Odoo in der Gastronomie: Kasse, Steuersätze, Allergene, Einkauf
Kurz gesagt
Odoo 20.0 deckt den Servicebetrieb nach der Dokumentation ab: Tische, Küchenanzeige, Bon-Splitting, Self-Ordering per QR-Menü oder Kiosk sowie Lager und Einkauf; die fünf Gastronomie-Pakete stehen unter OEEL-1 und brauchen Enterprise-Apps. Die Pflichten bleiben beim Betrieb: Deutschland § 146a AO und 7 Prozent auf Speisen, Österreich § 131b BAO und 10 Prozent für in Anlage 1 genannte Speisen und Getränke im Rahmen einer sonstigen Leistung, Schweiz kein Kassen-Sicherheitssystem in der Dokumentation, aber Art. 25 Abs. 3 MWSTG.
Das Wichtigste
- Tische, Kurse, Bon-Splitting, Presets und Trinkgeld gehören in Odoo 20.0 zur App Kassensystem (Point of Sale), nicht zu einem Zusatzmodul.
- Self-Ordering läuft als QR-Menü oder Kiosk; im Kiosk sind Barzahlungen nicht vorgesehen (Dokumentation 20.0).
- Branchenpakete Restaurant, Bar & Pub, Fast Food, Takeaway Restaurant und Food Trucks: Lizenz OEEL-1, Zweig 20.0 des Repositoriums odoo/industry, Abhängigkeit unter anderem von Planung und pos_enterprise.
- Deutschland: zertifizierte TSE nach § 146a Abs. 1 AO und Belegausgabe; 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, aber 19 Prozent für die Abgabe von Getränken (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 und Abs. 1 UStG).
- Österreich: Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro Jahresumsatz bei mehr als 7.500 Euro Barumsatz (§ 131b Abs. 1 Z 2 BAO); 10 Prozent nur für die Abgabe der in Anlage 1 genannten Speisen und Getränke im Rahmen einer sonstigen Leistung.
- Schweiz: gastgewerbliche Leistungen zum Normalsatz von 8,1 Prozent; für die Mitnahme oder Auslieferung von Lebensmitteln ohne alkoholische Getränke gilt der reduzierte Satz von 2,6 Prozent, sofern geeignete organisatorische Massnahmen die Abgrenzung von den gastgewerblichen Leistungen sichern, sonst der Normalsatz (Art. 25 Abs. 1 bis 3 MWSTG).
Ein Gastronomiebetrieb verkauft am Tisch, an der Theke, zum Mitnehmen und über Lieferdienste. Ob eine Software dafür reicht, entscheidet sich an drei Stellen: ob sie den Service abbildet, ob sie je Position den richtigen Steuersatz rechnet und ob sie die Nachweise führt, die Finanzamt und Lebensmittelaufsicht verlangen.
Was die Kassen-App für den Service abbildet
Richten Sie im Kassensystem einen Betrieb ein und schalten Sie Ist eine Bar/ein Restaurant (Is a Bar/Restaurant) ein, stehen drei Ansichten bereit: der Tischplan mit Belegung, Reservierungen und Küchenaufträgen, die Kasse und die Übersicht der Bestellungen. Bestellungen lassen sich an einen anderen Tisch umhängen oder mit ihm zusammenführen.
Für den Ablauf im Haus sind vier Funktionen dokumentiert: Kurse (Vorspeise, Hauptgang, Dessert), die beim Senden an die Küche zeitlich gestaffelt werden, Küchendrucker je Warengruppe, das Aufteilen einer Rechnung auf mehrere Gäste und Trinkgeld über den Zahlungsvorgang. Presets bündeln Verkaufsarten wie Vor Ort, Mitnahme und Lieferung; in einem Preset hinterlegen Sie auch eine Steuerposition, wenn für die Verkaufsart andere Sätze gelten. Trinkgeld am Terminal funktioniert laut Dokumentation nur mit einem Adyen-Terminal, die Funktion Trinkgeld nach der Zahlung nur in den USA.
Eine Speisekarte mit Menüs bilden Sie als Kombination (Product combo) ab: Ein Menü besteht aus Kombinationsgruppen mit je mehreren Positionen, aus denen der Gast wählt. Odoo erkennt eine Kombination auch, wenn ihre Bestandteile einzeln im Warenkorb liegen.
Küchenanzeige und Self-Ordering
Die Küchenanzeige ist eine eigene Ansicht mit Spalten wie Zubereiten, Fertig und Abgeholt. Je Spalte lässt sich eine Warnzeit in Minuten setzen; überschreitet ein Auftrag sie, wird die Karte hervorgehoben. Betrieben wird die Anzeige in einem Browser auf einem Tablet oder Bildschirm; eine IoT-Box unterstützt sie laut Dokumentation nicht. Beim Anlegen eines Restaurantbetriebs wird eine Küchenanzeige namens Kitchen Display automatisch eingerichtet.
