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Lohnabrechnung Schweiz in Odoo: Grundeinstellungen

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Odoo 20.0 Enterprise; App Personalabrechnung (Payroll); Hosting Odoo Online, Odoo.sh und On-Premise; Schweizer Personalabrechnungs-Lokalisierung

Kurz gesagt

In Odoo gehört die Personalabrechnung (Payroll) zur Enterprise-Edition; für die Schweiz führt die Dokumentation ein Lokalisierungsmodul, beschreibt dessen Inhalt aber nicht. Sie richten Arbeitsplan und Vertrag ein und legen die Abzüge an: AHV/IV/EO 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent je Seite bis CHF 148'200 Jahreslohn je Arbeitsverhältnis, BVG nach Vorsorgereglement auf dem Teil des Jahreslohns von CHF 26'460 bis CHF 90'720, UVG-Prämie und bei Bedarf Quellensteuer. Prüfen Sie die Lohnarten in Ihrer Datenbank, bevor Sie den ersten Lohnlauf starten.

Das Wichtigste

  • Der Editionsvergleich von Odoo S.A. führt Personalabrechnung (Payroll) nur in der Enterprise-Spalte.
  • Die Dokumentation 20.0 nennt die Schweiz in der Länderliste der Personalabrechnungs-Lokalisierungen, ohne eigene Länderseite.
  • AHV/IV/EO: 5,3 Prozent des massgebenden Lohns je Seite, zusammen 10,6 Prozent.
  • ALV: 1,1 Prozent je Seite bis CHF 148'200 Jahreslohn je Arbeitsverhältnis.
  • BVG: versichert ist der Teil des Jahreslohns von CHF 26'460 bis CHF 90'720, bei höherem Lohn also höchstens CHF 64'260; Altersgutschrift im Altersjahr 25–34: 7 Prozent.
  • UVG: Berufsunfallprämie trägt der Arbeitgeber, Nichtberufsunfallprämie die Arbeitnehmenden (Art. 91 UVG).

Ein Schweizer Lohnzettel führt Abzüge an die Ausgleichskasse, die Pensionskasse und den Unfallversicherer; der Arbeitgeber zieht sie vom Lohn ab und liefert sie ab. Odoo bildet jeden Abzug als eigene Lohnart ab. Diese Anleitung für Odoo 20.0 zeigt die Reihenfolge beim Einrichten und rechnet einen Lohnzettel über CHF 6’500 als Beispiel durch. Die Menüpfade nennen den Begriff in der Schreibweise Ihrer Oberfläche und dahinter in Klammern den Namen der englischen Dokumentation. Belegt sind aus der öffentlichen deutschen Übersetzung des Moduls Mitarbeiter Personalabrechnung, Konfiguration, Einstellungen, Arbeitsplan, Vertragsvorlage und Arbeitsvertrag; die payroll-spezifischen Begriffe (Rules, Payslips, Pay Runs, Salary Rules, Work Entry Source) sind hier die Übersetzungen dieser Anleitung, weil die deutsche Fassung der App Personalabrechnung nicht öffentlich einsehbar ist. Die Personalabrechnung gehört zu Enterprise, deshalb können einzelne Begriffe in Ihrer Oberfläche englisch bleiben.

Was Sie vorab brauchen

  • Enterprise-Edition; die App Personalabrechnung (Payroll) fehlt in der Community-Edition (Vergleich der Editionen von Odoo S.A.).
  • Administratorrechte; die Konfiguration liegt unter Personalabrechnung (Payroll) ‣ Konfiguration (Configuration) ‣ Einstellungen (Settings) und unter ‣ Regeln (Rules).
  • Firmenangaben: Firmenname, Adresse und Währung. Die Felder stehen in der App Einstellungen (Settings) im Bereich Unternehmen (Companies); für dieses Beispiel setzen Sie die Adresse in die Schweiz und die Währung auf CHF.
  • Von Ihrer AHV-Ausgleichskasse: Beitragssatz für AHV/IV/EO, Satz der kantonalen Familienausgleichskasse und Abrechnungsperiode. Von der Pensionskasse: Reglement mit Beitragssatz, Koordinationsabzug und Aufteilung. Von der Unfallversicherung: Prämie für Berufs- und Nichtberufsunfall.
  • Bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden der Tarif der kantonalen Steuerverwaltung oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
  • Je Mitarbeitendem ein Arbeitsvertrag, ein Arbeitsplan und eine Lohnperiode. Ohne laufenden Vertrag erzeugt Odoo keinen Lohnzettel; je Person darf nur ein Vertrag laufen.
  • Die Bankverbindung je Mitarbeitendem, im Mitarbeiterdatensatz als vertrauenswürdig markiert. Ohne sie lässt sich der Lohnzettel rechnen, aber nicht bezahlen.

