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Odoo in der Bäckerei: Filialen, Vorbestellung, Tagesproduktion

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Odoo 20.0 Community und Enterprise; Odoo Online, Odoo.sh und On-Premise; Kassensystem, Lager, Fertigung und Website; Lokalisierungen DE, AT und CH

Kurz gesagt

Odoo 20.0 bildet Filialen, Vorbestellung und Tagesproduktion mit Standard-Apps ab: je Haus eine Kasse mit eigenem Zahlungsweg, Stücklisten als Rezepturen, Nachbestellregeln als Nachschub; die Branchenvorlage Bakery liefert vorbereitete Daten, steht aber unter der Lizenz OEEL-1, die ein gültiges Enterprise-Abonnement verlangt. Steuersatz, geeichte Waage und Allergenauskunft bleiben Betriebsaufgabe: Deutschland 7 Prozent auf Backwaren; Österreich 10 Prozent auf Backwaren, seit 1. Juli 2026 4,9 Prozent auf die Lieferung von Brot der Unterposition 1905 90 30, während Restaurationsumsätze bei 10 Prozent bleiben; Schweiz 2,6 Prozent auf Lebensmittel ohne alkoholische Getränke zum Mitnehmen oder zur Auslieferung, sofern die Abgrenzung zu den gastgewerblichen Leistungen gesichert ist.

Das Wichtigste

  • Die Branchenvorlage Bakery im Zweig 20.0 steht unter der Lizenz OEEL-1, die laut Lizenztext nur mit einem gültigen Enterprise-Abonnement genutzt werden darf, und hängt unter anderem von Kassensystem, Website und Knowledge ab.
  • Je Filiale ist eine eigene Kasse mit eigener Barzahlungsmethode und eigenem Kassenjournal vorgesehen (Dokumentation 20.0).
  • Vorbestellungen laufen über Verkaufsaufträge an der Kasse, eine Voreinstellung mit Zeitfenstern oder Click & Collect mit Abhollager.
  • Deutschland: Backwaren als Lieferung 7 Prozent, Getränke im Gastraum 19 Prozent (§ 12 UStG).
  • Deutschland: Waagen im geschäftlichen Verkehr brauchen eine gültige Eichfrist; für nichtselbsteinspielende Handelswaagen unter 350 Kilogramm Höchstlast sind es vier Jahre (Anlage 7 Nr. 2.2.3 MessEV), sonst zwei. Die Ausnahme für Kleinbeträge nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 MessEV greift, solange der Geschäftsvorgang 6,21 Euro nicht überschreitet und der Jahresumsatz nicht mehr als 2.485,16 Euro beträgt; beide Grenzen gelten einschließlich, Ausschankmaße sind ausgenommen, die Beweislast trägt der Verwender (Bekanntmachung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 1. März 2024; § 5 Abs. 5 MessEV).
  • Allergene sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz für unverpackte Ware anzugeben; in Deutschland gilt der Allergeninformationsweg nach § 4 Abs. 2 LMIDV auch für Dauerbackwaren und Süßwaren, die in der Verkaufsstätte für den unmittelbaren Verkauf vorverpackt und zur Selbstbedienung angeboten werden (§ 4 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 LMIDV), verlangt nur der mündliche Weg nach § 4 Abs. 4 LMIDV zusätzlich eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung der Zutaten, und eine Allergenfunktion haben wir in den geöffneten Seiten der Dokumentation 20.0 nicht gefunden.

Eine Bäckerei verkauft am selben Morgen an mehreren Theken, produziert in einer Backstube und nimmt Bestellungen für den nächsten Tag an. Ob eine Software dafür reicht, entscheidet sich an drei Stellen: ob sie je Haus getrennt abrechnet, ob sie den Nachschub aus der Backstube kennt und ob sie die Angaben führt, die Finanzamt und Lebensmittelaufsicht verlangen.

