Lohnabrechnung in Deutschland und Österreich mit Odoo
Kurz gesagt
Für Deutschland und Österreich nennt die Länderliste der Personalabrechnungs-Lokalisierungen in der Odoo-Dokumentation 20.0 und 19.0 kein Modul; die Schweiz ist gelistet (Stand 14. Oktober 2026). Die App Personalabrechnung (Payroll) gehört zur Enterprise-Edition. Module aus dem Odoo Apps Store sind auf Odoo Online nicht installierbar; dort richten Sie die Gehaltsregeln selbst ein oder lassen die Abrechnung außerhalb von Odoo rechnen.
Das Wichtigste
- Die App Personalabrechnung (Payroll) fehlt in der Community-Spalte des Editionsvergleichs von Odoo S.A.; sie gehört zur Enterprise-Edition, die Odoo auf Odoo Online, auf Odoo.sh und als selbst gehostete Installation anbietet.
- Die Länderliste der Personalabrechnungs-Lokalisierungen 20.0 nennt 24 Länder; Deutschland und Österreich fehlen darin, die Schweiz ist enthalten (Stand 14. Oktober 2026).
- Odoo Online ist nach der Dokumentation mit benutzerdefinierten Modulen und mit Modulen aus dem Odoo Apps Store nicht kompatibel; dort richten Sie die Gehaltsregeln selbst ein oder lassen die Abrechnung außerhalb von Odoo rechnen.
- Deutschland: Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung ein und meldet sie im Regelfall elektronisch bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums an; auf Antrag kann das Finanzamt bei unbilliger Härte auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 38 Abs. 3 Satz 1, § 41a Abs. 1 EStG).
- Österreich: Die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer sind im Regelfall elektronisch bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres zu übermitteln; ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, auf dem amtlichen Vordruck bis Ende Jänner, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers bis zum Ende des zweitfolgenden Monats, und eine Zahlung oder Rückzahlung gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, die einem abgelaufenen Kalenderjahr zuzuordnen ist, bis zum Ende des Kalendermonats, das dem Quartal der Zahlung oder Rückzahlung folgt (§ 84 Abs. 1 Z 1 bis Z 4 EStG 1988).
- Österreich: Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung endet grundsätzlich mit dem 15. des Folgemonats, bei Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses oder Wiedereintritt des Entgeltanspruchs nach dem 15. mit dem 15. des übernächsten Monats; werden die Beiträge nach § 58 Abs. 4 ASVG vorgeschrieben, ist die Meldung erstmals für jenen Beitragszeitraum zu erstatten, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde, danach nur bei Änderung der Beitragsgrundlage, und die Frist endet mit dem Siebenten des Monats, der dem Monat der Anmeldung zur Pflichtversicherung oder der Änderung der Beitragsgrundlage folgt (§ 34 Abs. 2 und Abs. 5 ASVG).
Odoo rechnet Löhne mit Gehaltsregeln; nach der Dokumentation konfiguriert das Lokalisierungsmodul eines Landes diese Regeln und sie bestimmen die Berechnung des Gehalts. Ob es ein solches Modul für Deutschland oder Österreich gibt, entscheidet deshalb darüber, wie viel Sie selbst einrichten müssen.
Was die Länderliste für Deutschland und Österreich sagt
Für die Version 20.0 nennt die Dokumentation 24 Länder mit einer Lokalisierung der Personalabrechnung. Deutschland und Österreich sind nicht darunter, die Schweiz schon. Für die Version 19.0 fehlen beide Länder ebenfalls. Die Tabelle hält den Stand vom 14. Oktober 2026 fest und zeigt an zwei gelisteten Ländern, was ein Eintrag bedeutet.
