Apps und Module installieren, aktualisieren, entfernen
Kurz gesagt
In Odoo installieren Sie Apps und Module im Apps-Dashboard über Aktivieren, aktualisieren sie über Upgrade und entfernen sie über Deinstallieren. Eine Deinstallation löscht die Datensätze der App; Odoo listet sie vorher unter Zu löschende Dokumente auf. In Deutschland, Österreich und der Schweiz bleiben die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen bestehen, die steuer- oder handelsrechtlich aufzubewahren sind; sichern oder exportieren Sie diese Daten deshalb vor dem Entfernen.
Das Wichtigste
- Installieren: im Apps-Dashboard die App suchen und auf ihrer Karte Aktivieren anklicken; technisch nötige Abhängigkeiten installiert Odoo mit.
- Fehlt eine App in der Liste, aktualisieren Sie im Entwicklermodus über Apps ‣ App-Liste aktualisieren.
- Aktualisieren: auf der App-Karte das Drei-Punkte-Menü öffnen und Upgrade wählen.
- Deinstallieren löscht die Datensätze der App und ihrer abhängigen Apps; das Fenster zeigt sie unter Zu löschende Dokumente.
- Drittmodule aus dem Apps Store laufen nur auf Odoo.sh und On-Premise; auf Odoo Online nach der Store-FAQ nur als reines Datenmodul ohne Python-Dateien, abhängig von der Availability-Angabe der Modulseite.
- Aufbewahrung bleibt auch nach dem Entfernen: Deutschland 10 Jahre (Bücher und Aufzeichnungen), 8 Jahre (Buchungsbelege), 6 Jahre (übrige Unterlagen); für Buchungsbelege bleiben es 10 Jahre, wenn der Steuerpflichtige ein Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG ist (Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut) einschließlich Zweigstellen nach § 53 KWG, der Aufsicht nach § 1 Abs. 1 VAG unterliegt oder ein Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Abs. 1 WpIG ist (Art. 97 § 19a Abs. 3 EGAO); Lieferscheine ohne Buchungsbelegfunktion enden mit der Rechnung, und die Frist läuft nicht ab, solange die Festsetzungsfrist läuft (§ 147 Abs. 3 AO); Österreich 7 Jahre, länger aber, solange die Unterlagen für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren von Bedeutung sind, in dem der Unternehmer Parteistellung hat (§ 212 Abs. 1 UGB); Schweiz 10 Jahre (Art. 958f Abs. 1 OR).
Ein Klick auf Aktivieren oder Deinstallieren im Apps-Dashboard ändert mehr als die Oberfläche: Er verschiebt Abhängigkeiten zwischen Modulen, kann Datensätze löschen und wirkt auf die Abonnementkosten. Die Anleitung nennt bei jedem Schritt die Datenwirkung; Grundlage ist die Dokumentation für Odoo 20.0 (Release September 2026). Was eine App von einem technischen Modul unterscheidet, erklärt App und Modul (Odoo).
Was Sie vorab brauchen
- Administratorrechte für das Apps-Dashboard; für Modulliste und technisches Menü zusätzlich den Entwicklermodus in Odoo.
- Eine Antwort zur Betriebsart. Eigene und Store-Module laufen nach der Dokumentation 20.0 nur auf Odoo.sh und On-Premise; auf Odoo Online nennt die Store-FAQ als Ausnahme reine Datenmodule ohne Python-Dateien. Die Grenze gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleich.
- Eine Kopie der Datenbank. Bei Odoo Online duplizieren Sie im Datenbankmanager (fünf Duplikate möglich, Verfall nach 15 Tagen), bei Odoo.sh in einem Staging-Zweig (Datenbank wird nach einem Monat gelöscht). Ablauf: Testumgebung für Odoo.
- Eine Sicherung mit Dateispeicher (Odoo sichern: Backup-Strategie und Wiederherstellung) und ein Export der Daten, die an der App hängen.
- Die Liste der installierten Pakete: App Apps öffnen und den Filter Extra einschalten.