Die Branchenvorlage Bakery und ihre Grenzen

Odoo führt Branchenpakete im öffentlichen Repositorium odoo/industry; für Bäckereien liegt dort im Zweig 20.0 das Modul bakery. Sein Manifest nennt die Lizenz OEEL-1 und die Abhängigkeiten contacts, hr, knowledge, pos_sale, purchase und website_sale und lädt Produkte, eine Kassenkonfiguration und einen Knowledge-Artikel. Ein Paket ist vorbereitete Daten auf Standard-Apps; OEEL-1 ist laut Dokumentation die Odoo Enterprise Edition License v1.0 und erlaubt die Nutzung nur mit gültigem Enterprise-Abonnement (Inhalt der Branchenpakete). Auch der öffentliche Community-Zweig von odoo/odoo kennt eine Bäckereivorlage: load_onboarding_bakery_scenario legt eine Kasse Bakery Shop mit eigenem Journal und eigener Barzahlungsmethode an und beschränkt die Warengruppen auf Brot und Backwaren.

Filialen: eine Kasse und ein Lagerhaus je Haus

Je Filiale legen Sie eine eigene Kassenkonfiguration an (Point of Sale → Configuration → Point of Sales); die Dokumentation verlangt für jede Kasse eine eigene Barzahlungsmethode und ein eigenes Kassenjournal, damit die Buchungen je Verkaufsstelle getrennt bleiben (Kasse je Filiale). Für den Nachschub aus der Backstube braucht jede Filiale ein eigenes Lagerhaus (Inventory → Configuration → Warehouses); die Dokumentation verlangt für diesen Weg, dass jedes Haus als Lagerhaus geführt wird. Im Reiter Warehouse Configuration liegt das Feld Resupply From, dort markieren Sie das Lagerhaus der Backstube; am Produkt erscheint die Route danach als “X: Supply Product from Y” (Lagerhäuser und Lagerorte einrichten). Rechtlich getrennte Häuser mit eigener Firma bilden Sie über Mehrere Gesellschaften ab; ein Abhollagerhaus im Webshop setzt voraus, dass das Lagerhaus und die Website derselben Firma zugeordnet sind.

Die Kassenpflichten bleiben je Land beim Betreiber. In Deutschland brauchen elektronische Aufzeichnungssysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a Abs. 1 AO), erstmals anzuwenden seit 1. Januar 2020 (Art. 97 § 30 Abs. 1 EGAO), und die Belegausgabe für jeden Vorgang (§ 146a Abs. 2 AO); Odoo stellt dafür l10n_de_pos_cert und l10n_de_pos_res_cert bereit (Kasse und TSE in Deutschland). In Österreich gilt die Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro übersteigen (§ 131b Abs. 1 Z 2 BAO; Modul l10n_at_pos, Registrierkasse in Österreich). Für die Schweiz beschreibt die Fiskallokalisierung keinen eigenen Kassenpflichten-Teil (MWST in der Schweizer Kasse).

Vorbestellung und Abholung

Erstens der Verkaufsauftrag: Angebote und Aufträge aus dem Verkaufsbereich laden Sie an der Kasse über den Eintrag Quotation/Order und rechnen sie vollständig oder mit einer Anzahlung ab. Zweitens die Voreinstellung: In den Kasseneinstellungen aktivieren Sie Take out / Delivery / Members und schalten in der Voreinstellung Manage orders by time ein (Arbeitszeit, Zubereitungskapazität je Zeitfenster und die Öffnungszeiten im Reiter Schedule); eine Voreinstellung kann auch eine Steuerposition tragen. Drittens Click & Collect: Unter Website ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen schalten Sie im Bereich eCommerce die Option Click & Collect ein; die Abhollagerhäuser tragen den Anbieter Pick up in store. Ein Lagerhaus ist nur wählbar, wenn das Produkt dort verfügbar ist oder Sie den Verkauf ohne Bestand erlauben. Mit Allow selection up to wählen Kundinnen und Kunden einen Abholtag; die Zahlung vor Ort ist standardmäßig aktiv.

