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Odoo oder reine Buchhaltungssoftware: Was passt

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Odoo 20.0 (Version vom September 2026); Community und Enterprise; Odoo Online, Odoo.sh und On-Premise; Lokalisierungen Deutschland, Österreich, Schweiz

Kurz gesagt

Als Buchhaltungssoftware gilt in diesem Vergleich ein Programm für Belege, Buchungen und Auswertungen; ein ERP wie Odoo trägt zusätzlich Warenbestand, Projekte und Fertigung in derselben Datenbank. Ob ein Buchhaltungsprogramm Bestand, Projektstunden oder Fertigung mitführt, ist eine Frage an seinen Anbieter. Prüfen Sie vier Punkte: Rechnungsvolumen, Bestand, Projektabrechnung und Übergabe an die Steuerberatung. Nach der Editionsübersicht (Stand 14. Oktober 2026) ist die vollständige Buchhaltung Enterprise; Rechnungsstellung, Lager, Einkauf, Projekt und Fertigung stehen auch in Community.

Das Wichtigste

  • Als reine Buchhaltungssoftware gilt in diesem Vergleich ein Programm für Belege, Buchungen und Auswertungen; ob es Warenbewegungen, Fertigungsschritte und Projektstunden mitführt, klären Sie beim Anbieter ab.
  • Odoo trennt Rechnungsstellung (Invoicing: Rechnungen, Versand, Zahlungen) von Buchhaltung (Accounting: zusätzlich Finanzberichte, Bankabstimmung, Budgets, Anlagen).
  • Nach dem Editionsvergleich von Odoo ist Accounting Enterprise; Rechnungsstellung, Zahlungen, Lager, Einkauf, Projekt und Fertigung stehen in Community und Enterprise.
  • Die Lager-App führt die Bestandsbewertung in Echtzeit. Die buchhalterische Bewertung gehört zur App Buchhaltung, die der Editionsvergleich nur in Enterprise führt: Laut Dokumentation 20.0 aktualisiert sie die Bewertung nur auf Anforderung, am häufigsten zum Abschluss (periodische Bewertung; den Abschluss kann sie täglich oder monatlich automatisch erzeugen) oder bei fortlaufender Bewertung beim Buchen der Ein- und Verkaufsrechnungen; eine sofortige Aktualisierung des Bewertungskontos nennt die Seite nur bei angelsächsischer Rechnungslegung mit fortlaufender Bewertung (Perpetual, at invoicing), und zwar in zwei Fällen: beim Abschluss einer Bewegung auf einem Lagerort für Inventurdifferenzen (Inventory Loss) und bei der Validierung eines Fertigungsauftrags, der Fertigprodukte und Komponenten bewertet (Cost of Production).
  • Deutschland: Bei einer Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im Inland oder in einem Gebiet nach § 1 Abs. 3 UStG ansässig sind, ist die Rechnung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG als E-Rechnung auszustellen; nach § 14 Abs. 2 Satz 2 gilt das nicht für Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind. Abweichend davon dürfen Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro (§ 33 UStDV, nicht für Leistungen nach §§ 3c, 6a und 13b UStG), Fahrausweise (§ 34 UStDV) und Rechnungen über nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Kleinunternehmerumsätze (§ 34a UStDV) immer als sonstige Rechnung übermittelt werden. § 27 Abs. 38 UStG lässt Papier oder mit Zustimmung des Empfängers ein anderes elektronisches Format übergangsweise zu.
  • Für Deutschland beschreibt die Dokumentation den DATEV-Export aus dem Hauptbuch, für Österreich den SAF-T-Export.

Zwei Angebote stehen zur Wahl: ein Buchhaltungsprogramm oder ein System, das zusätzlich verkauft, lagert, fertigt und Projekte führt. Die Entscheidung hängt an vier Angaben aus Ihrem Betrieb: Rechnungsvolumen und Belegarten, Warenbestand, Projektgeschäft und der Ablauf mit der Steuerberatung. Der Artikel nennt je Kriterium die Fundstelle und die Prüfung für die andere Seite.