Schritt für Schritt: Schweizer Lohnabrechnung einrichten

Schritt 1: Firmenangaben prüfen

Öffnen Sie Einstellungen (Settings) ‣ Unternehmen (Companies) und kontrollieren Sie Firmenname, Adresse und Währung. Für diese Beispielabrechnung tragen Sie die Adresse in der Schweiz und die Währung CHF ein; die Dokumentation führt Adresse und Währung als Felder der Firmenangaben und hält fest, dass jede Firma ihre eigene Lokalisierung tragen kann, weil Recht und Regeln je Land abweichen.

Schritt 2: App und Lokalisierung installieren

Installieren Sie die App über die App-Übersicht; für Lokalisierungsmodule beschreibt die Dokumentation, den Ländernamen in die Suche einzugeben. Danach öffnen Sie Personalabrechnung ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen und klicken im Abschnitt Payroll auf Choose a Payroll Localization. Odoo zeigt eine Kanban-Ansicht aller verfügbaren Lokalisierungen; mit Install setzen Sie die gewünschte. Die Dokumentation führt die Schweiz in der Länderliste der Personalabrechnungs-Lokalisierungen; eine eigene Länderseite für die Schweiz fehlt in der Version 20.0, und die Lohnarten des Schweizer Moduls sind in der Dokumentation nicht beschrieben. Prüfen Sie deshalb unter Konfiguration ‣ Regeln, welche Regeln vorhanden sind, und legen Sie fehlende selbst an. Wie weit die Schweizer Buchhaltungslokalisierung reicht, beschreibt der Artikel Odoo für die Schweiz.

Schritt 3: Einstellungen für den Lohnlauf setzen

Bleiben Sie in Personalabrechnung ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen. Im Abschnitt Accounting schalten Sie Payroll Entries ein, damit Odoo für jeden Lohnzettel einen Buchhaltungseintrag vorbereitet. Batch Account Move Lines fasst alle Buchungen einer Periode zu einer Zeile zusammen und schaltet dafür die Einzelzahlungen ab. Im Abschnitt Time off hinterlegen Sie mit Deferred Time Off, wer nachträglich erfasste Absenzen der nächsten Periode zuordnet. Im Abschnitt Payroll setzen Sie die Fristen für Vertrags- und Bewilligungsablauf, den Schalter Payslip PDF Display und das Feld YTD Reset Date, das standardmässig auf den 1. Januar gesetzt ist.

Schritt 4: Arbeitsplan und Vertrag anlegen

Legen Sie unter Personalabrechnung ‣ Konfiguration ‣ Arbeitspläne (Working Schedules) den Arbeitsplan an: Name, Art des Plans, Vollzeitäquivalent (Full Time Equivalent) und die Arbeitszeitrate (Work Time Rate), die Odoo daraus berechnet; im Reiter Arbeitsstunden (Working Hours) stehen die Zeiten je Tag mit den Pausen. Legen Sie dann unter Konfiguration ‣ Vorlagen (Templates) eine Vertragsvorlage an, wenn Sie mehrere Personen mit denselben Bedingungen einstellen. Die Vorlage verlangt Lohnart (Wage Type: fester Lohn oder Stundenlohn), Zahlungsplan (Pay Schedule), Lohn oder Jahreskosten, Vertragsart, Lohnkategorie (Pay Category: Mitarbeiter oder Arbeiter) und im Abschnitt Schedule die Herkunft der Arbeitszeiten (Work Entry Source: Arbeitsplan, Anwesenheiten oder Planung); die Dokumentation bezeichnet dieses Feld als Pflichtfeld. Vorlagen stehen nur zur Verfügung, wenn das Modul Salary Configurator (hr_contract_salary) installiert ist. Die Vorlage laden Sie im Mitarbeiterdatensatz im Reiter Personalabrechnung über Load a Template.

