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Odoo in der Beherbergung: Hotel, Pension, Ferienhaus, Camping

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Odoo 20.0 Enterprise; On-Premise, Odoo.sh und Odoo Online; Pakete Hotel, Guest House, Holiday House und Campsite; Apps Vermietung, Planung, Website

Kurz gesagt

Odoo 20.0 führt vier Beherbergungspakete: Hotel, Guest House, Holiday House und Campsite. Jedes verlangt die Enterprise-Edition (Lizenz OEEL-1) und baut auf Vermietung, Planung und Website auf; Hotel und Campsite verlangen zusätzlich die Restaurantkasse. Meldeschein, Gästeverzeichnis, Kurtaxe oder Beherbergungsteuer und die Kassenpflicht richten Sie in jedem der drei Länder selbst ein.

Das Wichtigste

  • Die vier Beherbergungspakete Hotel, Guest House, Holiday House und Campsite bietet Odoo für die Version 20.0 an; jedes verlangt die Enterprise-Edition und steht unter der Lizenz OEEL-1.
  • Alle vier verlangen das Modul Studio (web_studio) und das Buchungsmodul Booking; Hotel und Campsite verlangen zusätzlich die Restaurantkasse (pos_restaurant), Guest House und Holiday House nicht.
  • Studio führt der Editionsvergleich von Odoo nur in der Enterprise-Edition.
  • Das Modul Booking führt die Touristensteuer (City Tax) als eigenes Produkt; die Menge ist eine Schätzung aus Aufenthaltsdauer und Gästezahl und wird beim Auschecken im Abgabenfenster bestätigt. Den örtlichen Satz tragen Sie ein.
  • Deutschland: Der besondere Meldeschein gilt seit 1. Januar 2025 nur noch für ausländische Gäste (§ 29 Abs. 2 BMG; Art. 6 BEG IV); Aufbewahrung ein Jahr ab dem Tag der Abreise (§ 30 Abs. 4 BMG).
  • Österreich: Gästeverzeichnis sieben Jahre ab der Eintragung (§ 10 Abs. 2 MeldeG), Nächtigungsabgabe nach Landesrecht, Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro Nettoumsatz je Betrieb, sofern die Nettobarumsätze 7.500 Euro im Jahr übersteigen (§ 131b Abs. 1 Z 2 BAO).

Wer Nächte verkauft, verkauft keine Stückzahlen. Die Einheit ist eine Unterkunft über einen Zeitraum, dazu kommen Leistungen wie Frühstück, Transfer oder die Bar und Abgaben, die je Gast und Nacht anfallen. Ob ein Odoo-Paket das trägt, zeigt sich daran, ob es Unterkünfte als Ressource mit Belegungsplan führt und die Abgabe als eigene Zeile auf der Schlussrechnung zulässt.

Die vier Pakete im Überblick

Odoo bietet die vier Beherbergungspakete im Apps-Store für die Version 20.0 an; die Manifeste im Repository odoo/industry, Zweig 20.0, führen sie in der Kategorie Hospitality. Jedes Paket ist ein Modul, das weitere Apps mitinstalliert; was es im Betrieb tut, steht auf der Modulseite im Apps-Store, die auf Schritt-für-Schritt-Anleitungen in der Knowledge-App verweist. Die Tabelle stellt die vier Pakete nebeneinander (Modulseiten zur Version 20.0, Branchenseiten Hotel und Guest House, Release Notes 20.0 und Manifeste des Zweigs 20.0, geöffnet am 17. Oktober 2026).