Worum es bei der Auswahl geht

Für diesen Vergleich gilt als reine Buchhaltungssoftware ein Programm für Belege, Buchungen und Auswertungen. Ob es Warenbewegungen, Fertigungsschritte oder Projektstunden mitführt, hängt vom einzelnen Angebot ab; die Entscheidungstabelle unten führt diese Frage deshalb als Prüfpunkt. Führt Ihr Programm diese Vorgänge nicht, brauchen Sie dafür ein ERP oder eine zweite Anwendung.

Odoo führt Buchhaltung und Warenwirtschaft in einer Datenbank. Rechnungsstellung und Buchhaltung sind dort zwei Apps: Die Rechnungsstellung bleibt eigenständig und deckt Rechnungen, Versand und Zahlungen samt Lieferantenrechnungen ab; die Buchhaltung ist die umfassende Lösung und verbucht zusätzlich die Vorgänge der anderen Apps, etwa Lagerbewegungen. Darüber liegen Verkauf, Einkauf, Lager, Fertigung und Projekt.

Entscheidend ist die Edition. Der Editionsvergleich von Odoo nennt (Stand 14. Oktober 2026) getrennt: Rechnungsstellung und Zahlungen in Community und Enterprise; Accounting mit Hauptbuch, Bankabstimmung, analytischer Buchhaltung, Beleg-OCR, Budgets und Berichten nur in Enterprise. Lager, Einkauf, Fertigung und Projekt stehen ebenso wie die Rechnungsstellung in beiden Editionen; Barcode, Shopfloor-Steuerung und Odoo Studio nur in Enterprise.

Grenzfälle behandeln die Nachbarartikel Odoo statt Excel, Odoo oder Branchensoftware und Konzern-ERP.

Diese Kriterien zählen

Die Liste ist nicht gewichtet. Welches Kriterium wiegt, legen Sie fest; die Tabelle nennt je Kriterium die Dokumentationsstelle und die Frage an die andere Seite.

Kriterium Warum es zählt Was Odoo in Version 20.0 dokumentiert Frage an den Anbieter der Buchhaltungssoftware
Rechnungsvolumen und Belegarten Erfassungszeit und Fehlerquote hängen an der Zahl der Belege, nicht am Umsatz Banksynchronisierung nur mit Enterprise-Abonnement; Belegerfassung per OCR in Enterprise, ein Guthaben je Dokument; E-Rechnungen über Peppol, unter anderem im Format BIS Billing 3.0 und XRechnung CIUS Wie viele Belege erfasse ich monatlich, wie viele davon automatisch, und was kostet die Automatik je Beleg?
Warenbestand Bestand, Bewertung und Lieferungen sollen Buchungen in der Buchhaltung erzeugen; ob die gewählte Software das führt, ist eine Prüffrage Die Lager-App führt die Bewertung in Echtzeit; die Buchhaltung aktualisiert sie auf Anforderung, am häufigsten zum Abschluss (periodische Bewertung; Abschluss auch täglich oder monatlich automatisierbar) oder bei fortlaufender Bewertung beim Buchen der Ein- und Verkaufsrechnungen; Kostenmethode Standardpreis, FIFO oder Durchschnittskosten Führt die Software Bestand und Bewertung, und zu welchem Zeitpunkt bucht sie?
Projekte und Zeiterfassung Nach Stunden oder Material abgerechnete Leistungen brauchen Zeiten, Preise und eine Zuordnung zu Kostenstellen Für die Abrechnung nach Aufwand verlangt die Dokumentation die Apps Projekt und Buchhaltung; das Rentabilitäts-Dashboard rechnet über das analytische Konto Werden Stunden erfasst und abgerechnet, und wie kommen die Kosten zum Projekt?
Zusammenarbeit mit der Steuerberatung Format und Rhythmus der Übergabe entscheiden, wer welche Buchungen macht Deutschland: DATEV-Export (DATA und ATCH) aus dem Hauptbuch, Audit Trail in der deutschen Lokalisierung standardmäßig aktiv; Österreich: SAF-T-Export; Schweiz: Zahlungsformate nach ISO 20022 In welchem Format und Rhythmus übernehmen Sie meine Daten, und was muss ich liefern?

