ÖsterreichAnleitung

UVA aus Odoo an FinanzOnline übermitteln

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Odoo 19.0/20.0 Enterprise: Ablauf mit Steuerbericht, Periodizität, Abgabe; Kennzahlen aus l10n_at im Community-Zweig; Odoo Online, Odoo.sh, On-Premise

Kurz gesagt

Österreich: Die Berichtsdatei des Moduls l10n_at im öffentlichen Community-Zweig führt den Steuerbericht mit den Kennzahlen der U1/U30; den Ablauf mit Steuerbericht, Periodizität und Abgabe beschreibt die Dokumentation 20.0 für die App Buchhaltung, die der Editionsvergleich unter Enterprise führt. Eine Übermittlung dieser Kennzahlen an FinanzOnline beschreibt die Seite Austria der Odoo-Dokumentation nicht, Sie erfassen sie dort im Anbringen U30 oder übergeben eine XML-Datei im Datenstrom. Grundtermin für Einreichung und Zahlung ist der 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonats (§ 21 Abs. 1 UStG 1994); ist Ihnen die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, verwenden Sie den amtlichen Vordruck U30.

Das Wichtigste

  • Österreich: Die Umsatzsteuervoranmeldung ist elektronisch im Verfahren FinanzOnline einzureichen; ist Ihnen das mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, verwenden Sie den amtlichen Vordruck U30 (§ 21 Abs. 1 UStG 1994).
  • Österreich: Grundtermin für Einreichung und Zahlung ist der 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonats; fällt er auf einen Samstag, einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag, den Karfreitag oder den 24. Dezember, gilt der nächste Tag, der keiner dieser Tage ist (§ 108 Abs. 3 BAO).
  • Österreich: Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr bei Umsätzen bis 100.000 Euro im Vorjahr, sonst der Kalendermonat; bei Umsätzen bis 100.000 Euro können Sie den Kalendermonat durch fristgerechte Meldung für den ersten Monat des Veranlagungszeitraums wählen (§ 21 Abs. 2 UStG 1994).
  • Österreich: Bei Umsätzen nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 bis 55.000 Euro im Vorjahr entfällt die Einreichung, wenn die Vorauszahlung fristgerecht zur Gänze entrichtet wird oder keine anfällt.
  • Odoo 20.0: Die Kennzahlen der U1/U30 definiert die Berichtsdatei des Moduls l10n_at im öffentlichen Community-Zweig; die Steuervorlagen tragen ihre Kennzahl als Steuerkennzeichen, und der Bericht trennt die Spalte Bemessungsgrundlage von der Spalte Umsatzsteuer. Den Ablauf mit Steuerbericht, Periodizität und Abgabe beschreibt die Dokumentation für die App Buchhaltung, die der Editionsvergleich unter Enterprise führt.
  • Die Seite Austria der Dokumentation nennt keine Übermittlung an FinanzOnline; für den Datenstrom verlangt das BMF eine XML-Datei aus externer Software (Struktur ab Zeitraum 7/2026 mit den Kennzahlen 124 und 125 für 4,9 Prozent).

Was Sie vorab brauchen

Für die UVA brauchen Sie eine Datenbank mit der österreichischen Lokalisierung, abgeschlossene Buchungen des Zeitraums und einen Zugang zu FinanzOnline.

