Odoo im Friseursalon: Termine, Kasse und Mitarbeiterprovision
Kurz gesagt
Termine, Kasse, Gutscheine und Provisionen führt Odoo 20.0 in getrennten Apps: Termine und Planung stehen laut Editionsvergleich nur in der Enterprise-Edition, das Kassensystem gibt es in beiden Editionen. Ein Gutschein läuft an der Kasse als Geschenkkarte; ob schon beim Verkauf Umsatzsteuer anfällt, entscheidet die Gutscheinart (Deutschland: § 3 Abs. 13 bis 15 UStG, Österreich: UStR 2000 des BMF). Die Kassenpflicht hängt am Land und an der eigenen Erfassung: In Deutschland trifft § 146a Abs. 1 AO nur, wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst; in Österreich besteht die Pflicht, mit elektronischem Aufzeichnungssystem zu erfassen, ab 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr übersteigen (§ 131b Abs. 1 Z 2 BAO).
Das Wichtigste
- Termine (Appointments) und Planung (Planning) stehen laut Editionsvergleich vom 17. Oktober 2026 nur in der Enterprise-Spalte, Kassensystem und Verkauf in beiden Spalten; die Salon-Pakete hair_salon und beauty_parlor deklarieren im Manifest die Lizenz OEEL-1 und Abhängigkeiten von Enterprise-Modulen.
- Ein Termin ohne Vorauszahlung ist ein Kalendereintrag und kein Verkauf; mit der Option Up-front Payment verlangt Odoo die Zahlung des Kunden schon bei der Buchung (Dokumentation 20.0, Appointment types).
- Im Kassensystem wird ein Gutschein als Geschenkkarte verkauft und über ihren Code eingelöst.
- Deutschland: Beim Einzweck-Gutschein gilt schon die Übertragung als Leistung, beim Mehrzweck-Gutschein entsteht die Umsatzsteuer erst mit der Einlösung (§ 3 Abs. 14 und 15 UStG).
- Deutschland: Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst, muss es durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung schützen (§ 146a Abs. 1 Satz 1 und 2 AO); erstmals anzuwenden seit 1. Januar 2020, eine Pflicht zur Anschaffung eines solchen Systems enthält die Vorschrift nicht.
- Österreich: Die Pflicht zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht ab 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr übersteigen, beide Beträge netto (§ 131b Abs. 1 Z 2 BAO); Barumsatz ist die Einlösung eines Wertgutscheins, nicht sein Verkauf.
Ein Salontag beginnt mit einem Termin und endet mit dem Schichtabschluss an der Kasse. Dazwischen liegen Leistungen, verkaufte Pflegeprodukte, eingelöste Geschenkkarten und die Frage, welcher Mitarbeitende welchen Umsatz gemacht hat. In Odoo 20.0 sind das Bausteine aus vier Apps, und zwei davon stehen nur in der Enterprise-Edition.
Worauf es beim Aufbau ankommt
Die App Termine (Appointments) ist laut Dokumentation 20.0 ein Werkzeug für Selbstbedienung: Kunden buchen auf einer Buchungsseite, Odoo vergibt das Zeitfenster nach der Verfügbarkeit von Benutzern oder Ressourcen. Eine Terminart legt Titel, Dauer, Buchung auf Benutzer oder Ressourcen, die Zuordnung (automatisch oder durch den Besucher), das Buchungsfenster (Allow Bookings), die Stornofrist (Cancellation) und optional die Bindung an den Arbeitsplan aus der App Mitarbeitende fest; eine Buchungsseite zeigt nur veröffentlichte Terminarten. Im Reiter Options der Terminart verlangt die Checkbox Up-front Payment die Zahlung des Kunden schon bei der Buchung; ohne diese Option bleibt der Termin ein Kalendereintrag, und den Umsatz erzeugt die Kasse.
Bezahlt wird der Besuch im Kassensystem (Point of Sale), in dem die Leistung ein Produkt der Produktart Dienstleistung ist. Wer die Kasse bedient, ist eine Frage der Anmeldung mit Mitarbeitenden: Im Abschnitt PoS Interface der Kasseneinstellungen aktivieren Sie Log in with Employees (deutsch: Mit Mitarbeiter-App anmelden) und verteilen die Rechte auf die Stufen minimal, einfach und erweitert. Angemeldet wird per Badge, durch Auswahl des Namens aus der Liste der zugelassenen Mitarbeitenden oder per PIN, die Odoo nur verlangt, wenn sie am Mitarbeitenden hinterlegt ist; gewechselt wird über den Namen oben rechts in der Kasse oder durch Sperren der Kasse. Der Auftragsbericht nennt danach je Zeile die mitarbeitende Person, die Sitzungsliste die Person, die die Kasse geöffnet hat.