Tagesproduktion aus Stücklisten

Die Rezeptur eines Gebäcks bilden Sie als Stückliste ab (Manufacturing ‣ Produkte ‣ Stücklisten), mit Menge und Zutaten als Komponenten (Stücklisten in Odoo); den Nachschub steuern Nachbestellregeln mit Mindest- und Höchstmenge, die bei der Route Buy eine Anfrage und bei der Route Manufacture einen Fertigungsauftrag auslösen (Fertigungsaufträge planen). Für frische Ware kommen Chargen mit Haltbarkeitsdatum und die Entnahmestrategie FEFO dazu; FEFO greift dabei das Entnahmedatum (Removal Date) auf, das sich aus dem Ablaufdatum abzüglich der am Produkt gesetzten Tage ergibt (Chargen und Seriennummern).

Ein Backtag: Rezeptur bis Filialkasse

An welcher Station Steuersatz, Eichfrist und Allergendaten in die Arbeit kommen, zeigt der folgende Ablauf.

Ein Backtag von der Rezeptur bis zur Filialkasse
  1. Rezeptur als Stückliste anlegenZutaten und Mengen je Gebäck; an den Komponenten hängen die Allergendaten
  2. Nachschub planenNachbestellregel je Rohstoff; Route Buy erzeugt eine Anfrage, Route Manufacture einen Fertigungsauftrag
  3. Tagesproduktion in der BackstubeFertigungsauftrag mit Komponenten und Menge
  4. Ware an die Filiale liefernUmlagerung zwischen zwei Lagerhäusern, Route X: Supply Product from Y
  5. Wiegen und auszeichnenEinheit Kilogramm, To Weigh, geeichte Waage mit gültiger Eichfrist; Etikett mit Gewichtsbarcode
  6. An der Filialkasse verkaufenSteuersatz je Produkt; Voreinstellung oder Steuerposition trennt Theke und Gastraum
  7. Vorbestellung abarbeitenVerkaufsauftrag, Voreinstellung mit Zeitfenster oder Click & Collect
  8. Allergenauskunft gebenAushang oder Karte; mündlich in Deutschland nur mit schriftlicher oder elektronischer Aufzeichnung der Zutaten
  9. FilialabschlussSchichtabschluss je Kasse; Bestand je Lagerort abgleichen

Der Ablauf ist ein Beispiel für eine Bäckerei mit Backstube und mehreren Filialen; die Stationen sind eine Arbeitsreihenfolge, kein gesetzlicher Ablauf.

Quelle: Nach der Dokumentation 20.0 (Kassensystem, Lager, Fertigung, Website) und den im Text genannten Vorschriften.

Steuersätze: was am Produkt steht

In Odoo hängt der Satz am Produkt; in der Kasse lassen sich die festen Produktsteuern laut Dokumentation nur über eine Steuerposition ändern.

Land Verkauf über die Theke Abgabe im Gastraum Grundlage
Deutschland Backwaren als Lieferung 7 Prozent Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Abgabe von Speisen und Getränken mit ausreichenden unterstützenden Dienstleistungen) 7 Prozent, Getränke 19 Prozent § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 15, Abs. 1 UStG; Anlage 2 Nr. 31 (Kapitel 19); Art. 6 Abs. 1 DVO (EU) Nr. 282/2011
Österreich Brot als Lieferung (Unterposition 1905 90 30 der Kombinierten Nomenklatur) 4,9 Prozent, andere Backwaren als Lieferung 10 Prozent Abgabe der in Anlage 1 genannten Speisen und Getränke im Rahmen einer sonstigen Leistung (Restaurationsumsätze) 10 Prozent; Getränke, die Anlage 1 nicht nennt, 20 Prozent § 10 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 2 Z 1 lit. a und b UStG 1994; Anlage 1 Z 19, Anlage 3 Z 11
Schweiz Lebensmittel ohne alkoholische Getränke zum Mitnehmen oder zur Auslieferung 2,6 Prozent, sofern die Abgrenzung zu den gastgewerblichen Leistungen gesichert ist gastgewerbliche Leistung 8,1 Prozent Art. 25 Abs. 1 bis 3 MWSTG