Paket (Modul) Edition Verlangte Apps Buchungsfunktionen aus dem Paket
Hotel (hotel) Enterprise: Lizenz OEEL-1, verlangt Studio Booking (booking_engine), Kassensystem Restaurant (pos_restaurant), Studio (web_studio), Industry base (base_industry_data) Zimmer als Ressourcen, die Sie am Produkt binden und im Belegungsplan verschieben, Buchung über die Website, Gästezahl und Gästedaten am Aufenthalt, Reinigungsboard mit Tagesaufgaben, Menü Steering mit Belegung und Verfügbarkeit, Kasse von Bar, Restaurant und Laden mit Übergabe an die Schlussrechnung, Touristensteuer beim Auschecken, mehrere Unternehmen und Filialen
Guest House (guest_house) Enterprise: Lizenz OEEL-1, verlangt Studio Booking, Studio, Industry base Zimmer als Aufenthaltsangebote, Buchung über die Website, Ein- und Auschecken, Gästezahl je Aufenthalt, Touristensteuer beim Auschecken, Reinigung nur mit aktivierter Einstellung
Holiday House (holiday_house) Enterprise: Lizenz OEEL-1, verlangt Studio Booking, Studio, Industry base Häuser und Wohnungen als Aufenthaltsangebote, Buchung über die Website, Ein- und Auschecken, Reinigung und Übergabe zwischen zwei Aufenthalten (Polsterzeit), Touristensteuer beim Auschecken
Campsite (campsite) Enterprise: Lizenz OEEL-1, verlangt Studio Booking, Kassensystem Restaurant, Studio, Industry base Stellplätze, Wohnwagenplätze und Mobilheime als Aufenthaltsangebote, Buchung über die Website, Reinigung, Menü Steering, Kasse von Bar und Laden mit Übergabe an die Schlussrechnung, Touristensteuer je Gast und Nacht

Der Editionsvergleich von Odoo führt Rental, Planning, Studio und Knowledge nur in der Enterprise-Edition (Stand 17. Oktober 2026). Wer die Beherbergungspakete einsetzen will, braucht daher eine Enterprise-Lizenz; jede Modulseite im Apps-Store vermerkt, dass das Paket die Enterprise-Edition verlangt. Die Einzelheiten der Editionen stehen in Odoo Community oder Enterprise. Die Release Notes 20.0 und die Branchenseiten von Odoo für Hotel und Guest House nennen für diese Pakete dieselben Funktionen: Online-Buchungen, Planung der Aufenthalte, Housekeeping und das Einziehen der Touristensteuer beim Checkout.

Was das gemeinsame Buchungsmodul beisteuert

Alle vier Pakete hängen vom Modul Booking (booking_engine, deutsch Buchung) ab. Dessen Modulseite und Manifest nennen unter anderem Vermietung und Planung (website_sale_renting_planning), Termine (website_appointment), Umfragen, Wissensdatenbank und Verkauf. Diese Apps liefern die Mechanik: Unterkünfte sind Mietprodukte mit der Periodizität Nächte, der Belegungsplan ist die Ressourcenplanung der Planung, und die Buchung über die Website läuft über den Warenkorb.

Zwei Regeln aus der Vermietung wirken auf jeden Aufenthalt. Erstens gilt je Auftrag nur ein Mietzeitraum; wer unterschiedliche Zeiträume verkauft, braucht je Zeitraum einen eigenen Auftrag. Zweitens rechnet Odoo mit einer einzigen Preiszeile, und zwar der günstigsten passenden (Dokumentation 20.0, Vermietung). Saisonpreise bilden Sie deshalb über die vereinfachten Preislisten der Vermietung ab, die die Release Notes 20.0 für die Hospitality-Pakete nennen.

Die Modulseite des Buchungsmoduls beschreibt die Bausteine des Aufenthalts: Gästedaten am Kontakt und im Mietauftrag, ein Reiter für die Gäste eines Aufenthalts samt zugewiesenem Zimmer und einen Identitätsabgleich, wenn die Angaben am Kontakt stehen (Modulseite Booking, Abschnitt Guest Identity & Stay Tracking). Die Abgabeposition heißt im Modul Booking City Tax; die deutschen Branchenseiten führen sie als Kurtaxe beziehungsweise Touristensteuer beim Checkout.

Die Abgabe ist ein eigenes Produkt: Aufenthaltsangebote tragen ein Merkmal für die Touristensteuer, und sobald eine Auftragszeile ein solches Produkt enthält, setzt Odoo die Abgabeposition in einen eigenen Abschnitt des Auftrags. Die Menge schätzt das Modul über die Aufenthaltsdauer und die Gästezahl aus dem Merkmal der Aufenthaltsangebote (Erwachsene, Kinder, Kleinkinder); beim Auschecken öffnet sich ein Fenster, das den tatsächlichen Aufenthalt zusammenfasst und die Menge der Abgabeposition vor der Rechnung korrigiert (Modulseite Booking 20.0, Abschnitt City Tax Automation). Tragen Sie den örtlich geltenden Satz ein; ob Ihre Gemeinde drei Euro je Übernachtung erhebt oder einen Prozentsatz des Entgelts, steht in ihrer Satzung.

