als CIUS auf der europäischen Norm EN 16931 aufbaut. Die Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 verpflichtet die Mitgliedstaaten nach Artikel 7, dafür zu sorgen, dass öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) und einer der nach Artikel 3 Absatz 2 veröffentlichten Syntaxen entsprechen. Nach Artikel 1 gilt das für Rechnungen, die nach Erfüllung von Aufträgen im Anwendungsbereich der Richtlinien 2009/81/EG, 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU ausgestellt wurden; für Rechnungen aus Aufträgen unter der Richtlinie 2009/81/EG, deren Vergabe und Ausführung für geheim erklärt werden oder besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern und für die der Mitgliedstaat festgestellt hat, dass weniger einschneidende Maßnahmen die wesentlichen Interessen nicht wahren können, gilt sie nicht. Die Mitgliedstaaten dürfen den Anwendungsbereich national erweitern. Ob Sie Peppol verwenden müssen, ergibt sich aus der Vereinbarung mit der Gegenseite und aus nationalen Vorgaben. In Belgien gilt seit dem 1. Januar 2026 die Pflicht, strukturierte elektronische Rechnungen zwischen zwei dort für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Unternehmen zu senden und zu empfangen. Ist eine der beiden Parteien nicht mehrwertsteuerpflichtig, gilt die Pflicht für ihre gegenseitigen Umsätze nicht; für ausgehende Rechnungen an Privatpersonen gilt sie ebenfalls nicht, doch Lieferantenrechnungen müssen Sie weiterhin empfangen können. Nicht senden müssen in Konkurs geratene Steuerpflichtige, Unternehmen, die nur nach Artikel 44 des belgischen MwSt.-Gesetzbuches befreite Umsätze bewirken, nicht in Belgien ansässige Steuerpflichtige ohne feste Niederlassung und nach Artikel 56 dieses Gesetzbuches pauschal besteuerte Steuerpflichtige. Von der Empfangspflicht ausgenommen sind allein Unternehmen mit ausschließlich nach Artikel 44 befreiten Umsätzen und nicht in Belgien ansässige Steuerpflichtige ohne feste Niederlassung. Ist der einzelne Umsatz nach Artikel 44 befreit, gilt die Pflicht weder zum Senden noch zum Empfangen. Gesendet wird im Regelfall über das Peppol-Netz im Peppol-BIS-Format; bei gegenseitigem Einverständnis und einer Rechnung nach der Norm EN 16931 ist ein anderer Weg zulässig. Den Weg aus Odoo beschreibt Peppol mit Odoo.

Nicht zu verwechseln mit

  • OpenPeppol: die Organisation hinter dem Netz; wer nur senden und empfangen will, muss dem Verein nicht beitreten.
  • Peppol BIS Billing: die Rechnungsspezifikation im Netz, nicht das Netz selbst; ZUGFeRD und XRechnung sind davon unabhängige Rechnungsformate.
  • Drei-Ecken-Modell: die Bauform geschlossener Netze, in der Sender und Empfänger denselben Diensteanbieter nutzen müssen.

Häufige Fragen

Ist Peppol dasselbe wie OpenPeppol?

Nein, das sind zwei Dinge: Peppol ist der Name des Interoperability Frameworks, also des Netzes mit seinen Spezifikationen, OpenPeppol der Name der Organisation dahinter. OpenPeppol ist ein gemeinnütziger Verein nach belgischem Recht mit Sitz in Brüssel. Wer nur Nachrichten senden und empfangen will, muss dem Verein nicht beitreten; nach dessen Angaben genügt der Anschluss über einen Peppol-zertifizierten Diensteanbieter.

Brauche ich für Peppol eine eigene Software?

Sie brauchen keinen eigenen Netzanschluss, sondern einen Anschluss bei einem zertifizierten Diensteanbieter (Access Point). Ihre Software muss die Rechnung in einem im Netz unterstützten Format erzeugen, etwa Peppol BIS Billing. Der Diensteanbieter prüft die Nachricht vor dem Versand; ein einziger Anschluss genügt, um jeden anderen Teilnehmer zu erreichen.

Wer darf einen Access Point betreiben?

Nur ein Diensteanbieter, der ein Service-Provider-Abkommen mit einer Peppol Authority oder mit OpenPeppol geschlossen und die Konformitätstests bestanden hat. Betreiber erhalten ein Peppol-PKI-Zertifikat, das an dieses Abkommen gebunden ist und bei Verstößen widerrufen werden kann. Ob ein Anbieter zertifiziert ist, ergibt sich aus der Liste der Peppol Certified Service Providers.

Muss ich Peppol nutzen?