Schritt 5: Lohnarten für die Schweizer Abzüge anlegen

Öffnen Sie Personalabrechnung ‣ Konfiguration ‣ Regeln (Rules) und eine Struktur wie Regular Pay. Jede Regel trägt Name, Code, Kategorie, Gehaltsstruktur, Reihenfolge und die beiden Schalter Erscheint auf dem Lohnzettel und Trägt zu den Arbeitgeberkosten bei. Zur Berechnung stehen Prozent, fester Betrag, andere Eingabe und Python-Code zur Wahl; bei Prozent gilt Betrag mal Menge mal Satz geteilt durch 100, und das Feld Percentage based on nimmt einen Python-Ausdruck; die Dokumentation nennt dafür unter anderem die Variable categories, ein Dictionary mit dem Kategoriecode als Schlüssel und der Summe der Regelbeträge dieser Kategorie als Wert. Für die Bruttolohnkategorie schreiben Sie den Zugriff deshalb in der Form categories[‘GROSS’], wobei GROSS für den Code Ihrer Bruttolohnkategorie steht. Die folgende Tabelle ordnet die Schweizer Abzüge den Angaben aus dem Bundesrecht zu.

Abzug Bemessungsgrundlage Satz Rechtsgrundlage In Odoo
AHV/IV/EO massgebender Lohn nach AHVG, ohne Höchstbetrag 5,3 Prozent je Seite (AHV 4,35, IV 0,7, EO 0,25), total 10,6 Prozent Art. 5 Abs. 1 und Art. 13 AHVG, Art. 3 Abs. 1 IVG, Art. 36 Abs. 1 EOV (Randverweis auf Art. 27 EOG); Sätze im Merkblatt 2.01, Ziffer 3 zwei Regeln: Abzug beim Arbeitnehmenden und gleich hoher Arbeitgeberanteil mit Trägt zu den Arbeitgeberkosten bei (Contributes to Employer Cost)
ALV massgebender Lohn bis CHF 148’200 im Jahr je Arbeitsverhältnis 1,1 Prozent je Seite, total 2,2 Prozent Art. 3 Abs. 2 und 3 AVIG, Höchstbetrag nach Art. 22 Abs. 1 UVV Prozentregel mit Bedingung auf den Höchstbetrag, Arbeitgeberanteil wie bei der AHV
BVG koordinierter Lohn: der Teil des Jahreslohns von CHF 26’460 bis CHF 90’720, bei höherem Lohn also höchstens CHF 64’260; unter CHF 3’780 aufgerundet Altersgutschrift 7 Prozent im Altersjahr 25–34, 10 Prozent 35–44, 15 Prozent 45–54, 18 Prozent 55–65; bei Frauen endet der 18-Prozent-Ansatz mit dem ordentlichen AHV-Rentenalter der Frauen. Die Altersgutschrift ist ein Mindestansatz; wie hoch der Beitrag für Alter, Tod und Invalidität ist und wie er zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden aufgeteilt wird, steht im Reglement der Vorsorgeeinrichtung Art. 6, Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 16 und Art. 66 Abs. 1 BVG; Art. 3a Abs. 1 und Art. 62a Abs. 2 Bst. b BVV 2 je eine Regel für den Arbeitnehmeranteil nach Reglement und für den Arbeitgeberanteil, der mindestens die Summe der Arbeitnehmerbeiträge erreichen muss; den Ausdruck für den koordinierten Lohn prüfen oder selbst anlegen
UVG massgebender Lohn bis CHF 148’200 im Jahr Prämie der Versicherung, im Beispiel 1,0 Prozent für Berufsunfall und 1,0 Prozent für Nichtberufsunfall Art. 91 Abs. 1 bis 3 UVG; Höchstbetrag nach Art. 22 Abs. 1 UVV Berufsunfallprämie als Arbeitgeberanteil, Nichtberufsunfallprämie als Abzug beim Arbeitnehmenden
Familienzulagen AHV-pflichtiges Einkommen Satz des Kantons Art. 15 Abs. 1 Bst. b und Art. 16 Abs. 1 bis 3 FamZG Beitrag, den die Familienausgleichskasse erhebt; Satz und Beteiligung der Arbeitnehmenden nach kantonalem Recht bei der Kasse erfragen
Quellensteuer Bruttoeinkünfte Tarif der Steuerverwaltung Art. 83 Abs. 1 und 2, Art. 84 Abs. 1 und Art. 85 Abs. 1 DBG Abzug als fester Betrag oder Prozentsatz aus dem Tarif; ausgenommen sind Ehegatten nach Art. 83 Abs. 2 DBG und kleine Arbeitsentgelte im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach Art. 37a DBG