  • Odoo 20.0 (Release seit September 2026) oder Odoo 19.0 mit der App Buchhaltung und dem Modul Austria - Accounting (l10n_at). Die App Buchhaltung samt umfassender Buchhaltung, Lokalisierungen und Berichten führt der Editionsvergleich nur unter Enterprise, die App Invoicing unter beiden Editionen; die Berichtsdateien des Moduls l10n_at liegen im öffentlichen Community-Zweig (im Zweig 19.0 dieselbe Berichtsdatei). Welches Paket aktiv ist, zeigt Buchhaltung ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen im Feld Package. Was die Lokalisierung enthält, steht in Odoo für Österreich.
  • Ein Unternehmen mit Firmenland Österreich. Firmen- und Steuernummer am Unternehmensdatensatz verlangt die Lokalisierung für die Prüfungsdatei (SAF-T); die UID-Nummer tragen Sie nach, falls Sie eine haben.
  • Ihr Voranmeldungszeitraum und seine Frist. Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, wenn Ihre Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überstiegen haben; sonst ist es der Kalendermonat. Haben Ihre Umsätze 100.000 Euro nicht überstiegen, können Sie den Kalendermonat wählen: durch fristgerechte Abgabe einer Voranmeldung für den ersten Kalendermonat eines Veranlagungszeitraums mit Wirkung für den ganzen Veranlagungszeitraum (§ 21 Abs. 2 UStG 1994). Grundtermin ist der 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonats (§ 21 Abs. 1 UStG 1994), bei vierteljährlicher Meldung also der 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag, den Karfreitag oder den 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der keiner dieser Tage ist, der letzte Tag der Frist (§ 108 Abs. 3 BAO); Abgaben sind in diesen Fällen erst am nächsten Werktag zu entrichten (§ 210 Abs. 3 BAO). Das BMF nennt als Beispiel die Umsatzsteuervorauszahlung für den Kalendermonat Juni 2026, fällig am 17. August 2026.
  • Ein FinanzOnline-Zugang: entweder ID Austria oder Teilnehmer-Identifikation, Benutzer-Identifikation und Passwort mit Zwei-Faktor-Authentifizierung; beide Wege setzen eine einmalige Registrierung voraus.
  • Einen Benutzer mit Zugriff auf die Buchhaltung; für eine Änderung in einem gesperrten Zeitraum ist eine Ausnahme vom Sperrdatum nötig.

Die Menünamen folgen der englischsprachigen Odoo-Dokumentation; in der deutschen Oberfläche können sie abweichen.

Der Datenweg vom Steuerbericht in die UVA

Das Modul l10n_at legt laut seiner Modulbeschreibung den Steuerbericht (Tax Report) mit den Kennzahlen der U1/U30 an. Die Steuervorlagen tragen ihre Kennzahl als Steuerkennzeichen (Tax Grids), sichtbar im Reiter Journal Items einer Rechnung. Der Bericht führt zwei Spalten, Bemessungsgrundlage (base) und Umsatzsteuer (vat); die Zeilen 4 bis 7 rechnet er daraus. Die Tabelle folgt der Berichtsdefinition data/account_tax_report_data.xml und der Steuervorlagendatei data/template/account.tax-at.csv im öffentlichen Community-Zweig 20.0 (im Zweig 19.0 liegt dieselbe Berichtsdatei), Stand 14. Oktober 2026. Diese beiden Belege stammen aus dem Community-Zweig; sie belegen die Kennzahlen des Moduls und nicht das Verhalten der App Buchhaltung. Den Ablauf mit Steuerbericht, Periodizität und Abgabe beschreibt die Dokumentation 20.0 für die App Buchhaltung, die der Editionsvergleich unter Enterprise führt (Invoicing in beiden Editionen); nach der Preisseite läuft diese App im Standard-Tarif auf Odoo Online und im Custom-Tarif auf Odoo Online, Odoo.sh oder On-Premise.