Was die Pakete offen lassen: die Pflichten je Land

Die Pakete führen Gäste und rechnen eine Abgabe. Inhalt, Satz, Frist und Nachweis kommen aus dem Recht des Landes. Die Tabelle nennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz, was die Betreiber selbst regeln; die Steuersätze der Beherbergung selbst behandelt der Artikel Beherbergung: Steuersätze für Zimmer, Frühstück und Getränke.

Land Pflicht Rechtsgrundlage Was Sie in Odoo selbst einrichten
Deutschland Meldeschein für beherbergte ausländische Personen (seit 1. Januar 2025; davor alle Beherbergten), Unterschrift am Tag der Ankunft, Vergleich mit dem Identitätsdokument §§ 29 Abs. 2 und 3, 30 Abs. 2 BMG; Art. 6 und 74 Abs. 6 BEG IV (BGBl. 2024 I Nr. 323) Felder Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Passnummer am Kontakt, Ablage des Scheins; elektronische Verfahren lässt § 29 Abs. 5 BMG zu
Deutschland Aufbewahrung der Meldescheine ein Jahr ab dem Tag der Abreise, Vernichtung binnen drei Monaten danach § 30 Abs. 4 BMG Löschfrist im Ablagesystem, nicht im Freitextfeld der Buchung
Deutschland Beherbergungsteuer oder Kurtaxe der Gemeinde, Satz und Befreiungen aus der örtlichen Satzung; in Düsseldorf 3 Euro je Übernachtung und Gast, höchstens für 21 Tage, Anmeldung je Kalendervierteljahr; in Freiburg 5 Prozent des Nettobetrags für die reine Übernachtung, Verpflegung abgetrennt (Fragen 22 und 23) § 3 Abs. 2 und 3 sowie §§ 7 und 9 der Beherbergungssteuersatzung Düsseldorf; Satzung und Häufige Fragen der Stadt Freiburg Steuersatz der Abgabeposition auf den Ortssatz setzen, Befreiungen abbilden, Anmeldung außerhalb von Odoo vorbereiten
Deutschland Umsatzsteuer von 7 Prozent auf die kurzfristige Beherbergung; Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, fallen nicht darunter § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG Zimmer und Campingflächen auf 7 Prozent legen; Frühstück und Getränke nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG getrennt führen
Deutschland Schutz und Beleg für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen § 146a Abs. 1 und 2 AO; § 1 Abs. 1 KassenSichV Modul l10n_de_pos_cert mit Cloud-TSE, für die Gastronomie zusätzlich l10n_de_pos_res_cert; Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO und Belegprüfung bleiben Ihre Aufgabe
Österreich Gästeverzeichnis: Anmeldung binnen 24 Stunden, Daten nach § 5 Abs. 1 MeldeG, Aufbewahrung sieben Jahre ab der Eintragung §§ 1 Abs. 3, 5, 7 und 10 MeldeG Anmeldedaten im Aufenthalt erfassen; die Sammelliste für Reisegruppen ab acht Personen, die höchstens zwei Wochen gemeinsam im selben Betrieb wohnen (§ 5 Abs. 3 MeldeG), und die Meldung einer Weigerung (§ 7 Abs. 6 MeldeG) bleiben manuell
Österreich Nächtigungsabgabe oder Ortstaxe nach Landesrecht; in Salzburg die allgemeine Nächtigungsabgabe von höchstens 5,00 Euro je Nächtigung in Gemeinden mit einem Tourismusverband der Ortsklasse A oder B und höchstens 3,50 Euro in Gemeinden ohne Tourismusverband oder der Ortsklasse C (Obergrenzen nach § 5 Abs. 2 SNAG ab 1. Oktober 2026, mindestens 20 Prozent davon; in Kurbezirken nach § 5 Abs. 5 zwischen 1,00 Euro und 5,00 Euro), dazu der Mobilitätsbeitrag von 0,50 Euro je Nächtigung bis 30. April 2027; Erklärung monatlich bis zum 15. des zweitfolgenden Monats §§ 1, 5 Abs. 1, 2 und 5, 5a Abs. 1, 6 und 8 Abs. 1 SNAG Satz aus der Verordnung Ihrer Gemeinde eintragen, Abgabe und Mobilitätsbeitrag vom Gast einheben; der Betrieb wird mit der Einhebung selbst Abgabenschuldner (§ 6 SNAG)
Österreich Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro Nettoumsatz je Betrieb, sofern die Nettobarumsätze 7.500 Euro im Jahr übersteigen; sie beginnt mit dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Grenzen erstmals überschritten wurden, und verlangt eine Sicherung durch Signatur oder Siegel § 131b Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und Abs. 3 BAO; beide Beträge netto nach BMF-AV Nr. 175/2026, Abschnitte 3.8.1 und 3.8.2 Modul l10n_at_pos mit FinanzOnline-Zugang; Näheres im Artikel Registrierkassa in Österreich
Schweiz Sondersatz von 3,8 Prozent auf Beherbergungsleistungen einschliesslich Frühstück, auch wenn es separat berechnet wird; Restaurationsleistungen bleiben beim Normalsatz von 8,1 Prozent Art. 25 Abs. 4, Abs. 1 und Abs. 3 MWSTG Steuersatz auf den Unterkunftsleistungen zuordnen; für die Schweiz beschreibt die Dokumentation kein Kassen-Sicherheitssystem
Schweiz Kurtaxe je Kanton und Gemeinde; im Wallis wird sie je Übernachtung von den Gästen erhoben (Art. 17 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 des Gesetzes über den Tourismus, 935.1) Art. 17 Abs. 1 und 2 sowie Art. 21 des Gesetzes über den Tourismus (935.1) Satz aus dem vom Staatsrat homologierten Reglement eintragen; wer kurtaxenpflichtige Gäste beherbergt, kassiert die Kurtaxe ein und überweist sie der Gemeinde, andernfalls bezahlt er sie selbst (Art. 21 Abs. 2)