Der Arbeitgeber schuldet die Beiträge und zieht den Arbeitnehmeranteil bei jeder Lohnzahlung ab (Art. 14 Abs. 1 AHVG, Art. 5 Abs. 1 AVIG, Art. 91 Abs. 3 UVG, Art. 66 Abs. 3 BVG). Legen Sie je Abzug eine Regel für den Arbeitnehmeranteil und eine für den Arbeitgeberanteil an, wenn der Lohnzettel die Arbeitgeberkosten zeigen soll. Gleich hoch sind die Anteile nur, wo das Gesetz es so regelt: bei AHV, IV und EO mit 5,3 Prozent je Seite (Art. 5 Abs. 1 und Art. 13 AHVG) und bei der ALV mit 1,1 Prozent je Seite (Art. 3 Abs. 3 AVIG). Beim BVG legt die Vorsorgeeinrichtung die Beiträge in ihrem Reglement fest; der Arbeitgeberbeitrag muss mindestens so hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmenden (Art. 66 Abs. 1 BVG). Beim UVG trägt der Arbeitgeber die Berufsunfallprämie und die Arbeitnehmenden die Nichtberufsunfallprämie (Art. 91 Abs. 1 und 2 UVG).

Wer das Referenzalter erreicht hat und weiter erwerbstätig bleibt, ist weiterhin beitragspflichtig; die ALV endet am Ende des Monats, in dem das Referenzalter erreicht wird (Merkblatt 2.08), und für AHV, IV und EO werden auf einem Freibetrag von CHF 16’800 im Jahr je Arbeitsverhältnis keine Beiträge erhoben (Art. 4 Abs. 2 Bst. b AHVG; Art. 6quater Abs. 1 und 2 AHVV; Merkblatt 2.01, Ziffern 14 bis 17). Die arbeitnehmende Person kann auf den Freibetrag verzichten und auf dem gesamten Lohn Beiträge entrichten; sie teilt den Verzicht dem Arbeitgeber rechtzeitig mit, spätestens bei der Auszahlung des ersten Lohns nach Erreichen des Referenzalters oder für Folgejahre beim ersten Lohn jedes weiteren Kalenderjahres. Akzeptiert sie eine bereits um den Freibetrag gekürzte Lohnzahlung, gilt das als Zustimmung; ohne neuen Entscheid wird der Freibetrag ins folgende Kalenderjahr übernommen, der Entscheid gilt je Arbeitgeber und für das ganze Kalenderjahr. Bei unterjähriger Tätigkeit beträgt der Freibetrag CHF 1’400 je vollem oder angebrochenem Kalendermonat, und im Jahr des Erreichens des Referenzalters ist nur der Lohnanteil ab dem Monat nach dem Erreichen begünstigt. Die Beiträge im Einzelnen behandeln AHV-, IV- und EO-Beiträge in Odoo, Pensionskassenbeiträge in Odoo und UVG, Taggeld und Quellensteuer.

Schritt 6: Lohnlauf erstellen und Lohnzettel berechnen

Prüfen Sie unter Personalabrechnung ‣ Arbeitszeiten (Work Entries), dass für die Periode alle Einträge vorhanden und die Konflikte gelöst sind; die Dokumentation verlangt das vor dem Lohnlauf. Klicken Sie dann auf Generate Pay Run. Alternativ öffnen Sie Personalabrechnung ‣ Lohnzettel (Payslips) ‣ Lohnzettel, klicken auf Pay Run und füllen das Fenster New Pay Run: Gehaltsstruktur, Zahlungsplan und Periode. Das Beispiel der Dokumentation setzt den Zahlungsplan auf Monat und den ersten Periodentag auf den 1. November; Odoo füllt den 30. November selbst nach. Danach wählen Sie die Mitarbeitenden und bestätigen mit Select. Im Lohnzettel füllen sich Employee, Employee Record, Pay Run, Structure und Period vor; die Registerkarten heissen Worked Days, Salary Inputs, Salary Computation und Other Info. Erst der Knopf Compute Sheet rechnet den Lohnzettel und zeigt die Zeilen im Reiter Salary Computation. Ob die Lohnarten die Schweizer Sätze treffen, sehen Sie dort Zeile für Zeile.