In Deutschland gilt der Satz von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung der Nummer 15. Nach Art. 6 Abs. 1 und 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 setzt das die Abgabe von Speisen und Getränken zusammen mit ausreichenden unterstützenden Dienstleistungen voraus, die den sofortigen Verzehr ermöglichen; die Räumlichkeiten des Leistenden unterscheiden die Restaurant- von der Verpflegungsdienstleistung, und die Abgabe ohne solche unterstützenden Dienstleistungen ist keine von beiden. Getränke bleiben beim Regelsteuersatz (7 Prozent auf Speisen). In Österreich ermäßigt sich seit 1. Juli 2026 die Steuer auf 4,9 Prozent nur für die Lieferung und die Einfuhr von Gegenständen der Anlage 3, und zwar nur, wenn die Lieferung ausschließlich solche Gegenstände betrifft (§ 10 Abs. 1a UStG 1994); Brot erfasst Anlage 3 Z 11 über die Unterposition 1905 90 30 der Kombinierten Nomenklatur, andere Backwaren Anlage 1 Z 19 über Kapitel 19. Ein Restaurationsumsatz ist keine Lieferung; für die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer sonstigen Leistung bleibt es bei 10 Prozent (§ 10 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994), auch für Brot (4,9 Prozent in Österreich).

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen: Eine Brezel zu 1,50 Euro brutto trägt 7 Prozent, ein Kaffee zu 3,00 Euro brutto 19 Prozent. Netto sind das 1,40 Euro (1,50 ÷ 1,07) und 2,52 Euro (3,00 ÷ 1,19), die Steuer beträgt 0,58 Euro. Führt der Betrieb den Kaffee mit dem Satz der Speisen, stimmt eine Zeile nicht.

Waage: Eichfrist und Datenbankprüfung

Die folgenden Angaben gelten für Deutschland. Verwendet werden dürfen nur vorschriftsgemäße Messgeräte (§ 31 Abs. 1 Satz 1 MessEG); nach Ablauf der Eichfrist ist die Verwendung unzulässig (§ 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MessEG). Die Eichfrist beträgt zwei Jahre, soweit Anlage 7 der Mess- und Eichverordnung nichts anderes bestimmt (§ 34 Abs. 1 MessEV); für nichtselbsteinspielende Handelswaagen unter 350 Kilogramm Höchstlast sind es vier Jahre (Anlage 7 Nr. 2.2.3), und die Frist endet mit dem Kalenderjahr (§ 34 Abs. 2). Nachweise über Wartungen bewahren Sie bis drei Monate nach Ablauf der Eichfrist, längstens fünf Jahre, auf (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG). Die Ausnahme des § 5 Abs. 1 Nr. 11 MessEV greift, solange die Leistung 6,21 Euro je Geschäftsvorgang nicht überschreitet und der mit solchen Messgeräten erwirtschaftete Jahresumsatz nicht mehr als 2.485,16 Euro beträgt; beide Grenzen gelten einschließlich (Bekanntmachung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 1. März 2024). Auf Ausschankmaße ist die Nummer nicht anwendbar, und die Beweislast trägt der Verwender (§ 5 Abs. 5 MessEV). Ein Verstoß gegen diese Vorgaben kann bis zu 50.000 Euro kosten (§ 60 Abs. 1 Nr. 14 und 19, Abs. 2 MessEG).

