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Unfallversicherung, Taggeld und Quellensteuer in Odoo

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Odoo 20.0 Enterprise; App Personalabrechnung (Payroll); Odoo Online, Odoo.sh und On-Premise; Lokalisierung Schweiz; Stand 14. Oktober 2026

Kurz gesagt

Schweizer Arbeitgeber tragen die UVG-Prämie für Berufsunfälle und ziehen die Prämie für Nichtberufsunfälle vom Lohn ab; abweichende Abreden zugunsten der Arbeitnehmenden bleiben vorbehalten, und unter acht Wochenstunden bei einem Arbeitgeber entfällt die Nichtberufsunfalldeckung (Art. 91 UVG, Art. 13 UVV). Eine Krankentaggeldversicherung ist freiwillig; ersetzt sie die Lohnfortzahlung, verlangt die Gleichwertigkeit nach SECO-Auskunft mindestens die halbe Prämie beim Arbeitgeber. Die Quellensteuer trifft Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz; ausgenommen sind Einkommen im vereinfachten Abrechnungsverfahren und Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, bei denen ein Ehegatte das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt (Art. 83 und 37a DBG). Odoo 20.0 bildet jeden Abzug als Gehaltsregel ab, nur in Enterprise.

Das Wichtigste

  • Schweiz: Der Arbeitgeber schuldet dem UVG-Versicherer die ganze Prämie und zieht den Anteil für Nichtberufsunfälle vom Lohn ab; Abreden zugunsten der Arbeitnehmenden bleiben vorbehalten (Art. 91 Abs. 2 und 3 UVG).
  • Schweiz: Der versicherte Verdienst ist auf CHF 148'200 im Jahr und CHF 406 im Tag begrenzt (Art. 22 Abs. 1 UVV).
  • Schweiz: Teilzeitbeschäftigte unter acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber sind nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert (Art. 13 Abs. 1 UVV).
  • Schweiz: Krankentaggeld ist freiwillig; für die Gleichwertigkeit muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie tragen (SECO-FAQ zu Art. 324a OR).
  • Schweiz: Die Quellensteuer trifft Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz; ausgenommen sind Einkommen im vereinfachten Abrechnungsverfahren und Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, bei denen ein Ehegatte das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt; den Satz liefert die kantonale Tarifdatei (Art. 83 Abs. 1 und 2 DBG, Art. 37a DBG, Art. 1 QStV).
  • Die App Personalabrechnung gibt es in Odoo 20.0 nur in Enterprise; eine Seite zur Schweizer Personalabrechnung fehlt in der Dokumentation.

Ein Schweizer Lohnzettel führt Prämien an den Unfallversicherer, bei vereinbarter Versicherung die Prämie für das Krankentaggeld und bei einem Teil der Mitarbeitenden die Quellensteuer. Jeder Posten braucht eine eigene Regel.

Was UVG, KTG und Quellensteuer verlangen

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) erfasst die Arbeitnehmenden von Gesetzes wegen (Art. 1a Abs. 1 Bst. a UVG). Bei der Suva entsteht das Versicherungsverhältnis durch Gesetz, bei den übrigen Versicherern durch Vertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherer, der die Prämie in Promillen des versicherten Verdienstes festsetzt (Art. 59 Abs. 1 und 2, Art. 69, Art. 92 Abs. 1 UVG). Die Berufsunfallprämie trägt der Arbeitgeber, die Nichtberufsunfallprämie geht zu Lasten des Arbeitnehmers; abweichende Abreden zugunsten des Arbeitnehmers bleiben vorbehalten (Art. 91 Abs. 1 und 2 UVG).

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und ersetzt die Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR nur, wenn sie mindestens gleichwertig ist (Art. 324a Abs. 4 OR). Nach der nicht bindenden Orientierungshilfe des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) trägt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie.

Die Quellensteuer trifft Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (Art. 83 Abs. 1 DBG); Einkommen im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach Art. 37a DBG sind ausgenommen. Berechnet wird sie von den Bruttoeinkünften; die Pauschalen für Berufskosten und Versicherungsprämien und die Familienabzüge sind in die kantonalen Tarifsätze eingerechnet, und der Anteil der direkten Bundessteuer steckt im kantonalen Tarif (Art. 84 Abs. 1, Art. 85 Abs. 2 und 5 DBG).

Wer welchen Abzug trägt

Die Tabelle gilt für Arbeitnehmende in der Schweiz.