Dahinter steht die App Planung (Planning): Rollen bündeln die Mitarbeitenden und tragen mit installiertem Verkauf ein Feld Services, über das Odoo verkaufte Leistungen der passenden Person zuordnet. Bestätigte Leistungen aus einem Verkaufsauftrag planen Sie über To Plan ein, sofern das Produkt die Produktart Dienstleistung und die Option Plan Services mit einer Rolle trägt.
Welche App welche Aufgabe trägt
Die Editionsangabe stammt aus dem Editionsvergleich von odoo.com (abgerufen am 17. Oktober 2026); die Preisliste nennt als Bezugswege Odoo Online, Odoo.sh und On-Premise, wobei Odoo.sh und On-Premise in der Spalte des Custom-Plans stehen.
| Aufgabe | App | Edition | Was in Odoo offen bleibt |
|---|---|---|---|
| Online-Terminbuchung | Termine (Appointments) | Enterprise | Ohne Vorauszahlung erzeugt der Termin keinen Umsatz; mit Up-front Payment zahlt der Kunde bei der Buchung, welchen Beleg Odoo dafür anlegt, beschreibt die Dokumentation nicht |
| Personaleinsatz und Schichten | Planung (Planning) | Enterprise | In der geöffneten Dokumentation ist keine Provisionsberechnung beschrieben |
| Bezahlvorgang mit Leistung und Produkt | Kassensystem (Point of Sale) | Community und Enterprise | In der geöffneten Dokumentation kein Feld für eine Provision je Position |
| Provisionen aus Aufträgen und Rechnungen | Commissions in Verkauf (Sales) | im Editionsvergleich kein eigener Eintrag; vor der Einrichtung prüfen | Keine Anbindung an Kassenaufträge in der geöffneten Dokumentation |
Für Salons sind im öffentlichen Repository odoo/industry von Odoo S.A. zwei Branchenpakete angelegt, hair_salon und beauty_parlor, Zweig 20.0. Das Manifest nennt Lizenz, Abhängigkeiten und die Datendateien; was diese Daten enthalten, beschreibt es nicht, und eine Beschreibung der Paketinhalte haben wir in der Dokumentation 20.0 nicht gefunden.
| Paket | Lizenz laut Manifest | Deklarierte Abhängigkeiten laut Manifest |
|---|---|---|
| hair_salon | OEEL-1 | base_automation, base_geolocalize, calendar, contacts, hr, knowledge, planning, pos_loyalty, purchase, web_studio, website_appointment |
| beauty_parlor | OEEL-1 | account_online_payment, google_calendar, knowledge, loyalty, pos_enterprise, sale, survey, website_appointment_crm |
Für die Edition folgt daraus: hair_salon hängt unter anderem an web_studio, das im Editionsvergleich nur in der Enterprise-Spalte steht; beauty_parlor nennt bereits im Modulnamen pos_enterprise.
Ein Salontag von der Buchung bis zum Schichtabschluss
- Termin buchenTerminart mit Dauer, Mitarbeitenden und Buchungsfenster
- Termin im KalenderZeitfenster folgt der Verfügbarkeit der Mitarbeitenden
- Leistung und Produkt erfassenan der Kasse als Produkt der Produktart Dienstleistung
- Gutschein einlösenCode der Geschenkkarte eingeben
- Zahlung abschließenRestbetrag bar, mit Debitkarte oder Kartenterminal
- Schicht abschließenKasse schließen, gezählten Kassenbestand bestätigen
- AuswertungAufträge und Sitzung je Mitarbeitendem prüfen
Termine und Planung stehen nur in Enterprise, die Kasse in beiden Editionen; die Einlösung über den Code setzt ein Geschenkkartenprogramm voraus.