Schritt 7: Lohnzettel validieren und auszahlen

Klicken Sie auf Validate und bestätigen Sie das Fenster. Der Status wechselt von Draft zu Validated, und oben erscheint die Schaltfläche Journal Entry (Draft). Die Lohnzettel-PDF liegt in der Seitenleiste und lässt sich mit Send By Email verschicken. Erstellen Sie danach mit Create Payment Report den Zahlungsbericht; als Standardformate nennt die Dokumentation CSV und NACHA, weitere Formate hängen von der installierten Lokalisierung ab. Tragen Sie Zahlungsdatum und Bankjournal ein, verbuchen Sie den Buchhaltungseintrag mit Post und klicken Sie erst dann auf Pay. Odoo lässt die Zahlung nicht zu, solange der Eintrag nicht verbucht ist, und verlangt ein Bankkonto, das im Mitarbeiterdatensatz als vertrauenswürdig markiert ist. Nach der Ausführung bestätigen Sie mit Mark as paid.

Beispiel: Lohnzettel über CHF 6’500 (Beispielrechnung)

Beispielrechnung mit erfundenen Angaben: fester Monatslohn von CHF 6’500, ganzjährige Anstellung, Jahrgang 1993 (Altersjahr 33), keine Kinder, keine Quellensteuer. Die Pensionskasse verlangt laut ebenfalls erfundenem Reglement 5,0 Prozent des koordinierten Lohns je Seite, also 10 Prozent insgesamt; darin sind der Mindestansatz der Altersgutschrift und die Beiträge für die Risiken Tod und Invalidität enthalten. Der Unfallversicherer verlangt 1,0 Prozent für Berufsunfall und 1,0 Prozent für Nichtberufsunfall; auch diese Prämie ist erfunden, weil das Gesetz die Höhe nicht festsetzt.

Der koordinierte Lohn entsteht aus dem Jahreslohn: Versichert ist der Teil des Jahreslohns zwischen CHF 26’460 und CHF 90’720 (Art. 8 Abs. 1 BVG). CHF 6’500 mal 12 ergibt CHF 78’000, davon liegen CHF 51’540 im versicherten Bereich, geteilt durch 12 also CHF 4’295 im Monat. Der Jahreslohn liegt unter der oberen Grenze von CHF 90’720 und unter dem Höchstbetrag der Unfallversicherung von CHF 148’200 im Jahr, der auch die ALV begrenzt; deshalb wird die ganze Lohnsumme belastet.

Position Bemessung Satz Arbeitnehmende Arbeitgeber
Bruttolohn Monatslohn – CHF 6’500.00 –
AHV/IV/EO Bruttolohn 5,3 Prozent je Seite CHF 344.50 CHF 344.50
ALV Bruttolohn (Jahreslohn unter dem Höchstbetrag von CHF 148’200 im Jahr) 1,1 Prozent je Seite CHF 71.50 CHF 71.50
BVG (erfundenes Reglement) koordinierter Lohn CHF 4’295.00 5,0 Prozent je Seite CHF 214.75 CHF 214.75
UVG (erfundene Prämie) Bruttolohn 1,0 Prozent je Seite CHF 65.00 (Nichtberufsunfall) CHF 65.00 (Berufsunfall)
Summe der Abzüge und Arbeitgeberanteile – – CHF 695.75 CHF 695.75
Nettolohn Bruttolohn minus Abzüge – CHF 5’804.25 –
Arbeitgeberkosten Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile – – CHF 7’195.75

Die Rechnung geht so auf: 5,3 Prozent von CHF 6’500 sind CHF 344.50, 1,1 Prozent sind CHF 71.50, 5,0 Prozent von CHF 4’295 sind CHF 214.75 und 1,0 Prozent von CHF 6’500 sind CHF 65.00. Zusammen ergeben die vier Abzüge CHF 695.75 und damit einen Nettolohn von CHF 5’804.25. Beim Arbeitgeber kommen dieselben Beträge zu den Kosten des Bruttolohns; sein Aufwand liegt bei CHF 7’195.75. In diesem Beitrag an die Pensionskasse steckt der Mindestansatz der Altersgutschrift von 7 Prozent des koordinierten Lohns im Altersjahr 33 (Art. 16 BVG); wie hoch der Beitrag über diesen Mindestansatz hinausgeht und wie er zwischen den Seiten aufgeteilt wird, steht im Reglement und ist hier erfunden. Die Beiträge an die kantonale Familienausgleichskasse fehlen in dieser Summe, weil ihr Satz kantonal ist.