Schritt für Schritt: installieren, aktualisieren, entfernen
Schritt 1: Den Ausgangsstand aufnehmen
Notieren Sie je App die installierten Pakete mit Version und die Zahl der Datensätze, die Sie später prüfen wollen; ohne diese Aufnahme bleibt die Nachkontrolle ein Schätzen.
Schritt 2: Die Änderung in der Kopie testen
Führen Sie die Änderung zuerst in der Kopie aus. So sehen Sie nach der Dokumentation, welche Abhängigkeiten nötig sind und welche Datensätze eine Deinstallation trifft, bevor die Produktionsdatenbank betroffen ist. Prüfen Sie dort auch Menüs, Berichte und Zugriffsrechte.
Schritt 3: Eine App installieren
Öffnen Sie Apps, suchen Sie die App und klicken Sie auf ihrer Karte auf Aktivieren (Activate). Odoo installiert alle Pakete mit, die im Manifest unter depends stehen, auch technische Module, die Mitarbeitende nicht selbst nutzen. Das Feld auto_install hat den Standardwert False; steht es auf True, aktiviert sich das Modul von selbst, sobald seine Abhängigkeiten installiert sind, und eine Liste in diesem Feld nennt die Teilmenge der Abhängigkeiten, nach deren Erfüllung das geschieht. Prüfen Sie danach die neuen Menüs und ergänzen Sie Ihre Aufnahme.
Schritt 4: Die App-Liste aktualisieren
Erscheint ein Modul nicht in der Liste, fehlt es im Modulkatalog. Aktivieren Sie den Entwicklermodus und gehen Sie auf Apps ‣ App-Liste aktualisieren (Update Apps List), dann Aktualisieren. Der Schritt liest den Modulkatalog neu ein; das Upgrade einer App ist er nicht. Eigene und fremde Module müssen zuvor in einem Addon-Pfad liegen (Eigene Module einspielen).
Schritt 5: Eine App oder ein Modul aktualisieren
Öffnen Sie Apps, klicken Sie auf der Karte der App auf das Drei-Punkte-Menü und wählen Sie Upgrade. Davon zu trennen sind das Aktualisieren der App-Liste aus Schritt 4, das Update der Odoo-Installation (in der Odoo-Cloud automatisch) und das Upgrade der Datenbank auf eine neue Hauptversion (Odoo auf eine neue Version heben). Selbst betrieben geht das Modulupdate auch auf der Kommandozeile: odoo-bin -i <modul> installiert, -u <modul> aktualisiert. Bei Odoo.sh genügt es, die Versionsnummer im Manifest zu erhöhen; die Plattform aktualisiert dann, sichert vorher automatisch und stellt bei einem Fehlschlag Code und Datenbank auf den letzten erfolgreichen Stand zurück.
Schritt 6: Vor dem Entfernen die Datenwirkung prüfen
Eine Deinstallation blendet nicht aus, sie löscht: die Datensätze der App und die ihrer abhängigen Apps. Exportieren oder sichern Sie deshalb vorher, was Sie behalten müssen, und prüfen Sie, ob eine Aufbewahrungsfrist es erfasst. Die Entscheidung zwischen Löschen, Archivieren und Aufbewahren behandelt Daten in Odoo bereinigen und löschen.
Schritt 7: Eine App entfernen
Öffnen Sie Apps, klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü und wählen Sie Deinstallieren (Uninstall). Das Fenster Modul deinstallieren zeigt Zu deinstallierende Apps (Apps to Uninstall) und Zu löschende Dokumente (Documents to Delete); das Kästchen Alle anzeigen (Show All) klappt alle Modulabhängigkeiten auf. Erst der Klick auf Deinstallieren führt beides aus. Beispiel der Dokumentation: Wer die App Kassensystem entfernt, entfernt die davon abhängige App Restaurant samt Datensätzen mit.