Quelle: Eigene Darstellung nach Odoo-Dokumentation 20.0 (Termine, Kassensystem, Planung)
Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen. Annahmen: Deutschland, Regelsteuersatz 19 Prozent nach § 12 Abs. 1 UStG, keine ermäßigten Umsätze; die Kundin nimmt Waschen, Schneiden, Föhnen und ein Pflegeprodukt und zahlt 20,00 Euro mit einer Geschenkkarte.
| Position | Brutto | Netto | Umsatzsteuer 19 Prozent |
|---|---|---|---|
| Waschen, Schneiden, Föhnen | 45,00 Euro | 37,82 Euro | 7,18 Euro |
| Pflegeprodukt 250 ml | 15,00 Euro | 12,61 Euro | 2,39 Euro |
| Summe des Auftrags | 60,00 Euro | 50,43 Euro | 9,57 Euro |
Der Code der Geschenkkarte verrechnet den Kartenwert mit dem Auftrag; der Rest wird wie gewohnt bezahlt, und in der Auswertung steht der Auftrag als Ganzes. Ob die 20,00 Euro schon mit dem Verkauf der Karte oder erst mit der Leistung der Umsatzsteuer unterliegen, hängt an der Gutscheinart.
Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein
Deutschland beschreibt in § 3 Abs. 13 UStG den Gutschein als Instrument, das der Unternehmer als vollständige oder teilweise Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung annehmen muss, wenn der Liefergegenstand, die sonstige Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers auf dem Instrument oder in den Einlösebedingungen angegeben sind; Instrumente, die nur zu einem Preisnachlass berechtigen, sind keine Gutscheine. Einzweck-Gutschein ist nach § 3 Abs. 14 UStG der Gutschein, bei dem Ort der Leistung und geschuldete Steuer bei der Ausstellung feststehen: Seine Übertragung im eigenen Namen gilt als die Leistung, die spätere Einlösung ist kein unabhängiger Umsatz. Alles Übrige ist Mehrzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 15 UStG): Die Übertragung unterliegt nicht der Umsatzsteuer, die Steuer entsteht mit der tatsächlichen Leistung bei der Einlösung. Beide Regeln gelten erstmals für Gutscheine, die nach dem 31. Dezember 2018 ausgestellt wurden (§ 27 Abs. 23 UStG).
Österreich zieht die Grenze in den Umsatzsteuerrichtlinien 2000 des BMF nach demselben Merkmal: Einzweck-Gutschein, wenn Leistungsort und geschuldete Umsatzsteuer bei der Ausstellung feststehen, sonst Mehrzweck-Gutschein; Preiserstattungs- und Preisnachlassgutscheine sind keiner der beiden Arten zugeordnet. Die Richtlinien sind ein Auslegungsbehelf und begründen keine Pflichten über das Gesetz hinaus. Für die Kasse folgt Österreich einem eigenen Kriterium, der Konkretisierung der Leistung.
| Gutscheinart | Merkmal | Deutschland: Umsatzsteuer | Österreich: Registrierkasse (Merkmal Konkretisierung) |
|---|---|---|---|
| Einzweck-Gutschein | Leistungsort und geschuldete Steuer stehen bei der Ausstellung fest | Die Übertragung im eigenen Namen gilt als Leistung, die Einlösung ist kein unabhängiger Umsatz (§ 3 Abs. 14 UStG) | Ist die Leistung in der Urkunde bekannt und eindeutig konkretisiert, ist schon der Verkauf ein Barumsatz, der zu erfassen und zu belegen ist (BMF-AV Nr. 175/2026, Abschnitt 2.4.10.2) |
| Mehrzweck-Gutschein | jeder Gutschein, der kein Einzweck-Gutschein ist | Die Übertragung ist nicht umsatzsteuerbar, die Steuer entsteht bei der Einlösung (§ 3 Abs. 15 UStG) | Wertgutschein über einen Betrag oder freie Wahl: Der Verkauf ist kein Barumsatz; erfassen Sie ihn dennoch in der Registrierkasse, gilt er dort als Null-Prozent-Umsatz und nicht als Barumsatz. Barumsatz ist die Einlösung in Höhe des Nominalwerts (Abschnitt 2.4.10.1) |
| Preisnachlass- und Preiserstattungsgutschein | berechtigt nur zum verbilligten Erwerb oder zur nachträglichen Vergütung | Kein Gutschein im Sinne des § 3 Abs. 13 UStG | Keine Einzweck- oder Mehrzweck-Gutscheine; eigene Regeln nach UStR 2000, Abschnitt 1.1.1.2 |
In Österreich ist die Erfassung des Verkaufs eines Wertgutscheins in der Registrierkasse nach dem Erlass zweckmäßig, aber nicht vorgeschrieben: Sie sichert die lückenlose Aufzeichnung aller Bareingänge und erspart eine zusätzliche Aufzeichnung. Erst bei dieser Erfassung ist der Betrag als Null-Prozent-Umsatz zu behandeln; erfassen Sie ihn nicht in der Registrierkasse, bleibt es bei der Aufzeichnung des Bareingangs, für die nach dem Erlass der Zeitpunkt des Barverkaufs nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO maßgeblich ist.