Kennzahl Inhalt Odoo (l10n_at, öffentlicher Community-Zweig): Zeile und Spalte im Steuerbericht FinanzOnline: Feld im UVA-Datensatz
000 steuerbare Umsätze, Bemessungsgrundlage Zeile 4.1 [000], Spalte Bemessungsgrundlage; Verkaufssteuervorlagen tragen KZ 000 zusätzlich zu ihrer eigenen Kennzahl KZ000 im Block Lieferungen, Leistungen, Eigenverbrauch
001 Eigenverbrauch Zeile 4.2 [001], Spalte Bemessungsgrundlage; die Eigenverbrauchsvorlagen (20% Ust C und weitere) tragen KZ 001 statt KZ 000 KZ001 im gleichen Block
017 steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen Zeile 4.8 [017], Spalte Bemessungsgrundlage; Vorlage 0% Ust IGL Nart6 KZ017 im Unterblock steuerfrei
022 Umsätze mit 20 Prozent, nur die Bemessungsgrundlage Zeile 4.14 [022], Spalte Bemessungsgrundlage; Vorlage 20% Ust. Der Steuerbetrag steht in der Spalte Umsatzsteuer derselben Zeile und hat keine eigene Kennzahl KZ022 im Unterblock versteuert; eine eigene Kennzahl für die Umsatzsteuer gibt es nicht
124 Umsätze mit 4,9 Prozent, nur die Bemessungsgrundlage Zeile 4.15.0 [124], Spalte Bemessungsgrundlage; Vorlage 4.9% Ust R. Der Steuerbetrag steht in der Spalte Umsatzsteuer KZ124 im Unterblock versteuert, erst ab Zeitraum 7/2026 zulässig
006 und 029 Umsätze mit 13 und 10 Prozent, je nur die Bemessungsgrundlage Zeilen 4.16 [006] und 4.15 [029], Spalte Bemessungsgrundlage; Vorlagen 13% Ust R und 10% Ust R KZ006 und KZ029 im Unterblock versteuert
070 innergemeinschaftliche Erwerbe Zeile 4.25 [070], Spalte Bemessungsgrundlage; die Erwerbsvorlagen tragen KZ 070 zusätzlich zu ihrer eigenen Kennzahl KZ070 im Block Innergemeinschaftliche Erwerbe
072 innergemeinschaftliche Erwerbe mit 20 Prozent Zeile 4.28 [072], Spalte Bemessungsgrundlage; Vorlage 20%, Bezeichnung IGE 20% KZ072 im Unterblock versteuert
065 Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb Zeile 5.4 [065], Spalte Umsatzsteuer; dieselbe Erwerbsvorlage trägt KZ 065 und bucht den Betrag auf das Vorsteuerkonto KZ065 im Block Vorsteuer, nur zusammen mit KZ070
060 abziehbare Vorsteuern Zeile 5.1 [060], Spalte Umsatzsteuer; Vorlage 20% Vst KZ060 im Block Vorsteuer
090 sonstige Berichtigungen Zeile 6 [090], Spalte Umsatzsteuer KZ090, im Datenstrom im Block Vorsteuer, auf dem Formular Abschnitt 6
095 Zahllast oder Gutschrift Zeile 7 [095], als Ergebnis der Zeilen 4 bis 6 gerechnet Der Datenstrom führt kein Feld KZ095; die Zahllast ergibt sich aus den Kennzahlen

Drei Punkte dazu: Die Kennzahlen 022, 006, 029 und 124 der Zeilen 4.14 bis 4.16 sind Bemessungsgrundlagen – auf dem Formular U 30 stehen sie in der Spalte Bemessungsgrundlage, die Umsatzsteuer daneben ohne eigene Kennzahl; mit dem Umsatzsteuerkonto der Saldenliste vergleichen Sie deshalb die Spalte Umsatzsteuer des Berichts, nicht die Kennzahl. Der Abschnitt 3 des Berichts (Aufschlüsselung für die Zusammenfassende Meldung) schlüsselt die innergemeinschaftlichen Lieferungen und die grenzüberschreitenden Dienstleistungen auf; diese Angaben gehören in die Zusammenfassende Meldung, nicht in die UVA. Von den beiden Dienstleistungsvorlagen trägt 0% Ust EX S (Drittstaaten) gar kein Kennzeichen und erscheint in keiner Kennzahl und in keiner Zeile des Abschnitts 3; 0% Ust EU S (sonstige Leistungen in der EU) trägt das Kennzeichen AT_ZM_DL und speist damit allein die Aufschlüsselung für die Zusammenfassende Meldung. Die Kennzahl 095 kommt im veröffentlichten XML-Datensatz des BMF für Zeiträume ab 7/2026 nicht vor; sie ist die Ergebniszeile des Berichts und steht auf dem Formular U 30 in Abschnitt 7.

Schritt für Schritt: UVA aus Odoo ableiten und übermitteln

Die Schritte folgen der Dokumentation 20.0 für die App Buchhaltung, die der Editionsvergleich unter Enterprise führt; die Kennzahlen selbst stammen aus der Berichtsdatei des Moduls l10n_at im öffentlichen Community-Zweig.

Schritt 1: Steuervorlagen prüfen

Öffnen Sie Buchhaltung ‣ Konfiguration ‣ Steuern. Für jeden Ihrer Steuersätze muss eine aktive Vorlage vorhanden sein; der Satz von 4,9 Prozent gilt nach § 10 Abs. 1a UStG 1994 nur für Gegenstände der Anlage 3. Prüfen Sie an einer gebuchten Rechnung, ob ihre Steuerkennzeichen die erwartete Kennzahl tragen.

Schritt 2: Zeitraum und Erinnerung einstellen

Öffnen Sie Buchhaltung ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen und im Abschnitt Tax Return Periodicity die Felder Periodicity, Deadline und Journal. Wählen Sie die Periodizität, die zu Ihrem Voranmeldungszeitraum passt (vierteljährlich nach § 21 Abs. 2 UStG 1994 oder monatlich, wenn Sie monatlich melden oder den Kalendermonat gewählt haben), und setzen Sie die Erinnerung vor den Fälligkeitstag. Prüfen Sie anschließend unter Buchhaltung ‣ Buchhaltung ‣ Tax Returns, dass Odoo den Zeitraum und die Frist richtig führt.

