Differenzbesteuerung an der Odoo-Kasse: Ankauf und Verkauf
Kurz gesagt
Wiederverkäufer in Deutschland können gebrauchte bewegliche Gegenstände nach § 25a UStG differenzbesteuern, wenn ihnen die Stücke im Gemeinschaftsgebiet ohne Umsatzsteuer oder differenzbesteuert geliefert wurden; die Steuer wird aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis herausgerechnet. Am Tresen erfassen Sie den Ankauf als Einkauf, zahlen ihn per Ein-/Auszahlung aus der Kasse aus und verkaufen mit dem Hinweis Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung ohne gesonderten Steuerausweis.
Das Wichtigste
- § 25a Abs. 1 UStG verlangt einen Wiederverkäufer und Gegenstände, die ihm im Gemeinschaftsgebiet ohne Umsatzsteuer oder differenzbesteuert geliefert wurden.
- Der Steuersatz ist der allgemeine Satz von 19 Prozent (§ 25a Abs. 5 Satz 1, § 12 Abs. 1 UStG); die Steuer wird aus der Differenz herausgerechnet.
- In den Fällen der Differenzbesteuerung trägt die Rechnung die Angabe Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung; der gesonderte Steuerausweis ist nicht anzuwenden (§ 14a Abs. 6 UStG).
- Aufzeichnungen je Stück: Verkaufspreis, Einkaufspreis und Bemessungsgrundlage (§ 25a Abs. 6 UStG).
- Odoo 20.0: Auszahlung mit Grund über Ein-/Auszahlung; die Steuerposition wählen Sie im Auftrag über das Drei-Punkte-Symbol und Steuer.
- Österreich: Hinweis auf die Differenzbesteuerung in der Rechnung, für Gebrauchtgegenstände etwa die Angabe Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung (§ 24 Abs. 7 UStG 1994).
Wer Gebrauchtes am Tresen ankauft, arbeitet an zwei Stellen: Die Ware kommt über den Einkauf in den Bestand, das Geld geht aus der Kasse, verkauft wird über das Kassensystem. Die Schritte gelten für Odoo 20.0 mit den Apps Kassensystem (Point of Sale), Lager, Einkauf und Buchhaltung.
Was Sie vorab brauchen
- Rechte: Eine Ein- oder Auszahlung darf nur ausführen, wer im Kassensystem mindestens Basiszugriff (basic access) hat.
- Produkte: Ein Produkt braucht Verfügbar im Kassensystem (Available in POS). Sind Kategorien des Kassensystems im Einsatz, muss es einer zugeordnet sein; sonst erscheint es im Kassenbildschirm nicht.
- Kennzeichnung: Im Lager Los- & Seriennummern einschalten, am Produkt Nachverfolgung (Tracking) auf Mittels einzigartiger Seriennummer stellen; siehe Chargen und Seriennummern in Odoo.
- Steuer: Legen Sie eine Steuer mit der Steuerberechnung Steuergruppe (Group of Taxes) ohne Untersätze und ohne Betrag an, Bezeichnung zum Beispiel Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung. Sie steht am Produkt als Verkaufssteuer oder ersetzt die allgemeine Verkaufssteuer; dafür trägt sie im Feld Ersetzt (Replaces) die allgemeine Verkaufssteuer und die Steuerposition, in der sie gilt.
- Kasse: In den Kassensystem-Einstellungen im Abschnitt Buchhaltung Flexible Steuern (Flexible Taxes) einschalten und Standard- und erlaubte Steuerpositionen wählen.
- Belege und Fiskalisierung: Ankaufsbeleg auf Papier; die technische Sicherheitseinrichtung und die Kassenmitteilung beschreiben Odoo-Kasse und TSE in Deutschland und Kassenmeldepflicht mit Odoo.
