Odoo in der Beherbergung: Hotel, Pension, Ferienhaus, Camping
Kurz gesagt
Odoo 20.0 führt vier Beherbergungspakete: Hotel, Guest House, Holiday House und Campsite. Jedes verlangt die Enterprise-Edition (Lizenz OEEL-1) und baut auf Vermietung, Planung und Website auf; Hotel und Campsite verlangen zusätzlich die Restaurantkasse. Meldeschein, Gästeverzeichnis, Kurtaxe oder Beherbergungsteuer und die Kassenpflicht richten Sie in jedem der drei Länder selbst ein.
Das Wichtigste
- Die vier Beherbergungspakete Hotel, Guest House, Holiday House und Campsite bietet Odoo für die Version 20.0 an; jedes verlangt die Enterprise-Edition und steht unter der Lizenz OEEL-1.
- Alle vier verlangen das Modul Studio (web_studio) und das Buchungsmodul Booking; Hotel und Campsite verlangen zusätzlich die Restaurantkasse (pos_restaurant), Guest House und Holiday House nicht.
- Studio führt der Editionsvergleich von Odoo nur in der Enterprise-Edition.
- Das Modul Booking führt die Touristensteuer (City Tax) als eigenes Produkt; die Menge ist eine Schätzung aus Aufenthaltsdauer und Gästezahl und wird beim Auschecken im Abgabenfenster bestätigt. Den örtlichen Satz tragen Sie ein.
- Deutschland: Der besondere Meldeschein gilt seit 1. Januar 2025 nur noch für ausländische Gäste (§ 29 Abs. 2 BMG; Art. 6 BEG IV); Aufbewahrung ein Jahr ab dem Tag der Abreise (§ 30 Abs. 4 BMG).
- Österreich: Gästeverzeichnis sieben Jahre ab der Eintragung (§ 10 Abs. 2 MeldeG), Nächtigungsabgabe nach Landesrecht, Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro Nettoumsatz je Betrieb, sofern die Nettobarumsätze 7.500 Euro im Jahr übersteigen (§ 131b Abs. 1 Z 2 BAO).
Wer Nächte verkauft, verkauft keine Stückzahlen. Die Einheit ist eine Unterkunft über einen Zeitraum, dazu kommen Leistungen wie Frühstück, Transfer oder die Bar und Abgaben, die je Gast und Nacht anfallen. Ob ein Odoo-Paket das trägt, zeigt sich daran, ob es Unterkünfte als Ressource mit Belegungsplan führt und die Abgabe als eigene Zeile auf der Schlussrechnung zulässt.
Die vier Pakete im Überblick
Odoo bietet die vier Beherbergungspakete im Apps-Store für die Version 20.0 an; die Manifeste im Repository odoo/industry, Zweig 20.0, führen sie in der Kategorie Hospitality. Jedes Paket ist ein Modul, das weitere Apps mitinstalliert; was es im Betrieb tut, steht auf der Modulseite im Apps-Store, die auf Schritt-für-Schritt-Anleitungen in der Knowledge-App verweist. Die Tabelle stellt die vier Pakete nebeneinander (Modulseiten zur Version 20.0, Branchenseiten Hotel und Guest House, Release Notes 20.0 und Manifeste des Zweigs 20.0, geöffnet am 17. Oktober 2026).