Posten Wer trägt ihn Bemessung und Bedingung Rechtsgrundlage
UVG Berufsunfall Arbeitgeber Prämie des Versicherers in Promillen des versicherten Verdienstes Art. 91 Abs. 1, Art. 92 Abs. 1 UVG
UVG Nichtberufsunfall Arbeitnehmer; Abreden zugunsten des Arbeitnehmers sind möglich nur ab acht Stunden wöchentlicher Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber; darunter entfällt die Deckung, und der Arbeitsweg gilt als Berufsunfall Art. 91 Abs. 2 UVG; Art. 13 Abs. 1 und 2 UVV
KTG nach Vertrag, für die Gleichwertigkeit mindestens die Hälfte beim Arbeitgeber Prämie gemäss Police Art. 324a Abs. 4 OR; SECO-FAQ
Quellensteuer Arbeitnehmer; der Arbeitgeber behält sie zurück und liefert sie ab nur ohne Niederlassungsbewilligung und mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz; von den Bruttoeinkünften, nicht im vereinfachten Abrechnungsverfahren und nicht bei ungetrennten Ehegatten, bei denen ein Ehegatte Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung besitzt Art. 83 Abs. 1 und 2, 84 Abs. 1 und 88 Abs. 1 DBG
Taggeld aus der Unfallversicherung Versicherer 80 Prozent des versicherten Verdienstes bei voller Arbeitsunfähigkeit, bei teilweiser entsprechend gekürzt; Anspruch ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag Art. 16 Abs. 2, Art. 17 Abs. 1 UVG

Ehegatten in ungetrennter Ehe unterliegen der Quellensteuer nicht, wenn ein Ehegatte das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt (Art. 83 Abs. 2 DBG); wer die Bewilligung erhält, wird für die ganze Steuerperiode ordentlich veranlagt (Art. 12 QStV). Ohne KTG-Vertrag bleibt die Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR: drei Wochen im ersten Dienstjahr, danach angemessen länger, für Arbeitsverhältnisse über drei Monate. Löhne ohne AHV-Beiträge wegen des Alters gelten in der Unfallversicherung trotzdem als versicherter Verdienst (Art. 22 Abs. 2 Bst. a UVV).

Was in Odoo 20.0 wo steht

Odoo 20.0 führt die Personalabrechnung (Payroll) nur in Enterprise: der Editionsvergleich setzt bei Community ein Kreuz, bei Enterprise ein Häkchen. Die Dokumentation nennt die Schweiz in der Länderliste der Personalabrechnungs-Lokalisierungen, verlinkt aber auf die Buchhaltungslokalisierung; was das Schweizer Modul mitbringt, steht dort nicht. Prüfen Sie es in Ihrer Datenbank; die Abdeckung beschreibt Odoo für die Schweiz.

Was Sie hinterlegen Wo in Odoo 20.0
Prämien, Abzüge und Grenzbeträge Personalabrechnung ‣ Konfiguration ‣ Regeln (Rules) und ‣ Regelparameter, etwa CHF 148’200 im Jahr (Art. 22 Abs. 1 UVV)
Werte, die je Person gelten Bedingung Gehaltseingabe: das Feld erscheint im Reiter Personalabrechnung des Mitarbeiters, im Reiter Eingaben der Gehaltsabrechnung oder in beiden
Kontrolle des Ergebnisses Lohnzettel öffnen, Reiter Gehaltsberechnung, Schaltfläche Compute Sheet

Regeln mit kleinerer Sequenznummer werden zuerst gerechnet; bei einem Prozentsatz gilt Betrag mal Menge mal Satz geteilt durch 100, die Basis steht im Feld Prozentsatz basiert auf. Der Schalter Erscheint auf dem Lohnzettel (Appears on Payslip) macht die Zeile auf dem Lohnzettel-PDF sichtbar, Trägt zu den Arbeitgeberkosten bei (Contributes to Employer Cost) nimmt sie in die Berechnung der Arbeitgeberkosten auf. Zuordnung: Berufsunfall beim Arbeitgeber, Nichtberufsunfall beim Arbeitnehmenden mit dem Parameter für die Höchstgrenze, die KTG-Prämie in zwei Zeilen nach dem vertraglichen Verhältnis und die Quellensteuer als Gehaltseingabe je Person.