| Land | In der Länderliste 20.0 | Eigenes Kapitel in der Dokumentation | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|---|
| Deutschland | nicht enthalten | nein | Kein vorbereitetes Rechenwerk für Lohnsteuer und Sozialversicherung; Sie legen die Gehaltsregeln selbst an oder nehmen ein Modul aus dem Apps-Store, das auf Odoo Online nicht installierbar ist. |
| Österreich | nicht enthalten | nein | Keine vorbereiteten Gehaltsregeln; die Pflichten richten sich nach dem EStG 1988 (Lohnsteuer, Lohnzettel) und dem ASVG (Beiträge, Meldungen). Sie legen die Regeln selbst an oder nehmen ein Modul aus dem Apps-Store, das auf Odoo Online nicht installierbar ist. |
| Schweiz | enthalten | nein | Die Länderliste nennt die Schweiz, verlinkt aber kein eigenes Kapitel; Einzelheiten im Artikel Lohnabrechnung Schweiz. |
| Belgien | enthalten | ja | Beispiel für einen vollständigen Eintrag: Länderliste und eigenes Kapitel. |
| Niederlande | enthalten | nein | Gelistet ohne eigenes Kapitel; die Einrichtung bleibt Prüfarbeit in der eigenen Datenbank. |
| Vereinigte Staaten von Amerika | enthalten | ja | Zweites Beispiel für einen vollständigen Eintrag mit eigenem Kapitel. |
Die Liste ist keine Zusage für die Zukunft: Die Dokumentation schreibt selbst, dass neue Länder häufig hinzugefügt werden. Prüfen Sie die Liste deshalb für Ihre Version und mit dem Datum, an dem Sie sie öffnen.
Die deutsche und die österreichische Fiskal-Lokalisierung sind davon getrennt. Die Dokumentation führt für Deutschland die Module Germany - Accounting, Germany - Accounting Reports, zwei Module zur Zertifizierung des Kassensystems und das manuell zu installierende Modul Germany - Elster Tax Submission; für Österreich vier Module: Österreich - Buchhaltung, Österreich - Buchhaltungsberichte, Österreichischer SAF-T-Export und Österreich - Sicherheitsvorschriften für Kassensystem. In beiden Modullisten steht kein Lohnmodul. Was die Buchhaltungsmodule jeweils abdecken, steht in Lokalisierung Deutschland und Lokalisierung Österreich.
Was die App Personalabrechnung voraussetzt
Odoo S.A. führt die App Personalabrechnung im Editionsvergleich nur in der Enterprise-Spalte; in der Community-Edition fehlt sie. Nach der Tarifseite von Odoo S.A. gibt es Enterprise auf Odoo Online, auf Odoo.sh und als selbst gehostete Installation. Damit ist die Länderfrage noch nicht entschieden: Ohne Lokalisierungsmodul müssen Sie die Gehaltsregeln Ihres Landes selbst anlegen.
Nach der Dokumentation konfiguriert die Lokalisierung die Gehaltsregeln des Landes. Fehlt sie, tragen Sie die Regeln in eigener Verantwortung nach: Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, Steuertarif, Freibeträge und die Meldewege. Prüfen Sie diese Werte für jedes Abrechnungsjahr neu und gleichen Sie sie mit Ihrer Steuerberatung ab.
Was eine Abrechnung in Deutschland und Österreich liefern muss
Beide Länder verlangen vom Arbeitgeber laufende Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherung. Die Übersicht nennt jede Pflicht mit der im Regelfall geltenden Frist und den wichtigsten Ausnahmen.