Die umsatzsteuerliche Gutscheinart und die Konkretisierung für die Registrierkasse sind zwei Fragen: Der Erlass stellt für die Kasse auf die Konkretisierung ab, nicht auf die Gutscheinart. Klären Sie beide Punkte getrennt, bevor Sie Karten ausgeben.
Was die Kassenpflicht verlangt
In Deutschland knüpft § 146a Abs. 1 AO an die Erfassung mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem an und regelt deren Absicherung; eine Pflicht, ein solches System anzuschaffen, enthält die Vorschrift nicht. § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV zählt dazu elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen und nimmt elektronische Buchhaltungsprogramme sowie die dort genannten Automaten ausdrücklich aus; wer ausschließlich mit einer offenen Ladenkasse ohne elektronische Erfassung arbeitet, erfasst nicht mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem. Wer damit aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle erfasst, muss jeden Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnen und das System durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung schützen (§ 146a Abs. 1 Satz 1 und 2 AO); § 146a AO ist erstmals für Kalenderjahre nach dem 31. Dezember 2019 anzuwenden (Art. 97 § 30 Abs. 1 Satz 1 EGAO). Dazu kommen der Beleg für jeden nach Absatz 1 Satz 1 erfassten Vorgang (§ 146a Abs. 2 AO) und die Mitteilung an das Finanzamt binnen eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme (§ 146a Abs. 4 AO). Ein vorsätzlicher oder leichtfertiger Verstoß gegen Absatz 1 Satz 1 oder 2, der es ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen, kann mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro geahndet werden, sofern die Handlung nicht nach § 378 AO zu ahnden ist (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5, Abs. 6 AO). Die Einrichtung beschreibt Odoo-Kasse und TSE in Deutschland.
In Österreich haben Betriebe alle Bareinnahmen zur Losungsermittlung einzeln mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem zu erfassen (§ 131b Abs. 1 Z 1 BAO; in Kraft seit 1. Jänner 2016 nach § 323 Abs. 45 BAO). Diese Verpflichtung besteht ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr übersteigen (§ 131b Abs. 1 Z 2 BAO), und zwar mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Grenzen erstmals überschritten wurden (§ 131b Abs. 3 BAO); beide Beträge sind nach dem Erlass Nettobeträge (BMF-AV Nr. 175/2026, Abschnitte 3.8.1 und 3.8.2). Erfasste Umsätze sind durch kryptografische Signatur oder Siegel zu schützen (§ 131b Abs. 2 BAO). Als Barzahlung gilt auch die Einlösung eines Gutscheins, den der Betrieb selbst ausgegeben hat (§ 131b Abs. 1 Z 3 BAO); hier treffen Gutschein und Kassenpflicht aufeinander. Einzelheiten stehen unter Registrierkassa in Österreich.
Für die Schweiz beschreibt die Seite Switzerland der Dokumentation 20.0 Zahlungsscheine (ISR), MWST-Sätze und Zahlungsformate, aber kein Kassen-Sicherheitssystem und keine Meldepflicht. Wie ein Geschenkgutschein dort mehrwertsteuerlich zu behandeln ist, klären Sie mit Ihrer Treuhand.
Mitarbeiterprovision: Rechnung und Auszahlung
Die Kasse liefert die Zuordnung, nicht die Provision: Bericht und Sitzungsliste zeigen die angemeldete Person, ein Feld für eine Provision je Kassenposition haben wir in der Dokumentation 20.0 nicht gefunden. Rechnen lässt sich eine Provision mit Commissions in der App Verkauf: ein Plan je Verkaufsperson oder Team, gestützt auf Ziele (Targets) oder Leistungen (Achievements), mit Amount Sold, Amount Invoiced, Quantity Sold, Quantity Invoiced oder Margin als Maß; nach dem Freigeben (Approve) verfolgt Odoo die Leistung und berechnet die Provision.