Quellensteuertarif ermitteln und hinterlegen

Die ESTV stellt die kantonalen Tarife maschinenlesbar bereit; eine Publikation aller Tarife als PDF ist dort nicht vorgesehen. Den Tarif liest man aus der Datei (oder der lesbaren Kantonstabelle) und erfasst ihn je Person; die Personalabrechnungs-Dokumentation beschreibt kein Modell, in das die Tarifdatei unmittelbar einläse.

  1. Kanton und Paket: massgebend ist der Kanton, in dem die quellensteuerpflichtige Person bei Fälligkeit der Leistung ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hat (Art. 107 Abs. 1 Bst. a DBG). Die ESTV-Seite Quellensteuertarife für den Import in Lohnbuchhaltungssysteme führt die kantonalen Tarife als ZIP-Dateien mit ASCII-Textdateien namens tarjjkt.txt (jj = Jahr, kt = Kantonskennzeichen); im Oktober 2026 waren das Paket Schweiz 2026 und je Kanton Tarife 2026 abrufbar.
  2. Aufbau und Rechenregel lesen: Das ESTV-Dokument Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife (gültig ab 1. Januar 2025) beschreibt die Felder. Der QSt-Code verbindet Tarifgruppe, Anzahl Kinder und Konfession, etwa A0N ohne und A0Y mit Kirchensteuer; Recordart 06 nennt Datum gültig ab, Steuerbares Einkommen ab, Tarifschritt, Mindeststeuer und Steuersatz; das Feld Steuerbares Einkommen ab entspricht der Spalte Bruttolohn pro Monat der lesbaren Kantonstabellen. Gerechnet wird Einkommen mal Steuersatz, mindestens aber die Mindeststeuer (Ziffer 4.4).
  3. In Odoo hinterlegen: die Tarifdatei ist kein CSV, sondern eine ASCII-Textdatei mit Datensätzen fester Feldlängen (Recordart, QSt-Code, Datum gültig ab, Steuerbares Einkommen ab, Tarifschritt, Mindeststeuer, Steuersatz). Odoos Import (Aktion ‣ Datensätze importieren) liest CSV- oder Excel-Tabellen und ordnet die Spalten einem bereits vorhandenen Modell zu; ein Modell für Quellensteuer-Tarifzeilen beschreibt die Dokumentation nicht. Prüfen Sie deshalb zuerst unter Personalabrechnung ‣ Konfiguration ‣ Regeln, ob die Lokalisierung die Schweizer Abzüge samt Tarif mitbringt. Fehlt das, lesen Sie den Satz und den Mindestbetrag Ihrer Person aus der Datei des Kantons ab (Schritte 1 und 2) und erfassen sie je Person am Mitarbeitenden; die Gehaltseingabe ist der dokumentierte Weg, einen von Hand bestimmten Wert in die Abrechnung zu bringen.
  4. Abgleichen: Lohnzettel mit Compute Sheet neu rechnen, die Zeile mit dem Datensatz der Tarifdatei vergleichen, zuerst den QSt-Code und danach die Grenze des Einkommensbandes prüfen.

Die Schritte 1 und 2 folgen den ESTV-Dokumenten (Recordformat); Schritt 3 ist unsere Vorgehensweise, weil die Odoo-Dokumentation weder ein Tarifmodell noch einen Tarifimport beschreibt.

Beispielrechnung mit UVG, KTG und Quellensteuer

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen: Bruttolohn CHF 6’600.00 im Monat, QSt-Code A0N im Kanton Zürich. Die Quellensteuer wird von den Bruttoeinkünften berechnet (Art. 84 Abs. 1 DBG); die Pauschalen für Berufskosten und Versicherungsprämien und die Familienabzüge sind in die Kantonstarife eingerechnet (Art. 85 Abs. 2 DBG), der Bruttolohn ist damit die Bemessungsgrundlage. Die Prämien sind erfunden, das Gesetz setzt keine Höhe fest; die KTG-Prämie von 1,20 Prozent wird hälftig geteilt.