Ein Rechenbeispiel für dieselbe Buchung

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen. Ein Haus mit zwei Gästen wird vier Nächte lang belegt, der Netto-Übernachtungspreis beträgt 160 Euro je Nacht; Frühstück und weitere Verpflegung sind darin nicht enthalten. Die Tabelle zeigt, welche Abgabe derselbe Aufenthalt an welchem Ort auslöst.

Ort und Abgabe Bemessung nach der geöffneten Quelle Rechnung Betrag je Aufenthalt
Düsseldorf, Beherbergungssteuer 3 Euro je Übernachtung und Gast, längstens 21 Tage 2 Gäste × 4 Nächte × 3 Euro 24,00 Euro
Salzburg, allgemeine Nächtigungsabgabe Obergrenze 5,00 Euro je Nächtigung in Gemeinden mit einem Tourismusverband der Ortsklasse A oder B, mindestens 20 Prozent davon; den Satz setzt die Verordnung (§ 5 Abs. 1 und 2 SNAG) 2 Gäste × 4 Nächte × 5,00 Euro 40,00 Euro
Salzburg, Mobilitätsbeitrag 0,50 Euro je Nächtigung vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2027, zusätzlich zur allgemeinen Nächtigungsabgabe (§ 5a Abs. 1 Z 1 SNAG) 2 Gäste × 4 Nächte × 0,50 Euro 4,00 Euro
Freiburg im Breisgau, Übernachtungsteuer 5 Prozent des Nettobetrags für die reine Übernachtung, Verpflegung nicht eingerechnet (Fragen 22 und 23) 4 Nächte × 160 Euro × 5 Prozent 32,00 Euro
Wallis, Kurtaxe Betrag aus dem kommunalen, vom Staatsrat homologierten Reglement, erhoben je Übernachtung (Art. 21 Abs. 1 des Gesetzes über den Tourismus) ohne Reglement nicht bezifferbar offen

Die Beträge zieht der Betrieb von den Gästen ein und führt sie ab. Wie sie in der Buchhaltung neben der Umsatzsteuer zu behandeln sind, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. In Freiburg rechnet das Beispiel bewusst ohne Frühstück: Die Stadt berechnet die Übernachtungsteuer aus dem Nettobetrag des Preises für die reine Übernachtung und trennt die Verpflegung wegen des anderen Umsatzsteuersatzes ab; lässt sich eine Gesamtrechnung nicht aufteilen, gilt der Gesamtbetrag abzüglich einer Pauschale von 10,00 Euro je Gast für das Frühstück und je 25,00 Euro je Gast und Mahlzeit für Mittag- und Abendessen (Stadt Freiburg, Häufige Fragen, Fragen 22 und 23). In Salzburg rechnet das Beispiel mit den gesetzlichen Obergrenzen des § 5 Abs. 2 SNAG; der tatsächliche Satz Ihrer Gemeinde liegt zwischen 20 Prozent davon und der Obergrenze und steht in ihrer Verordnung. Für das Wallis fehlt in der Tabelle bewusst eine Zahl: Der Kanton nennt in Art. 17 Abs. 2 des Gesetzes über den Tourismus nur, dass das Reglement den Ansatz bestimmt. Setzen Sie den Satz Ihrer Gemeinde vor der ersten Buchung ein.