| Paket (Modul) | Edition | Verlangte Apps | Buchungsfunktionen aus dem Paket |
|---|---|---|---|
| Hotel (hotel) | Enterprise: Lizenz OEEL-1, verlangt Studio | Booking (booking_engine), Kassensystem Restaurant (pos_restaurant), Studio (web_studio), Industry base (base_industry_data) | Zimmer als Ressourcen, die Sie am Produkt binden und im Belegungsplan verschieben, Buchung über die Website, Gästezahl und Gästedaten am Aufenthalt, Reinigungsboard mit Tagesaufgaben, Menü Steering mit Belegung und Verfügbarkeit, Kasse von Bar, Restaurant und Laden mit Übergabe an die Schlussrechnung, Touristensteuer beim Auschecken, mehrere Unternehmen und Filialen |
| Guest House (guest_house) | Enterprise: Lizenz OEEL-1, verlangt Studio | Booking, Studio, Industry base | Zimmer als Aufenthaltsangebote, Buchung über die Website, Ein- und Auschecken, Gästezahl je Aufenthalt, Touristensteuer beim Auschecken, Reinigung nur mit aktivierter Einstellung |
| Holiday House (holiday_house) | Enterprise: Lizenz OEEL-1, verlangt Studio | Booking, Studio, Industry base | Häuser und Wohnungen als Aufenthaltsangebote, Buchung über die Website, Ein- und Auschecken, Reinigung und Übergabe zwischen zwei Aufenthalten (Polsterzeit), Touristensteuer beim Auschecken |
| Campsite (campsite) | Enterprise: Lizenz OEEL-1, verlangt Studio | Booking, Kassensystem Restaurant, Studio, Industry base | Stellplätze, Wohnwagenplätze und Mobilheime als Aufenthaltsangebote, Buchung über die Website, Reinigung, Menü Steering, Kasse von Bar und Laden mit Übergabe an die Schlussrechnung, Touristensteuer je Gast und Nacht |
Der Editionsvergleich von Odoo führt Rental, Planning, Studio und Knowledge nur in der Enterprise-Edition (Stand 17. Oktober 2026). Wer die Beherbergungspakete einsetzen will, braucht daher eine Enterprise-Lizenz; jede Modulseite im Apps-Store vermerkt, dass das Paket die Enterprise-Edition verlangt. Die Einzelheiten der Editionen stehen in Odoo Community oder Enterprise. Die Release Notes 20.0 und die Branchenseiten von Odoo für Hotel und Guest House nennen für diese Pakete dieselben Funktionen: Online-Buchungen, Planung der Aufenthalte, Housekeeping und das Einziehen der Touristensteuer beim Checkout.
Was das gemeinsame Buchungsmodul beisteuert
Alle vier Pakete hängen vom Modul Booking (booking_engine, deutsch Buchung) ab. Dessen Modulseite und Manifest nennen unter anderem Vermietung und Planung (website_sale_renting_planning), Termine (website_appointment), Umfragen, Wissensdatenbank und Verkauf. Diese Apps liefern die Mechanik: Unterkünfte sind Mietprodukte mit der Periodizität Nächte, der Belegungsplan ist die Ressourcenplanung der Planung, und die Buchung über die Website läuft über den Warenkorb.
Zwei Regeln aus der Vermietung wirken auf jeden Aufenthalt. Erstens gilt je Auftrag nur ein Mietzeitraum; wer unterschiedliche Zeiträume verkauft, braucht je Zeitraum einen eigenen Auftrag. Zweitens rechnet Odoo mit einer einzigen Preiszeile, und zwar der günstigsten passenden (Dokumentation 20.0, Vermietung). Saisonpreise bilden Sie deshalb über die vereinfachten Preislisten der Vermietung ab, die die Release Notes 20.0 für die Hospitality-Pakete nennen.
Die Modulseite des Buchungsmoduls beschreibt die Bausteine des Aufenthalts: Gästedaten am Kontakt und im Mietauftrag, ein Reiter für die Gäste eines Aufenthalts samt zugewiesenem Zimmer und einen Identitätsabgleich, wenn die Angaben am Kontakt stehen (Modulseite Booking, Abschnitt Guest Identity & Stay Tracking). Die Abgabeposition heißt im Modul Booking City Tax; die deutschen Branchenseiten führen sie als Kurtaxe beziehungsweise Touristensteuer beim Checkout.
Die Abgabe ist ein eigenes Produkt: Aufenthaltsangebote tragen ein Merkmal für die Touristensteuer, und sobald eine Auftragszeile ein solches Produkt enthält, setzt Odoo die Abgabeposition in einen eigenen Abschnitt des Auftrags. Die Menge schätzt das Modul über die Aufenthaltsdauer und die Gästezahl aus dem Merkmal der Aufenthaltsangebote (Erwachsene, Kinder, Kleinkinder); beim Auschecken öffnet sich ein Fenster, das den tatsächlichen Aufenthalt zusammenfasst und die Menge der Abgabeposition vor der Rechnung korrigiert (Modulseite Booking 20.0, Abschnitt City Tax Automation). Tragen Sie den örtlich geltenden Satz ein; ob Ihre Gemeinde drei Euro je Übernachtung erhebt oder einen Prozentsatz des Entgelts, steht in ihrer Satzung.