Das hängt von der Gegenseite und von gesetzlichen Vorgaben ab. Nach Artikel 7 der EU-Richtlinie 2014/55/EU müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) und einer der nach Artikel 3 Absatz 2 veröffentlichten Syntaxen entsprechen; nach Artikel 1 gilt das für Rechnungen aus Aufträgen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien 2009/81/EG, 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU, nicht aber für Rechnungen aus Aufträgen unter der Richtlinie 2009/81/EG, deren Vergabe und Ausführung für geheim erklärt werden oder besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern und für die der Mitgliedstaat festgestellt hat, dass weniger einschneidende Maßnahmen die wesentlichen Interessen nicht wahren können; die Mitgliedstaaten dürfen den Anwendungsbereich national erweitern. Ob Ihre Übermittlung über Peppol laufen muss, entscheiden daher die Vereinbarung mit der Gegenseite und nationale Vorgaben. Belgien verpflichtet grundsätzlich zwei dort für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Unternehmen, einander seit dem 1. Januar 2026 strukturierte elektronische Rechnungen zu senden und solche empfangen zu können. Ist eine der Parteien nicht mehrwertsteuerpflichtig, gilt die Pflicht für ihre gegenseitigen Umsätze nicht; für ausgehende Rechnungen an Privatpersonen gilt sie ebenfalls nicht, doch Lieferantenrechnungen müssen Sie weiterhin empfangen können. Nicht senden müssen in Konkurs geratene Steuerpflichtige, Unternehmen, die nur nach Artikel 44 des belgischen MwSt.-Gesetzbuches befreite Umsätze bewirken, nicht in Belgien ansässige Steuerpflichtige ohne feste Niederlassung und nach Artikel 56 dieses Gesetzbuches pauschal besteuerte Steuerpflichtige; von der Empfangspflicht ausgenommen sind allein Unternehmen mit ausschließlich nach Artikel 44 befreiten Umsätzen und nicht in Belgien ansässige Steuerpflichtige ohne feste Niederlassung. Ist der einzelne Umsatz nach Artikel 44 befreit, gilt die Pflicht weder zum Senden noch zum Empfangen. Gesendet wird im Regelfall über das Peppol-Netz im Peppol-BIS-Format; ein anderer Weg ist nur zulässig, wenn beide Seiten einverstanden sind und die Rechnung der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Klären Sie vor der Einrichtung mit Kunden, Lieferanten und Ihrem Diensteanbieter, welcher Weg und welches Format gelten.

Quellen

  1. Peppol (For End Users): Vier-Ecken-Modell, Abgrenzung zum Drei-Ecken-Modell, Anschluss über einen Service Provider, keine Mitgliedschaft nötigOpenPeppol AISBL · abgerufen am
  2. Peppol Interoperability Framework: Access Points, SML, SMP, PKI, Peppol BIS, Service Provider Agreement und KonformitätstestsOpenPeppol AISBL · abgerufen am
  3. Organisation: OpenPeppol als gemeinnützige AISBL nach belgischem Recht, Sitz und GovernanceOpenPeppol AISBL · abgerufen am
  4. For Service Providers: Peppol als Interoperability Framework, OpenPeppol als Organisation, Vier-Ecken-ModellOpenPeppol AISBL · abgerufen am
  5. OpenPeppol eDEC Specifications: verbindliche Spezifikationen des Netzes, AS4 zwischen Ecke 2 und Ecke 3, SML, SMPOpenPeppol AISBL, docs.peppol.eu · abgerufen am
  6. Peppol BIS Billing, Fassung 3.0.21: Core Invoice Usage Specification (CIUS) der EN 16931OpenPeppol AISBL, docs.peppol.eu · abgerufen am
  7. European legislation on eInvoicing: Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014, Anwendungsbereich auf Rechnungen aus Aufträgen im Anwendungsbereich der Richtlinien 2009/81/EG, 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU begrenzt (ohne für geheim erklärte oder besondere Maßnahmen erfordernde Aufträge unter 2009/81/EG), nationale Erweiterung möglich, Empfang und Verarbeitung nach der Norm EN 16931Europäische Kommission, Digital Building Blocks (DIGITAL) · abgerufen am
  8. Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (Amtsblatt der Europäischen Union L 133 vom 6.5.2014, S. 1, deutsche Fassung): Artikel 1 Anwendungsbereich mit der Ausnahme für geheim erklärte oder besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordernde Aufträge unter 2009/81/EG, Artikel 3 Absatz 2 Veröffentlichung der Fundstelle der Norm und der Syntaxliste, Artikel 7 Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen nach der Norm und einer der veröffentlichten Syntaxen, Artikel 13 InkrafttretenAmt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Cellar) · abgerufen am
  9. Strukturierte elektronische Rechnungen zwischen Unternehmen ist seit 2026 verpflichtend: Pflicht für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen untereinander ab 1. Januar 2026, Versand über das Peppol-Netz, Ausnahme für Rechnungen an PrivatpersonenFöderaler Öffentlicher Dienst Politik und Unterstützung (BOSA), e-Rechnung Belgien · abgerufen am
  10. Für wen wird die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend?: Pflicht ab 1. Januar 2026 für Umsätze zwischen einem in Belgien für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Lieferanten und einem ebenso registrierten Kunden, Ausnahmen (in Konkurs geratene Steuerpflichtige, Unternehmen mit ausschließlich nach Artikel 44 des MwSt.-Gesetzbuches befreiten Umsätzen, nicht in Belgien ansässige Steuerpflichtige ohne feste Niederlassung, nach Artikel 56 pauschal besteuerte Steuerpflichtige), Sendepflicht nicht bei nach Artikel 44 befreitem Umsatz, Versand über das Peppol-Netz im Peppol-BIS-Format außer bei gegenseitigem Einverständnis und Einhaltung der Norm EN 16931Föderaler Öffentlicher Dienst Politik und Unterstützung (BOSA), e-Rechnung Belgien · abgerufen am
  11. Was ist eine elektronische Rechnung?: strukturierte elektronische Rechnung verpflichtend ab 1. Januar 2026 zwischen zwei belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, Format nach EN 16931-1 und CEN/TS 16931-2, Versand über das Peppol-Netz, Abweichung nur bei Einverständnis beider Seiten und Konformität des alternativen FormatsFöderaler Öffentlicher Dienst Politik und Unterstützung (BOSA), e-Rechnung Belgien · abgerufen am