Posten Bemessung Satz Abzug beim Arbeitnehmenden Anteil Arbeitgeber
Bruttolohn - - CHF 6’600.00 -
UVG Berufsunfall (Beispielprämie) Bruttolohn 1,00 Prozent - CHF 66.00
UVG Nichtberufsunfall (Beispielprämie) Bruttolohn 1,00 Prozent CHF 66.00 -
KTG (Beispielprämie, hälftig geteilt) Bruttolohn 0,60 Prozent je Seite CHF 39.60 CHF 39.60
Quellensteuer, QSt-Code A0N Bruttolohn CHF 6’600.00 7,37 Prozent CHF 486.42 -
Summe der drei Posten - - CHF 592.02 CHF 105.60

Die Rechnung: 1,00 Prozent von CHF 6’600.00 sind CHF 66.00, 0,60 Prozent CHF 39.60 und 7,37 Prozent von CHF 6’600.00 CHF 486.42. Der Satz stammt aus der Tarifdatei Zürich 2026 (Recordart 06, Band ab CHF 6’551.00); dieselbe Datei nennt für dasselbe Band A0Y 7,57 und H1N 3,10 Prozent. Der QSt-Code und der Bruttolohn entscheiden, nicht die Software. Nicht enthalten: AHV, IV, EO und ALV, BVG und der Lohnlauf.

Seit wann die Grundlagen gelten

Das UVG gilt seit 1. Januar 1984, Art. 91 Abs. 1 bis 3 ohne Änderungsfussnote; die Höchstbeträge gelten seit 1. Januar 2016, die achtstündige Schwelle seit 1. Januar 2000. Art. 83 Abs. 1 DBG steht in der Fassung der Revision von 2016, die Quellensteuerverordnung des EFD gilt seit 1. Januar 2021 (Art. 27 QStV). Tarifpakete gelten je Steuerjahr und tragen ein Feld Datum gültig ab (Zürich 2026: 1. Januar 2026). Der Arbeitgeber meldet eine neue quellensteuerpflichtige Beschäftigung innert acht Tagen ab Stellenantritt, bei elektronischer Quellensteuerabrechnung auch mit der monatlichen Abrechnung (Art. 5 Abs. 1 und 2 QStV), liefert die Steuer periodisch ab (Art. 88 Abs. 1 Bst. c DBG) und überweist sie an den zuständigen Kanton. Bei den nach Art. 83 Abs. 1 DBG quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden folgt ab CHF 120’000 Bruttoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit im Steuerjahr die nachträgliche ordentliche Veranlagung (Art. 89 Abs. 1 Bst. a DBG; Art. 9 Abs. 1 QStV).

Was bei einem Verstoss droht

Art. 91 Abs. 3 UVG lässt den Abzug des Arbeitnehmeranteils nur am Lohn dieser oder der unmittelbar nachfolgenden Periode zu; jede abweichende Abrede zuungunsten der Versicherten ist ungültig, und eine Busse nennt die Bestimmung nicht. Bei der Quellensteuer haftet der Arbeitgeber (Art. 88 Abs. 3 DBG) und erhält eine Bezugsprovision von 1 bis 2 Prozent (Art. 88 Abs. 4 DBG), die die Steuerbehörde kürzen oder streichen kann (Art. 6 Abs. 2 QStV). Wer abgezogene Steuern zu eigenem oder fremdem Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 187 Abs. 1 DBG).

Checkliste für Ihren Betrieb

  1. Bestimmen Sie je Person den QSt-Code aus Tarifgruppe, Anzahl Kindern und Konfession.
  2. Prüfen Sie je Person die achtstündige Schwelle; darunter ziehen Sie keine Nichtberufsunfallprämie ab.
  3. Halten Sie Police und KTG-Vertrag bereit: sie nennen Prämien, Aufteilung und Leistungen.
  4. Legen Sie je Prämie eine Regel beim Arbeitnehmenden und eine für den Arbeitgeberanteil an.
  5. Hinterlegen Sie die Höchstbeträge als Regelparameter und prüfen Sie sie nach jeder Änderung.
  6. Ermitteln Sie den Satz aus dem Tarifpaket des Kantons und notieren Sie das Datum gültig ab.
  7. Vergleichen Sie den ersten Lohnzettel jeder Person mit Tarifdatei und Police, bevor Sie validieren.

Häufige Fragen

Reicht die Community-Edition für die Schweizer Lohnabrechnung?

Nein. Der Editionsvergleich von Odoo S.A. führt die Zeile Payroll in der Enterprise-Spalte mit Häkchen und in der Community-Spalte mit Kreuz. Enterprise erhalten Sie als Odoo Online, über Odoo.sh oder als Installation auf eigener Infrastruktur. Prüfen Sie danach, ob unter Personalabrechnung ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen ein Abschnitt zur Lokalisierung erscheint.