Schritt 8: Nachziehen, was an der App hing
Prüfen Sie, was nach der Änderung noch auf die App verweist: Menüeinträge, Berichte, Automatisierungsregeln und Zugriffsrechte können danach ins Leere zeigen. Räumen Sie auf, was Sie finden. Prüfen Sie außerdem die Abonnementkosten: Laut Dokumentation kann das Hinzufügen und Entfernen von Apps die Abonnementkosten verändern. Für Kosten sorgt auch ein Extra Module im Sinne von Ziffer 2 des Enterprise Subscription Agreement: entweder ein Verzeichnis mit Quellcodedateien oder eine Reihe von in der Datenbank erstellten Python-Anpassungen (Python-based customizations, etwa mit Odoo Studio); in beiden Fällen muss das Modul Funktionen hinzufügen oder das Standardverhalten ändern. Der Python-Vorbehalt trifft nur die zweite Alternative: Für das Quellcodeverzeichnis nennt die Ziffer keine Programmiersprache, und Ziffer 5.1 zählt alle Textzeilen unabhängig von der Programmiersprache, ausdrücklich auch JavaScript und XML. Auf Odoo Online zählt ein solches Extra Module als Covered Extra Module und wird monatlich je 100 Codezeilen berechnet, aufgerundet, gezählt mit cloc (Ziffer 2 und 5.1, Version 13 vom 24. September 2026).
Checkliste: Installation und Entfernen mit Datenwirkung
Jede Zeile nennt die Bedingung, unter der sie gilt.
| Prüfung | Was Sie tun | Wirkung auf Daten, Kosten und Rechte |
|---|---|---|
| Betriebsart | Vor dem Kauf prüfen, ob die App dort läuft: Drittmodule aus dem Apps Store nur auf Odoo.sh und On-Premise; auf Odoo Online laut Store-FAQ nur reine Datenmodule ohne Python-Dateien | Läuft die Datenbank auf Odoo Online und das Modul dort nicht, erstatten die Store-Bedingungen den Kauf nicht |
| Version | Bei einem kostenpflichtigen Drittmodul die Fassung für Ihre Odoo-Version kaufen; ab Version 13.0 ist jede Version ein eigenes Produkt | Kein Datenrisiko; die Store-Bedingungen erstatten den Kauf nicht, wenn die für die Datenbank falsche Version gekauft wurde; sie erstatten wegen einer Version, die sich nicht installieren lässt, nur, wenn der Anspruch innerhalb von zwei Monaten nach dem Kauf über die Store-Plattform läuft, der Anbieter ihn nicht binnen 15 Tagen beilegt, Odoo die Erstattung zuspricht und der Käufer sich verpflichtet, das Modul nicht mehr zu nutzen und alle Kopien zu löschen (Odoo Apps Refund Policy) |
| Tarif | Vor dem Installieren den Tarif prüfen: weitere Apps im Tarif Eine App Gratis (nur Odoo Online), Studio in einer Datenbank im Tarif Standard, ein Extra Module im Sinne der Ziffer 2 des Enterprise-Vertrags auf Odoo Online (ein Quellcodeverzeichnis in beliebiger Sprache oder eine in der Datenbank erstellte Python-Anpassung; die Python-Anforderung gilt nur für die zweite Alternative) | Im Tarif Eine App Gratis wechseln Sie mit dem Installieren weiterer Apps in den Standard-Tarif, verknüpfte notwendige Apps bleiben gratis; Studio im Tarif Standard löst ein Upsell auf Custom aus; ein Extra Module im Sinne der Ziffer 2 des Enterprise-Vertrags — ein Quellcodeverzeichnis oder eine in der Datenbank erstellte Python-Anpassung — kostet auf Odoo Online monatlich je 100 Codezeilen, aufgerundet |
| Kopie und Sicherung | Datenbank duplizieren oder Staging-Zweig anlegen, dazu eine Sicherung mit Dateispeicher | Schreibt nichts in die Produktionsdatenbank; die Kopie ist der Ort für den Test |