Checkliste: Einstellungen für die Schweizer Lohnabrechnung

  1. Firma: für diese Schweizer Abrechnung Adresse in der Schweiz und Währung CHF in den Firmeneinstellungen angelegt.
  2. Edition: Enterprise vorhanden; in der Community-Edition fehlt die App Personalabrechnung.
  3. Lokalisierung: unter Konfiguration ‣ Einstellungen im Abschnitt Payroll über Choose a Payroll Localization installiert; die Dokumentation weist darauf hin, dass der Abschnitt Localizations je nach Lokalisierung andere Felder zeigt.
  4. Lohnarten: AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG, Familienzulagen und bei Bedarf Quellensteuer vorhanden und mit den Sätzen Ihrer Ausgleichskasse, Ihrer Pensionskasse und Ihres Unfallversicherers abgeglichen; bei der Quellensteuer die Ausnahmen nach Art. 83 Abs. 2 und Art. 37a DBG prüfen.
  5. Arbeitgeberanteile: eigene Regeln mit dem Schalter Trägt zu den Arbeitgeberkosten bei (Contributes to Employer Cost), damit der Lohnzettel die Arbeitgeberkosten ausweist; gleich hoch wie der Arbeitnehmeranteil bei AHV/IV/EO und ALV, nach Reglement beim BVG (Arbeitgeberbeitrag mindestens so hoch wie die gesamten Arbeitnehmerbeiträge), beim UVG trägt der Arbeitgeber die Berufsunfallprämie.
  6. Grenzbeträge: CHF 148’200 als jährlicher Höchstbetrag für ALV und UVG je Arbeitsverhältnis, CHF 26’460 und CHF 90’720 als Grenzen des versicherten Jahreslohns in der beruflichen Vorsorge (höchster koordinierter Lohn CHF 64’260), CHF 3’780 als Mindestbetrag des koordinierten Lohns und CHF 16’800 im Jahr je Arbeitsverhältnis als Freibetrag nach dem Referenzalter (der Arbeitgeber zieht ihn ab, sofern die arbeitnehmende Person nicht rechtzeitig verzichtet; bei unterjähriger Tätigkeit CHF 1’400 je Kalendermonat) hinterlegt.
  7. Verträge: je Mitarbeitendem ein laufender Vertrag mit Arbeitsplan, Lohnart und Zahlungsplan; die Warnungen im Dashboard unter Personalabrechnung ‣ Dashboard sind abgearbeitet.
  8. Zahlung und Buchhaltung: Bankverbindung je Mitarbeitendem als vertrauenswürdig markiert, Payroll Entries eingeschaltet, Buchhaltungseintrag vor der Zahlung verbucht.
  9. Aufbewahrung und Datenschutz: Die Buchungsbelege des Lohnlaufs unterliegen der zehnjährigen Aufbewahrung ab Ablauf des Geschäftsjahres (Art. 958f Abs. 1 OR); exportieren Sie Lohnzettel und Berichte, bevor Sie Daten in Odoo löschen. Welche Personaldaten Sie führen dürfen, behandelt Mitarbeiterdaten in Odoo und der Datenschutz.