Schritt 3: Buchungen des Zeitraums abschließen

Buchen Sie alle Kundenrechnungen, Lieferantenrechnungen und sonstigen steuerrelevanten Belege des Zeitraums. Entwürfe im Zeitraum buchen Sie; die Prüfungen der Buchhaltung melden sie sonst als Draft entries. Prüfen Sie an jeder Buchung das Buchungsdatum, denn es bestimmt, in welchem Zeitraum der Steuerbericht sie zeigt. Den Stand des Sperrdatums sehen Sie unter Buchhaltung ‣ Buchhaltung ‣ Lock Dates; wie Sie den Zeitraum sperren, steht im Artikel Sperrdatum in Odoo.

Schritt 4: Steuerbericht öffnen und Kennzahlen ablesen

Öffnen Sie Buchhaltung ‣ Buchhaltung ‣ Tax Returns und klicken Sie die Zeile Ihres Zeitraums an. Über die Schaltfläche des Lokalisierungsberichts (in der Dokumentation local VAT report button, im Beispiel VAT Return (BE) oder Tax Report (US), je nach Lokalisierung) oder die Schaltfläche Generic Tax report auf der Zeile erreichen Sie den Steuerbericht Ihrer Lokalisierung; die Dokumentation beschreibt nur diese beiden Schaltflächen, nicht den Aufbau des Berichts. Die Zeilennummern 4.1 bis 7 sind die Nummerierung der Berichtsdefinition, die die Berichtsdatei des Moduls l10n_at im öffentlichen Community-Zweig enthält; ob der Bericht Ihrer Lokalisierung dieselben Zeilen führt, sehen Sie im geöffneten Bericht. Lesen Sie die Zeilen in beiden Spalten, Bemessungsgrundlage und Umsatzsteuer; die Sätze zu den Steuersätzen (20, 4,9, 10 und 13 Prozent) sind Bemessungsgrundlagen, die Steuerbeträge stehen in der Spalte Umsatzsteuer derselben Zeilen.

Schritt 5: Kennzahlen in FinanzOnline erfassen oder senden

Die Übermittlung hat nach § 21 Abs. 1 UStG 1994 elektronisch zu erfolgen; ist Ihnen das mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, verwenden Sie den amtlichen Vordruck U30. Die FinanzOnline-Erklärungsverordnung bestimmt für die elektronische Übermittlung das Verfahren FinanzOnline (§ 1 Abs. 1 FOnErklV). Melden Sie sich dort an und wählen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung (Anbringen U30). Erfassen Sie die Kennzahlen aus Schritt 4 – die Sätze zu den Steuersätzen als Bemessungsgrundlagen, die Vorsteuern aus dem Abschnitt 5 der genannten Berichtsdefinition (5.1 bis 5.13) als Beträge – und prüfen Sie den Zeitraum von und bis. Wollen Sie den Datenstrom nutzen, brauchen Sie eine XML-Datei nach der veröffentlichten Struktur; die Datenstromübermittlung verlangt einen aufrechten FinanzOnline-Zugang, eine externe Software und ein Datenpaket bis 5 MB. Senden Sie zuerst eine Testübermittlung, denn Testdaten gelten nicht als eingebracht; ob die Meldung eingebracht ist, steht im Übermittlungsprotokoll unter Nachrichten.

Schritt 6: Zahlung leisten und Nachweis ablegen

Eine Zahllast entrichten Sie spätestens am Fälligkeitstag. In Odoo durchläuft die Meldung die Schritte Review, Submit und Pay: In Buchhaltung ‣ Buchhaltung ‣ Tax Returns prüfen Sie sie mit Validate (dabei laufen die Prüfungen, etwa Draft entries), senden sie nach der Übermittlung in FinanzOnline mit Submit ab und folgen im Fenster Submission Instructions den lokalen Angaben; Mark as Submitted schließt den Schritt ab, Pay mit Mark Paid die Zahlung. Den Bericht exportieren Sie als PDF oder XLSX und bewahren ihn mit der gespeicherten Meldung auf: Die Durchschriften der Voranmeldungen gehören zu den Aufzeichnungen nach § 18 Abs. 1 UStG 1994 (§ 21 Abs. 1 UStG 1994).