Die Kasse rechnet die Steuer nicht aus der Differenz des angekauften Stücks. Odoo 20.0 kennt die Steuerberechnung als Steuergruppe, festen Betrag, Prozentsatz, Prozentsatz der enthaltenen Steuern und benutzerdefinierte Formel; die benutzerdefinierte Formel kann neben dem Einzelpreis auch Felder des Produkts lesen. Eine Steuerberechnung, die den Einkaufspreis des einzelnen angekauften Stücks aus dem zugehörigen Einkauf auswertet, beschreibt die Dokumentation nicht; rechnen Sie die Steuer deshalb je Stück aus und buchen Sie sie. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, ob Ware und Einkäufe die Voraussetzungen des § 25a Abs. 1 UStG erfüllen; den Buchungsweg beschreibt Differenzbesteuerung nach § 25a UStG in Odoo.
Schritt für Schritt: ein Ankauf und ein Verkauf
Schritt 1: Das Stück aufnehmen und kennzeichnen
Nehmen Sie das Stück an, prüfen Sie es und vereinbaren Sie den Preis. Vergeben Sie eine Stücknummer und kleben Sie sie auf das Stück: Bei einem verfolgten Produkt übernimmt Odoo die Seriennummer beim Hinzufügen in den Warenkorb, und fehlt noch eine Nummer, öffnet sich ein Fenster zum Anlegen. Ergebnis: Lager und Kasse führen dasselbe Stück unter derselben Nummer.
Schritt 2: Den Ankauf erfassen
Die Dokumentation zum Kassensystem beschreibt für Warenbewegungen Verkauf und Erstattung; der Ankauf gehört in den Einkauf. Legen Sie einen neuen Auftrag an, wählen Sie den Lieferanten (zum Beispiel Ankauf privat), tragen Sie das Stück mit Menge 1 und den vereinbarten Preis ein und bestätigen Sie. Die Zeile bleibt ohne Steuer, weil von einer Privatperson keine Umsatzsteuer geschuldet wird; § 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG setzt das voraus. Kaufen Sie von einem anderen Wiederverkäufer, greift die zweite Alternative der Nummer 2, weil auf der Vorstufe schon die Differenzbesteuerung angewandt wurde; weist der Lieferer dagegen Umsatzsteuer aus, ist die Differenzbesteuerung für dieses Stück nicht eröffnet. Nach dem Validieren des Wareneingangs liegt das Stück im Bestand. Siehe Einkauf in Odoo und Eingangsrechnungen erfassen.
Schritt 3: Den Kaufpreis aus der Kasse auszahlen
Öffnen Sie im Kassenbildschirm das Menü (Hamburger-Symbol), wählen Sie Ein-/Auszahlung (Cash In/Out) und Auszahlung. Tragen Sie den Betrag und als Grund die Nummer des Ankaufsbelegs ein und bestätigen Sie. Die Dokumentation beschreibt die Funktion ausdrücklich für einen Geldvorgang ohne Verkauf. Ergebnis: Der Betrag fehlt im erwarteten Kassenbestand und ist mit einem Grund belegt.
Schritt 4: Den Ankaufsbeleg aushändigen
Händigen Sie der verkaufenden Person einen Beleg aus; er hält den Einkaufspreis je Stück fest, den § 25a Abs. 6 UStG in Ihren Aufzeichnungen verlangt. Beispieltext:
Zweiradex, Hauptstraße 4, 12345 Musterstadt
Ankaufsbeleg Nr. A-2026-0147
Datum: 17.10.2026
Gegenstand: Trekkingrad, Stücknummer RAD-2026-0147
Ankaufspreis: 60,00 EUR, in bar ausgezahlt
Ankauf von privat, ohne Umsatzsteuer
Name der verkaufenden Person: A. Beispiel
Unterschrift: ______________
Name und Anschrift der verkaufenden Person sind eine redaktionelle Empfehlung; § 25a Abs. 6 UStG verlangt Verkaufspreise, Einkaufspreise und Bemessungsgrundlagen.