| Pflicht | Land | Rechtsgrundlage | Frist und wichtigste Ausnahmen |
|---|---|---|---|
| Lohnsteuer einbehalten und anmelden | Deutschland | § 38 Abs. 3 Satz 1, § 41a Abs. 1 und Abs. 2 EStG | Einbehalt bei jeder Lohnzahlung; Anmeldung spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums, grundsätzlich des Kalendermonats (Vierteljahr bei Vorjahres-Lohnsteuer über 1.080 bis 5.000 Euro, Kalenderjahr bis 1.080 Euro); Übermittlung elektronisch, auf Antrag Verzicht bei unbilliger Härte |
| Lohnsteuerbescheinigung übermitteln | Deutschland | § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG, § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO | elektronisch für jeden Arbeitnehmer bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres; nicht bei pauschal besteuertem Arbeitslohn (§ 41b Abs. 6 EStG) und nicht im Privathaushalt mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten ohne maschinelle Lohnabrechnung, der auf dem amtlichen Vordruck bis zum letzten Tag des Monats Februar übermittelt (§ 41b Abs. 3 EStG) |
| Beitragsnachweis an die Einzugsstelle übermitteln | Deutschland | § 28f Abs. 3 Satz 1 SGB IV | zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung; nicht bei Beschäftigten in privaten Haushalten bei Verwendung von Haushaltsschecks |
| Beschäftigungsmeldungen erstatten | Deutschland | § 28a Abs. 1 Satz 1 SGB IV | anlassbezogen, unter anderem bei Beginn (Nr. 1) und Ende (Nr. 2) der versicherungspflichtigen Beschäftigung, bei Änderungen in der Beitragspflicht (Nr. 5) und bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Nr. 9) |
| Lohnsteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erheben | Österreich | § 47 Abs. 1, § 78 Abs. 1 EStG 1988 | Einbehalt bei jeder Lohnzahlung; besteht im Inland eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben; bei Abschlagszahlungen mit Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats erst bei der Abrechnung (§ 78 Abs. 2 EStG 1988) |
| Lohnzettel der im Kalenderjahr Beschäftigten übermitteln | Österreich | § 84 Abs. 1 Z 1 bis Z 4 EStG 1988 | elektronisch bis Ende Februar des Folgejahres; auf dem amtlichen Vordruck bis Ende Jänner, wenn die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist; bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bis zum Ende des zweitfolgenden Monats; bei Zahlungen oder Rückzahlungen gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, die einem abgelaufenen Kalenderjahr zuzuordnen sind, bis zum Ende des Kalendermonats, das dem Quartal der Zahlung oder Rückzahlung folgt |
| Beitragsgrundlagen der Beschäftigten melden | Österreich | § 34 Abs. 2 und Abs. 5 ASVG | monatlich, elektronisch bis zum 15. des Folgemonats; bei Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses oder Wiedereintritt des Entgeltanspruchs nach dem 15. bis zum 15. des übernächsten Monats; werden die Beiträge nach § 58 Abs. 4 ASVG vorgeschrieben, ist die Meldung erstmals für den Beitragszeitraum zu erstatten, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde, und danach nur bei Änderung der Beitragsgrundlage, jeweils bis zum Siebenten des Monats, der dem Monat der Anmeldung zur Pflichtversicherung oder der Änderung der Beitragsgrundlage folgt |
| Allgemeine Beiträge an die Krankenversicherung zahlen | Österreich | § 58 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 4 ASVG | fällig am letzten Tag des Kalendermonats, in den das Ende des Beitragszeitraums fällt; bei Vorschreibung nach Abs. 4 abweichend; bei Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses oder Wiedereintritt des Entgeltanspruchs nach dem 15. erst am letzten Tag des Folgemonats |
Nach der Dokumentation gehören die Berichtspflichten eines Landes zur Lokalisierung. Ohne Lokalisierungsmodul bleibt für jede Zeile der Tabelle eine eigene Gehaltsregel oder ein eigener Export, den jemand pflegt. In die Berechnung fließt ein, welche Stunden gearbeitet wurden; wie das in Odoo erfasst wird, zeigt Zeiterfassung in Österreich und der Schweiz.