So prüfen Sie das Ergebnis

Das BMF veröffentlicht die Prüfungen der UVA (Stand 24. April 2026). Rechnen Sie sie vor dem Absenden im Steuerbericht nach; dann fällt der Fehler in Odoo auf und nicht in FinanzOnline.

Prüfung Rechnung
KZ000 muss vorhanden sein Ein Betrag in KZ000, der Wert Null ist zulässig
steuerfreie Umsätze KZ011 + KZ012 + KZ015 + KZ016 + KZ017 + KZ018 + KZ019 + KZ020 höchstens so hoch wie KZ000 + KZ001 − KZ021
versteuerte Umsätze KZ006 + KZ007 + KZ022 + KZ029 + KZ037 + KZ052 + KZ124 muss KZ000 + KZ001 − KZ021 − (KZ011 + KZ012 + KZ015 + KZ016 + KZ017 + KZ018 + KZ019 + KZ020) ergeben
innergemeinschaftliche Erwerbe KZ008 + KZ072 + KZ073 + KZ088 + KZ125 muss KZ070 − KZ071 ergeben; KZ065 und KZ071 nur zusammen mit KZ070
Zeitraum Der Endmonat muss vor dem laufenden Zeitraum liegen

Vergleichen Sie zusätzlich getrennt: die Spalte Bemessungsgrundlage der Zeile 4.14 mit den Erlösen zum Normalsteuersatz (in FinanzOnline KZ022) und die Spalte Umsatzsteuer der Zeilen 4.14 bis 4.24 mit dem Umsatzsteuerkonto in der Saldenliste; KZ060 gehört zum Vorsteuerkonto. Die Zeilennummern 4.14 bis 4.24 sind die der Berichtsdefinition des Moduls l10n_at im öffentlichen Community-Zweig; führt Ihr Bericht andere Zeilen, vergleichen Sie die entsprechenden Zeilen Ihres Berichts. Die Kennzahl 022 allein ist die Bemessungsgrundlage und weicht deshalb planmäßig vom Saldo des Umsatzsteuerkontos ab.

Wenn etwas nicht klappt

Die Zeilen zum Bericht beziehen sich auf den Steuerbericht des Moduls l10n_at im öffentlichen Community-Zweig und die Schritte oben in der App Buchhaltung, die der Editionsvergleich unter Enterprise führt.

Symptom Ursache Abhilfe
Kennzahl 124 fehlt im Bericht im Bericht Ihrer Lokalisierung fehlt eine Vorlage für 4,9 Prozent, oder der Bericht führt die Zeile nicht Steuerliste prüfen: die Steuervorlagendatei des Moduls l10n_at im öffentlichen Community-Zweig führt die Vorlage 4.9% Ust R zur Berichtszeile 4.15.0 [124]. Führt Ihr Paket keine solche Vorlage, klären Sie das mit Ihrem Implementierungspartner; die Kennzahl 124 ist erst ab Zeitraum 7/2026 zulässig
Steuerbetrag der Zeile 4.14 weicht vom Umsatzsteuerkonto ab Steuerkennzeichen der Vorlage passen nicht zur verwendeten Steuer Steuer der Rechnung und Steuerkennzeichen der Vorlage prüfen; die Kennzahl 022 ist nur die Bemessungsgrundlage
In FinanzOnline weicht die errechnete Steuer von der aus Odoo ab In KZ022 wurde der Steuerbetrag statt der Bemessungsgrundlage erfasst KZ022 mit der Spalte Bemessungsgrundlage der Zeile 4.14 belegen; für die Umsatzsteuer gibt es keine eigene Kennzahl
Meldung „Es muss ein steuerbarer Umsatz (KZ 000) eingegeben werden“ KZ000 wurde nicht erfasst KZ000 mit der Bemessungsgrundlage füllen, Null ist zulässig
Meldung „Für den angegebenen Zeitraum wurde bereits eine Umsatzsteuervoranmeldung eingebracht“ Doppelmeldung für denselben Zeitraum Zeitraum prüfen; Korrektur mit der Steuerberatung klären
Meldung „Kalendermonat/Kalendervierteljahr muss vor dem laufenden Zeitraum sein“ Zeitraum in der Zukunft erfasst Zeitraum von und bis korrigieren
Nach der Übermittlung gilt die Meldung nicht als eingebracht inhaltliche Prüfung negativ Übermittlungsprotokoll unter Nachrichten öffnen und die fehlerhaften Sätze korrigiert nachsenden

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie die Steuerberatung für die Umsatzgrenzen, für Sonderfälle wie innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse Charge und Eigenverbrauch und für die Korrektur einer eingebrachten Voranmeldung. Bei fehlenden Kennzahlen im Bericht wenden Sie sich an Ihren Implementierungspartner oder den Odoo-Support.