Schritt 5: Das Stück verkaufen
Wählen Sie das Produkt im Kassenbildschirm; bei einem verfolgten Produkt steht die Stücknummer danach im Warenkorb. Weicht der Preis von der Vorgabe ab, ändern Sie ihn mit dem Feld Preis (Price). Trägt das Produkt noch die allgemeine Verkaufssteuer, wählen Sie im Auftrag über das Drei-Punkte-Symbol und Steuer (Tax) die Steuerposition, die Ihre Differenzsteuer anwendet. Markieren Sie die Zeile und legen Sie über das Drei-Punkte-Symbol eine Kundennotiz (Customer Note) mit dem Text Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung an; Kundennotizen erscheinen nach der Dokumentation auf Belegen und Rechnungen. Ergebnis: Der Warenkorb zeigt den vollen Preis, und die Zeile trägt den Hinweis.
Schritt 6: Abschließen und den Beleg ausgeben
Klicken Sie Zahlung (Payment), wählen Sie die Zahlungsart und Validieren (Validate). Drucken Sie den vollständigen Beleg (Full Receipt) oder lassen Sie ihn über Automatischer Bondruck (Automatic Receipt Printing) automatisch erstellen. Notieren Sie die Bonnummer in Ihrer Stückliste. Den Tagesabschluss beschreibt Schichtabschluss und Kassenabgleich.
So sieht der Kassenbon aus
Für den Verkauf eines differenzbesteuerten Stücks, Beispieltext:
Zweiradex, Hauptstraße 4, 12345 Musterstadt
Bon 2026-000481 17.10.2026 15:42
Vorgang 15:42:03 bis 15:42:11
1 x Gebrauchtes Trekkingrad (RAD-2026-0147) 129,00
Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung (Differenzbesteuerung § 25a UStG)
Steuersatz 19 %, kein gesonderter Steuerausweis
Summe 129,00
Bar 129,00
Seriennummer Kasse: K-01 TSE: BSI-K-TR-0000-0000
Prüfwert: 4711ABCD Signaturzähler: 4711
Der Kassenbon muss die Angaben des § 6 Satz 1 KassenSichV tragen: Name und Anschrift des Unternehmers, Datum sowie Beginn und Ende des Vorgangs, Menge und Art der Ware, Transaktionsnummer, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe mit dem anzuwendenden Steuersatz, die Seriennummern von Aufzeichnungssystem und TSE sowie Prüfwert und Signaturzähler. Im Beispiel trägt der Artikelname die Stücknummer.
Der anzuwendende Satz ist bei einer differenzbesteuerten Lieferung der allgemeine Satz, im Belegbeispiel also 19 Prozent (§ 25a Abs. 5 Satz 1, § 12 Abs. 1 UStG). Einen gesonderten Steuerbetrag zeigt der Beleg nicht: § 14a Abs. 6 Satz 2 UStG nimmt den gesonderten Steuerausweis nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG für die Fälle des § 25a Abs. 3 und 4 aus, und nach Satz 1 trägt die Rechnung die Angabe Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung.
So führen Sie die Aufzeichnung je Stück
§ 25a Abs. 6 UStG verlangt Aufzeichnungen, aus denen sich Verkaufspreise, Einkaufspreise und Bemessungsgrundlagen ergeben; bei zusätzlicher allgemeiner Besteuerung sind getrennte Aufzeichnungen zu führen. Führen Sie deshalb eine Zeile je Stück. Die Beispielrechnung nutzt erfundene Zahlen in Euro:
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Stücknummer | RAD-2026-0147 |
| Ankaufsbeleg | A-2026-0147 vom 17.10.2026 |
| Einkaufspreis (Ankauf von privat, ohne Umsatzsteuer) | 60,00 |
| Verkaufspreis (brutto, Bon 2026-000481 vom 17.10.2026) | 129,00 |
| Differenz nach § 25a Abs. 3 Satz 1 UStG | 69,00 |
| Umsatzsteuer darin (69,00 ÷ 1,19 × 0,19) | 11,02 |
| Bemessungsgrundlage (69,00 − 11,02) | 57,98 |
Der Einkaufspreis steht am Einkauf, der Verkaufspreis am Kassenauftrag, die Stücknummer an beiden. Prüfen Sie nach jedem Vorgang, dass Ankaufsbeleg, Eingangsrechnung und Kassenbon zusammenpassen.
