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XRechnung

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: versionsunabhängig: Standard der KoSIT (XRechnung 3.0.2); gilt unabhängig von Odoo-Version, Edition und Hosting

Kurz gesagt

XRechnung ist der deutsche KoSIT-Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber; Grundlage sind die EU-Richtlinie 2014/55/EU und die Norm EN 16931, das Format ist XML in UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII. Der Bund verlangt über § 4 Abs. 1 ERechV grundsätzlich XRechnung, lässt aber einen anderen Standard nach dieser Norm zu; Ausnahmen von der Pflicht nennt § 3 Abs. 3 ERechV.

Das Wichtigste

  • XRechnung verwenden Rechnungssteller, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Konformität fordert; als Format nach EN 16931 erfüllt sie § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG.
  • Der Bund verlangt nach § 4 Abs. 1 ERechV grundsätzlich XRechnung, lässt aber jeden anderen Standard nach der europäischen Norm zu.
  • Die ERechV gilt seit 27. November 2018; die Pflicht zur elektronischen Rechnung nach § 3 Abs. 1 ERechV seit 27. November 2020.
  • § 3 Abs. 3 ERechV nimmt Direktaufträge bis 1.000 Euro, Fälle nach §§ 8, 9 ERechV und die Organleihe nach § 159 Abs. 1 Nr. 5 GWB aus.
  • Gültige Spezifikation ist 3.0.2; die Version 3.0 gilt seit 1. Februar 2024 und mindestens bis 31. Juli 2027.
  • Syntaxen der EN 16931: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII; die Rechnung wird über die Leitweg-ID adressiert.

XRechnung ist der Standard der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Er setzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU und die europäische Norm EN 16931 um und legt fest, in welcher Form und Zusammensetzung die Rechnungsangaben als XML-Datensatz vorliegen. Der Standard besteht aus der CIUS XRechnung und der Extension XRechnung.

Wo XRechnung gilt

Rechnungssteller setzen XRechnung ein, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Konformität zu XRechnung fordert. Die E-Rechnungsverordnung (ERechV) regelt das für öffentliche Auftraggeber des Bundes: § 4 Abs. 1 ERechV führt den Datenaustauschstandard XRechnung vom 29. September 2017 in der jeweils aktuellen Fassung als Regelfall und sperrt andere Wege nicht; daneben ist jeder Standard zulässig, der die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung erfüllt. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung nach § 3 Abs. 1 ERechV greift nach § 3 Abs. 3 ERechV nicht für Rechnungen nach einem Direktauftrag bis 1.000 Euro, nicht für Rechnungen, die den Ausnahmen für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten (§ 8 ERechV) und für Auslandsvertretungen und sonstige Beschaffungen im Ausland (§ 9 ERechV) unterfallen, und nicht für Rechnungen in Verfahren der Organleihe nach § 159 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Verordnung gilt seit 27. November 2018, für subzentrale Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber seit 27. November 2019; § 3 Abs. 1 ERechV gilt seit 27. November 2020. Bund und Länder setzen die EU-Richtlinie jeweils durch eigene Regelungen um; der IT-Planungsrat hat XRechnung am 22. Juni 2017 als maßgeblich beschlossen.

Auch außerhalb des öffentlichen Auftragswesens ist XRechnung verwendbar: Als Format nach EN 16931 erfüllt sie die Anforderung an eine E-Rechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG. Wie Sie sie aus Odoo versenden, beschreibt E-Rechnung senden in Odoo.

Version und Aufbau

In Kraft ist die Version 3.0 seit 1. Februar 2024, aktuelle Fassung ist die Spezifikation 3.0.2; nach Angaben der KoSIT bleibt sie mindestens bis zum 31. Juli 2027 gültig. Im September 2026 wurde die Spezifikation 4.0 nur als Vorversion veröffentlicht, die finale Fassung wird für das Frühjahr 2027 erwartet. Die EN 16931 lässt zwei XML-Syntaxen zu: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Adressiert wird eine Rechnung an Bund, Länder oder Kommunen über die Leitweg-ID.

Nicht zu verwechseln mit

  • Peppol: das Übermittlungsnetz für den Maschine-zu-Maschine-Austausch; eine XRechnung lässt sich darüber empfangen und versenden, Peppol ist aber nicht das Rechnungsformat selbst (Peppol).
  • Leitweg-ID: die Kennung, mit der eine Rechnung adressiert wird, nicht der Standard.
  • ZUGFeRD und Factur-X: ein hybrides Format, das eine XML-Rechnung in ein PDF/A-3 einbettet (ZUGFeRD und Factur-X).

Häufige Fragen

Reicht für eine XRechnung ein PDF?

Nein. Eine XRechnung ist ein XML-Datensatz in der Syntax UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII. Ein PDF ohne strukturierten Datenteil ist nach § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 UStG eine sonstige Rechnung und keine elektronische Rechnung. Ein Ausdruck allein genügt daher nicht.

Gilt XRechnung auch für Rechnungen an Privatkunden?

Nein, vorgeschrieben ist XRechnung für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Rechnungen an andere Unternehmen oder Privatkunden können ebenfalls als XRechnung gestellt werden, weil das Format die Norm EN 16931 erfüllt; XRechnung ist für sie aber nicht vorgeschrieben. Die Übermittlung in elektronischer Form setzt nach § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG die Zustimmung des Empfängers voraus, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht (inländische Leistung an einen anderen Unternehmer nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG, mit Übergängen nach § 27 Abs. 38 UStG).

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und Peppol?

Peppol ist ein Übermittlungsnetz, über das Systeme Rechnungen austauschen; XRechnung ist das Format der Rechnung. Eine XRechnung kann über Peppol, per E-Mail oder über ein Verwaltungsportal zu einer Behörde gelangen. Format und Transportweg sind getrennt.

Kann sich die XRechnung-Spezifikation ändern?

Ja. § 4 Abs. 1 ERechV verlangt die jeweils aktuelle Fassung, und die KoSIT veröffentlicht Änderungen. Derzeit gilt die Spezifikation 3.0.2; die Version 3.0 bleibt mindestens bis 31. Juli 2027 in Kraft, die finale Version 4.0 wird für das Frühjahr 2027 erwartet.

Quellen

  1. XRechnung – Standard für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Auftraggebern (KoSIT)Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), Senator für Finanzen Bremen · abgerufen am
  2. XRechnung – Versionen und Bundles der XRechnung (Juli 2024 bis September 2026)Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), Senator für Finanzen Bremen · abgerufen am
  3. E-Rechnungsverordnung (ERechV), § 3 Verbindlichkeit der elektronischen FormBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. E-Rechnungsverordnung (ERechV), § 4 Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die ÜbermittlungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. E-Rechnungsverordnung (ERechV), § 11 InkrafttretenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14 Ausstellung von RechnungenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  7. Was ist ZUGFeRD? – ZUGFeRD/Factur-X, hybrides Format aus PDF/A-3 mit eingebetteter CII-XMLForum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), AWV e.V. · abgerufen am
  8. Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (ABl. L 133 vom 6.5.2014, S. 1)Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex · abgerufen am