In Odoo verbinden Sie die Waage auf zwei dokumentierten Wegen (Point of Sale ‣ Konfiguration ‣ Einstellungen, Bereich Connected Devices): per USB-Kabel an dem Gerät, auf dem die Odoo-Datenbank läuft, oder über ein IoT-System. Das IoT-System führt der Editionsvergleich von Odoo S.A. nur in der Enterprise-Spalte; die USB-Verbindung beschreibt die Dokumentation ohne diese Zuordnung. Das Wiegeprodukt braucht die Einheit Kilogramm und die Option To Weigh. Die Dokumentation verlangt mindestens drei Nachkommastellen und warnt, wenn die Datenbank das nicht erfüllt. Für Etiketten mit Gewichtsbarcode gilt die Regel Weighted Barcodes 3 Decimals (Waage an der Odoo-Kasse).

Allergene: Auskunft je Land, Aufzeichnung beim mündlichen Weg

Die Auskunft über Allergene ist in allen drei Ländern geregelt; die Zuordnung Allergen zu Gebäck ist der Punkt, an dem die Rezepturdaten das Lager verlassen. In Deutschland müssen Betriebe, die Lebensmittel ohne Verpackung abgeben, die Zutaten nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 angeben (§ 4 Abs. 2 Satz 1 LMIDV), auf Schild, Karte oder Aushang (§ 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 LMIDV). Mündlich ist die Auskunft nur zulässig, wenn sie auf Nachfrage unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Übergabe erfolgt, eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung der Zutaten vorliegt, diese der Behörde und auf Nachfrage auch den Kundinnen und Kunden zugänglich ist und ein Aushang darauf hinweist (§ 4 Abs. 4 LMIDV); ein Verstoß kann bis zu 50.000 Euro kosten (§ 6 Abs. 4 Nr. 1 LMIDV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a und Abs. 5 Nr. 2 LFGB). Diese Aufzeichnung ist die Bedingung des mündlichen Wegs; für die Angabe nach Absatz 3 nennt § 4 LMIDV sie nicht. Für im Hinblick auf den unmittelbaren Verkauf vorverpackte und Endverbrauchern zur Selbstbedienung angebotene Ware gilt die Kennzeichnung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 LMIDV; sie entfällt für Dauerbackwaren und Süßwaren, die in der Verkaufsstätte vorverpackt werden, sofern die Unterrichtung des Verbrauchers auf andere Weise gewährleistet ist, und für Lebensmittel, die zu karitativen Zwecken abgegeben werden (§ 4 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 2), doch bleibt für beide Fälle die Allergenangabe nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Pflicht (§ 4 Abs. 2 Satz 2 LMIDV). In Österreich sind die Informationen unaufgefordert bereitzustellen, mündlich nur mit Hinweis, geschulten Personen und dokumentierter Schulung (§§ 2 bis 4 AIV). In der Schweiz gilt dasselbe Muster: schriftlicher Hinweis und entweder eine schriftliche Unterlage beim Personal oder eine fachkundige Person, die die Informationen unmittelbar erteilen kann (Art. 5 Abs. 1 lit. d Z 1 und 2 LIV, Art. 39 Abs. 1 LGV).

Eine Allergenfunktion haben wir in den geöffneten Seiten der Dokumentation 20.0 nicht gefunden; die Zutaten stehen in der Stückliste, und die Zuordnung Allergen zu Gebäck führen Sie zusätzlich.

Typische Fehler

  • Eine Kasse für zwei Filialen. Dann liegen Barumsätze und Kassenjournale zusammen. Legen Sie je Kasse eine eigene Barzahlungsmethode und ein eigenes Journal an.
  • Kein eigenes Lagerhaus je Filiale. Ohne eigenes Lagerhaus ist der dokumentierte Nachschubweg aus der Backstube nicht eingerichtet: die Anleitung verlangt für ihn, dass jedes Haus ein eigenes Lagerhaus hat, und das Feld Resupply From sitzt an der Lagerhaus-Konfiguration; am Produkt erscheint die Route dann als X: Supply Product from Y.
  • Waage ohne gültige Eichfrist oder in Stück geführt. Vier Jahre für nichtselbsteinspielende Handelswaagen unter 350 Kilogramm Höchstlast, sonst zwei (Anlage 7 Nr. 2.2.3 und § 34 Abs. 1 MessEV); Wiegeartikel brauchen die Einheit Kilogramm.