Darf ich eine nicht abgezogene UVG-Prämie später nachholen?

Nur begrenzt. Art. 91 Abs. 3 UVG lässt den Abzug für den auf eine Lohnperiode entfallenden Prämienbetrag nur am Lohn dieser oder der unmittelbar nachfolgenden Periode zu, und jede abweichende Abrede zuungunsten der Versicherten ist ungültig. Über mehrere Jahre aufgelaufene Prämien lassen sich damit nicht in einem einzigen Lohnzettel verrechnen.

Sind Taggelder der Krankentaggeldversicherung AHV-pflichtig?

Nach der nicht bindenden Orientierungshilfe des SECO sind von den Taggeldern keine Abzüge für AHV/IV/EO zu machen. Sind Ersatzeinkünfte über den Arbeitgeber an eine quellensteuerpflichtige Person ausbezahlt, unterliegen sie der Quellensteuer (Art. 3 QStV); der Tarifcode G ist den Ersatzeinkünften vorbehalten, die nicht über den Arbeitgeber ausbezahlt werden (Art. 1 Abs. 1 Bst. g QStV).

Wie oft ändern sich die kantonalen Quellensteuertarife?

Die Tarifpakete gelten für ein Steuerjahr, und jeder Datensatz trägt ein Feld Datum gültig ab. Das Paket Schweiz 2026 und die kantonalen Pakete Tarife 2026 waren im Oktober 2026 auf der ESTV-Seite abrufbar. Nach einem Jahreswechsel prüfen Sie Tarifcode, Einkommensband und Mindeststeuer erneut gegen die neue Datei.

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), konsolidierte Fassung (Stand am 1. Januar 2026): Art. 1a, 16, 17, 59, 91 und 92 (SR 832.20)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  2. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), konsolidierte Fassung (Stand am 1. Januar 2026): Art. 13 und Art. 22 (SR 832.202)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  3. Obligationenrecht (OR), konsolidierte Fassung (Stand am 1. Oktober 2026): Art. 324a und 324b (SR 220)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  4. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), konsolidierte Fassung (Stand am 2. September 2026): Art. 83, 84, 85, 88, 89, 107 und 187 (SR 642.11)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  5. Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV), konsolidierte Fassung (Stand am 10. Januar 2025): Art. 1 bis 3, 5, 6, 9, 12 und 27 (SR 642.118.2)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  6. Quellensteuertarife für den Import in Lohnbuchhaltungssysteme (ERP-Systeme), mit den Tarifpaketen 2026Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) · abgerufen am
  7. Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife für den Import in Lohnbuchhaltungssysteme (ERP-Systeme), gültig ab 1. Januar 2025Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) · abgerufen am
  8. Quellensteuertarife 2026, Kanton Zürich (tar26zh.zip mit der Textdatei tar26zh.txt)Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) · abgerufen am
  9. Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmende, Monatstarif für Alleinstehende (Tarif A ohne Kirchensteuer), Ausgabe 2026Kanton Zürich, Finanzdirektion, Steueramt · abgerufen am
  10. Übersicht über die Grundlagen für die Berechnung der Quellensteuertarife des Bundes, Steuerjahr 2026Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) · abgerufen am
  11. FAQ zu Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung (Orientierungshilfe zu Art. 324a OR)Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) · abgerufen am
  12. Personalabrechnung (Odoo 20.0 Dokumentation): Einstellungen, Abschnitt PersonalabrechnungOdoo S.A. · abgerufen am
  13. Gehaltsregeln (Odoo 20.0 Dokumentation): Betragstypen, Prozentsatz basiert auf, Arbeitgeberanteile, RegelparameterOdoo S.A. · abgerufen am
  14. Gehaltsabrechnungen (Odoo 20.0 Dokumentation): Reiter Eingaben, Reiter Gehaltsberechnung, Compute SheetOdoo S.A. · abgerufen am
  15. Lokalisierungen der Personalabrechnung (Odoo 20.0 Dokumentation): Länderliste mit der SchweizOdoo S.A. · abgerufen am
  16. Daten exportieren und importieren (Odoo 20.0 Dokumentation): Datensätze importieren, Externe ID, mehrfacher ImportOdoo S.A. · abgerufen am
  17. Compare Editions: Community und Enterprise (Odoo), Zeile PayrollOdoo S.A. · abgerufen am