Welche Wege für Deutschland und Österreich bleiben
- Modul aus dem Apps-Store. Die App-Plattform von Odoo S.A. liefert am 14. Oktober 2026 für die Suche nach „Germany payroll“ drei Module und für „Austria payroll“ zwei Module von Drittanbietern. Prüfen Sie vor dem Kauf vier Dinge: ob das Modul für Ihre Odoo-Version freigegeben ist, ob es außerhalb von Odoo Online laufen darf, ob es die Pflichten der Tabelle abdeckt und wer die Sätze und Grenzwerte fortschreibt und welche Aktualisierung der Anbieter zusagt.
- Gehaltsregeln selbst anlegen. Unter Personalabrechnung ‣ Konfiguration ‣ Regeln liegt für jede Gehaltsstruktur ein Satz Regeln; die Dokumentation rät, Regeln nur bei Bedarf zu ändern oder neu zu erstellen. Fehlt die Lokalisierung, legen Sie die Abzugszeilen selbst an. Dieser Weg verlangt laufende Pflege und lohnsteuerliches Wissen; lassen Sie den ersten Lohnlauf von Ihrer Steuerberatung gegenprüfen.
- Abrechnung außerhalb von Odoo. Rechnet ein Lohnbüro oder eine eigene Lohnsoftware, übernehmen Sie in Odoo nur das Ergebnis, etwa als monatlichen Buchhaltungseintrag über die Lohngesamtkosten. Die App Personalabrechnung bleibt dann ungenutzt.
So prüfen Sie Ihre eigene Datenbank
- Klären Sie die Edition. Der Editionsvergleich von Odoo S.A. führt die App Personalabrechnung nur in der Enterprise-Spalte; in der Community-Edition fehlt sie, und dort endet das Thema an dieser Stelle.
- Öffnen Sie Personalabrechnung ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen. Ein Abschnitt mit dem Ländernamen erscheint nach der Dokumentation nur, wenn ein Lokalisierungsmodul installiert ist.
- Suchen Sie im App-Menü nach dem Ländernamen. Die Dokumentation beschreibt diesen Weg, um die verfügbaren Module eines Landes zu sehen; bei mehreren Modulen kann mehr als eines nötig sein. Sie nennt dafür das Beispiel Ägypten mit zwei Modulen.
- Klären Sie das Hosting. Auf Odoo Online sind Module aus dem Apps-Store nicht installierbar; dort nutzen Sie die selbst angelegten Gehaltsregeln oder lassen die Abrechnung außerhalb von Odoo rechnen.
- Wiederholen Sie den Blick in die Länderliste bei jedem Versionswechsel. Neue Länder kommen nach Angaben der Dokumentation hinzu; Ihre Entscheidung kann sich dadurch ändern.
Typische Fehler
- Erwartung, die deutsche Buchhaltungslokalisierung bringe die Lohnabrechnung mit. Ihre Modulliste umfasst Buchhaltung, Berichte, zwei Zertifizierungsmodule für das Kassensystem und das Modul für die Umsatzsteuer-Voranmeldung; ein Lohnmodul steht nicht darin.
- Modul aus dem Apps-Store auf Odoo Online gebucht. Odoo Online ist mit Modulen aus dem Apps-Store nicht kompatibel; der Kauf hilft dort nicht.
- Modul ohne Prüfung der Version gekauft. Klären Sie vorab, für welche Odoo-Version das Modul freigegeben ist, und fragen Sie beim Anbieter nach, wie er Änderungen an Sätzen und Grenzwerten nachliefert.
- Eigenbau ohne Abgleich. Wer Bemessungsgrenzen und Steuertarif in eigenen Regeln hinterlegt, muss sie jedes Jahr neu prüfen; die Regeln der Lokalisierung kommen nach der Dokumentation mit dem Lokalisierungsmodul, eigene Regeln pflegen Sie selbst.
Für Deutschland und Österreich ist die Schweizer Einrichtung kein Ersatz, sondern ein Muster: Lohnabrechnung Schweiz in Odoo zeigt, wie Vertrag, Arbeitsplan und Gehaltsregeln in der App zusammenspielen.