Zur ersten Zeile: Ohne Enterprise-Abonnement bleibt statt der Banksynchronisierung der Dateiimport; die Belegerfassung per OCR verbraucht ein Guthaben je Dokument, XML-Dateien keines. In Deutschland kommt die E-Rechnung hinzu: Bei einer Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im Inland oder in einem Gebiet nach § 1 Abs. 3 UStG ansässig sind, ist die Rechnung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG als E-Rechnung auszustellen; die Zustimmung des Empfängers entfällt dann nach § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 gilt die Ausstellungspflicht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist; außerdem dürfen Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro (§ 33 UStDV, nicht für Leistungen nach §§ 3c, 6a und 13b UStG), Rechnungen über nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Kleinunternehmerumsätze (§ 34a UStDV) und Fahrausweise (§ 34 UStDV) abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 2 immer als sonstige Rechnung übermittelt werden. § 27 Abs. 38 UStG stuft die Pflicht zeitlich: Papier oder, für den Fall der Zustimmung des Empfängers, ein anderes elektronisches Format ist für bis zum 31. Dezember 2026 übermittelte Rechnungen über Umsätze aus 2025 und 2026 zulässig (Nr. 1); für Umsätze aus 2027 gilt das bis zum 31. Dezember 2027, wenn der Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG, nach vereinnahmten Entgelten, ohne Umsatzsteuer) des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 800.000 Euro betrug (Nr. 2), sowie ohne Umsatzgrenze für Rechnungen, die mit Zustimmung des Empfängers per elektronischem Datenaustausch (EDI) übermittelt werden (Nr. 3); danach ist die E-Rechnung Pflicht (Faktdatei de-e-rechnung-ausstellung-stufen). Für den Empfang gilt keine Übergangsregelung: Inländische Unternehmer müssen ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können; das gilt auch für Empfänger, die Kleinunternehmer sind oder ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, Rn. 17), und dafür genügt ein E-Mail-Postfach (Rn. 40); die Übergangsregeln des § 27 Abs. 38 UStG betreffen nur die Ausstellung und Übermittlung durch den Rechnungsaussteller (Rn. 62; Faktdatei de-e-rechnung-empfang-ohne-uebergangsregelung). Klären Sie daher, ob die Buchhaltungssoftware XRechnung und ZUGFeRD einlesen und erzeugen kann; die Pflichten stehen in E-Rechnung in Deutschland und in E-Rechnung empfangen.

Zur zweiten Zeile: Die Lager-App bewertet den Bestand in Echtzeit; die Buchhaltung aktualisiert die Lagerbewertung laut Dokumentation 20.0 nur auf Anforderung, am häufigsten zum Abschluss, oder bei fortlaufender Bewertung (Perpetual, at invoicing) beim Buchen der Ein- und Verkaufsrechnungen. Der Abschluss ist nicht auf einen manuellen Anstoß festgelegt: Die periodische Bewertung (Periodic, at closing) kennt laut derselben Seite die Einstellungen Manual, Daily und Monthly. Eine sofortige Aktualisierung des Bewertungskontos nennt dieselbe Seite nur bei angelsächsischer Rechnungslegung mit fortlaufender Bewertung (Perpetual, at invoicing), und zwar in zwei Fällen: beim Abschluss einer Bewegung auf einem Lagerort für Inventurdifferenzen (Inventory Loss) und bei der Validierung eines Fertigungsauftrags, der Fertigprodukte und Komponenten bewertet (Cost of Production). Bewertungsart, Methoden (Standardpreis, FIFO, Durchschnittskosten) und Konten sitzen in den Einstellungen der Buchhaltung; die Buchungen beschreibt Lagerbewertung in der Buchhaltung.