So gehen Sie vor

  1. Klären Sie Edition und Hosting: Die Branchenvorlage Bakery steht unter OEEL-1 und braucht ein Enterprise-Abonnement.
  2. Legen Sie je Haus eine Kasse mit eigenem Zahlungsweg und Journal an und je Filiale ein Lagerhaus, an dem Sie im Feld Resupply From die Backstube hinterlegen.
  3. Bilden Sie die Rezepturen als Stücklisten ab und führen Sie die Allergenliste je Gebäck getrennt.
  4. Richten Sie Nachbestellregeln für Rohstoffe und Gebäck ein, mit der Route Buy oder Manufacture.
  5. Bauen Sie die Vorbestellung auf: Voreinstellung mit Zeitfenstern oder Click & Collect mit Abhollagerhaus.
  6. Prüfen Sie drei Testfälle: Steuersatz je Produkt, Kilogramm mit gültiger Eichfrist an der Waage (angeschlossen per USB oder, in der Enterprise-Edition, über ein IoT-System), Allergenauskunft, mündlich in Deutschland nur mit Aufzeichnung der Zutaten.

Häufige Fragen

Reicht die Odoo-Kasse für eine Bäckerei mit mehreren Filialen?

Für den Verkauf ja, für die Fiskalpflichten nein. Legen Sie je Haus eine eigene Kassenkonfiguration mit eigener Barzahlungsmethode und eigenem Journal an, sonst liegen die Barumsätze mehrerer Verkaufsstellen zusammen. In Deutschland kommen die Module l10n_de_pos_cert und l10n_de_pos_res_cert mit Cloud-TSE über fiskaly zum Einsatz, in Österreich l10n_at_pos; Registrierung, Kassenmitteilung und Aufbewahrung bleiben Ihre Aufgabe.

Kann ich Vorbestellungen für den nächsten Morgen in Odoo abbilden?

Ja, über drei dokumentierte Wege. Erstens einen Verkaufsauftrag aus dem Verkaufsbereich an der Kasse laden und ganz oder mit Anzahlung abrechnen. Zweitens eine Voreinstellung mit Manage orders by time anlegen und dort Arbeitszeit, Zubereitungskapazität je Zeitfenster und Öffnungszeiten hinterlegen. Drittens Click & Collect im Webshop mit einem Lagerhaus als Abholstelle, wo Kunden auch einen Abholtag wählen können.

Verwaltet Odoo die Allergene meiner Backwaren?

In den geöffneten Seiten der Dokumentation 20.0 haben wir keine Allergenfunktion gefunden. Die Zutaten stehen in der Stückliste; die Allergenliste je Gebäck führen Sie zusätzlich, etwa am Produkt. Die Auskunft ist in Deutschland nach § 4 LMIDV, in Österreich nach §§ 2 bis 4 AIV und in der Schweiz nach Art. 39 LGV mit Art. 5 LIV geschuldet.

Muss meine Ladenwaage geeicht sein?

Ja, sobald sie im geschäftlichen Verkehr zur Preisermittlung dient: Verwenden dürfen Sie nur vorschriftsgemäße, geeichte Messgeräte (§ 31 Abs. 1 und 2, § 37 Abs. 1 MessEG). Die Eichfrist beträgt vier Jahre für nichtselbsteinspielende Handelswaagen unter 350 Kilogramm Höchstlast (Anlage 7 Nr. 2.2.3 MessEV), sonst zwei (§ 34 Abs. 1 MessEV). Die Ausnahme des § 5 Abs. 1 Nr. 11 MessEV muss der Verwender beweisen.

Quellen

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