| Abhängigkeiten | Nach dem Aktivieren die zusätzlich installierten Apps und Module und ihre Menüs prüfen | Odoo installiert technisch nötige Pakete mit, auch wenn Mitarbeitende sie nicht nutzen |
| Vor dem Entfernen | Zu löschende Dokumente öffnen, mit Alle anzeigen vollständig aufklappen, Daten exportieren oder sichern | Die Deinstallation löscht die Datensätze der App und der abhängigen Apps |
| Aufbewahrung | Prüfen, ob die Datensätze einer Aufbewahrungsfrist unterliegen, bevor Sie sie entfernen; aus dem Produktivsystem auslagern nur so, dass die Erhaltungsbedingungen des § 147 Abs. 2 AO erfüllt bleiben — Bildträger oder Datenträger, bildliche Übereinstimmung bei empfangenen Geschäftsbriefen und Buchungsbelegen, inhaltliche bei den übrigen Unterlagen, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar, maschinell auswertbar | Deutschland 10 Jahre (Bücher und Aufzeichnungen, § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO), 8 Jahre (Buchungsbelege), 6 Jahre (übrige Unterlagen; Lieferscheine ohne Buchungsbelegfunktion bis zur Rechnung) und kein Ablauf, solange sie für eine Steuer von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch läuft (§ 147 Abs. 3 AO); für Buchungsbelege bleiben es 10 Jahre bei Instituten im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG einschließlich Zweigstellen nach § 53 KWG, bei Unternehmen unter der Aufsicht nach § 1 Abs. 1 VAG und bei Wertpapierinstituten im Sinne des § 2 Abs. 1 WpIG (Art. 97 § 19a Abs. 3 EGAO); Österreich 7 Jahre, länger aber solange die Unterlagen für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren von Bedeutung sind, in dem der Unternehmer Parteistellung hat (§ 212 Abs. 1 UGB); Schweiz 10 Jahre (Art. 958f Abs. 1 OR) |
| Nach dem Entfernen | Menüs, Berichte, Automatisierungsregeln und Zugriffsrechte prüfen, die auf der App aufgebaut haben; Abonnement prüfen | Was Sie an Verweisen finden, gehört in die Aufräumliste; nach der Dokumentation kann das Hinzufügen und Entfernen von Apps die Abonnementkosten verändern |
So prüfen Sie das Ergebnis
- Menüs vergleichen. Zählen Sie die Menüpunkte aus Schritt 1 gegen die aktuelle Ansicht. Ein noch sichtbares Menü vergleichen Sie mit der Liste der installierten Pakete (Filter Extra); ohne zugehöriges Paket gehört es in die Aufräumliste.
- Abhängigkeiten kontrollieren. Öffnen Sie Apps mit eingeschaltetem Filter Extra und vergleichen Sie die Liste der installierten Pakete mit Ihrer Aufnahme.
- Datensätze zählen. Vergleichen Sie je App die Zahl aus Schritt 1 mit den Werten danach. Fehlen Datensätze ohne Deinstallation, prüfen Sie, ob ein Modulupdate eine Ansicht oder einen Filter verändert hat.
- Anhänge öffnen. Nehmen Sie eine Datei, die an einem entfernten Datensatz hing (Rechnungs-PDF, Produktbild), und öffnen Sie sie aus Ihrer Sicherung. Ist sie dort nicht enthalten, prüfen Sie, ob Ihre Sicherungsmethode den Dateispeicher mitführt; die automatischen Sicherungen von Odoo.sh enthalten nach der Dokumentation den Datenbankauszug und den Dateispeicher.
- Rechte testen. Melden Sie sich mit einem Benutzerkonto an, das die App nicht nutzen soll, und prüfen Sie, dass die entfernten Menüs verschwunden sind.