Zur dritten Zeile: Die Abrechnung nach Zeit und Material setzt die Apps Projekt und Buchhaltung, ein Produkt vom Typ Dienstleistung und die aktivierte Zeiterfassung voraus. Das Rentabilitäts-Dashboard stellt erwartete, abzurechnende und verrechnete Beträge nebeneinander und zieht das analytische Konto des Projekts heran. Vertiefungen: Projektrentabilität und Zeiterfassung in Projekten.

Zur vierten Zeile: Der DATEV-Export setzt ein deutsches Lokalisierungspaket voraus und startet im Hauptbuch: Die DATA-Datei enthält die Buchungssätze, die ATCH-Datei die Belege. Österreich ergänzt den SAF-T-Export im XML-Format aus demselben Menü. Für die Schweiz beschreibt die Lokalisierungsseite Zahlungsformate nach ISO 20022 und die Kursaktualisierung über die Eidgenössische Steuerverwaltung; einen Export wie DATEV oder SAF-T beschreibt sie nicht. Die Übergabe behandeln DATEV-Export aus Odoo, Odoo und die Steuerberatung und für Österreich BMD oder RZL.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Beide Seiten bestehen aus denselben Posten: laufende Gebühr, Hosting oder eigener Betrieb, Einführung, Anpassungen samt ihrer Pflege über Updates, Schnittstellen und Ihr eigener Aufwand. Der Unterschied liegt in der Zählweise. In den Tarifen Standard und Custom rechnet Odoo je Benutzer und Monat; laut Preisseite zählt auch ein externer Buchhalter mit Zugang zum Backend als zahlender Benutzer, Portalnutzer bleiben kostenlos. Die Dokumentation 20.0 nennt für den Zugang des Buchhalters zur App Buchhaltung (Accounting) eine Ausnahme: Auf Odoo Online ist das Hinzufügen eines Buchhalters als neuer Benutzer kostenlos, wenn er ein Odoo-Konto mit derselben E-Mail-Adresse hat, die für den Firmenbenutzer hinterlegt ist; für Odoo.sh und für eine selbst betriebene Installation können je zusätzlichem Benutzer Kosten anfallen. Für Odoo Online widersprechen sich Preisseite und Dokumentation damit (Stand 14. Oktober 2026); lassen Sie sich den Fall für Ihr Hosting schriftlich bestätigen (Faktdatei odoo-buchhalter-zugang-kosten).

Der Tarif Eine App Gratis kostet laut Preisseite vom 14. Oktober 2026 nichts und erlaubt auf Odoo Online eine gewählte App mit unbegrenzten Benutzern; nach der FAQ derselben Seite kommen die notwendigen Apps gratis dazu, die mit der gewählten App verknüpft sind, sodass der Gratis-Tarif mehr als eine App umfassen kann (Faktdatei odoo-tarif-eine-app-gratis-verknuepfte-apps). Die vollständige Buchhaltung setzt ein Enterprise-Abonnement voraus. Rechnen Sie die Automatik mit: OCR ist ein In-App-Kauf mit einem Guthaben je Dokument, die Banksynchronisierung verlangt ebenfalls Enterprise (Faktdatei odoo-banksync-enterprise-und-abruf). Preise ändern sich; aktuelle Sätze stehen in Odoo-Preise im Überblick, eine Rechnung beider Varianten in Gesamtkosten von Odoo berechnen.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Bankabstimmung oder automatische Belegerfassung werden zugesagt, ohne Edition, Tarif und Abrechnung je Dokument zu nennen; bei Odoo setzen beide ein Enterprise-Abonnement voraus.
  • Lager, Projekte oder Fertigung stehen in der Funktionsliste, ohne dass ein Vorgang mit Ihren Beispieldaten gezeigt wird.
  • Mehrere Firmen in einer Datenbank werden zugesagt, ohne Tarif und Hosting zu nennen. Bei Odoo widerspricht sich die Preisseite selbst (Stand 14. Oktober 2026): Eine FAQ erlaubt die Mehrfirmenumgebung im Tarif Eine App Gratis, eine andere nennt beim Hinzufügen weiterer Unternehmen den automatischen Wechsel in den Tarif Custom. Klären Sie den Fall für Ihre Firmenzahl schriftlich.
  • Die Übergabe an die Steuerberatung wird zugesagt, aber ohne Format, Rhythmus und Verantwortliche (Prüfkriterien für Partner).
  • Der Ausstieg bleibt offen, wenn Exportformat und Zugriff auf die Daten im Angebot fehlen.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Die Zuordnung ist eine redaktionelle Einschätzung, keine Empfehlung eines Produkttyps.