Self-Ordering hat drei Stufen: reines QR-Menü, QR-Menü mit Bestellung und Zahlung sowie Kiosk. Im Restaurant erzeugt der QR-Druck je verfügbarem Tisch einen Code, im Laden einen gemeinsamen. Im Kiosk zahlen Gäste nach jeder Bestellung; Barzahlungen sind nicht vorgesehen, Kartenterminals funktionieren nur mit Adyen, Stripe oder Viva.com, und für Onlinezahlung scannen Gäste einen QR-Code.
Odoo 20 ergänzt laut Release Notes Notizen aus der Self-Ordering-Bestellung, die auf der Küchenanzeige erscheinen, vorübergehend ausgeblendete Artikel am Kiosk und in der Kasse sowie eine Hinweismeldung, wenn an der Kasse ein abgelaufenes Produkt erfasst wird.
Was in den Branchenpaketen steckt
Für Gastronomie listet die Seite All industries fünf Pakete. Im öffentlichen Repositorium odoo/industry, Zweig 20.0, liegen sie als Module mit eigenen Manifesten:
| Paket (Modul) | Name im Manifest | Wesentliche Abhängigkeiten | Lizenz |
|---|---|---|---|
| industry_restaurant | Fine Dining Restaurant | pos_enterprise, pos_restaurant_appointment, planning, project, purchase, account_followup | OEEL-1 |
| bar_industry | Bar & Pub | pos_restaurant, pos_self_order, pos_stock, planning, project_enterprise, purchase | OEEL-1 |
| fast_food | Fast Food | pos_enterprise, pos_restaurant, planning, knowledge, purchase_stock | OEEL-1 |
| takeaway_restaurant | Takeaway Restaurant | pos_enterprise, pos_restaurant, website, purchase_stock | OEEL-1 |
| food_trucks | Food Trucks | pos_restaurant, sale_crm, planning_field_service_sale_timesheet | OEEL-1 |
Ein Paket ist keine eigene Anwendung, sondern vorbereitete Daten auf Standard-Apps: Die Manifeste laden Produkte, Kategorien, Preislisten, Kasseeinstellungen, Projekte und Knowledge-Artikel. Die Lizenz OEEL-1 ist laut Dokumentation die Odoo Enterprise Edition License v1.0 und erlaubt die Nutzung nur mit einem gültigen Enterprise-Abonnement. Dazu passt der Editionsvergleich: Die Pakete hängen unter anderem von Planung (Planning), Termine (Appointments) und Knowledge ab, die dort nur in Enterprise geführt werden.
Steuersätze für Speisen und Getränke
Odoo rechnet den Satz, der am Produkt hinterlegt ist. Die folgende Übersicht stellt die geprüften Sätze nebeneinander; die Grundlage steht in der letzten Spalte.
| Land | Speisen im Betrieb | Getränke und Mitnahme | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen | Abgabe von Getränken 19 Prozent | § 12 Abs. 2 Nr. 15 und Abs. 1 UStG, Fassung ab 1. Januar 2026; Begriff nach Art. 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 |
| Österreich | 10 Prozent nur für die Abgabe der in Anlage 1 genannten Speisen und Getränke im Rahmen einer sonstigen Leistung (Restaurationsumsätze) | Normalsatz 20 Prozent; für Gegenstände der Anlage 3 seit 1. Juli 2026 zusätzlich 4,9 Prozent | § 10 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994 |
| Schweiz | gastgewerbliche Leistung zum Normalsatz von 8,1 Prozent | Mitnahme oder Auslieferung von Lebensmitteln ohne alkoholische Getränke 2,6 Prozent, wenn die Abgrenzung organisatorisch gesichert ist, sonst Normalsatz; alkoholische Getränke auch zum Mitnehmen zum Normalsatz | Art. 25 Abs. 1 bis 3 MWSTG; die Sätze von 8,1 und 2,6 Prozent gelten in dieser Höhe seit 1. Januar 2024 |
Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen für Deutschland: Ein Menü besteht aus einem Burger zu 12,00 Euro brutto und einem Bier zu 4,00 Euro brutto. Der Burger trägt 7 Prozent, das Bier 19 Prozent. Netto sind das 11,21 Euro (12,00 ÷ 1,07) und 3,36 Euro (4,00 ÷ 1,19), zusammen 14,57 Euro; die Steuer beträgt 1,43 Euro. Wird das Menü als eine Position mit einem Satz geführt, stimmt eine der beiden Zeilen nicht. In Österreich ermäßigt sich nur die Abgabe der in Anlage 1 genannten Speisen und Getränke.