Häufige Fragen

Schickt Odoo die UVA selbst an FinanzOnline?

Eine solche Übermittlung nennt die Seite Austria der Dokumentation nicht. Sie listet die Module Austria - Accounting (l10n_at), Austria - Accounting Reports, Austrian SAF-T Export und Austria - Security Regulation for Point of Sale und beschreibt die lokalisierten Finanzberichte und den SAF-T-Export; den Steuerbericht und den Ablauf mit Periodizität und Abgabe beschreibt die Seite Tax return, und der Editionsvergleich führt die App Buchhaltung unter Enterprise. Das Absenden der Kennzahlen bleibt Ihr Schritt in FinanzOnline oder über eine XML-Datei aus externer Software im Datenstrom. Ob ein Modul aus dem Apps-Store die UVA-XML erzeugt und überträgt, prüfen Sie am Testzeitraum.

Welche Kennzahlen muss ich in FinanzOnline mindestens ausfüllen?

Mindestens KZ000 mit dem Betrag der steuerbaren Umsätze; der Wert Null ist zulässig. Fehlt die Kennzahl, meldet die Prüfung „Es muss ein steuerbarer Umsatz (KZ 000) eingegeben werden“. Die übrigen Kennzahlen füllen Sie nach Ihren Umsätzen; im Steuerbericht, den die Berichtsdatei des Moduls l10n_at im öffentlichen Community-Zweig definiert, stehen dieselben Nummern.

Muss ich als Kleinunternehmer die UVA abgeben?

Nicht, wenn Ihre Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 im Vorjahr 55.000 Euro nicht überstiegen haben und Sie die errechnete Vorauszahlung bis zum Fälligkeitstag zur Gänze entrichten oder keine Vorauszahlung anfällt. Für den Zeitraum fertigen Sie dann eine Aufstellung der Besteuerungsgrundlagen auf dem amtlichen Vordruck an, außer es ergibt sich weder Vorauszahlung noch Überschuss.

Kann ich eine bereits übermittelte UVA berichtigen?

Bis zum Fälligkeitstag gilt eine berichtigte Voranmeldung als Voranmeldung (§ 21 Abs. 1 UStG 1994). Für denselben Zeitraum weist die Prüfung eine zweite Meldung mit dem Hinweis zurück, es sei bereits eine Umsatzsteuervoranmeldung eingebracht worden. Den Weg für eine Korrektur danach legen Sie mit Ihrer Steuerberatung fest.

Quellen

  1. § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung, Fassung vom 14. Oktober 2026Bundeskanzleramt der Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  2. § 10 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), Steuersätze, Fassung vom 14. Oktober 2026Bundeskanzleramt der Republik Österreich, RIS · abgerufen am
  3. Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, BGBl. II Nr. 206/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 401/2024, § 1, Fassung vom 14. Oktober 2026Bundeskanzleramt der Republik Österreich, RIS · abgerufen am
  4. FinanzOnline-Erklärungsverordnung (FOnErklV), BGBl. II Nr. 512/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 274/2026, § 1, Fassung vom 14. Oktober 2026Bundeskanzleramt der Republik Österreich, RIS · abgerufen am
  5. FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006), BGBl. II Nr. 97/2006, Fassung vom 14. Oktober 2026Bundeskanzleramt der Republik Österreich, RIS · abgerufen am
  6. Umsatzsteuervoranmeldung, Informationen für Unternehmen (Inhalt: Bundesministerium für Finanzen; letzte Aktualisierung 1. Januar 2026)Unternehmensserviceportal (USP) · abgerufen am
  7. Informationen für die Datenstromübermittlung (Erklärungen und Anträge im Datenstromverfahren)Bundesministerium für Finanzen, FinanzOnline · abgerufen am
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  9. § 108 Bundesabgabenordnung (BAO), Fristen, Fassung vom 14. Oktober 2026Bundeskanzleramt der Republik Österreich, RIS · abgerufen am
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  25. Modul l10n_at, data/template/account.tax-at.csv, Zweig 20.0 des Repositorys odoo/odoo (Community)Odoo S.A. (GitHub) · abgerufen am