Dimension Reine Buchhaltungssoftware reicht Die ERP-Seite gibt den Ausschlag Was Sie prüfen
Rechnungsvolumen und Belegarten wenn Rechnungen und Belege einzeln erfasst werden und E-Rechnungen nur einzeln eingehen wenn die Erfassungszeit zum Engpass wird oder eingehende E-Rechnungen und Peppol-Nachrichten automatisch verarbeitet werden sollen Ihr Monatsvolumen mal Minuten je Beleg; bei Odoo Enterprise für Banksynchronisierung und OCR
Warenbestand wenn kein Bestand geführt wird oder er außerhalb der Buchhaltung bleibt und nur Ein- und Verkauf gebucht werden wenn Bestand, Bewertung und Lieferungen Buchungen in der Buchhaltung erzeugen sollen Bewertungsmethode und Buchungszeitpunkt (Lagerbewertung)
Projekte und Zeiterfassung wenn Pauschalen ohne Stundenbezug abgerechnet werden wenn nach Stunden oder Material abgerechnet wird und die Projektrentabilität aus der Buchhaltung kommen soll Abrechnungsart je Leistung, Zeiterfassung, analytisches Konto
Zusammenarbeit mit der Steuerberatung wenn die Kanzlei die Buchungen übernimmt und ein Export in ihrem Format möglich ist wenn Sie selbst bis zum Abschluss buchen, mehrere Firmen führen oder Unterlagen für eine Prüfung bereitstellen Format und Rhythmus der Übergabe, Zugriffsrechte, Rückweg beim Ausstieg

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen: 120 Eingangsrechnungen im Monat, je vier Minuten Erfassung, ergeben acht Stunden; verkürzt die Automatik den Vorgang auf eine Minute, bleiben zwei Stunden, bei 40 Euro Stundensatz also 240 Euro Unterschied. Ob die Automatik das trägt, hängt an ihrem Preis je Dokument; deshalb steht in der ersten Zeile ein Prüfpunkt statt einer festen Rechnungszahl.

So vergleichen Sie in fünf Schritten

  1. Zählen Sie Belege und Rechnungen eines Monats und notieren Sie die Minuten je Beleg (Anforderungen sammeln).
  2. Listen Sie auf, was außerhalb der Buchhaltung passiert: Bestand, Stunden, Material, wiederkehrende Rechnungen, mehrere Firmen.
  3. Fragen Sie Ihre Steuerberatung nach Format, Rhythmus und Zugriff.
  4. Prüfen Sie in einer Testdatenbank, welche Buchungen die gewählte Edition erzeugt; den Abgleich mit Ihren Vorgängen führt der Fit-Gap-Workshop.
  5. Rechnen Sie beide Varianten über fünf Jahre mit denselben Annahmen und halten Sie fest, welche Antworten die Buchhaltungssoftware offen ließ (Gesamtkosten, Datenübernahme aus dem Altsystem).

Häufige Fragen

Reicht Odoo Rechnungsstellung als Buchhaltungssoftware?