Einkauf, Lager und Verderb
Im Einkauf hinterlegen Sie Lieferantenpreise am Produkt oder importieren Preislisten aus XLSX- oder CSV-Dateien; Anfragen, Bestellungen und Wareneingang laufen über dieselben Belege wie im Handel. Für Nachschub sorgen Nachbestellregeln mit Mindest- und Höchstmenge.
Für frische Ware zählt die Rückverfolgbarkeit: Verfallsdaten setzen voraus, dass ein Produkt als Güter oder Combo geführt wird, die Bestandsverfolgung aktiv ist und Sie mit Chargen oder Seriennummern arbeiten. Je Produkt hinterlegen Sie Verfallsdatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Entnahmedatum und Warnzeitpunkt. Verfallsdatum und Entnahmedatum sind zwei verschiedene, am Produkt hinterlegte Angaben: Die Dokumentation setzt das Verfallsdatum aus dem Wareneingangsdatum und der dort hinterlegten Zahl von Tagen zusammen; das Entnahmedatum liegt die im Feld Entnahmedatum hinterlegte Zahl von Tagen davor. Die Entnahmestrategie FEFO am Lagerort oder an der Produktkategorie ordnet nach dem Entnahmedatum und zieht zuerst die Charge mit dem nächsten Entnahmedatum. Ohne Chargen greift FEFO nicht; ohne Verfallsdatum fehlt die Grundlage für das Entnahmedatum.
Für Rezepturen und Wareneinsatz beschreibt die Dokumentation Stücklisten (Bills of Materials). Ob ein Gericht wie ein Erzeugnis geführt werden soll, klären Sie mit Ihrer Buchhaltung, bevor Sie Rezepturen in Stücklisten abbilden.
Pflichten je Land gegen dokumentierte Funktionen
Die Tabelle ordnet jeder Pflicht die Funktion zu, die die Dokumentation 20.0 beschreibt, und das, was nicht in der Software liegt.
| Land | Pflicht | Was Odoo dokumentiert | Was beim Betrieb bleibt |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen (§ 146a Abs. 1 AO; § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV; erstmals anzuwenden seit 1. Januar 2020, Art. 97 § 30 Abs. 1 EGAO); Verstoß bis 25.000 Euro (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5, Abs. 6 AO) | Module l10n_de_pos_cert und für Restaurants l10n_de_pos_res_cert mit Cloud-TSE über fiskaly; Internetverbindung erforderlich | Registrierung beim Anbieter der TSE und beim Finanzamt |
| Deutschland | Belegausgabe für jeden Vorgang (§ 146a Abs. 2 AO) mit den Mindestangaben des § 6 KassenSichV | Beschrieben ist die TSE-Anbindung und der DSFinV-K-Export; ein Pflichtangabenkatalog steht auf der Seite nicht | Belegangaben prüfen; Ausgabe auf Papier oder mit Zustimmung elektronisch |
| Deutschland | Mitteilung des Systems binnen eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme (§ 146a Abs. 4 AO) | In der Dokumentation 20.0 nicht beschrieben | Mitteilung selbst abgeben |
| Deutschland | Aufbewahrung der Kassen- und Buchungsdaten: zehn, acht und sechs Jahre nach Unterlagenart (§ 147 Abs. 3 AO) | Keine Fristen dokumentiert; die deutsche Lokalisierung schaltet einen Prüfpfad ein | Verfahrensdokumentation und Aufbewahrung |
| Deutschland | Allergenangabe für nicht vorverpackte Lebensmittel (§ 4 Abs. 2 LMIDV); Verstoß bis 50.000 Euro (§ 6 Abs. 4 Nr. 1 LMIDV, § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB) | In den geöffneten Seiten keine Allergenfunktion beschrieben | Schriftliche Angabe nach § 4 Abs. 3 LMIDV, etwa Karte, Aushang oder elektronisches Angebot; mündlich nur mit unverzüglicher Auskunft, Aufzeichnung der Zutaten und Aushang des Hinweises (§ 4 Abs. 4 LMIDV) |
| Deutschland | Mehrwegalternative für Einwegkunststoffverpackungen und Einweggetränkebecher, in Kraft seit 12. August 2026 (§ 60 Abs. 1 VerpackDG); Erleichterung bei höchstens fünf Beschäftigten und 80 Quadratmetern Verkaufsfläche (§ 61 Abs. 1 VerpackDG) | In der Dokumentation 20.0 nicht beschrieben | Angebot in Mehrweg nicht teurer und nicht zu schlechteren Bedingungen; Hinweisschild |