Für den Salon heißt das: Eine Provision, die an einer einzelnen Leistung hängt, brauchen Sie als eigene Regel. Belegt sind zwei Wege, die Auswertung des Verkaufsberichts je Mitarbeitendem an der Kasse oder die Erfassung der Leistung als Verkaufsauftrag mit Provisionsplan; das ist eine redaktionelle Einschätzung. Die Planung trägt die Zeiten bei: Die zugeteilte Zeit (Allocated Time) eines Schichteintrags kann laut Dokumentation die Lohnabrechnung beeinflussen, wenn der Vertrag Arbeitseinträge aus Schichten erzeugt. Auszahlung und Versteuerung der Provision klären Sie mit Ihrer Lohnbuchhaltung.
Typische Fehler
- Gutscheinart nicht vor dem Verkauf geklärt. Beim Einzweck-Gutschein gehört die Umsatzsteuer in den Monat der Ausgabe, beim Mehrzweck-Gutschein in den Monat der Einlösung; eine Kartenposition ohne Steuer passt nur zu einem der beiden Fälle.
- Wertgutscheinverkauf in Österreich als Barumsatz erfasst. Dann zählt der Betrag zusätzlich zur Einlösung in die Barumsatzgrenze des § 131b Abs. 1 Z 2 BAO, obwohl der Erlass nur die Einlösung dazu rechnet.
- Leistung zweimal gebucht. Eine zusätzliche, vom Kassenauftrag unabhängig gebuchte Kundenrechnung über dieselbe Leistung ergibt eine zweite Abrechnung über denselben Umsatz und eine zweite Grundlage für dieselbe Provision; die Rechnung aus dem Kassenauftrag ist dagegen der dokumentierte Weg. Ein Verkaufsauftrag und ein Rechnungsentwurf buchen noch nichts.
- Terminart ohne Mitarbeitende. Ohne Zuordnung auf Benutzer oder Ressourcen bleibt der persönliche Kalender leer, und die Auswertung je Mitarbeitendem hat keinen Inhalt.
- Mitarbeiterwechsel unterlassen. Angemeldet wird per Badge, durch Auswahl des Namens aus der Liste oder per PIN; eine PIN verlangt Odoo nur, wenn sie am Mitarbeitenden hinterlegt ist. Wer für die nächste Kundin nicht auf die eigene Anmeldung wechselt, bucht deren Auftrag auf die zuletzt angemeldete Person, und der Verkaufsbericht je Mitarbeitendem wird unbrauchbar.
- Fiskalpflicht an ein Modul delegiert. Die Sicherheitseinrichtung schützt die Aufzeichnung; der Beleg nach § 146a Abs. 2 AO und die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO bleiben in Deutschland Ihre Aufgabe, sobald Sie mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfassen, in Österreich die Pflichten nach § 131b BAO.
So gehen Sie vor
- Legen Sie je Leistung ein Produkt der Produktart Dienstleistung an und je angebotener Leistung eine Terminart mit Dauer, Buchungsfenster und den Mitarbeitenden, die sie anbieten (Odoo-Kasse einrichten).
- Aktivieren Sie in den Kasseneinstellungen die Anmeldung mit Mitarbeitenden und ordnen Sie die Rechte zu; Badge und PIN hinterlegen Sie am Mitarbeitenden, eine PIN nur, wenn Sie sie verlangen wollen.
- Richten Sie die Geschenkkarten ein: Funktion einschalten, Kartenprodukt je Betrag anlegen, Programm erstellen (Gutscheine und Geschenkkarten).
- Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung Gutscheinart und Konkretisierung für die Kasse und halten Sie das Ergebnis in der Verfahrensdokumentation fest.
- Legen Sie die Provisionsregel schriftlich fest: Bemessungsgrundlage, Zeitraum, Quelle (Verkaufsbericht je Mitarbeitendem oder Verkaufsaufträge) und Ausschlüsse.
- Klären Sie Fiskalmodul, Edition und Hosting je Land und spielen Sie einen Salontag in einer Testdatenbank durch: Termin, Verkauf von Leistung und Produkt, Einlösung, Schichtabschluss, Auswertung.