Zum Teil. Die App Rechnungsstellung erstellt, versendet und bezahlt Rechnungen und verarbeitet Lieferantenrechnungen (Dokumentation 20.0); die umfassende App Buchhaltung mit Finanzberichten, Bankabstimmung, Budgets und Anlagen führt der Editionsvergleich nur in Enterprise. Klären Sie zuerst, welche Berichte Ihre Steuerberatung von Ihnen erwartet.

Brauche ich Enterprise, wenn ich nur Lager führe?

Nein. Die Lager-App steht laut Editionsvergleich auch in Community. Die Bewertung gehört aber zur Buchhaltung, und die führt derselbe Vergleich nur in Enterprise. Prüfen Sie in einer Testdatenbank mit Ihren Produkten, welche Bestandsbuchungen die gewählte Edition erzeugt und welche Sie selbst nachtragen.

Was kostet die automatische Belegerfassung?

Ein In-App-Kauf mit einem Guthaben je Dokument, und laut Editionsübersicht eine Enterprise-Funktion: XML-Dateien verbrauchen wegen ihres strukturierten Inhalts kein Guthaben (Dokumentation 20.0). Rechnen Sie Ihr Monatsvolumen an PDF-Belegen mal den Preis je Guthaben und fragen Sie diesen beim Anbieter ab.

Kann ich später von einer Buchhaltungssoftware auf Odoo wechseln?

Ja, der Wechsel ist vor allem eine Datenfrage. Die Dokumentation 20.0 beschreibt den Export von Datensätzen mit Vorlagen, den Import und auf Odoo Online den Download eines Backups. Planen Sie die Übernahme der Eröffnungssalden mit ein, bevor Sie den letzten Abschluss im Altsystem machen.

Quellen

  1. Accounting and Invoicing (Odoo 20.0): Rechnungsstellung als eigenständige App, Buchhaltung als umfassende LösungOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  2. Fiscal localizations (Odoo 20.0)Odoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  3. Fiscal localizations: Germany (Odoo 20.0), Abschnitte Modules, Reports und Exporting entries from Odoo to DATEVOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  4. Fiscal localizations: Austria (Odoo 20.0), Abschnitte Financial reports und SAF-TOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  5. Fiscal localizations: Switzerland (Odoo 20.0)Odoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  6. Bank synchronization (Odoo 20.0): gültiges Enterprise-Abonnement erforderlichOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  7. Electronic invoicing (Odoo 20.0): Peppol, XRechnung CIUS und BIS Billing 3.0Odoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  8. Invoice digitization (Odoo 20.0): Belegerfassung per OCR als In-App-Kauf, ein Guthaben je DokumentOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  9. Inventory valuation (Odoo 20.0, Accounting)Odoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  10. Project profitability (Odoo 20.0)Odoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  11. Time and materials invoicing (Odoo 20.0): Apps Projekt und Buchhaltung, Produkttyp DienstleistungOdoo S.A., Dokumentation · abgerufen am
  12. Compare Editions (Community und Enterprise)Odoo S.A. · abgerufen am
  13. Preise (Pricing), deutschsprachige SeiteOdoo S.A. · abgerufen am
  14. Release Notes: Version 20, veröffentlicht im September 2026Odoo S.A. · abgerufen am
  15. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14 Ausstellung von RechnungenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  16. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 27 Übergangsvorschriften, Absatz 38Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  17. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 19 Abs. 2 GesamtumsatzBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  18. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), § 33 Rechnungen über Kleinbeträge (Satz 3: nicht für Leistungen nach §§ 3c, 6a und 13b UStG), § 34 Fahrausweise als Rechnungen, § 34a Rechnungen von KleinunternehmernBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  19. BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 (III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007), Rn. 14, 17, 40 und 62: Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen ab 1. Januar 2025, keine Übergangsregelung für den Empfang, E-Mail-Postfach genügt (Kopie des Bayerischen Landesamts für Steuern)Bundesministerium der Finanzen · abgerufen am