Typische Fehler

  • Ein Zimmer als Artikel ohne Zeitraum. Ohne die Periodizität Nächte und ohne Ressource im Belegungsplan entsteht ein Artikel ohne Zeitbezug, den zwei Gäste doppelt buchen können.
  • Touristensteuer ohne Abgleich beim Auschecken. Die Menge der Abgabeposition ist eine Schätzung aus Aufenthaltsdauer und Gästezahl; bestätigen Sie sie im Abgabenfenster, sonst rechnet die Schlussrechnung mit der geschätzten Menge. Prüfen Sie den Satz Ihrer Gemeinde und tragen Sie ihn ein; die Anmeldung ans Steueramt fällt trotzdem an.
  • Gästedaten im Freitext. Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Passnummer gehören in Felder, sonst lässt sich weder der Meldeschein füllen noch die Frist überwachen.
  • Saisonpreise in mehreren Preislisten. Je Produkt gilt eine Periodizität; zusätzliche Zeiträume bilden Preisregeln ab, nicht neue Produkte.
  • Restaurantrechnung erst am Ende suchen. Die Kasse kann die Zeche dem Aufenthalt zuordnen; ohne diese Zuordnung tragen Sie die Beträge von Hand nach.
  • Kasse ohne Sicherung. Wo die Registrierkassen- oder TSE-Pflicht greift, ist sie unabhängig davon, ob die App die Buchung beherrscht.

So gehen Sie vor

  1. Wählen Sie das Paket nach Unterkunftsart: Zimmer im Haus (Hotel, Guest House), ganze Häuser oder Wohnungen (Holiday House), Stellplätze und Mobilheime (Campsite).
  2. Klären Sie die Edition vor der Bestellung: alle vier Pakete stehen unter der Enterprise-Lizenz und verlangen Studio.
  3. Legen Sie je Unterkunft ein Aufenthaltsangebot mit der Periodizität Nächte an und pflegen Sie die Polsterzeit für die Reinigung zwischen zwei Aufenthalten.
  4. Tragen Sie den Ortssatz der Kurtaxe, Beherbergungsteuer oder Nächtigungsabgabe samt Befreiungen ein – in Salzburg zusätzlich den Mobilitätsbeitrag – und stellen Sie die Anmeldung nach der Satzung oder Verordnung Ihrer Gemeinde auf.
  5. Prüfen Sie die Kassenpflicht Ihres Landes und binden Sie, wo sie greift, die Sicherungseinrichtung an (Odoo-Kasse und TSE in Deutschland, Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO).
  6. Erfassen Sie einen Testgast vollständig, checken Sie ein und aus und vergleichen Sie die Abgabeposition auf der Schlussrechnung mit Ihrer eigenen Rechnung.

Häufige Fragen

Reicht das Paket Holiday House ohne Kasse für eine Ferienwohnung?

Ja. Holiday House verlangt kein Kassensystem, und die TSE-Pflicht nach § 146a Abs. 1 AO trifft in Deutschland nur elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen (§ 1 Abs. 1 KassenSichV). Nehmen Sie Bargeld ohne ein solches System an, bleibt § 146a AO außen vor; Meldeschein und Kurtaxe gelten unabhängig davon. In Österreich greift die Registrierkassenpflicht nach § 131b Abs. 1 Z 2 BAO ab 15.000 Euro Nettoumsatz je Betrieb, sofern die Nettobarumsätze 7.500 Euro im Jahr übersteigen; sie beginnt nach § 131b Abs. 3 BAO mit dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Grenzen erstmals überschritten wurden.

Wie kommt die Touristensteuer auf die Schlussrechnung?