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Ursache | Behebung |
|---|---|---|
| Die App erscheint nicht in der Liste | Addon-Pfad vorhanden, Modulkatalog veraltet | Entwicklermodus, Apps ‣ App-Liste aktualisieren, Aktualisieren |
| Das Modul lässt sich nicht aktivieren | Das Manifest setzt installable auf False, oder eine Abhängigkeit fehlt |
Manifest in der Entwicklerdokumentation prüfen; fehlende Abhängigkeit zuerst installieren |
| Nach Upgrade ändert sich nichts | Verwechselt mit App-Liste aktualisieren, oder das Update der Installation fehlt noch | Installation aktualisieren, dann erneut Upgrade wählen |
| Nach dem Entfernen fehlt eine zweite App | Abhängigkeit: Die zweite App brauchte die erste | Sicherung einspielen, die Änderung in der Kopie erneut durchgehen und die Abhängigkeit beachten |
| Daten sind weg, werden aber noch gebraucht | Die Deinstallation hat die Datensätze gelöscht | Sicherung einspielen; Aufbewahrung mit der Steuerberatung klären |
Wann Sie Hilfe holen sollten
- Die App gehört zur Buchhaltung, zur Lohnabrechnung oder zur Fakturierung: Betroffen sind Daten, die einer Aufbewahrungsfrist unterliegen.
- Es gibt eigene Module und Studio-Anpassungen: Ihre Version muss zur Zielversion passen, sonst blockiert sie das Upgrade der Datenbank.
- Nach einer Deinstallation fehlen Daten, die Sie nicht exportiert haben: Die Wiederherstellung gehört in die Systemadministration.
Was das Entfernen nicht aufhebt: Aufbewahrung
Mit der Deinstallation endet keine Aufbewahrungspflicht. Enthält eine App Unterlagen, die steuer- oder handelsrechtlich aufzubewahren sind, muss ihr Inhalt über die Frist erhalten bleiben. Aus dem Produktivsystem dürfen diese Unterlagen nur verschwinden, wenn die Auslagerung die Erhaltungsbedingungen des § 147 Abs. 2 AO erfüllt: Zulässig ist die Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf einem anderen Datenträger, wenn das den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe bei empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und bei Buchungsbelegen bildlich und bei den übrigen Unterlagen inhaltlich mit dem Original übereinstimmt, wenn sie lesbar gemacht wird, und dass die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können. Jahresabschlüsse, die Eröffnungsbilanz und die Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO, soweit es amtliche Urkunden oder handschriftlich zu unterschreibende nicht förmliche Präferenznachweise sind, lassen sich nicht ersetzt aufbewahren. § 147 Abs. 6 Satz 5 AO erleichtert das erst nach Ablauf des fünften Kalenderjahres nach der Umstellung oder Auslagerung: Dann genügt, solange noch keine Außenprüfung begonnen hat, ein maschinell lesbarer und maschinell auswertbarer Datenträger.
In Deutschland sind Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre und die übrigen Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren (§ 147 Abs. 3 Satz 1 AO; die achtjährige Frist gilt seit 1. Januar 2025, Art. 97 § 19a Abs. 2 EGAO). Im deutschen Recht sind drei Ausnahmen für die Praxis wichtig und einzeln zu prüfen. Für Buchungsbelege bleibt es bei zehn Jahren, wenn der Steuerpflichtige ein Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG ist — also ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut — einschließlich einer Zweigstelle nach § 53 KWG, wenn er der Aufsicht nach § 1 Abs. 1 VAG unterliegt oder wenn er ein Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Abs. 1 WpIG ist (Art. 97 § 19a Abs. 3 EGAO). Bei empfangenen Lieferscheinen, die keine Buchungsbelege sind, endet die Frist mit dem Erhalt der Rechnung, bei abgesandten mit deren Versand (§ 147 Abs. 3 Satz 3 und 4 AO). Und die Frist läuft nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 147 Abs. 3 Satz 5 AO). In Österreich gilt für Bücher, Buchungsbelege und die übrigen in § 212 Abs. 1 UGB genannten Unterlagen eine Frist von sieben Jahren; sie verlängert sich darüber hinaus, solange die Unterlagen für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren von Bedeutung sind, in dem der Unternehmer Parteistellung hat (§ 212 Abs. 1 UGB). In der Schweiz sind Geschäftsbücher und Buchungsbelege zehn Jahre ab Ablauf des Geschäftsjahres aufzubewahren (Art. 958f Abs. 1 OR). Wie Sie den Bestand archivieren, ohne die Pflicht zu verletzen, behandelt Daten aus Odoo exportieren: Ausstieg und Archiv. Ob im Einzelfall ein Export, eine Sicherung oder das Altsystem genügt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.