So prüfen Sie das Ergebnis

Vergleichen Sie den ersten Lohnzettel mit der Abrechnung Ihrer Ausgleichskasse, Zeile für Zeile. Rechnen Sie 5,3 Prozent AHV/IV/EO und 1,1 Prozent ALV auf dem massgebenden Lohn von Hand nach und prüfen Sie, ob der Höchstbetrag von CHF 148’200 im Jahr je Arbeitsverhältnis greift. Beim BVG prüfen Sie, ob der versicherte Teil des Jahreslohns zwischen CHF 26’460 und CHF 90’720 liegt und der Beitrag dem Vorsorgereglement entspricht. Kontrollieren Sie danach den Reiter Salary Computation: Jede Zeile muss eine Bemessungsgrundlage und einen Satz zeigen, die Sie erklären können. Öffnen Sie den Buchhaltungseintrag über die Schaltfläche Journal Entry (Posted) und prüfen Sie, ob der Lohnaufwand, die Arbeitnehmerabzüge und die Arbeitgeberanteile auf den Konten stehen, die Ihre Buchhaltung erwartet.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Lösung
Odoo erzeugt keinen Lohnzettel Für die Person läuft kein Vertrag Vertrag im Mitarbeiterdatensatz anlegen und starten; je Person darf nur ein Vertrag laufen
Die Schweizer Lohnarten fehlen Lokalisierungsmodul nicht installiert Personalabrechnung ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen, Abschnitt Payroll, Choose a Payroll Localization
Die Zahlung lässt sich nicht ausführen Bankkonto fehlt oder ist nicht als vertrauenswürdig markiert Bankverbindung im Mitarbeiterdatensatz ergänzen und als vertrauenswürdig markieren
Kein Buchhaltungseintrag zum Lohnzettel Payroll Entries ist ausgeschaltet Schalter im Abschnitt Accounting der Lohneinstellungen einschalten
Die Beträge ändern sich nach einer Korrektur nicht Der Lohnzettel wurde nicht neu gerechnet Nach jeder Änderung an Arbeitszeiten oder Eingaben erneut Compute Sheet anklicken
Die Buchhaltungseinträge sind zu einer Zeile zusammengefasst Batch Account Move Lines ist eingeschaltet Batch Account Move Lines ausschalten, wenn Sie Einzelzahlungen und einzelne Buchungszeilen brauchen

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie Ihre Treuhand oder Ihre Steuerberatung dazu, wenn Ihr Vorsorgereglement vom Mindestansatz des BVG abweicht, wenn Sie quellensteuerpflichtige Mitarbeitende mit kantonal unterschiedlichen Tarifen beschäftigen, wenn Beiträge für Mitarbeitende nach dem Referenzalter oder für Teilzeitstellen mit schwankendem Lohn zu beurteilen sind. Den Anschluss an eine Ausgleichskasse und die Abrechnung mit ihr regeln Sie ausserhalb von Odoo; die Software liefert dafür die Zahlen. Wie die Arbeitszeit in Odoo erfasst wird, die in den Lohnlauf einfliesst, zeigt Arbeitszeiterfassung in der Schweiz mit Odoo; für Deutschland und Österreich gilt Lohnabrechnung in Deutschland und Österreich.

Häufige Fragen

Reicht die Community-Edition für die Schweizer Lohnabrechnung?

Nein. Der Editionsvergleich von Odoo S.A. führt die App Personalabrechnung nur in der Enterprise-Spalte, in der Community-Edition fehlt sie. Enterprise erhalten Sie als Odoo Online, über Odoo.sh oder als Installation auf eigener Infrastruktur; die Tarifseite nennt am 14. Oktober 2026 die Pläne Standard und Custom. Prüfen Sie zusätzlich, ob das Lokalisierungsmodul für die Schweiz in Ihrer Datenbank verfügbar ist.

Muss ich den koordinierten Lohn selbst berechnen?

Das hängt vom Modul ab. Die Dokumentation 20.0 nennt die Schweiz in der Länderliste der Personalabrechnungs-Lokalisierungen, beschreibt aber keine ihrer Lohnarten. Sehen Sie unter Konfiguration ‣ Regeln nach, was vorhanden ist. Fehlt die Regel, legen Sie sie an: Versichert ist der Teil des Jahreslohns von CHF 26'460 bis CHF 90'720, bei einem höheren Lohn bleibt der koordinierte Lohn also bei CHF 64'260; unter CHF 3'780 wird aufgerundet (Art. 8 Abs. 1 und 2 BVG).

Ab welchem Lohn braucht es eine Pensionskasse?

Ab einem Jahreslohn von mehr als CHF 22'680 nach AHVG, wenn die Person das 17. Altersjahr überschritten hat (Art. 7 Abs. 1 BVG; Art. 3a Abs. 1 BVV 2). Die Risiken Tod und Invalidität sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Altersjahr versichert, das Alter ab dem 1. Januar nach dem 24. Versichert ist der Teil des Lohns zwischen CHF 26'460 und CHF 90'720, bei höherem Lohn also höchstens CHF 64'260; beträgt er weniger als CHF 3'780, wird er auf CHF 3'780 aufgerundet (Art. 8 BVG).