Was die Pakete offen lassen: die Pflichten je Land
Die Pakete führen Gäste und rechnen eine Abgabe. Inhalt, Satz, Frist und Nachweis kommen aus dem Recht des Landes. Die Tabelle nennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz, was die Betreiber selbst regeln; die Steuersätze der Beherbergung selbst behandelt der Artikel Beherbergung: Steuersätze für Zimmer, Frühstück und Getränke.
| Land | Pflicht | Rechtsgrundlage | Was Sie in Odoo selbst einrichten |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Meldeschein für beherbergte ausländische Personen (seit 1. Januar 2025; davor alle Beherbergten), Unterschrift am Tag der Ankunft, Vergleich mit dem Identitätsdokument | §§ 29 Abs. 2 und 3, 30 Abs. 2 BMG; Art. 6 und 74 Abs. 6 BEG IV (BGBl. 2024 I Nr. 323) | Felder Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Passnummer am Kontakt, Ablage des Scheins; elektronische Verfahren lässt § 29 Abs. 5 BMG zu |
| Deutschland | Aufbewahrung der Meldescheine ein Jahr ab dem Tag der Abreise, Vernichtung binnen drei Monaten danach | § 30 Abs. 4 BMG | Löschfrist im Ablagesystem, nicht im Freitextfeld der Buchung |
| Deutschland | Beherbergungsteuer oder Kurtaxe der Gemeinde, Satz und Befreiungen aus der örtlichen Satzung; in Düsseldorf 3 Euro je Übernachtung und Gast, höchstens für 21 Tage, Anmeldung je Kalendervierteljahr; in Freiburg 5 Prozent des Nettobetrags für die reine Übernachtung, Verpflegung abgetrennt (Fragen 22 und 23) | § 3 Abs. 2 und 3 sowie §§ 7 und 9 der Beherbergungssteuersatzung Düsseldorf; Satzung und Häufige Fragen der Stadt Freiburg | Steuersatz der Abgabeposition auf den Ortssatz setzen, Befreiungen abbilden, Anmeldung außerhalb von Odoo vorbereiten |
| Deutschland | Umsatzsteuer von 7 Prozent auf die kurzfristige Beherbergung; Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, fallen nicht darunter | § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG | Zimmer und Campingflächen auf 7 Prozent legen; Frühstück und Getränke nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG getrennt führen |
| Deutschland | Schutz und Beleg für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen | § 146a Abs. 1 und 2 AO; § 1 Abs. 1 KassenSichV | Modul l10n_de_pos_cert mit Cloud-TSE, für die Gastronomie zusätzlich l10n_de_pos_res_cert; Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO und Belegprüfung bleiben Ihre Aufgabe |
| Österreich | Gästeverzeichnis: Anmeldung binnen 24 Stunden, Daten nach § 5 Abs. 1 MeldeG, Aufbewahrung sieben Jahre ab der Eintragung | §§ 1 Abs. 3, 5, 7 und 10 MeldeG | Anmeldedaten im Aufenthalt erfassen; die Sammelliste für Reisegruppen ab acht Personen, die höchstens zwei Wochen gemeinsam im selben Betrieb wohnen (§ 5 Abs. 3 MeldeG), und die Meldung einer Weigerung (§ 7 Abs. 6 MeldeG) bleiben manuell |
| Österreich | Nächtigungsabgabe oder Ortstaxe nach Landesrecht; in Salzburg die allgemeine Nächtigungsabgabe von höchstens 5,00 Euro je Nächtigung in Gemeinden mit einem Tourismusverband der Ortsklasse A oder B und höchstens 3,50 Euro in Gemeinden ohne Tourismusverband oder der Ortsklasse C (Obergrenzen nach § 5 Abs. 2 SNAG ab 1. Oktober 2026, mindestens 20 Prozent davon; in Kurbezirken nach § 5 Abs. 5 zwischen 1,00 Euro und 5,00 Euro), dazu der Mobilitätsbeitrag von 0,50 Euro je Nächtigung bis 30. April 2027; Erklärung monatlich bis zum 15. des zweitfolgenden Monats | §§ 1, 5 Abs. 1, 2 und 5, 5a Abs. 1, 6 und 8 Abs. 1 SNAG | Satz aus der Verordnung Ihrer Gemeinde eintragen, Abgabe und Mobilitätsbeitrag vom Gast einheben; der Betrieb wird mit der Einhebung selbst Abgabenschuldner (§ 6 SNAG) |