Das Modul Booking führt sie als eigenes Produkt, das über ein Merkmal der Aufenthaltsangebote angesteuert wird, und setzt sie in einen eigenen Abschnitt des Auftrags. Die Menge ist eine Schätzung aus Aufenthaltsdauer und Gästezahl; beim Auschecken öffnet sich das Abgabenfenster, in dem Sie den tatsächlichen Aufenthalt bestätigen und die Menge vor der Rechnung korrigieren (Modulseite Booking, Version 20.0). Den örtlich geltenden Satz tragen Sie ein: Düsseldorf erhebt 3 Euro je Übernachtung und Gast, Freiburg 5 Prozent des Nettobetrags für die reine Übernachtung, wobei die Verpflegung abgetrennt wird (Stadt Freiburg, Häufige Fragen, Fragen 22 und 23). Prüfen Sie außerdem die Befreiungen, etwa für Minderjährige, und eine Höchstdauer.

Kann ich zwei Betriebe in einer Datenbank führen?

Ja. Nach den Release Notes 20.0 unterstützt das Hotelpaket mehrere Unternehmen und Filialen, um mehrere Beherbergungsbetriebe parallel zu führen. Aufenthaltsangebote sind Mietprodukte; in einer Datenbank mit mehreren Unternehmen bleiben Datensätze wie Produkte standardmäßig für alle Unternehmen sichtbar und werden erst unternehmensspezifisch, wenn Sie im Feld Unternehmen eine Zuordnung setzen (Dokumentation 20.0, Mehrere Unternehmen). Prüfen Sie die Zuordnung Ihrer Angebote und Ressourcen in der Konfiguration nach. Jede Website lässt sich einem Unternehmen zuordnen, sodass dort nur dessen Daten erscheinen (Dokumentation 20.0, Mehrere Websites).

Deckt Odoo den Meldeschein und die Kurtaxe automatisch ab?

Nein. Die Pakete führen Gästedaten am Kontakt und rechnen die Abgabe als Position, aber Inhalt und Fristen kommen aus dem Recht: In Deutschland verlangt § 29 Abs. 2 BMG seit 1. Januar 2025 den handschriftlich unterschriebenen Meldeschein nur für ausländische Gäste (davor alle Beherbergten; Art. 6 BEG IV, BGBl. 2024 I Nr. 323), § 30 Abs. 4 BMG die Aufbewahrung von einem Jahr. Die örtlichen Sätze, Befreiungen und Anmeldefristen stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde.

