XRechnung
Kurz gesagt
XRechnung ist der deutsche KoSIT-Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber; Grundlage sind die EU-Richtlinie 2014/55/EU und die Norm EN 16931, das Format ist XML in UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII. Der Bund verlangt über § 4 Abs. 1 ERechV grundsätzlich XRechnung, lässt aber einen anderen Standard nach dieser Norm zu; Ausnahmen von der Pflicht nennt § 3 Abs. 3 ERechV.
Das Wichtigste
- XRechnung verwenden Rechnungssteller, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Konformität fordert; als Format nach EN 16931 erfüllt sie § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG.
- Der Bund verlangt nach § 4 Abs. 1 ERechV grundsätzlich XRechnung, lässt aber jeden anderen Standard nach der europäischen Norm zu.
- Die ERechV gilt seit 27. November 2018; die Pflicht zur elektronischen Rechnung nach § 3 Abs. 1 ERechV seit 27. November 2020.
- § 3 Abs. 3 ERechV nimmt Direktaufträge bis 1.000 Euro, Fälle nach §§ 8, 9 ERechV und die Organleihe nach § 159 Abs. 1 Nr. 5 GWB aus.
- Gültige Spezifikation ist 3.0.2; die Version 3.0 gilt seit 1. Februar 2024 und mindestens bis 31. Juli 2027.
- Syntaxen der EN 16931: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII; die Rechnung wird über die Leitweg-ID adressiert.
XRechnung ist der Standard der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Er setzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU und die europäische Norm EN 16931 um und legt fest, in welcher Form und Zusammensetzung die Rechnungsangaben als XML-Datensatz vorliegen. Der Standard besteht aus der CIUS XRechnung und der Extension XRechnung.
Wo XRechnung gilt
Rechnungssteller setzen XRechnung ein, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Konformität zu XRechnung fordert. Die E-Rechnungsverordnung (ERechV) regelt das für öffentliche Auftraggeber des Bundes: § 4 Abs. 1 ERechV führt den Datenaustauschstandard XRechnung vom 29. September 2017 in der jeweils aktuellen Fassung als Regelfall und sperrt andere Wege nicht; daneben ist jeder Standard zulässig, der die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung erfüllt. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung nach § 3 Abs. 1 ERechV greift nach § 3 Abs. 3 ERechV nicht für Rechnungen nach einem Direktauftrag bis 1.000 Euro, nicht für Rechnungen, die den Ausnahmen für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten (§ 8 ERechV) und für Auslandsvertretungen und sonstige Beschaffungen im Ausland (§ 9 ERechV) unterfallen, und nicht für Rechnungen in Verfahren der Organleihe nach § 159 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Verordnung gilt seit 27. November 2018, für subzentrale Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber seit 27. November 2019; § 3 Abs. 1 ERechV gilt seit 27. November 2020. Bund und Länder setzen die EU-Richtlinie jeweils durch eigene Regelungen um; der IT-Planungsrat hat XRechnung am 22. Juni 2017 als maßgeblich beschlossen.
Auch außerhalb des öffentlichen Auftragswesens ist XRechnung verwendbar: Als Format nach EN 16931 erfüllt sie die Anforderung an eine E-Rechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG. Wie Sie sie aus Odoo versenden, beschreibt E-Rechnung senden in Odoo.
Version und Aufbau
In Kraft ist die Version 3.0 seit 1. Februar 2024, aktuelle Fassung ist die Spezifikation 3.0.2; nach Angaben der KoSIT bleibt sie mindestens bis zum 31. Juli 2027 gültig. Im September 2026 wurde die Spezifikation 4.0 nur als Vorversion veröffentlicht, die finale Fassung wird für das Frühjahr 2027 erwartet. Die EN 16931 lässt zwei XML-Syntaxen zu: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Adressiert wird eine Rechnung an Bund, Länder oder Kommunen über die Leitweg-ID.
Nicht zu verwechseln mit
- Peppol: das Übermittlungsnetz für den Maschine-zu-Maschine-Austausch; eine XRechnung lässt sich darüber empfangen und versenden, Peppol ist aber nicht das Rechnungsformat selbst (Peppol).
- Leitweg-ID: die Kennung, mit der eine Rechnung adressiert wird, nicht der Standard.
- ZUGFeRD und Factur-X: ein hybrides Format, das eine XML-Rechnung in ein PDF/A-3 einbettet (ZUGFeRD und Factur-X).