Zieht Odoo die Quellensteuer automatisch ab?

Nur mit einer Lohnart, die das Lokalisierungsmodul oder Sie selbst mitbringt. Die Quellensteuer trifft Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung, die in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben (Art. 83 Abs. 1 DBG); ausgenommen sind Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, wenn einer von ihnen das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt (Art. 83 Abs. 2 DBG), sowie Einkommen, die im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach Art. 37a DBG besteuert werden. Berechnet wird sie von den Bruttoeinkünften (Art. 84 Abs. 1 DBG). Den Tarif für Ihren Kanton erfragen Sie bei der Steuerverwaltung.

Wie prüfe ich einen Lohnzettel gegen die Abrechnung der Ausgleichskasse?

Rechnen Sie die zwei grossen Abzüge von Hand nach: 5,3 Prozent AHV/IV/EO und 1,1 Prozent ALV auf dem massgebenden Lohn, je als Abzug beim Arbeitnehmenden und in gleicher Höhe als Arbeitgeberanteil. Weicht der Lohnzettel ab, prüfen Sie zuerst die Bemessungsgrundlage der Lohnart und danach, ob der Höchstbetrag von CHF 148'200 im Jahr je Arbeitsverhältnis berücksichtigt ist. Massgebend bleibt die Abrechnung der Kasse.

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), Art. 4, 5, 13 und 14, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026 (SR 831.10)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  2. Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), Art. 6quater (Beiträge der erwerbstätigen Versicherten nach Erreichen des Referenzalters), konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026 (SR 831.101)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  3. Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), Art. 2 und 3, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026 (SR 831.20)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  4. Verordnung über die Erwerbsersatzordnung (EOV), Art. 36 Abs. 1 (Beitragssatz, mit Randverweis auf Art. 27 EOG), konsolidierte Fassung vom 1. Juni 2026 (SR 834.11)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  5. Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG), Art. 3, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026 (SR 837.0)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  6. Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), Art. 6, 7, 8, 16 und 66, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2025 (SR 831.40)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  7. Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2), Art. 5, Art. 3a und Art. 62a Abs. 2 Bst. b, konsolidierte Fassung vom 1. August 2026 (SR 831.441.1)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  8. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 91, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026 (SR 832.20)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  9. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 22, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026 (SR 832.202)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  10. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 83, 84, 85 und 88, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026 (SR 642.11)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  11. Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen (FamZG), Art. 16, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026 (SR 836.2)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  12. Payroll (Odoo 20.0 Dokumentation)Odoo S.A. · abgerufen am
  13. Payroll localizations (Odoo 20.0 Dokumentation)Odoo S.A. · abgerufen am
  14. Contracts (Odoo 20.0 Dokumentation)Odoo S.A. · abgerufen am
  15. Salaries (Odoo 20.0 Dokumentation)Odoo S.A. · abgerufen am
  16. Salary rules (Odoo 20.0 Dokumentation)Odoo S.A. · abgerufen am
  17. Payslips (Odoo 20.0 Dokumentation)Odoo S.A. · abgerufen am
  18. Pay runs (Odoo 20.0 Dokumentation)Odoo S.A. · abgerufen am
  19. Work entries (Odoo 20.0 Dokumentation)Odoo S.A. · abgerufen am
  20. Working schedules (Odoo 20.0 Dokumentation)Odoo S.A. · abgerufen am
  21. Companies (Odoo 20.0 Dokumentation)Odoo S.A. · abgerufen am
  22. Compare Editions: Community und Enterprise (Odoo)Odoo S.A. · abgerufen am
  23. Preise und Tarife: Odoo Online, Odoo.sh und On-Premise (Odoo, deutschsprachige Seite)Odoo S.A. · abgerufen am
  24. Merkblatt 2.01 Beiträge: Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO, Stand am 1. Januar 2026Informationsstelle AHV/IV (BSV und Ausgleichskassen) · abgerufen am
  25. Merkblatt 2.08 Beiträge: Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, Stand am 1. Januar 2025Informationsstelle AHV/IV (BSV und Ausgleichskassen) · abgerufen am
  26. Deutsche Übersetzung der App Mitarbeiter, Zweig 20.0 (addons/hr/i18n/de.po), Quelle der geprüften OberflächenbegriffeOdoo S.A., öffentlicher Quellcode (Community) · abgerufen am