Quellen

  1. Paket Hotel, Manifest (__manifest__.py), Zweig 20.0Odoo S.A., Repository odoo/industry · abgerufen am
  2. Paket Guest House, Manifest (__manifest__.py), Zweig 20.0Odoo S.A., Repository odoo/industry · abgerufen am
  3. Paket Holiday House, Manifest (__manifest__.py), Zweig 20.0Odoo S.A., Repository odoo/industry · abgerufen am
  4. Paket Campsite, Manifest (__manifest__.py), Zweig 20.0Odoo S.A., Repository odoo/industry · abgerufen am
  5. Modul Booking (booking_engine), Manifest und Abhängigkeiten, Zweig 20.0Odoo S.A., Repository odoo/industry · abgerufen am
  6. Modul Booking (booking_engine) für Odoo 20.0: Beschreibung, Funktionen (City Tax Automation, Stay Offers, Guest Identity & Stay Tracking), Abhängigkeiten und Lizenz OEEL-1Odoo S.A., Apps-Store · abgerufen am
  7. Paket Hotel (hotel) für Odoo 20.0: Funktionen, Abhängigkeiten und Lizenz OEEL-1Odoo S.A., Apps-Store · abgerufen am
  8. Paket Guest House (guest_house) für Odoo 20.0: Funktionen, Abhängigkeiten und Lizenz OEEL-1Odoo S.A., Apps-Store · abgerufen am
  9. Paket Holiday House (holiday_house) für Odoo 20.0: Funktionen, Abhängigkeiten und Lizenz OEEL-1Odoo S.A., Apps-Store · abgerufen am
  10. Paket Campsite (campsite) für Odoo 20.0: Funktionen, Abhängigkeiten und Lizenz OEEL-1Odoo S.A., Apps-Store · abgerufen am
  11. Mehrere Unternehmen, Odoo 20.0 Dokumentation, Abschnitt Gemeinsame und unternehmensspezifische DatensätzeOdoo S.A., Dokumentation 20.0 · abgerufen am
  12. Multiple websites (Mehrere Websites), Odoo 20.0 Dokumentation, Abschnitt Content availability across websitesOdoo S.A., Dokumentation 20.0 · abgerufen am
  13. Odoo 20 Release Notes, Abschnitt Hospitality industries und HotelOdoo S.A. · abgerufen am
  14. Branchenlösung Hotel (Abschnitte Online-Buchungsverwaltung, Kurtaxe, Optimierte Planung)Odoo S.A. · abgerufen am
  15. Branchenlösung Guest House (Abschnitte Online-Buchungsverwaltung, Touristensteuer beim Checkout, Optimierte Planung)Odoo S.A. · abgerufen am
  16. Rental (Vermietung), Odoo 20.0 Dokumentation, Abschnitt PreisberechnungOdoo S.A., Dokumentation 20.0 · abgerufen am
  17. Vermietungsauftrag erstellen (Rental, Odoo 20.0), Abschnitt Mietangebot erstellenOdoo S.A., Dokumentation 20.0 · abgerufen am
  18. Physische Mietprodukte (Rental, Odoo 20.0), Abschnitte Periodizität und Abholung und RückgabeOdoo S.A., Dokumentation 20.0 · abgerufen am
  19. Point of Sale (Kassensystem), Odoo 20.0 DokumentationOdoo S.A., Dokumentation 20.0 · abgerufen am
  20. Restaurant features (Kassensystem, Odoo 20.0)Odoo S.A., Dokumentation 20.0 · abgerufen am
  21. Germany (Fiscal localization, Odoo 20.0), Abschnitt ModuleOdoo S.A., Dokumentation 20.0 · abgerufen am
  22. Austria (Fiscal localization, Odoo 20.0), Abschnitt KonfigurationOdoo S.A., Dokumentation 20.0 · abgerufen am
  23. Switzerland (Fiscal localization, Odoo 20.0), Abschnitt Updated VAT for January 2025Odoo S.A., Dokumentation 20.0 · abgerufen am
  24. Odoo-Editionen im Vergleich (Zeilen Rental, Planning, Studio, Knowledge, Point of Sale)Odoo S.A. · abgerufen am
  25. § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG), Absatz 2 Nummer 11 und Nummer 15Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  26. § 29 Bundesmeldegesetz (BMG), Besondere Meldepflicht in BeherbergungsstättenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  27. § 30 Bundesmeldegesetz (BMG), Besondere Meldescheine für BeherbergungsstättenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  28. Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom 23. Oktober 2024, Art. 6 (Änderung des Bundesmeldegesetzes: § 29 Abs. 2 Satz 1 gilt nur noch für ausländische Personen) und Art. 74 Abs. 6 (Inkrafttreten am 1. Januar 2025), BGBl. 2024 I Nr. 323Bundesministerium der Justiz, Bundesgesetzblatt · abgerufen am
  29. § 146a Abgabenordnung (AO), Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer AufzeichnungssystemeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  30. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), § 1 Elektronische AufzeichnungssystemeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  31. Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24. August 2023, §§ 2 bis 7Landeshauptstadt Düsseldorf, Düsseldorfer Stadtrecht 22.104 · abgerufen am
  32. Häufige Fragen zur Übernachtungsteuer, Stand 24. Juli 2025, Abschnitt I und IVStadt Freiburg im Breisgau · abgerufen am
  33. Meldegesetz 1991 (MeldeG), §§ 1 Abs. 3, 5, 7 und 10, Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 17.10.2026Bundeskanzleramt Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  34. § 131b Bundesabgabenordnung (BAO), Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, Absatz 1 bis 3, Fassung vom 17.10.2026Bundeskanzleramt Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  35. BMF-AV Nr. 175/2026, Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht vom 29. September 2026 (Geschäftszahl 2026-0.812.460), Abschnitte 3.8.1, 3.8.2 und 6.2.1.8Bundesministerium für Finanzen Österreich, Findok · abgerufen am
  36. § 10 Umsatzsteuergesetz 1994, Absatz 2 Ziffer 3 Litera c und d, Fassung vom 17.10.2026Bundeskanzleramt Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  37. Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG), §§ 1, 5, 5a, 6 und 8, Fassung vom 17.10.2026 (Stammfassung LGBl. Nr. 7/2020, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 77/2025)Land Salzburg, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  38. Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 25, Konsolidierung vom 31. März 2025 (SR 641.20)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  39. Gesetz über den Tourismus (935.1), Art. 17, 19 und 21, Kurtaxe, Fassung in Kraft seit 1. September 2022 (Stand 01.09.2022), amtliches PDF der Erlass-SammlungKanton Wallis, Erlass-Sammlung LexWork (lex.vs.ch) · abgerufen am

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