| Österreich | Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro Nettoumsatz je Betrieb, sofern die Nettobarumsätze 7.500 Euro im Jahr übersteigen; sie beginnt mit dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Grenzen erstmals überschritten wurden, und verlangt eine Sicherung durch Signatur oder Siegel | § 131b Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und Abs. 3 BAO; beide Beträge netto nach BMF-AV Nr. 175/2026, Abschnitte 3.8.1 und 3.8.2 | Modul l10n_at_pos mit FinanzOnline-Zugang; Näheres im Artikel Registrierkassa in Österreich |
| Schweiz | Sondersatz von 3,8 Prozent auf Beherbergungsleistungen einschliesslich Frühstück, auch wenn es separat berechnet wird; Restaurationsleistungen bleiben beim Normalsatz von 8,1 Prozent | Art. 25 Abs. 4, Abs. 1 und Abs. 3 MWSTG | Steuersatz auf den Unterkunftsleistungen zuordnen; für die Schweiz beschreibt die Dokumentation kein Kassen-Sicherheitssystem |
| Schweiz | Kurtaxe je Kanton und Gemeinde; im Wallis wird sie je Übernachtung von den Gästen erhoben (Art. 17 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 des Gesetzes über den Tourismus, 935.1) | Art. 17 Abs. 1 und 2 sowie Art. 21 des Gesetzes über den Tourismus (935.1) | Satz aus dem vom Staatsrat homologierten Reglement eintragen; wer kurtaxenpflichtige Gäste beherbergt, kassiert die Kurtaxe ein und überweist sie der Gemeinde, andernfalls bezahlt er sie selbst (Art. 21 Abs. 2) |
Ein Rechenbeispiel für dieselbe Buchung
Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen. Ein Haus mit zwei Gästen wird vier Nächte lang belegt, der Netto-Übernachtungspreis beträgt 160 Euro je Nacht; Frühstück und weitere Verpflegung sind darin nicht enthalten. Die Tabelle zeigt, welche Abgabe derselbe Aufenthalt an welchem Ort auslöst.
| Ort und Abgabe | Bemessung nach der geöffneten Quelle | Rechnung | Betrag je Aufenthalt |
|---|---|---|---|
| Düsseldorf, Beherbergungssteuer | 3 Euro je Übernachtung und Gast, längstens 21 Tage | 2 Gäste × 4 Nächte × 3 Euro | 24,00 Euro |
| Salzburg, allgemeine Nächtigungsabgabe | Obergrenze 5,00 Euro je Nächtigung in Gemeinden mit einem Tourismusverband der Ortsklasse A oder B, mindestens 20 Prozent davon; den Satz setzt die Verordnung (§ 5 Abs. 1 und 2 SNAG) | 2 Gäste × 4 Nächte × 5,00 Euro | 40,00 Euro |
| Salzburg, Mobilitätsbeitrag | 0,50 Euro je Nächtigung vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2027, zusätzlich zur allgemeinen Nächtigungsabgabe (§ 5a Abs. 1 Z 1 SNAG) | 2 Gäste × 4 Nächte × 0,50 Euro | 4,00 Euro |
| Freiburg im Breisgau, Übernachtungsteuer | 5 Prozent des Nettobetrags für die reine Übernachtung, Verpflegung nicht eingerechnet (Fragen 22 und 23) | 4 Nächte × 160 Euro × 5 Prozent | 32,00 Euro |
| Wallis, Kurtaxe | Betrag aus dem kommunalen, vom Staatsrat homologierten Reglement, erhoben je Übernachtung (Art. 21 Abs. 1 des Gesetzes über den Tourismus) | ohne Reglement nicht bezifferbar | offen |