| Österreich | Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr übersteigen (beide als Nettobeträge), § 131b Abs. 1 Z 2 BAO | Modul l10n_at_pos (RKSV) | Jahres- und Barumsatz verfolgen; Modul, Edition und Hosting klären |
| Österreich | Schutz durch Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit je Barumsatz (§ 131b Abs. 2 BAO) | l10n_at_pos signiert über fiskaly; der Beleg weist die Signatur als QR-Code aus und trägt bei Ausfall den Hinweis Sicherheitseinrichtung ausgefallen | FinanzOnline-Zugangsdaten bereitstellen; nicht signierte Aufträge nachsignieren |
| Österreich | Belegerteilung und Aufzeichnungen (§ 132a BAO, § 131 BAO) | DEP7-Export als JSON-Datei und Monats- bzw. Jahresbelege im Kassensystem | DEP regelmäßig sichern und aufbewahren |
| Österreich | Allergeninformation für unverpackte Lebensmittel (§§ 2 bis 4 AIV) | In der Dokumentation 20.0 nicht beschrieben | Aushang, geschulte Personen, dokumentierter Schulungsnachweis, schriftliche Dokumentation |
| Schweiz | Information über offen abgegebene Lebensmittel (Art. 39 Abs. 1 LGV) und Allergene nach Art. 5 Abs. 1 lit. d LIV | In der Dokumentation 20.0 nicht beschrieben | Hinweis auf die mündliche Auskunft und Unterlage beim Personal oder eine fachkundige Person mit unmittelbarer Auskunft; schriftlich genügen Karte oder Plakat |
| Schweiz | Abgrenzung gastgewerbliche Leistung und Mitnahme für die MWST (Art. 25 Abs. 3 MWSTG) | Steuern am Produkt und Presets mit abweichender Steuerposition | Organisatorische Trennung nachweisen; alkoholische Getränke bleiben auch zum Mitnehmen beim Normalsatz |
Typische Fehler
- Ein Menü als eine Position. Dann trägt der Drink den Satz der Speise. Legen Sie Menüs als Kombination an oder trennen Sie die Positionen.
- Chargen nicht geführt. Verfallsdaten setzen Bestandsverfolgung mit Chargen oder Seriennummern voraus; ohne sie zieht FEFO nichts zuerst ab.
- FEFO mit dem Verfallsdatum verwechselt. FEFO ordnet nach dem Entnahmedatum; es wird am Produkt aus dem Verfallsdatum abgeleitet.
- Küchenanzeige am IoT-Box-Anschluss. Die Dokumentation nennt Browser auf Tablet oder Bildschirm; eine IoT-Box unterstützt die Anzeige nicht.
- Kiosk mit Barzahlung geplant. Für den Kiosk sind Barzahlungen nicht vorgesehen.
- Edition übersehen. Die Branchenpakete stehen unter OEEL-1 und hängen von Enterprise-Apps ab.
So gehen Sie vor
- Strukturieren Sie die Karte: Positionen und Warengruppen, Steuersatz je Position, Menüs als Kombination.
- Richten Sie den Restaurantbetrieb ein: Schalter Ist eine Bar/ein Restaurant, Tischplan, Kurse, Küchenanzeige oder Küchendrucker, Presets für Vor Ort und Mitnahme (Odoo-Kasse im Restaurant).
- Verknüpfen Sie Lager und Einkauf: Lieferantenpreise, Nachbestellregeln, Chargen mit Verfallsdatum und daraus abgeleitetem Entnahmedatum, Entnahmestrategie FEFO (Chargen und Seriennummern).
- Klären Sie je Land Modul, Edition und Hosting und verteilen Sie die Pflichten aus der Tabelle: Kasse und TSE in Deutschland, Kassenmeldepflicht, Registrierkasse in Österreich, MWST in der Schweizer Kasse.
- Drucken Sie einen Testbeleg und prüfen Sie ihn gegen die Pflichtangaben des jeweiligen Landes, bevor der Betrieb startet.
- Legen Sie die Allergeninformation je Land an: verwendete Zutaten je Gericht und Form der Angabe am Gast; in Deutschland die Aufzeichnung nur für den mündlichen Weg (§ 4 Abs. 4 LMIDV), in Österreich die schriftliche Dokumentation und der Schulungsnachweis (§§ 3 und 4 AIV), in der Schweiz die Unterlage beim Personal oder eine fachkundige Person (Art. 5 Abs. 1 lit. d LIV).