So prüfen Sie das Ergebnis
- Der Kassenbon trägt bei der differenzbesteuerten Zeile den Hinweis Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung, und im Steuerblock steht kein Betrag aus der allgemeinen Steuer.
- Der Bericht Verkaufsdetails (Sales Details) der Sitzung führt im öffentlichen Community-Zweig 20.0 die Steuern mit Bezeichnung und Betrag auf; prüfen Sie ihn in Ihrer Datenbank.
- Die Auftragsliste der Sitzung zeigt Bonnummer, Datum, Kasse und Betrag.
- Prüfen Sie, dass die Stücknummer am Kassenauftrag steht und sich bis zum Wareneingang zurückverfolgen lässt.
- Ihre Stückliste lässt jede Verkaufsposition auf den Ankauf, die Bonnummer und die Bemessungsgrundlage zurückführen.
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Ursache | Behebung |
|---|---|---|
| Auf dem Bon steht ein Steuerbetrag | Die Zeile trägt noch die allgemeine Verkaufssteuer | Im Auftrag die Differenzsteuer wählen; bei ausschließlich differenzbesteuertem Verkauf die Steuer am Produkt ändern |
| Der Hinweis fehlt auf dem Bon | Es wurde keine Kundennotiz gesetzt | Kundennotiz an der Zeile oder Text in der Fußzeile des Kassenbons hinterlegen |
| Die Stücknummer fehlt im Warenkorb | Keine Verfolgung am Produkt oder Nummer nicht gewählt | Nachverfolgung auf Mittels einzigartiger Seriennummer stellen, Nummer anlegen oder auswählen |
| Der Ankauf steht nicht im Bestand | Wareneingang nicht validiert | Wareneingang validieren |
| Die Auszahlung fehlt im Kassenbestand | Vorgang nicht bestätigt oder Recht fehlt | Mit Basiszugriff wiederholen und den Grund eintragen |
Österreich und die Schweiz
Österreich regelt die Differenzbesteuerung in § 24 UStG 1994 mit eigenen Voraussetzungen. Die Rechnung muss nach Abs. 7 auf die Differenzbesteuerung hinweisen; für Gebrauchtgegenstände nennt die Vorschrift die Angabe Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung als Beispiel, und der gesonderte Steuerausweis nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 ist nicht anzuwenden. Dazu kommt die Registrierkassenpflicht, siehe Registrierkassa in Österreich mit Odoo.
Die Schweiz beschränkt die Margenbesteuerung in Art. 24a MWSTG auf Sammlerstücke wie Kunstgegenstände und Antiquitäten (in Kraft seit 1. Januar 2018). Für gewöhnliche Gebrauchtwaren nennt die Vorschrift diese Möglichkeit nicht; die Steuer bemisst sich dann nach dem empfangenen Entgelt (Art. 24 Abs. 1 MWSTG). Ob 8,1 Prozent oder 2,6 Prozent gilt, entscheidet nicht das Wort gebraucht, sondern die Ware: Auf Gegenstände, die weder dem reduzierten Satz noch dem Sondersatz für Beherbergung unterliegen, entfällt seit 1. Januar 2024 der Normalsatz von 8,1 Prozent (Art. 25 Abs. 1 MWSTG); für Waren des reduzierten Satzes wie Lebensmittel, Bücher oder Medikamente gilt 2,6 Prozent (Art. 25 Abs. 2 MWSTG). Siehe Odoo-Kasse in der Schweiz.
Wann Sie Hilfe holen sollten
- Wenn unklar ist, ob Ihre Ware und Ihre Einkäufe unter § 25a Abs. 1 UStG fallen, etwa bei grenzüberschreitenden Einkäufen, für die Abs. 7 Ausnahmen nennt.
- Wenn Sie neben der Differenzbesteuerung auch die allgemeine Besteuerung anwenden; dann sind getrennte Aufzeichnungen zu führen (§ 25a Abs. 6 Satz 2 UStG).
- Wenn Sie den Verzicht nach § 25a Abs. 8 UStG prüfen oder statt der Einzelmarge die Gesamtdifferenz eines Zeitraums bilden wollen; die Wahl gehört in die Buchhaltung und in die Voranmeldung.