Die Beträge zieht der Betrieb von den Gästen ein und führt sie ab. Wie sie in der Buchhaltung neben der Umsatzsteuer zu behandeln sind, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. In Freiburg rechnet das Beispiel bewusst ohne Frühstück: Die Stadt berechnet die Übernachtungsteuer aus dem Nettobetrag des Preises für die reine Übernachtung und trennt die Verpflegung wegen des anderen Umsatzsteuersatzes ab; lässt sich eine Gesamtrechnung nicht aufteilen, gilt der Gesamtbetrag abzüglich einer Pauschale von 10,00 Euro je Gast für das Frühstück und je 25,00 Euro je Gast und Mahlzeit für Mittag- und Abendessen (Stadt Freiburg, Häufige Fragen, Fragen 22 und 23). In Salzburg rechnet das Beispiel mit den gesetzlichen Obergrenzen des § 5 Abs. 2 SNAG; der tatsächliche Satz Ihrer Gemeinde liegt zwischen 20 Prozent davon und der Obergrenze und steht in ihrer Verordnung. Für das Wallis fehlt in der Tabelle bewusst eine Zahl: Der Kanton nennt in Art. 17 Abs. 2 des Gesetzes über den Tourismus nur, dass das Reglement den Ansatz bestimmt. Setzen Sie den Satz Ihrer Gemeinde vor der ersten Buchung ein.
Typische Fehler
- Ein Zimmer als Artikel ohne Zeitraum. Ohne die Periodizität Nächte und ohne Ressource im Belegungsplan entsteht ein Artikel ohne Zeitbezug, den zwei Gäste doppelt buchen können.
- Touristensteuer ohne Abgleich beim Auschecken. Die Menge der Abgabeposition ist eine Schätzung aus Aufenthaltsdauer und Gästezahl; bestätigen Sie sie im Abgabenfenster, sonst rechnet die Schlussrechnung mit der geschätzten Menge. Prüfen Sie den Satz Ihrer Gemeinde und tragen Sie ihn ein; die Anmeldung ans Steueramt fällt trotzdem an.
- Gästedaten im Freitext. Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Passnummer gehören in Felder, sonst lässt sich weder der Meldeschein füllen noch die Frist überwachen.
- Saisonpreise in mehreren Preislisten. Je Produkt gilt eine Periodizität; zusätzliche Zeiträume bilden Preisregeln ab, nicht neue Produkte.
- Restaurantrechnung erst am Ende suchen. Die Kasse kann die Zeche dem Aufenthalt zuordnen; ohne diese Zuordnung tragen Sie die Beträge von Hand nach.
- Kasse ohne Sicherung. Wo die Registrierkassen- oder TSE-Pflicht greift, ist sie unabhängig davon, ob die App die Buchung beherrscht.
So gehen Sie vor
- Wählen Sie das Paket nach Unterkunftsart: Zimmer im Haus (Hotel, Guest House), ganze Häuser oder Wohnungen (Holiday House), Stellplätze und Mobilheime (Campsite).
- Klären Sie die Edition vor der Bestellung: alle vier Pakete stehen unter der Enterprise-Lizenz und verlangen Studio.
- Legen Sie je Unterkunft ein Aufenthaltsangebot mit der Periodizität Nächte an und pflegen Sie die Polsterzeit für die Reinigung zwischen zwei Aufenthalten.
- Tragen Sie den Ortssatz der Kurtaxe, Beherbergungsteuer oder Nächtigungsabgabe samt Befreiungen ein – in Salzburg zusätzlich den Mobilitätsbeitrag – und stellen Sie die Anmeldung nach der Satzung oder Verordnung Ihrer Gemeinde auf.
- Prüfen Sie die Kassenpflicht Ihres Landes und binden Sie, wo sie greift, die Sicherungseinrichtung an (Odoo-Kasse und TSE in Deutschland, Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO).
- Erfassen Sie einen Testgast vollständig, checken Sie ein und aus und vergleichen Sie die Abgabeposition auf der Schlussrechnung mit Ihrer eigenen Rechnung.